Zahlungsverkehr abwickeln

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Zahlungsverkehr abwickeln Bonität Schufa Privatinsolvenz

Inhaltsverzeichnis Bonität Definition Bonitätsprüfung bei Privatpersonen Bonitätsprüfung bei juristischen Personen Schufa Scoring – Verfahren Privatinsolvenz Ablauf des Privatinsolvenz

Bonität Bonität oder Kreditwürdigkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Kunden, seine Zahlungsverpflichtungen vertragsmäßig zu erfüllen.

Bonitätsprüfung bei Privatpersonen Kommunikationsdaten (z.B. Name, Anschrift) Alter, Familienstand, familiäre Zahlungsverpflichtungen Wohnlage (z.B. schlechte oder gute Wohngegend) Berufliche Tätigkeit, erlernter Beruf Arbeitgeber, Sicherheit des Arbeitsplatzes Regelmäßige Einnahmen und Ausgaben Vermögen (z.B. Immobilien) und Schulden Bisheriges Zahlungsverhalten, Beurteilung von früheren Geschäften Informationen über bestehende oder aufgelöste BV

Bonitätsprüfung bei juristischen Personen Kommunikationsdaten (z.B. Firma, Anschrift) Handelsregistereinträge, haftende Personen, haftendes Kapital Tätigkeitsbereich und Branche des Unternehmens Finanzlage (Zahlungsfähigkeit) Krediterfahrungen Informationen über bestehende oder aufgelöste Bankverbindungen Geschäftszahlen (Bilanz, Jahresabschluss)

Schufa Schufa ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung und eine privatwirtschaftliche Auskunftsstelle, die von den kreditgebenden Unternehmen getragen wird. Sie erteilen Auskünfte, um die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen zu beurteilen.

Schufa Schufa-Auskunft beruht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit: Nur wer selbst Daten an die Schufa liefert, ist berechtigt, Auskünfte einzuholen. Schufa speichert persönliche Daten (Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschriften) und Geschäfts - und Zahlungsverhalten.

Scoring-Verfahren Die Schufa bietet ihren Vertragspartnern auch einen Score-Wert an. Score-Wert: Wert von 1 bis 100, Gibt eine Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls an Ist abhängig vom Zweck, für den er angefragt wird Mit einbezogen werden in die Berechnung z.B. Wohnungswechsel und die Anzahl der Bankkonten Fazit: Je niedriger der Wert, desto größer die Ausfallwahrscheinlichkeit.

Privatinsolvenz auch Verbraucherinsolvenz genannt Bedeutet die Überschuldung von Personen oder Haushalten, die Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Früher hat man es “Konkurs“ für Firmen genannt Gründe für Privatinsolvenz: Die Hohe Kreditaufnahme, durch schleichende Zunahme der Verschuldung wie Ratenkauf, Kreditkartennutzung oder Versandhaus bzw. Internetbestellungen Im Insolvenzverfahren hat der Schuldner die Möglichkeit, innerhalb von max. sieben Jahren den Schuldenbetrag nach Kräften abzutragen. Was nach Ablauf dieser Frist noch übrig bleibt, erlischt mit der Restschuldbefreiung, damit ist der Schuldner Schuldenfrei

Ablauf der Privatinsolvenz Grundsätzlich wird zuerst auf gerichtlichem Weg die Zahlungsunfähigkeit der Privatpersonen festgestellt Der Schuldner muss einen entsprechenden Antrag über die Eröffnung der Privatinsolvenzverfahrens erstellen Sobald die Privatinsolvenz beantragt ist, muss der Schuldner während der Restschuldbefreiungsverfahrens jede Arbeit annehmen, um seine Schulden abzuzahlen Der Schuldner muss sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte offenlegen, dazu gehören  Erbschaften, Lotteriegewinne etc. Nach Ablauf dieser Frist, kann der Schuldner einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, damit die Löschung des Altschulden folgt.

Herzlichen Dank für eure Aufmerksamkeit I Kübra I Daniel I Mihrican I Moritz I