Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre Projektförderung des BMBF – administrative Möglichkeiten & Grenzen Projektträger im DLR / Arbeitsbereich Qualität in der Hochschullehre Berlin, 24. Mai 2012
Überblick Allgemeines zum „Qualitätspakt Lehre“ Admin. Rahmenbedingungen der Projektförderung Admin. Möglichkeiten & Grenzen der Projektförderung Berichte Ausblick: weiteres Vorgehen
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Hochschulpakt 2020 2020 2016 2015 2011 2010 2007 Programm zur Verbesserung der Studien-bedingungen und der Qualität in der Lehre Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger Programm-pauschalen für von der DFG geförderte Forschungs-projekte
Hochschulpakt 2020 – Qualitätspakt Lehre 2016 2015 2011 2010 2007 2. Förderphase Fördervolumen: ca. 1 Mrd. € 2. Bewerbungsrunde Frist: 30. September 2011 Start: SS 2012 74 Projekte an 102 Hochschulen (davon 12 Verbundprojekte) Fördervolumen: ca. 400 Mio€ 1. Bewerbungsrunde Frist: 04. März 2011 Start: WS 2011/2012 104 Projekte an 111 Hochschulen (davon 6 Verbundprojekte) Fördervolumen: ca. 600 Mio€ 1. Förderphase Fördervolumen: ca. 1 Mrd. € Qualitätspakt Lehre
Zuwendungs-empfänger 2) Akteure Projektträger 1) Bund (BMBF) Länder Zuwendungs-empfänger 2) 1) projektbezogene Zuständigkeit, jeweils 1 adm. MA, 1 WM 2) eindeutige Benennung eines/r Ansprechpartners/in gewünscht
Die fachlichen und administrativen Seiten der Projektförderung Inhaltliche Projektbetreuung Administrative Projektbetreuung Antrag (inhaltlich) Verwertung: Verwertungsplan, (Fortschreibung u. Verwertung) Änderungen Zwischennachweise, Zwischenberichte Verwendungsnachweis, Abschlussbericht Antrag (finanziell/formal) Änderungen, Mittelbewirtschaftung Zwischennachweise Verwendungsnachweis
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Admin. Rahmenbedingungen der BMBF-Projektförderung BMBF-Projektförderung erfolgt aus Mitteln des Bundeshaushalts BMBF ist als Bundesbehörde direkt an die Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie an weitere Haushaltsgrundsätze (HGrG, HhG) u. Verwaltungsvorschriften gebunden Haushaltsgesetz (HhG) u. Haushaltsplan: Jährlichkeit (= 1 Kalenderjahr!) Jedes einzelne Projekt erhält seine Mittel direkt aus dem Bundeshaushalt Es sind nur projektspezifische Ausgaben finanzierbar, keine Grundausstattung
Admin. Rahmenbedingungen der BMBF-Projektförderung Beispiel: Gesamtfördersumme 1 Mio. € Die Mittel stehen nur in dem Jahr zur Verfügung, in dem sie bewilligt wurden! Es gibt grundsätzlich keine Übertragbarkeit der Mittel! 2011 2012 2013 2014 2015 2016 80.000 € 200.000 € 120.000 €
Admin. Rahmenbedingungen der BMBF-Projektförderung 2012 200.000 € Position Bezeichnung Summe 0812 Beschäftigte 120.000 € 0822 Beschäftigungsentgelte 40.000 € 0835 Vergabe von Aufträgen 20.000 € 0843 sonst. allg. Verwaltungsausgaben 15.000 € 0850 Investitionen (über 410 EURO) 5.000 € Projektbedingt sind innerhalb eines Haushaltsjahres kostenneutrale Verschiebungen zwischen den Positionen möglich, wenn sie in den Folgejahren wieder ausgeglichen werden und die Ansätze für die Positionen über die Gesamtlaufzeit nicht überschritten werden.
