Hochschule Ludwigshafen Vorlesung Abgabenordnung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Verwaltungsprozessrecht
Advertisements

IV. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Anzahl der ausgefüllten und eingesandten Fragebögen: 211
Fachhochschule Ludwigshafen Vorlesung Abgabenordnung
Vorlesung: 1 Betriebliche Informationssysteme 2003 Prof. Dr. G. Hellberg Studiengang Informatik FHDW Vorlesung: Betriebliche Informationssysteme Teil3.
Die Projektgruppe heißt Sie herzlichst willkommen
LS 2 / Informatik Datenstrukturen, Algorithmen und Programmierung 2 (DAP2)
Telefonnummer.
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
1 JIM-Studie 2010 Jugend, Information, (Multi-)Media Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
= = = = 47 = 47 = 48 = =
Statistiken und Tabellen
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Rechneraufbau & Rechnerstrukturen, Folie 2.1 © W. Oberschelp, G. Vossen W. Oberschelp G. Vossen Kapitel 2.
Internet facts 2008-II Graphiken zu dem Berichtsband AGOF e.V. September 2008.
Vorlesung: 1 Betriebliche Informationssysteme 2003 Prof. Dr. G. Hellberg Studiengang Informatik FHDW Vorlesung: Betriebliche Informationssysteme Teil2.
Differentielles Paar UIN rds gm UIN
Einkommensteuer Prof. Dr. Ekkehart Reimer. Einkommensteuer XI. Steuertarif. Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) -Bestimmte steuerfreie Einkünfte -werden.
Prof. Dr. Bernhard Wasmayr
Studienverlauf im Ausländerstudium
Prof. Dr. Bernhard Wasmayr VWL 2. Semester
Schulrecht - Ebenen Gesetze: BayEUG Schulfinanzierungsgesetz
AWA 2007 Natur und Umwelt Natürlich Leben
Rechneraufbau & Rechnerstrukturen, Folie 12.1 © W. Oberschelp, G. Vossen W. Oberschelp G. Vossen Kapitel 12.
Lernarrangement 3 Seite 33/34 Übungen
Prof. Dr. Günter Gerhardinger Soziale Arbeit mit Einzelnen und Familien Übersicht über die Lehrveranstaltung Grundlegende Bestimmungsfaktoren der Praxis.
Exkurs: Rechtsöffnungsbegehren
20:00.
Zusatzfolien zu B-Bäumen
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
AGOF facts & figures: Branchenpotenziale im Internet Q4 2013: Entertainment Basis: internet facts / mobile facts 2013-II.
Eine Einführung in die CD-ROM
Vorlesung Steuerverwaltungsrecht Dienstag, den 28. Mai 2013 I.Steuergeheimnis II.Besteuerung und Datenverarbeitung.
GBI Genios Wiso wiso bietet Ihnen das umfassendste Angebot deutsch- und englischsprachiger Literatur für die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Wir.
Dokumentation der Umfrage
Wir üben die Malsätzchen
Vorlesung Steuerverwaltungsrecht Dienstag, den 18. Juni 2013
Vorlesung Steuerverwaltungsrecht Dienstag, den 7./14. Mai 2013
Vorlesung Steuerverwaltungsrecht Dienstag, den 16. April 2013
Vorlesung Steuerverwaltungsrecht Dienstag, den 30. April 2013
Vorlesung Steuerverwaltungsrecht Dienstag, den 4. Juni 2013
Vorlesung Steuerverwaltungsrecht Dienstag, den 23. April 2013
Addieren und Subtrahieren von Dezimalzahlen
Aufgabensammlung Thermodynamik Frank-Michael Barth ISBN: © 2014 Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH Abbildungsübersicht / List of Figures.
Der Ablauf eines Clear Rex Klärzyklus
Falsch stehender Grenzstein
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Das gerichtliche Mahnverfahren
Geometrische Aufgaben
Eine lllustration der Herausforderungen des Stromsystems der Zukunft
Zahlentheorie und Zahlenspiele Hartmut Menzer, Ingo Althöfer ISBN: © 2014 Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH Abbildungsübersicht / List.
MINDREADER Ein magisch - interaktives Erlebnis mit ENZO PAOLO
1 (C)2006, Hermann Knoll, HTW Chur, FHO Quadratische Reste Definitionen: Quadratischer Rest Quadratwurzel Anwendungen.
Parkplatz-Orga Diese Version ist vom finale Version!
Folie Beispiel für eine Einzelauswertung der Gemeindedaten (fiktive Daten)
Dokumentation der Umfrage BR P2.t Ergebnisse in Prozent n= 502 telefonische CATI-Interviews, repräsentativ für die Linzer Bevölkerung ab 18 Jahre;
Unternehmensbewertung Thomas Hering ISBN: © 2014 Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH Abbildungsübersicht / List of Figures Tabellenübersicht.
Forschungsprojekt Statistik 2013 „Jugend zählt“ – Folie 1 Statistik 2013 „Jugend zählt“: Daten zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
AGOF facts & figures: Branchenpotenziale im Internet Q2 2014: Parfum & Kosmetik Basis: internet facts / mobile facts 2014-I.
Folie Einzelauswertung der Gemeindedaten
Art. 81 und 82 EG: Sanktionen, Verfahren, Rechtsmittel - Überblick -
Datum:17. Dezember 2014 Thema:IFRS Update zum Jahresende – die Neuerungen im Überblick Referent:Eberhard Grötzner, EMA ® Anlass:12. Arbeitskreis Internationale.
Der Scheidungsverbund
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Grobschema zur Rechtmäßigkeit des VA
1 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest KIM-Studie 2014 Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht – Fall 6
Gesprächsrunde zu § 13b UStG
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Die wichtigsten Rechtsbehelfe im Steuerrecht.
 Präsentation transkript:

