Soziales Management für Schwerbehindertenvertretungen

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 Präsentation transkript:

Soziales Management für Schwerbehindertenvertretungen „Integration - Rehabilitation - Prävention“ Referat am 13.11.2001 VdK-Schulungsveranstaltung in Reutlingen Ronald Weinschenk, November 2001 Vertrauensperson der behinderten und schwerbehinderten Menschen in der Carl Zeiss Gruppe (Konzernbehinderten-Vertretung)

INTEGRATION - REHABILITATION - PRÄVENTION für Menschen nach dem SGB IX Wir bieten Beratung, Betreuung, Unterstützung und Vermittlung an Wir stellen Ursachen fest, gemeinsam entwickeln wir Lösungen und setzen sie um Wir arbeiten sehr eng und vertrauensvoll mit allen am Gesundungsprozess Beteiligten zusammen Wir gehen auf die Mitarbeiter/innen zu, Informieren, hören zu und versuchen vertrauen zu gewinnen Wir klären auf, bei Abteilungs- und Betriebs-und SV-versammlungen, Schulungen von Führungskräften, Rundschreiben und im INTRANET Konzern-SBV/Ronald Weinschenk

INTEGRATION - REHABILITATION - PRÄVENTION für Menschen nach dem SGB IX Veränderte Rechtsgrundlage und Aufgabenstellung der Schwerbehindertenvertretungen Beratung, Betreuung, Integration + Rehabilitation von gesundheitsbeeinträchtigten, behinderten und schwerbehinderten Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft Gesundheits- und Sozialmanagement als Präventionsaufgabe im Betrieb / Unternehmen / Dienststelle mit allen beteiligten Partnern umzusetzen Konzern-SBV/Ronald Weinschenk

INTEGRATION - REHABILITATION - PRÄVENTION für Menschen nach dem SGB IX Innerbetriebliche Stellen die individuell eingebunden werden Zusammenarbeit mit externen Behörden und Fachberatern Haus- Fachärzte / Kliniken Beteiligung am SOZIALEN NETZWERK Konzern-SBV/Ronald Weinschenk

INTEGRATION - REHABILITATION - PRÄVENTION für Menschen nach dem SGB IX Wesentliche Punkte: Klären ob und wann eine stufenweise Wiedereingliederung (mit den Ärzten) sinnvoll ist Hilfe und Begleitung bei allen Antragstellungen (BG, Renten, Krankenkassen, Versorgungs- und Arbeitsamt usw.) Wichtige Zielsetzung: Zukunftsängste nehmen und Sicherheit geben Auf Chancengleichheit im Betrieb achten Konzern-SBV/Ronald Weinschenk

INTEGRATION - REHABILITATION - PRÄVENTION für Menschen nach dem SGB IX Möglichkeiten zur erfolgreichen beruflichen Integration und Rehabilitation: Arbeitsversuch / Praktika Anpassungsqualifizierung Umsetzung / Versetzung (Fähigkeitsprofil) Dosierte Belastungsstufen (Belastungstraining) Arbeitsplatzbegehungen (Ergonomie) Vermeidung bestimmter Tätigkeiten (Zwangshaltung) Begleitende Maßnahmen am Arbeitsplatz Zusammenarbeit Hausärzte / Fachärzte / Kliniken / Behörden Umschulung in anderen Beruf Gespräche mit allen Beteiligten Konzern-SBV/Ronald Weinschenk

INTEGRATION - REHABILITATION - PRÄVENTION für Menschen nach dem SGB IX REHABILITATION / INTEGRATION = Geeignete und individuelle Maßnahmen zur Wiedereingliederung von sozial, geistig (seelisch) oder körperlich benachteiligten Personen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft PRÄVENTION = Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und umfassender Schutz der Gesundheit (Betriebliche Gesundheitsförderung!) aller Arbeitnehmer im Betrieb BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG = Krankheit verhindern und Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Motivation zu fördern und umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern und Arbeitsnehmern zur Verbesserung der Lebensqualität am Arbeitsplatz und aller im Betrieb Beschäftigten Konzern-SBV/Ronald Weinschenk

