dargestellt am Beispiel der Stadt Weißenfels

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 Präsentation transkript:

dargestellt am Beispiel der Stadt Weißenfels Erfassung und bilanzielle Auswirkungen von Sonderposten in der kommunalen Eröffnungsbilanz dargestellt am Beispiel der Stadt Weißenfels

Gliederung Sonderposten gem. BewertRL LSA Differenzierungsproblematik – Ertrags- und Kapitalzuschüsse Kritik an der Trennung Lösungsalternativen Bilanzierung von Aufwands- und Investitionszuschüssen Inventarisierung erhaltener Zuwendungen Sonderprobleme Behandlung geleisteter Investitionszuwendungen Bilanzierung von Investitionspauschalen Nominalwertproblematik bei Beiträgen Bilanzierung von Schenkungen Sonderpostenbilanzierung bei der Stadt Weißenfels – ausgewählte Sachverhalte

Sonderposten gem. BewertRL LSA nur Kategorisierung und Auflösung vorgeschrieben Abbildung zwischen EK und Rückstellungen keine Angabe zur Erfassung von SOPO Sonderfälle und Vereinfachungsverfahren nicht geregelt Zuwendungen im SOPO „geparkt“, ratierliche Auflösung über ND SOPO-Bildung dient Einhaltung des Ressourcenverbrauchskonzepts periodengerechte Zuordnung Grundsatz der Vollständigkeit und des Saldierungsverbots eingehalten volle AHK im Aktiv, Mittelherkunft / -verwendung ansonsten Widerspruch gegen § 104b GO LSA Verzerrung der Vermögenslage, wenn sofortige erfolgswirksame Vereinnahmung SOPO ca. 25 % von Bilanzsumme, davon 83 % aus Zuwendungen

Differenzierungsproblematik - Ertrags- und Kapitalzuschüsse

Kritik an der Trennung Zuwendungen = Finanzhilfen, welche der Z.geber dem Z.empfänger zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung stellt Stärkung der Finanzkraft des Empfängers und Anreizsystem Steuerungsinstrument für Geber ebenfalls in Form von Sach- oder Dienstleistungen auffindbar Trennung widerspricht HGB (Ressourcenverbrauch) und Nr. 4.1d BewertRL (Zuwendungen nicht von AHK abzusetzen) Kapitalzuschuss: im Bescheid ausdrücklich ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen  i. d. R kein Ausschluss durch Geber Modellkommunen Aken + Bitterfeld bilanzieren alle erhaltenen Zuwendungen als Ertragszuschüsse Böhmer & Partner sprechen sich ebenfalls gegen BewertRL aus

Lösungsalternativen nach Raupach / Stangenberg Erhaltene Zuwendungen nicht rückzahlbar bedingt rückzahlbar rückzahlbar mit Zweckbindung ohne Zweckbindung Investitions- zuschuss Aufwands- zuschuss Verbindlichkeit

Bilanzierung von Aufwands- und Investitionszuschüssen Erhaltene Zuwendungen Finanzielle Zuwendungen Sachzuwendungen Investitions- zuschuss Aufwands- zuschuss Sonder- posten Periodengleiche Vereinnahmung oder zeitl. Abgrenzung als sonst. Vermggstd. / RAP Ansatz mit Zuwendungsbetrag bzw. höchstens zum Zeitwert Aufwands- oder Investitionszuschuss? *

Bilanzierung von Aufwands- und Investitionszuschüssen Investitionszuschuss Straßenausbaumaßnahme Bau einer städtischen Turnhalle grundhafte Modernisierung einer KITA Aufwandszuschuss anteilige Kostendeckung für Stadtmarketing Zuweisung für laufende Zwecke