Hochschule Ludwigshafen Vorlesung Abgabenordnung Sommersemester 2013 1. Kapitel: Einführung

Abgabenordnung 1. Kapitel: Einführung Verfassungsrechtliche Besteuerungsprinzipien: Gewaltenteilungsprinzip, Art. 20 Abs. 2 GG Effektiver Rechtsschutz, Art. 19 Abs. 4 GG Übermaßverbot, Art. 20 Abs. 3 GG Gesetzmäßigkeitsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG

Abgabenordnung 1. Kapitel: Einführung Grundrechte: Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 Abs. 1 GG Leistungsfähigkeitsprinzip Schutz von Ehe und Familie, Art. 6 Abs. 1 GG Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG Eigentumsgarantie, Art. 14 Abs. 1 GG Allg. Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 GG

Abgabenordnung 1. Kapitel: Einführung Der Begriff der Steuer (§ 3 Abs. 1 AO): Geldleistungen Keine Gegenleistungen Einnahmenerzielung Der Allgemeinheit auferlegt gesetzlicher Tatbestand erfüllt

Abgabenordnung 1. Kapitel: Einführung Abgaben, die keine Steuern sind: Steuerliche Nebenleistungen, § 3 Abs. 1 AO Gebühren Beiträge

Abgabenordnung 1. Kapitel: Einführung Die Verfahrensschritte im Besteuerungsverfahren: Ermittlung Festsetzung Haftung Erhebung Korrektur Einspruch Vollstreckung

Abgabenordnung 1. Kapitel: Einführung Verfahrensgrundsätze: 1.2.3 Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung geregelt in § 85 AO Erlass von Richtlinien kein Abschluss von Vergleichen Rückwirkungsverbot

Abgabenordnung 1. Kapitel: Einführung 1.2.4 Amtsprinzip und Untersuchungsgrundsatz Tätigwerden des FA auf eigene Initiative Untersuchung von Amts wegen Beachte: Kontrollmitteilungen

Abgabenordnung 1. Kapitel: Einführung 1.2.5 Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit; Fürsorgepflicht Ermittlungshandlungen nicht außer Verhältnis zum Erfolg Fürsorgepflicht, § 89 AO Beispiel: Beachtung der Verjährung

Abgabenordnung 1. Kapitel: Einführung 1.2.6 Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten Mitwirkungspflicht des Beteiligten begrenzt Aufklärungspflicht Mitwirkung vor allem durch: Auskunft Auskunftspflicht des Beteiligten begrenzt durch: Auskunftsverweigerungsrecht „Bankgeheimnis“, § 30a AO Auskunftspflicht des FA gegenüber Beteiligten Beachte: Steuergeheimnis

Abgabenordnung 1. Kapitel: Einführung 1.2.7 Beweismittel, Führung von Büchern Beweismittel: Auskünfte Sachverständige Urkunden Augenschein Feststellungslast für günstige Tatsache Buchführungspflichten gem. §§ 140, 141 AO

Abgabenordnung 1. Kapitel: Einführung 1.2.8 Steuererklärungen Abgabepflicht gem. § 149 AO und nach Einzelsteuergesetzen nur auf Erklärungsvordruck Abgabefrist 5 Monate, verlängerbar Berichtigungspflicht gem. § 153 AO

Abgabenordnung 1. Kapitel: Einführung 1.2.9 Sanktionen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht Zwangsmittel, insbesondere Zwangsgeld (Ermessen) Schätzung der Besteuerungsgrundlagen Verspätungszuschlag (Ermessen) höchstens 10 % der festgesetzten Steuer nicht mehr als 25.000 €

Abgabenordnung 1. Kapitel: Einführung Örtliche Zuständigkeit: welches Finanzamt? Natürliche Person Unternehmen/ Freiberufler Grundstück Verwaltung von Einkünften Wohnsitz Geschäftsleitung/ Betriebsstätte/ Tätigkeitsort Lage Ort der Verwaltung Wohnsitz- finanzamt Geschäftsleitung/ Betriebsstätte/ Tätigkeitsort- finanzamt Lage- finanzamt Verwaltungs- finanzamt

Vorlesung Abgabenordnung Hochschule Ludwigshafen Vorlesung Abgabenordnung 2. Kapitel: Steuerschuldrecht

