Einstieg in die Dissertation

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Einstieg in die Dissertation Herzlich Willkommen!

Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012 Wer sind wir? Vertretung in Hochschulgremien Verbreitung von Informationen Homepage Veranstaltungen Infoveranstaltungen, Partys Vernetzung Bündelung von Erfahrung Verbesserung Mitarbeit Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012

Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012 Programm Begrüßung Finanzierung Prof. Beatrice Grummer (Graduate School) Promotionsordnung Christiane Schnabel (ProV) Versicherungen Michaela Ronge (Mayflower Capital) Diskussion jeweils nach den Vorträgen! Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012

Promotionsordnung der TiHo §? § 1.3 §? § 1.2 § 1.3 §? Promotionsordnung der TiHo § 4 §? § 2.5 § 1.7 Dr. med. vet. §? § 2 §? §? § 5 § 7 §? § 6

Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012 Kurzüberblick Zulassungsvoraussetzungen Betreuer Dissertationsanzeige Dissertation u. Promotionsgesuch Promotionskommission Promotionsverfahren mit Begutachtung, Rigorosum u. Veröffentlichung Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin fristgerechte u. genehmigte Dissertationsanzeige (1 Jahr vor dem Promotionsgesuch) evtl. mit Tierschutzanzeige Promotionsgesuch nach §6 Einschreibung während der gesamten Promotionszeit (§1) Nachweise: Statistikkurs 2 Seminare mit eigenem Vortrag Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012

Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012 §5 Betreuung WER = Erstgutachter/Doktormutter/-vater HochschullehrerIn oder Habil. Mitglied des Lehrkörpers Pflicht, ein Gutachten zu erstellen EXTERN Zusätzlich externer Betreuer MÖGLICH/INFORMELL „Zwischenbetreuer“ (nicht in der PromO geregelt) auch Apl. rechtzeitig zur Einreichung des Promotionsgesuches ein Gutachten gem. §§ 4 Abs. 2, 10 über die Dissertation auszustellen. EXTERN. Lebenslauf kann verlangt werden Kooperativer Charakter im Promotionsgesuch!!! 2. Gutachter Pflicht für alle „Profs“ Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012

§ 4 Dissertationsanzeige WANN spätestens 1 Jahr vor dem Promotionsgesuch WAS siehe Anlage 1 der Prom.ordnung Thema, Zielsetzung, Untersuchungen, zu erwartende Erkenntnisse, Betreuer, mögl. Zweitgutachter, Bestätigung Tierschutzanzeige, Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis, *Kooperativer Charakter (§5) bei externen Dissertationen An WEN WO abgeben Präsidenten Promotionsbüro Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012

Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012 § 6 Promotionsgesuch WANN ganzjährig, aber frühestens 1 Jahr nach Einreichung der Dissertationsanzeige WAS Formeller Antrag, Dissertation in 3-facher Ausführung, Betreuer(„Erst“-)gutachten, Seminar-/ Statistikkursbestätigungen, Lebenslauf (Anl. 2), Examenzeugnisse, Eidesstattliche Erklärung (Anl. 3), Passbild An WEN WO abgeben Präsidenten Promotionsbüro EXTERN Erklärung der Leiterin oder des Leiters der betreffenden Institution darüber beizufügen, dass Einverständnis mit der Einreichung als Dissertation an der Tierärztlichen Hochschule Hannover besteht. Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012

§ 8+9 Format der Dissertation MONOGRAPHIE klassisches Format „KAPITELWEISE DISSERTATION“ enthält (veröffentlichtes*) Manuskript(e) *kennzeichnen! KUMULATIVE DISSERTATION zwei publizierte oder zum Druck angenommene Arbeiten in international anerkanntem Wissenschaftsjournal mit Gutachtersystem (Nachweis!) Titelblatt und weitere Formalien siehe Anlage 4a+b, Merkblatt der Bibliothek bzw. Infoblatt der Promotionskommission! § 8 Dissertation (1) Die Dissertation muss ein selbständiger Beitrag der Doktorandin oder des Doktoranden zur Forschung sein und neue Erkenntnisse enthalten. Sie darf weder im Inland noch im Ausland für eine Prüfung oder zum Erwerb eines akademischen Grades eingereicht oder benutzt worden sein. In die Monographie können ein oder mehrere Manuskripte, die nicht zwingend bereits zur Publikation eingereicht sein müssen, integriert werden. nicht älter als 2 Jahre ist oder noch erfolgen soll. Die Doktorandin oder der Doktorand muss Allein oder Erstautorin oder autor sein. Bei Veröffentlichungen gemeinsam mit anderen Autorinnen oder Autoren hat die Doktorandin oder der Doktorand darzulegen, welchen selbstständigen Anteil sie oder er an den Arbeiten hat. Die kumulative Dissertation muss eine Einleitung und eine ausführliche Zusammenfassung aller Ergebnisse und eine übergreifende Diskussion enthalten. Die Dissertation muss ein Inhaltsverzeichnis, ein Schrifttumsverzeichnis sowie eine übersichtliche Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache, jeweils mit dem vorangestellten Namen der Doktorandin oder des Doktoranden und dem Titel der Dissertation, enthalten. Dies gilt sinngemäß auch für eine Arbeit, die gemäß § 8 Abs. 3 als Dissertation anerkannt werden soll. Das Merkblatt der Bibliothek ist zu beachten. Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012

Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012 Format Monographie Titel Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Literaturübersicht 2.1 Blabla 3 Material und Methode 4 Ergebnisse 5 Diskussion 6 Zusammenfassung 7 Summary 8 Literaturverzeichnis Kumulative Dissertation Titel Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Paper a) Paper b) Ergebnisse – Zusammenfassung Übergreifende Diskussion „kapitelweise“ u. U Manuskript(e) Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012

§ 3 Promotionskommission WAS vom Senat bestellte Kommission zur Durchführung des Promotionsverfahrens WARUM zuständig für alle betreffenden Regelungen des Zugangs, der Zulassung und der Promotionsordnung WER Vizepräsident für Forschung, 3 Hochschullehrer, 1 promovierter wissenschaftl. Mitarbeiter, 1 beratende Doktorandin Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012

§ 7 + 10-13 Promotionsverfahren BEGINN nach Eingang des Promotionsgesuches BEGUTACHTUNG Erstgutachten vor Abgabe der Dissertation, dann Zweitgutachten (4 Wo), Auslage (10 d) RIGOROSUM min. 2 Hochschullehrer, hauptsächlich Dissertationsthematik, Einladung mind. 7 Tage vorher GESAMTBEURTEILUNG je 1/3 Gutachten u. Rigorosum VERÖFFENTLICHUNG bis spätestens 1 Woche vor der feierlichen Promotion (40x Druck oder 5x Druck + 1Digital) Das zweite Gutachten ist in der Regel innerhalb von vier Wochen nach der Zustellung der Dissertation abzugeben. Dissertation und Gutachten liegen nach Abgabe der Arbeit mindestens 10 Tage zur Einsichtnahme durch Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer der Tierärztlichen Hochschule Hannover aus, die innerhalb der oben genannten Frist dazu schriftlich gegenüber der Promotionskommission Stellung nehmen können. Danach gilt die Arbeit als angenommen. §10 (7) Bei erfolgloser Beendigung (ungenügend etc) des Promotionsverfahrens darf die Dissertation bei keiner anderen Hochschule oder Universität als Promotionsarbeit eingereicht werden. Rigorosum kann 1x wiederholt werden, sonst Prom.verf. Erfolglos beendet… § 15 Rücknahme des Promotionsgesuches Ein Promotionsgesuch kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der Präsidentin oder dem Präsidenten zurückgenommen werden, solange das zweite Gutachten noch nicht erstellt ist. § 16 Wiederaufnahme des Promotionsverfahrens (1) Wird ein Promotionsverfahren erfolglos beendet, ist dieses den deutschen tierärztlichen Bildungsstätten mitzuteilen. (2) Ein neues Promotionsverfahren kann nur einmal, und zwar nicht vor Ablauf eines halben Jahres, eröffnet werden. Das gilt auch, wenn das erste Promotionsverfahren an einer anderen deutschen tierärztlichen Bildungsstätte erfolglos beendet wird. Veröffentlichung kann auf Antrag 6 Mo verzögert werden (wg Urheberrecht Verlage etc) mündliche Kollegialprüfung Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012

§ 14 Feierliche Promotion WANN im Juni und Dezember (2x jährlich) WARUM Übergabe von Promotionsurkunde (Datum des Rigorosums) und Promotionszeugnis (Bekanntgabe der Gesamtnote) Von dem Tag der Übergabe an darf der Doktorgrad rechtlich geführt werden! § 17 Promotion nach Erwerb des PhD-Grades (1) Die auf Grund einer besonderen Ordnung der Tierärztlichen Hochschule Hannover erfolgte Verleihung des akademischen Grades eines PhD berechtigt nicht zur Führung des Grades einer Doktorin oder eines Doktors der Veterinärmedizin (Dr. med. vet.). (2) Wer zur Führung des von der Tierärztlichen Hochschule Hannover verliehenen PhDGrades berechtigt ist und die Voraussetzungen nach § 2 Nr. 1, 2 erfüllt, kann beantragen, dass ihr oder ihm statt dessen der Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Veterinärmedizin (Dr. med. vet.) verliehen wird. Dem Antrag ist die Erklärung beizufügen, dass sie oder er für den Fall der Promotion zur Doktorin oder zum Doktor der Veterinärmedizin (Dr. med. vet.) das Recht, den PhD-Grad zu führen, unwiderruflich aufgeben werde. Die Erklärung ist notariell zu beurkunden. Der Verzicht ist unwiderruflich. !! (3) Über den Antrag entscheidet der Senat nach Anhörung der PhD-Kommission und der Promotionskommission. Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012

Wichtige Tradition zum Schluss... Die Party am Abend der feierlichen Promotion WER organisiert von den Promovierenden, Promovenden laden ein! WO traditionell im Foyer der Pathologie Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012

Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012 Zum Mitschreiben ANSPRECHPARTNER Fr. Silke Burghardt im Promotionsbüro, Bünteweg 2 DOWNLOADS + NÜTZLICHES www.tiho-hannover.de/studium-lehre/promotion-und-phd-programme www.tiho-hannover.de/kliniken-institute/bibliothek/volltexte bzw. http://elib.tiho-hannover.de/dissertations/erstdiss.htm ProV www.tihodocs.de  Anmelden im Verteiler Einführung in die Dissertation 25. 4. 2012