INTEGRATION - REHABILITATION - PRÄVENTION für Menschen nach dem SGB IX Qualifizierung der Vertrauenspersonen: Fördermöglichkeiten + Leistungen von Behörden und Ämtern zur Integration + Rehabilitation + Prävention Gesundheits- und Sicherheitsmanagement Berufsfördernde Leistungen,... usw. Re-Integration in den Betrieb Betriebliche Gesundheitsförderung Leistungsgerechten beruflichen Einsatz Um betroffene Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber optimal beraten zu können! Konzern-SBV/Ronald Weinschenk

INTEGRATION - REHABILITATION - PRÄVENTION für Menschen nach dem SGB IX Grundsatz: „Behinderte Menschen sind genauso leistungsfähig wie Nichtbehinderte“ Deshalb: Aufbau eines Gesundheits- und Sozialmanagements Konzern-SBV/Ronald Weinschenk

INTEGRATION - REHABILITATION - PRÄVENTION für Menschen nach dem SGB IX Ziele: Berücksichtigung der Barrierefreiheit Veränderungsprozesse zusammen mit allen Beteiligten durchführen, nicht ausgrenzen! Beschäftigung der Gesundheitsbeeinträchtigten nach Fähigkeiten und Kenntnissen (Qualifizierung) Neueinstellungen von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden Behinderten zu fördern Konzern-SBV/Ronald Weinschenk

INTEGRATION - REHABILITATION - PRÄVENTION für Menschen nach dem SGB IX Die Wurzeln der häufigsten Krankeiten liegen im wesentlichen in drei Problem-bereichen: Bewegungsmangel Hohe psycho-mentale Belastung Unausgewogene, den Anforderungen nicht entsprechende Ernährungsweise Konzern-SBV/Ronald Weinschenk

INTEGRATION - REHABILITATION - PRÄVENTION für Menschen nach dem SGB IX Häufigste Zivilisationskrankheiten: Arteriosklerose Erkrankungen der Bewegungsorgane Störungen des Immunsystems Störungen des psychosomatischen Gleichgewichts Konzern-SBV/Ronald Weinschenk

INTEGRATION - REHABILITATION - PRÄVENTION für Menschen nach dem SGB IX Innerbetriebliche Stellen (Beispiele) die individuell eingebunden werden: Arbeitsmedizinischer Dienst Arbeitssicherheit Betriebsrat Berufsausbildung und Fortbildung Pensionsabteilung Personalabteilungen Führungskräfte Sozialberatung, Suchthilfe Konzern-SBV/Ronald Weinschenk

INTEGRATION - REHABILITATION - PRÄVENTION für Menschen nach dem SGB IX Was ist neu? Verbindlicher Abschluss einer Integrationsvereinbarung mit Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung + Betriebsrat Schwerbehinderte Menschen und ihre Vertretungen erhalten mehr Rechte Betriebliche Prävention (Gesundheitsförderung) muss ausgebaut werden Die Beschäftigungssituation von Kranken, Langzeit-kranken, Behinderten und Schwerbehinderten im Betrieb zu verbessern Arbeitgeber werden besser (Fördermöglichkeiten) finanziell unterstützt und ihre Pflichten konkretisiert Konzern-SBV/Ronald Weinschenk

INTEGRATION - REHABILITATION - PRÄVENTION für Menschen nach dem SGB IX Verpflichtung des AG, bei Neubesetzung von Arbeitsplätzen Vermittlungsvorschläge des Arbeitsamtes einzuholen Behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung von: Arbeitsplatz, -stätte, -umfeld, -organisation Recht auf Teilzeit, wenn gesundheitsbedingt notwendig Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz Rechtzeitiges Einschalten der Schwerbehindertenvertretung bei auftretenden Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis (Prävention) Konzern-SBV/Ronald Weinschenk

INTEGRATION - REHABILITATION - PRÄVENTION für Menschen nach dem SGB IX ) Konzern-SBV/Ronald Weinschenk