Abgabenordnung 2. Kapitel: Steuerschuldrecht Einführung: Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis Steueranspruch Steuervergütungsanspruch Haftungsanspruch Anspruch auf steuerliche Nebenleistung Erstattungsanspruch Erstattungsansprüche in Einzelsteuergesetzen

Abgabenordnung 2. Kapitel: Steuerschuldrecht Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis richtet sich nach den Einzelsteuergesetzen, § 220 Abs. 1 AO Haftungsanspruch: wenn Haftungstatbestand erfüllt Erstattungsanspruch: wenn Zahlung ohne Rechtsgrund Säumniszuschlag: Nichtentrichtung der Steuer bei Fälligkeit

Abgabenordnung 2. Kapitel: Steuerschuldrecht Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis Die wichtigsten Erlöschensgründe: Zahlung, §§ 224, 224a, 225 AO Aufrechnung, § 226 AO Erlass, §§ 163, 227 AO Verjährung, §§ 169 - 171, 228 - 232 AO Bedingungseintritt bei auflösender Bedingung

Abgabenordnung 2. Kapitel: Steuerschuldrecht Die Aufrechnung, § 226 Abs. 1 AO, §§ 387 - 389 BGB Voraussetzungen: Gleichartigkeit der Leistungen (im Steuerrecht gegeben) Gegenseitigkeit der Leistungen Fälligkeit der Gegenforderung (eigene Forderung) Erklärung der Aufrechnung, § 388 BGB

Abgabenordnung 2. Kapitel: Steuerschuldrecht Erlass, §§ 163, 227 AO wenn Festsetzung, § 163 AO wenn Erhebung, § 227 AO „unbillig“ wäre Persönliche Billigkeitsgründe Sachliche Billigkeitsgründe

Abgabenordnung 2. Kapitel: Steuerschuldrecht Zahlungsverjährung, §§ 228 - 232 AO Zweck der Verjährung: „Rechtsfriede“ sagt aus, wie lange festgesetzte Ansprüche gezahlt werden müssen abzugrenzen von Festsetzungeverjährung Folge des Verjährungsablaufs: Erlöschen des Anspruchs Dauer der Verjährung: 5 Jahre

Vorlesung Abgabenordnung Hochschule Ludwigshafen Vorlesung Abgabenordnung 3. Kapitel: Der Steuerverwaltungsakt

Abgabenordnung 3. Kapitel: Steuerverwaltungsakt Definition des Verwaltungsaktes (VA), § 118 AO hoheitliche Maßnahme einer Behörde Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts unmittelbare Rechtswirkung nach außen

Abgabenordnung 3. Kapitel: Steuerverwaltungsakt Sinn und Zweck des VA: Rechtssicherheit für Bürger durch Bindungswirkung Kontrolle des Verwaltungshandels Vollstreckungstitel für Finanzverwaltung

Abgabenordnung 3. Kapitel: Steuerverwaltungsakt Arten des VA: schriftlich mündlich gebunden Ermessen Steuerbescheid sonstiger Steuer-VA

Abgabenordnung 3. Kapitel: Steuerverwaltungsakt Bestimmtheit und Form des VA: Bestimmtheit, §§ 119, 157 Abs. 1 Satz 2 AO Adressat erkennbar vorgeschriebene Form, § 157 AO erlassende Behörde erkennbar, § 119 Abs. 3 AO

Abgabenordnung 3. Kapitel: Steuerverwaltungsakt Begründung des VA Fehlende Begründung einfacher Verfahrensfehler Heilung durch Nachholung bis Ende Einspruchsverfahren Nebenbestimmungen des VA Befristung Auflagenvorbehalt Bedingung Auflage Widerrufsvorbehalt

Abgabenordnung 3. Kapitel: Steuerverwaltungsakt Wirksamkeit des VA: § 124 Abs. 1 Satz 1 AO: Ein VA wird gegenüber demjenigen, ... in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. § 124 Abs. 2 AO: Ein VA bleibt wirksam, solange er nicht zurückgenommen, widerrufen, aufgehoben oder erledigt ist. § 124 Abs. 3 AO: Ein nichtiger VA ist unwirksam. Nichtigkeit des VA nur nach § 125 AO, sonst rechtswidrig

Abgabenordnung 3. Kapitel: Steuerverwaltungsakt Die Bekanntgabe des VA: Wirksamkeit des VA (§ 124 Abs. 1 AO): Voraussetzung Zugang beim Adressaten, wenn in seinem „Machtbereich“ Schlichte Bekanntgabe: Brief Sonderformen der Bekanntgabe: z.B. Postzustellungsurkunde, VwZG

Abgabenordnung 3. Kapitel: Steuerverwaltungsakt Durchführung der Bekanntgabe des VA: Übermittlung an richtigen Empfänger Minderjährige Sonderfälle: Personengesellschaften einheitl. u. gesond. Feststellungen Ehegatten bei Zustellmängeln nach VwZG: Heilung möglich

Vorlesung Abgabenordnung Hochschule Ludwigshafen Vorlesung Abgabenordnung 4. Kapitel: Festsetzung und Festsetzungsverjährung