Überblick Allgemeines zum „Qualitätspakt Lehre“ Admin. Rahmenbedingungen der Projektförderung Admin. Möglichkeiten & Grenzen der Projektförderung Berichte Ausblick: weiteres Vorgehen Einzelberatungen
Admin. Möglichkeiten & Grenzen der Projektförderung: Bei planmäßigem Verlauf: Regelmäßiger bedarfsgerechter Mittelabruf in der Regel im 2-Monats-Rhythmus und 2 Monate im Voraus
Admin. Möglichkeiten & Grenzen der Projektförderung: 2. Bei Abweichungen vom Plan: Umwidmung Änderung Liste der Gegenstände Entsperrung i.d.R. Änderungsbescheid nötig Änderung des Stellenplans Abweichungen vom Arbeitsplan Zustimmung zu außereuropäischen Reisen i.d.R. Zustimmungsschreiben erfragen
Admin. Möglichkeiten & Grenzen der Projektförderung: Umwidmung Formloser Antrag rechtsverbindlich unterzeichnet Höhe des Betrags Betroffene Positionen: Mittel woher, wohin? Wo, warum Einsparungen? Kalkulationsgrundlage Inhaltliche Begründung der abweichenden Mittelverwendung 20% - Regel berücksichtigen Nr. 1.2 ANBest-P: Überschreitung von Einzelansätzen um bis zu 20% unter Einsparungen in anderen Positionen möglich Änderungen vom Mengengerüst oder der Zweckbestimmung der Mittel jedoch zustimmungspflichtig
Admin. Möglichkeiten & Grenzen der Projektförderung: Änderung Liste der Gegenstände Formloser Antrag rechtsverbindlich unterzeichnet Ggf. Vergleichsangebote zum Beleg der Kostenkalkulation Neue Aufstellung der benötigten Gegenstände mit Angaben zu Anzahl, Einzel- und Gesamtpreisen Inhaltliche Begründung der abweichenden Mittelverwendung und Abgrenzung zur Grundausstattung!
Admin. Möglichkeiten & Grenzen der Projektförderung: Entsperrung Formloser Antrag rechtsverbindlich unterzeichnet Höhe des Betrags Ggf. Nachweis über Erfüllung der Auflage, Konkretisierung der Position laut Zuwendungsbescheid
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Zwischennachweis Bestandteile des Zwischennachweises Rechnerischer Zwischennachweis Zwischenbericht Fällig am 30.04. des Folgejahres Dient dem Projektmonitoring und der Mittelkontrolle durch den Zuwendungsgeber Bei Nicht-Vorlage gilt eine Auszahlungssperre ab dem 01.05. des Folgejahres
Verwendungsnachweis Bestandteile des Verwendungsnachweises Rechnerischer Verwendungsnachweis inkl. Belegliste Schlussbericht Fällig innerhalb von 6 Monaten nach Laufzeitende
Rechnerischer Zwischennachweis Der Nachweis ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen Nachzuweisen sind die tatsächlich entstandenen Ausgaben bis zum 31.12. des Jahres sowie ggf. ein Kassenbestand Größere positive Kassenbestände sind zu begründen Verzinsung möglich
Zwischenbericht Stand der Projektarbeiten im Vergleich zum Plan Der jährliche Zwischenbericht dokumentiert den Projektverlauf und -fortschritt. Die wesentliche Frage ist: Kann der Ablauf nach Plan bestätigt werden oder gibt es Abweichungen zur ursprünglichen Arbeitsplanung (inhaltlich, methodisch, zeitlich)? Vordrucke / Gliederung in der Anlage zum Zuwendungsbescheid (Anlage 1 zu Nr. 3.1 BNBest-BMBF 98) Stand der Projektarbeiten im Vergleich zum Plan Änderungen bezogen auf das Projektziel? Zwischenergebnisse Fortschreiben / Anpassen des Verwertungsplans Publikationen (falls schon vorhanden) bei Verbundprojekten: zusätzlicher Zwischenbericht auf Verbundebene ggf.: Verzicht auf Zwischenbericht (vgl. Nebenbestimmungen! Zwischenbericht ist in diesem Fall erstmals zum 30.04.2013 vorzulegen und umfasst dann den Zeitraum vom Projektbeginn bis zum 31.12.2012)
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Ausblick Projektdurchführung Durchführung der Projektarbeiten Änderungen in Absprache mit dem Projektträger, ggf. Zustimmung durch BMBF Zwischenberichte, ggf. Abschlussbericht Programmevaluation (in Vorbereitung) Begleitmaßnahmen Internetauftritt (in Vorbereitung) Vernetzungsveranstaltungen (erste voraussichtlich Ende 2. Quartal 2013) Anschlussförderung Zwischenbegutachtung im letzten Drittel der Laufzeit Antragseinreichung voraussichtlich 2015 Entscheidung über 2. Förderphase
ACHTUNG: Ungeachtet aller vorhergehenden Folien gelten die einschlägigen Regelungen von BHO, VwVfG, ANBest-P, BNBest-BMBF, usw. Diese Folien dienen lediglich als Hinweise für die Projektnehmer, aus ihnen sind keine Rechte abzuleiten.
Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre Administration: Projektträger im DLR / Arbeitsbereich „Qualität in der Hochschullehre“ Mailadressen: lehre@pt-dlr.de Telefon (Zentr.): 0228 3821-1751 Berlin, 24. Mai 2012