Inventarisierung erhaltener Zuwendungen Nr. 4.1c und d BewertRL gibt Hinweis auf Einbeziehungspflicht bezüglich Rückverfolgung  alle zum Zeitpunkt der Inventur im Bestand befindlichen Anlagegegenstände (inkl. hierfür erhaltener Zuwendungen) sind zu berücksichtigen Schwierigkeit der Datenbeschaffung Kopplung der Inventur der Zuwendungen an die Inventur der Vermögensgegenstände Erfahrungswerte, Vollständigkeit, Vermeidung Doppelerfassung Erfassungsbogen Bilanzansätze

Sonderprobleme

Behandlung geleisteter Investitionszuwendungen keine Berücksichtigung in BewertRL im NKR Unterscheidung nach variabler Höhe Höhe stark schwankend: - Bilanzierungshilfe in Bilanz - Aufwand in Ergebnisrechnung Verstetigung des Aufwands über bestimmte Zeit, bessere Vergleichbarkeit der Periodenergebnisse Höhe konstant: - Bildung ARAP (aufwandswirksame Auflösung über Zahlungsperioden) - ordentlicher Transferaufwand in Ergebnisrechng. im NKHR-BW Einstellung in aktivischen SOPO nach ARAP aufwandswirksame Auflösung nach Maßgabe des Z.verhältnisses  beide Varianten sind nach Häfele / Klatte kritisch zu betrachten

Behandlung geleisteter Investitionszuwendungen besser ist Differenzierung nach zugrunde liegender Gegenleistungsverpflichtung (ableitbar aus Verwendungs-zweck des Zuschusses) keine Verpflichtung  Verbuchung als Aufwand Gegenleistungsverpflichtung - zeitlich befristet  aktivischer SOPO (aufwandswirksame Auflösung) Gegenleistungsverpflichtung – leistungsbezogen  Bilanzierung immaterieller VG (Abschreibung) geringfügiger Anteil an Bilanzsumme  Aufwandsbuchung in Ergebnisrechnung hinreichend

Bilanzierung von Investitionspauschalen regelhafte Vereinnahmung in einer Summe anteilige Verwendung für einzelne Vorhaben Erfassung analog der „normalen“ Zuwendungen Kopplung an Analgevermögensinventur Datenableitung aus Finanzierungsplan der entsprechenden Maßnahme und Jahresscheiben Beurteilung nach Zweckbindung Rückwirkung analog der Zuwendungs- / Analgeninventur alternativ auch prozentualer Ansatz möglich (bei geringen Schwankungen) Pauschale = 100 % und %-Anteil für jeden (Produkt)bereich Bemessungsgrundlage ist aktuelles Jahr (oder Durchschnitt der letzten 5 Jahre) Bilanzansatz SOPO aus Auflösung des pauschalen Anteils über ND

Nominalwertproblematik bei Beiträgen Nominalwerte = geplante Einnahmen NICHT realisierte Einzahlungen Forderungseinbuchung nach Bescheidung auf Hauptkonto und einzelnen Debitorenkonten bei Eintreten zahlungshemmender Umstände Zahlungsfrist verschoben bzw. gänzlich erloschen Beitragspflicht  Grundstückseigentum (belastbarer Gegenstand)  Belastung dessen durch Eintragung ins Grundbuch  bei wiedereinkehrender Liquidität „erwacht“ Forderung Berücksichtigung dieser Fälle in Forderungsübersicht Verstoß gegen Realisationsprinzip bei Nominalwertansatz (§ 37 Nr. 3 GemHVO)

Bilanzierung von Schenkungen analoge Kritik wie bei Zuwendungen einheitliche Behandlung aller Zuwendungsarten (finanziell wie materiell) Sonderrücklagenbildung verzerrt Vermögenslage Differenzierung nach Zweckbindung resultiert aus Vorgabe des Schenkenden bzw. der Art des Gutes ein für Aufgabenerledigung notwendiger Gegenstand unterliegt Zweckbindung  Investitionszuschuss ein hierfür nicht notwendiger unterliegt keiner Zweckbindung  Aufwandszuschuss Bilanzansatz Zuordnung zu „sonstigen Sonderposten“ (Vermerk zu Anlagegut) Periodenergebnis ist Null (Aufwand =Ertrag)