Abgabenordnung 4. Kapitel: Festsetzung und Festsetzungsverjährung Steuerbescheid Festsetzung einer bestimmten Steuer gegenüber Steuerschuldner Grundsatz: Besteuerungsrundlagen sind nur Begründung des Steuerbescheids Ausnahme: Feststellungsbescheide

Abgabenordnung 4. Kapitel: Festsetzung und Festsetzungsverjährung Feststellungsbescheid, §§ 179 ff AO gesonderte Feststellung von Besteuerungsrundlagen Grundlagenbescheid bindende Wirkung für Folgebescheid

Abgabenordnung 4. Kapitel: Festsetzung und Festsetzungsverjährung Verhältnis Grundlagenbescheid - Folgebescheid Beispiel Grundsteuer: Grundstücks-Einheitswertbescheid Grundsteuermessbescheid Grundsteuerbescheid

Abgabenordnung 4. Kapitel: Festsetzung und Festsetzungsverjährung Gesonderte Feststellung bei Bewertung: Einheitswerte für Grundbesitz Grundsteuer Bedarfswerte für Grundbesitz Erbschafts- und Schenkungsteuer

Abgabenordnung 4. Kapitel: Festsetzung und Festsetzungsverjährung Realsteuermessbescheide, § 184 AO bei Gewerbesteuer und Grundsteuer keine Steuerbescheide, aber sinngemäße Anwendung Grundlagenbescheide: bindend für Realsteuerbescheide

Abgabenordnung 4. Kapitel: Festsetzung und Festsetzungsverjährung Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, § 162 AO Schätzung nur der Grundlagen, nicht der Steuer Steuerpflichtiger kann oder will nicht aufklären Schätzungsmethode: äußerer Betriebsvergleich innerer Betriebsvergleich

Abgabenordnung 4. Kapitel: Festsetzung und Festsetzungsverjährung Drittwirkung der Steuerfestsetzung, § 166 AO Beispiel: Steuerbescheid Haftungsbescheid GmbH Geschäftsführer

Abgabenordnung 4. Kapitel: Festsetzung und Festsetzungsverjährung Dauer der Festsetzungsverjährung: 4 Jahre (Normalfall) 5 Jahre (leichtfertige Steuerverkürzung) 10 Jahre (Steuerhinterziehung) Verlängerung durch: Anlaufhemmung, § 170 AO Ablaufhemmung, § 171 AO

Abgabenordnung 4. Kapitel: Festsetzung und Festsetzungsverjährung Ablaufhemmung: wichtigste Tatbestände § 171 Abs. 1 AO: höhere Gewalt § 171 Abs. 2 AO: offenbare Unrichtigkeit § 171 Abs. 3 AO: Antrag auf Steuerfestsetzung § 171 Abs. 3a AO: Anfechtung Steuerbescheid § 171 Abs. 4 AO: Außenprüfung § 171 Abs. 5 AO: Steuerfahndung § 171 Abs. 10 AO: Grundlagenbescheid

Hochschule Ludwigshafen Vorlesung Abgabenordnung 5. Kapitel: Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung Vorläufige Festsetzung

Abgabenordnung 5. Kapitel: Vorbehalt der Nachprüfung Zweck des Nachprüfungsvorbehaltes Voraussetzung: Steuerfall noch nicht abschließend geprüft Sofort veranlagen, später umfassend ermitteln Fiskalisches Prinzip: rascher Zugriff „aufs Geld“

Abgabenordnung 5. Kapitel: Vorbehalt der Nachprüfung Nachprüfungsvorbehalt behördlich gesetzlich in der Regel: bei Unternehmen Vorauszahlungen Steueranmeldungen Freibetrag auf Lohnsteuerkarte

Abgabenordnung 5. Kapitel: Vorbehalt der Nachprüfung Wirkung des Nachprüfungsvorbehaltes Bescheid bleibt in vollem Umfang änderbar formelle, aber keine materielle Bestandskraft Änderungsantrag des Steuerpflichtigen möglich Entfällt nach Ablauf der Festsetzungsverjährung: stets 4 Jahre, keine Verlängerung auf 5 bzw. 10 Jahre

Abgabenordnung 5. Kapitel: Vorläufige Steuerfestsetzung Kriterien der vorläufigen Steuerfestsetzung auf bestimmten Teil der Festsetzung beschränkt ausdrückliche Aufhebung notwendig; nicht automatisch mit Ablauf Festsetzungsverjährung nicht isoliert anfechtbar

Abgabenordnung 5. Kapitel: Vorläufige Steuerfestsetzung Tatbestände der vorläufigen Steuerfestsetzung „Ungewissheit“, § 165 Abs. 1 Satz 1 AO von Tatsachen, nicht der Rechtsanwendung mit Beseitigung der Ungewissheit wird gerechnet Sachverhaltsermittlungsschwierigkeiten: FA kann nicht endgültig festsetzen Nachprüfungsvorbehalt: FA will nicht endgültig festsetzen

Abgabenordnung 5. Kapitel: Vorläufige Steuerfestsetzung Charakteristiken des Vorläufigkeitsvermerks Finanzamt hat Ermessen Aussetzung der Festsetzung gegen Sicherheitsleistung Angabe der Tatsache ist ausreichende Begründung fehlende Begründung führt zur Rechtswidrigkeit, nicht zur Nichtigkeit

Abgabenordnung 5. Kapitel: Vorläufige Steuerfestsetzung Sonderfälle der Vorbehaltsfestsetzung: § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AO: Ungewissheit über die Wirksamkeit eines DBA § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO: Unvereinbarkeit eines Steuergesetzes mit dem Grundgesetz § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO: Steuergesetz wird von EuGH, BVerfG oder oberstem Bundesgericht geprüft

Hochschule Ludwigshafen Vorlesung Abgabenordnung 6. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden I

Abgabenordnung 6. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden I Welche Korrekturvorschriften finden Anwendung ? Steuerbescheide Sonstige Steuer – VA´s §§ 172ff AO §§ 130, 131 AO Offenbare Unrichtigkeiten, § 129 AO

Abgabenordnung 6. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden I Offenbare Unrichtigkeit, § 129 AO bei mechanischen Versehen, z.B. Schreib- oder Rechenfehlern kein Verschulden erforderlich Versehen der Finanzbehörde Berichtigungspflicht bei berechtigtem Interesse Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 2 AO

Abgabenordnung 6. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden I Wichtigste Tatbestände des § 172 AO: Nr. 2a AO: Zustimmung des Steuerpflichtigen auch: Antrag des Steuerpflichtigen - auch nach Ablauf der Einspruchsfrist Nr. 2b AO: sachlich unzuständige Behörde Nr. 2c AO: Einsatz unlauterer Mittel

Abgabenordnung 6. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden I Die Korrektur nach § 173 AO: neue Tatsachen oder Beweismittel führen zu höherer oder niedrigerer Steuer für Bescheid kausal, d.h. rechtserheblich der Finanzbehörde nachträglich bekannt geworden

Abgabenordnung 6. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden I Korrektur nach § 173 Abs. 1 AO: Nr. 1: Steuererhöhend Nr. 2: Steuerermindernd keine Besonderheiten Ausgeschlossen bei grobem Verschulden des Steuerpfl. Verschulden unbeachtlich bei Zusammenhang mit Nr. 1

Abgabenordnung 6. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden I Grobes Verschulden: Vorsatz Grobe Fahrlässigkeit bewusste Irreführung des Finanzamts Sorgfaltspflicht in ungewöhnlicher Weise verletzt Zweck: Steuerpflichtiger soll steuererhebliche Tatsachen aus seiner Sphäre rechtzeitig vorbringen

Abgabenordnung 6. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden I Unbeachtlichkeit des groben Verschuldens bei unmittelbarem/mittelbaren Zusammenhang mit steuererhöhenden Tatsachen/Beweismitteln steuererhöhender Vorgang nicht ohne den steuer- mindernden Vorgang denkbar (Kausalität) Änderungssperre gem. § 173 Abs. 2 AO: keine Änderung, wenn nach Außenprüfung ergangen Ausnahme: Steuerhinterziehung/Steuerverkürzung

Hochschule Ludwigshafen Vorlesung Abgabenordnung 7. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden II

Abgabenordnung 7. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden II Widerstreitende Steuerfestsetzungen, § 174 AO Zweck: steuerlicher Sachverhalt soll genau einmal berücksichtigt werden Hieraus sollen ggf. die richtigen Schlussfolgerungen auch für andere Steuerbescheide gezogen werden

Abgabenordnung 7. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden II § 174 Abs. 1 AO Zweck: steuererhöhender Vorgang darf nur einmal berücksichtigt werden Korrektur nur auf Antrag des Steuerpflichtigen spezielle Ablaufhemmung, § 174 Abs. 1 Satz 2 AO

Abgabenordnung 7. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden II § 174 Abs. 2 AO Zweck: steuermindernder Vorgang darf nur einmal berücksichtigt werden Kein Antrag des Steuerpflichtigen erforderlich, da Schlechterstellung des Steuerpflichtigen Kein Korrekturermessen der Finanzverwaltung

Abgabenordnung 7. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden II § 174 Abs. 3 AO Zweck: steuererhöhender oder steuermindernder Vorgang soll überhaupt berücksichtigt werden d.h. bisher wurde Vorgang nicht berücksichtigt Bsp.: Kollision Steuerarten oder Steuerschuldner kein Ermessen: „kann“ bedeutet „muss“

Abgabenordnung 7. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden II § 174 Abs. 4 und 5 AO Zweck: fehlerhafter Bescheid wird auf Einspruch aufgehoben; in anderem Bescheid zu berücksichtigen Wenn anderer Bescheid Dritten betrifft: Änderung nur, wenn Dritter vorher beteiligt, Abs. 5 Hinzuziehung (§ 360 AO) oder Beiladung (§ 60 FGO) im Ermessen der Behörde/des Gerichts

Abgabenordnung 7. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden II Anpassung an Grundlagenbescheid, § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO Zweck: Änderung des Folgebescheids bei Veränderung des Grundlagenbescheids Für Festsetzungsverjährung des Folgebescheids gilt § 171 Abs. 10 AO Finanzamt hat kein Anpassungsermessen Sondervorschrift § 35b GewStG