Sonderpostenbilanzierung bei der Stadt Weißenfels – ausgewählte Sachverhalte

Weißenfels und die Doppik AG-Doppik hat Vorbereitungen in 2005 begonnen Grundlagen- und Strukturplanung Umfrage unter MA über Akzeptanz der Doppik aktive Arbeit ab 2007 Projektleitung (2) und Teilprojektleiter (4) Integration fachkundiger MA Zuhilfenahme eines Beratungsunternehmens Infoaustausch mit anderen Kommunen Abschluss der Vorarbeiten und Konzepterstellung Mitte 2007

Vorgehensweise und Probleme Unterstützung und Kooperation der MA für Datenbeschaffung starke Dezentralisierung der Zuwendungsbearbeitung  Zentralisierung über Zuwendungserfassungsbogen unausgereifte Anlagenbuchhaltung (zeitlich begrenzte Rückfolge) Auswahl eines Objektes  AHK  Förderung?  Zuschussart  Bewertung und Bilanzierung

Gebäudemodernisierung KITA „Anne Frank“ mehrjährige, vollständige Modernisierungsmaßnahme (dauerhaft) des Gebäudes (2003 bis 2005) Förderung aus Programm „Stadtumbau Ost“  Attraktivitätssteigerung für junge Familien Finanzierung: 1/3 Eigenmittel, 2/3 Fördermittel Zweckbindung liegt vor (vorherige Aufnahme in Programm) keine Rückzahlungsverpflichtung Investitionszuschuss Gesamtkosten: 1.451.000 € 2003 82.900 € (FÖMI) --- (EM) 2004 389.000 € (FÖMI) 255.000 € (EM) 2005 534.100 € (FÖMI) 190.000 € (EM)

Bewertung und Bilanzansätze Abschluss 31.12.2005  Nutzung ab 01.01.2006 neuwertig  Zuschreibung i. H. v. AHK (RBW = 0, RND = 0) AHK = 1.451.000 €, neue ND 70 Jahre Bilanzansätze 2005 Aktiva: 1.451.000 € Passiva: 1.006.000 € AfA ab 2006 (p. a.) Aktiva: 20.728,50 € Passiva: 14.371,40 € zu kompensierender Aufwand: 6.357,10 € Bilanzansatz 2011 Aktiva: 1.347.357,50 € Passiva: 934.143,00 €

Straßenausbau „Am Kugelberg“ 100 % GVFG-Förderung Förderung „Aufbau Ost“ GVFG-Mittel unterliegen Zweckbindung, da Antrag für bestimmtes Vorhaben  Investitionszuschuss 1991 vollständiger Ausbau der Anwohnerstraße (unterjährig)  neuwertiger Zustand  vorher keine Angaben zu Wertigkeit bzw. ND in Anlagenbuchhaltung  Bilanzansatz AHK und neue ND (30 Jahre) gem. BewertRL Gesamtkosten: 430.899,59 € aktivierungsfähig ab 01.12.1991 AfA 14.363,32 € p. a.

Bewertung und Bilanzansätze Bilanzansatz 1991 Aktiva: 429.702,65 € Passiva: 429.702,65 € Bilanzansatz 2011 Aktiva: 156.799,57 € Passiva: 156.799,57 € Aufwendungen = Erträge keine Mehraufwendungen durch Stadt zu tragen keine Beiträge, da zu dem Zeitpunkt keine Satzung vorlag

Straßenausbau „Merseburger Straße“ GVFG und FAG mehrjährige Baumaßnahme (2005 – 2008) unterteilt in 5 Abschnitte GVFG-Förderung zu 75% FAG-Anspruch gem. § 11a Abs. 2 FAG (Konsolidierung) Gesamtkosten 1.BA: 315.260,00 € 167.767,00 € zuwendungsfähig 125.825,00 € GVFG 41.942,00 € FAG nicht rückzahlbare, zweckgebundene Zuweisung  Investitionszuschuss