Abgabenordnung 7. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden II Korrektur bei rückwirkendem Ereignis, § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO Zweck: Berücksichtigung von Vorgängen mit steuer- licher Wirkung für die Vergangenheit Bsp.: Bedingungseintritt, Anfechtung, Urteil ursprüngliche Festsetzung war fehlerfrei § 173AO besondere Anlaufhemmung, § 175 Abs. 1 Satz 2 AO

Abgabenordnung 7. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden II Vertrauensschutz bei der Korrektur, § 176 AO § 176 Abs. 1 Nr. 1 AO: Steuergesetz wird von Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt § 176 Abs. 1 Nr. 2 AO: Steuergesetz wegen Verfassungs- widrigkeit von obersten Bundesgericht nicht angewendet § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO: Rechtsprechungsänderung bei oberstem Bundesgericht § 176 Abs. 2 AO: höchstrichterliche Unvereinbarkeit begünstigender Verwaltungsrichtlinien

Abgabenordnung 7. Kapitel: Korrektur von Steuerbescheiden II Berichtigung materieller Fehler, § 177 AO 1. Korrekturlage: Summe der punktuellen Änderungen (§§ 172 – 175 AO 2. Saldierung der materiellen Fehler 3. Berücksichtigung der gegenläufigen materiellen Fehler im Korrekturrahmen

Hochschule Ludwigshafen Vorlesung Abgabenordnung 8. Kapitel: Haftung im Steuerrecht

Abgabenordnung 8. Kapitel: Haftung im Steuerrecht Steuerschuld Haftungsschuldner Steuerschuldner Haftungsschuld teilweise akzessorisch zur Steuerschuld Gesamtschuldnerschaft Haftender - Schuldner Geltendmachung durch Haftungsbescheid

Abgabenordnung 8. Kapitel: Haftung im Steuerrecht gesetzlich vertraglich §§ 69 AO Bürgschaft, § 765 BGB andere Steuergesetze, z.B. § 42d EStG andere Gesetze, z.B. §§ 128 HGB

Abgabenordnung 8. Kapitel: Haftung im Steuerrecht Voraussetzungen der gesetzlichen Haftung: Bestehen einer Steuerschuld Tatbestand eines Haftungsgesetzes erfüllt Haftungsschuld nicht verjährt „Ob“ und „Wie“ - Ermessen

Abgabenordnung 8. Kapitel: Haftung im Steuerrecht Die Hilfspersonenhaftung, § 69 AO Hilfsperson i. S. d. §§ 34, 35 AO Pflichtverletzung bezügl. Steuerlicher Pflichten Kausalität Pflichtverletzung – verspätete Festsetzung Verschulden Entschließungs- und Auswahlermessen

Abgabenordnung 8. Kapitel: Haftung im Steuerrecht Die dingliche Haftung, § 74 AO Bereitstellung von Wirtschaftsgütern für Unternehmen Wesentliche Beteiligung: mehr als 25 % nur zivilrechtlicher Eigentümer Zeitliche Beschränkung: Haftung für Steuern nur während Bestehens der wesentlichen Beteiligung Gegenständliche Beschränkung

Abgabenordnung 8. Kapitel: Haftung im Steuerrecht Haftung des Betriebsübernehmers, § 75 AO Übereignung eines lebenden Betriebs im Ganzen zivilrechtliche Übertragung Haftung nur für betriebliche Steuern Haftung für seit dem letzten Jahr vor Übereignung entstandenen Steuern Haftung für Steuern bis 1 Jahr nach Anmeldung

Abgabenordnung 8. Kapitel: Die Außenprüfung Ermittlungsmaßnahmen „vor Ort“: Außenprüfung, §§ 193 bis 203 AO Umsatzsteuer-Nachschau, § 27b UStG Steuerfahndung, § 208 AO Steueraufsicht in besonderen Fällen, §§ 209ff AO

Abgabenordnung 8. Kapitel: Die Außenprüfung Die Außenprüfung gem. § 193ff AO wichtige Rechtsquelle: Betriebsprüfungsordnung (BpO) Wichtige Rechtsfolgen der Bp: Ablaufhemmung, § 171 Abs. 4 AO Änderungssperre gem. § 173 Abs. 2 AO Aufhebung des Vorbehalts, § 164 Abs. 3 S. 3 AO Ausschluss der Selbstanzeige, § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO

Abgabenordnung 8. Kapitel: Die Außenprüfung Die Außenprüfung gem. § 193ff AO Zulässigkeit der Außenprüfung in § 193 AO geregelt Umfang der Außenprüfung gem. § 194 AO Einteilung in Größenklassen, § 3 BpO häufig: Kontrollmitteilungen Erfordernis der Prüfungsanordnung, § 196 AO Schlussbesprechung, Prüfungsbericht, verbindl. Zusage

Hochschule Ludwigshafen Vorlesung Abgabenordnung 9. Kapitel: Das Steuererhebungs- verfahren