Bewertung und Bilanzansätze mit Abschluss des 1.BA keine Aktivierung, da Bauvorhaben nicht vollständig beendet  Straße steht nicht vollständig zur Nutzung bereit (kein betriebsbereiter Zustand) Bilanzansatz max. zu RBW Sonderposten i. H. v. Zuwendung kann eingestellt werden Auflösung erst nach Abschluss der Gesamtmaßnahme und Aufrechnung noch angefallener Zuwendungen

Beitragsbilanzierung „Händelstraße“ Anliegerstraße von 10/2003 – 09/2004 vollständig ausgebaut und neu gestaltet Beitragserhebung möglich, sofern bei Bekanntgabe des Vorhabens Satzung existiert Gesamtkosten: 248.048,73 € 61.030,92 € EM 127.500,00 € Zuwendungen (Städtebauförderung) 155.863,26 € Beiträge 40.338,88 € (Minderung gem. §§ 8,9 StrBS [übergroße/Eckgrundstücke]) 56.006,57 € (Städtische GS, § 241 Abs. 1 S. 1 BGB) = 59.517,81 € (umlagefähige Beiträge)

Bilanzansätze ND 30 Jahre Bilanzansatz 2004 8.268,29 € AfA, 4.250,00 € Auflösung SOPOZ Bilanzansatz 2004 Aktiva: 196.371,92 € (AfA i. H. v. 2.067,07 € abgezogen) Passiva: 100.937,50 € SOPOZ (Auflösung i. H. v. 1.062,50 €) 59.517,81 € SOPOB (keine Auflösung) SOPOB ab April 2005 auflösen (RND 29,5 Jahre) jährlich 2.017,55 €, anteilig 2005 1.513,16 € Bilanzansatz 2011 Aktiva: 196.371,92 € Passiva: 100.937,50 € SOPOZ 47.916,90 € SOPOB zu kompensierender Aufwand: 2.000,74 €

Sonderprobleme

BSI-Mittel als spezielle Zuschussform Voraussetzungen Maßnahme muss infrastrukturverbesserndes Vorhaben sein Durchführung der Arbeiten durch mind. ein Wirtschaftsunternehmen, welches Arbeiter von Agentur für Arbeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt Begründung für SOPO Zuschüsse zweckgebunden für bestimmte Maßnahme, wodurch neuwertiger Infrastrukturgegenstand entsteht Ergänzung der EM des Trägers Behandlung BSI analog Investitionszuschüsse

Behandlung von Strafzinsen Gemeinde hat für Verwendung von Zuschüssen Teilzahlungsanforderungsplan zu erstellen ratierliche Abforderung der Teilsummen gem. Kostenkalkulation Kalkulation mit Antrag einzureichen gem. Nr. 5.1.4 ANBest-Gk ist Gemeinde verpflichtet ausgezahlte Beträge innerhalb von 2 Monaten zu verbrauchen bei Nichteinhaltung können Strafzinsen (Nr. 8.5 ANBest-Gk) erhoben werden Einbuchung Verbindlichkeit gg. Zuschussgeber an Bank keine Rückstellungsbildung, da eigenes Verschulden

Empfehlungen für Kommunen keine Trennung zwischen Ertrags- und Kapitalzuschüssen besser Differenzierung in Aufwands- und Investitionszuschüsse Kopplung Inventur Zuwendungen an Inventur Anlagevermögen unter Verwendung des Erfassungsbogens Beiträge über Jahresscheiben nachvollziehbar Doppelerfassung durch zwei Bögen erhöht Richtigkeit und Sicherheit und vermindert Verlustrisiko Anlagevermögens- und Zuwendungserfassungsbogen Zentralisierung der Zuwendungserfassung verringert Infoverlust aufgrund der erheblichen Höhe von Zuwendungen ist Erstellung von Zuwendungsübersicht ratsam Unterstützung von KEWOG Berücksichtigung der Gebietsreform  einheitliche Bewertungsgrundsätze Einplanen einer Testphase (Fehlerfrüherkennung und –reduktion)

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit ! Fragen ???