Abgabenordnung 9. Kapitel: Steuererhebungsverfahren Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis Festsetzung durch VA Steuerbescheide, gleichgestellte Bescheide Haftungsbescheide Festsetzung von steuerlichen Nebenleistungen Steuererhebung

Abgabenordnung 9. Kapitel: Steuererhebungsverfahren Besonderheiten: Klärung von Streitigkeiten im Erhebungsverfahren durch Abrechnungsbescheid, § 218 Abs. 2 AO Säumniszuschläge: Erhebung ohne vorherige Festsetzung Steuererhebung nur, wenn Anspruch fällig ist Hinausschieben der Fälligkeit durch Stundung

Abgabenordnung 9. Kapitel: Steuererhebungsverfahren Erlöschen der Steueransprüche durch Zahlung, § 224 AO Tilgungsreihenfolge bei Zahlung, § 225 AO Aufrechnung, § 226 AO Erlass, § 227 AO Zahlungsverjährung, § 228ff AO

Abgabenordnung 9. Kapitel: Steuererhebungsverfahren Zinsen, §§ 233ff AO Verzinsung nur von Ansprüchen aus dem Steuer- schuldverhältnis Zinssatz: 0,5 % pro Monat Abrundung des zu verzinsenden Betrags Zinsen nur für volle Monate

Abgabenordnung 9. Kapitel: Steuererhebungsverfahren Vollverzinsung, § 233a AO Verzinsung des Unterschiedsbetrages zwischen festgesetzter Steuer und anzurechnender Steuer Zinslauf ab Ablauf der Karenzzeit, 15 Monate Ende Zinslauf bei Bekanntgabe Steuerfestsetzung Stundungszinsen, § 234 AO Festsetzung zusammen mit Stundungsverfügung

Abgabenordnung 9. Kapitel: Steuererhebungsverfahren Hinterziehungszinsen, § 235 AO Abschöpfung der Zinsvorteile der Hinterziehung nicht bei leichtfertiger Steuerverkürzung (Bußgeld) Erfüllung des Tatbestandes der Steuerhinterziehung Zinsschuldner ist derjenige, der die Vorteile der Steuerhinterziehung hat Zinslauf von Eintritt der Steuerverkürzung bis Zahlung der hinterzogenen Steuern

Abgabenordnung 9. Kapitel: Steuererhebungsverfahren Prozesszinsen, § 236 AO Nur Steuererstattungen (Vorteil des Steuerpflichtigen) Steuerherabsetzung durch Urteil des Gerichts Beginn Zinslauf bei Rechtshängigkeit bei Gericht Ende Zinslauf bei Auszahlung des Erstattungsbetrages

Abgabenordnung 9. Kapitel: Steuererhebungsverfahren Aussetzungszinsen, § 237 AO Rechtsbehelfsverfahren des Zinsschuldners Zinsschuldner wurde AdV gewährt Rechtsbehelf des Zinsschuldners ist endgültig erfolglos Beginn Zinslauf ab Einspruchseingang/Rechtshängigkeit Ende Zinslauf bei Ende der AdV

Abgabenordnung 9. Kapitel: Steuererhebungsverfahren Säumniszuschläge, § 240 AO Zweck: Druckmittel, Gegenleistung, Abgeltung Entstehung kraft Gesetzes, keine Festsetzung Verschulden ist nicht erforderlich 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags für jeden angefangenen Monat der Säumnis Zahlungs-Schonfrist: 3 Tage

Hochschule Ludwigshafen Vorlesung Abgabenordnung 10. Kapitel: Das Einspruchs- verfahren

Abgabenordnung 10. Kapitel: Das Einspruchsverfahren Sinn und Zweck des Einspruchsverfahrens: verwaltungsinterne Überprüfung der Massen – VA´s kostenlose Überprüfung für den Steuerpflichtigen Entlastung für Finanzgerichte

Abgabenordnung 10. Kapitel: Das Einspruchsverfahren Es ist zu unterscheiden zwischen: vorläufiger Rechtsschutz endgültiger Rechtsschutz formlosen Rechtsbehelfe förmlichen Rechtsbehelfe Rechtsbehelfe Rechtsmittel

Abgabenordnung 10. Kapitel: Das Einspruchsverfahren Zulässigkeit des Einspruchs Statthaftigkeit des Einspruchs Einspruchsbefugnis Beschwer des Einspruchsführers Form des Einspruchs, § 357 AO – stets zu prüfen ! Einspruchsfrist, § 355 AO – stets zu prüfen ! kein Verzicht oder Rücknahme

Abgabenordnung 10. Kapitel: Das Einspruchsverfahren Form des Einspruchs schriftlich oder zur Niederschrift auch Telefax oder Telegramm Urheber muss aus dem Schreiben hervorgehen Rechtsbehelf muss erkennbar sein, d.h. Äußerung des Sich-Beschwert-Fühlens Überprüfungsbegehren

Abgabenordnung 10. Kapitel: Das Einspruchsverfahren Einspruchsfrist Fristbeginn: Bekanntgabe des angefochtenen VA Sonderfall: fehlende Rechtsbehelfsbelehrung Fristlauf: 1 Monat, § 355 AO einzulegen bei zuständiger Behörde (Anbringungsbehörde) Sonderfall: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Abgabenordnung 10. Kapitel: Das Einspruchsverfahren Das Einspruchsverfahren bis zur Entscheidung Hinzuziehung Dritter Vollumfängliche Prüfung: Untersuchungsgrundsatz Aussetzung der Entscheidung (nicht der Vollziehung!) und Ruhen des Verfahrens Änderung des angefochtenen VA Verböserung und Verböserungshinweis

Abgabenordnung 10. Kapitel: Das Einspruchsverfahren Die Beendigung des Einspruchsverfahrens Rücknahme, § 362 AO Abhilfebescheid Übergang zur Sprungklage Einspruchsentscheidung

Abgabenordnung 10. Kapitel: Das Einspruchsverfahren Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) Grund: keine aufschiebende Wirkung von Rechts- behelfen im Steuerrecht, § 361 AO Antrag in der Regel bei der Finanzbehörde Summarisches Nebenverfahren Beachte Aussetzungszinsen AdV Grundlagenbescheid => AdV Folgebescheid

Abgabenordnung 10. Kapitel: Das Einspruchsverfahren Voraussetzungen der AdV anhängiger Rechtsbehelf Aussetzungsermessen Aussetzungsgründe ernstliche Zweifel unbillige Härte vollziehbarer Bescheid

Hochschule Ludwigshafen Vorlesung Abgabenordnung 11. Kapitel: Klageverfahren, Steuerstrafrecht, Strafbefreiung

Abgabenordnung 11. Kapitel: Klage, Steuerstrafrecht, Strafbefreiung Allgemeines zweistufiger Instanzenzug der Finanzgerichtsbarkeit nur eine Tatsacheninstanz Rechtsgrundlage: Finanzgerichtsordnung in der Regel ein Finanzgericht pro Bundesland geurteilt wird in Senaten: 3 Richter, 2 Laien

Abgabenordnung 11. Kapitel: Klage, Steuerstrafrecht, Strafbefreiung Zuständigkeit Finanzgericht Bundesfinanzhof wenn Finanzrechts- weg gegeben: Revisionen Beschwerden, insbesondere Nichtzulassungsbeschwerden Klagen AdV-Anträge

Abgabenordnung 11. Kapitel: Klage, Steuerstrafrecht, Strafbefreiung Klagearten: Gestaltungsklagen: Anfechtungsklage (AK) Leistungsklagen: Verpflichtungsklage (VK), Allg. Leistungsklage (LK) Feststellungsklagen (FK) Nichtigkeitsfeststellungsklage, allg. Feststellungsklage

Abgabenordnung 11. Kapitel: Klage, Steuerstrafrecht, Strafbefreiung Wichtigste Klagearten: Anfechtungsklage gerichtet auf Aufhebung eines VA Verpflichtungsklage gerichtet auf Erlass des begehrten VA oder Untätigkeitsklage

Abgabenordnung 11. Kapitel: Klage, Steuerstrafrecht, Strafbefreiung Zulässigkeit der Klage Statthaftigkeit der Klage Form der Klage Inhalt der Klageschrift Klagefrist: immer zu prüfen! Fristwahrung auch bei Einreichung bei Finanzamt tatsächliche Kenntnisnahme durch Finanzamt nicht erforderlich !

Abgabenordnung 11. Kapitel: Klage, Steuerstrafrecht, Strafbefreiung Weitere Zulässigkeit der Klage Klagebefugnis, § 40 Abs. 2 FO Nachweis der Prozessvollmacht erfolgloses Vorverfahren: immer zu prüfen! Klagefrist: immer zu prüfen! Besonderheiten: in der Regel mündliche Verhandlung keine Verböserung

Abgabenordnung 11. Kapitel: Klage, Steuerstrafrecht, Strafbefreiung Beendigung des Rechtsstreits Erledigung der Hauptsache Klagerücknahme Entscheidung: Urteil oder Gerichtsbescheid Urteil bei Anfechtungsklage: Aufhebung des VA Urteil bei Verpflichtungsklage: Bescheidungsurteil bei Spruchreife: Verpflichtungsurteil

Abgabenordnung 11. Kapitel: Klage, Steuerstrafrecht, Strafbefreiung Tatbestand der Steuerhinterziehung, § 370 AO objektiver Tatbestand: aktives Tun (unrichtige Angaben) oder Unterlassen (in-Unkenntnis-lassen) subjektiver Tatbestand: Vorsatz (Wissen und Wollen) leichtfertige Steuerverkürzung Rechtswidrigkeit und Schuld versuchte Steuerhinterziehung ist strafbar!

Abgabenordnung 11. Kapitel: Klage, Steuerstrafrecht, Strafbefreiung strafbefreiende Selbstanzeige, § 371 AO „Goldene Brücke“ bei Steuerhinterziehung Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) Zweck: Erzielung von Mehreinnahmen für Fiskus bis 3/05 befristete Sonderregelung für Schwarzgeld niedrige Besteuerung der nacherklärten Einkünfte