Kryptowährungen.

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 Präsentation transkript:

Kryptowährungen

Inhalt Was ist eine Kryptowährung? Fachtermini Handel mit Krypto Steuern Anders als Geld im rechtlichen Sinne? Vergleich mit PAYPAL Sicherheit und Probleme Ausblick

Was sind Kryptowährungen? digitales Zahlungsmittel Anfang 2009: erste Versuche eine Kryptowährung aufzubauen (Bitcoin) 2018: bis zu 1.300 Kryptowährungen gezählt Großteil aus privater Hand aufgebaut und geregelt vereinzelt Versuche einer staatlichen Kryptowährung (Venezuela) bekannteste Währungen Bitcoin, Ethereum und Ripple

Fachtermini proof-of-work-Prinzip Wörtl.: Nachweis von Arbeit; Rechenaufgaben und Rechenleistung bereitstellen, um mehr Einfluss auf die Währung zu bekommen proof-of-stake-Prinzip Wörtl.: Nachweis von Anteilen; Besitz von großen Anteilen am Guthaben ermöglichen mehr Einfluss auf die Währung mining An proof-of-work-Prinzip gekoppelt; aufbringen von großer Rechenleistung, um bei Neuemissionen neue Anteile abzubekommen Auch das Erlangen neuer Währungsanteile bei Neuemissionen blockchain Buchhaltungsprinzip bei Kryptowährungen

Wallet Elektronische Brieftasche mit individueller Adresse (Transaktionsnummer zur Versand und Empfang von Kryptowährung); im Wallet liegen keine Coins, nur Keys Satoshi Ein Satoshi ist die kleinste Untereinheit von Bitcoin, entsprechend 0,00000001 BTC Token digitale Identität für einen Besitzgegenstand; gängigste Form eines Token ist die einer Kryptowährung; jeder Wertgegenstand kann „tokenisiert“ und in Tokenform gehandelt werden.

Handel mit Kryptowährungen Börse und Handel Alltagsgeschäfte Handel an der Börse wie Geld (Dollar für Euros kaufen, also Währung von A nach B schieben) Attraktiver ist das Tauschen von Bitcoins auf Tauschplattformen, die oft mit eBay verglichen werden Käufer sucht Verkäufer, es wird Geld für Bitcoins geboten Durch fortschreitende Technik und Bekanntheit der Krypos (meist Bitcoin) immer öfter möglich Smartphone und QR-Code

Steuern Ertragsteuern Umsatzsteuer Kryptowährungen im Betriebsvermögen Gewerbliche Einkünfteerzielung mit Kryptowährungen Kryptowährungen im Privatvermögen Umsatzsteuer Umtausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln zu Bitcoins und umgekehrt Verwendung von Bitcoins für die Bezahlung von Lieferungen und sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) Mining

Ertragsteuern Kryptowährungen wie sonstige betriebliche Wirtschaftsgüter zu behandeln wenn zinstragend veranlagt, stellen sie Wirtschaftsgüter iSd § 27 Abs. 3 EStG dar  Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG Im Privatvermögen: Bei zinstragender Veranlagung  Wirtschaftsgüter iSd § 27 Abs. 3 EStG Realisierte Wertänderungen  Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG iHv 27,5%. Keine zinstragende Veranlagung  Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG steuerrelevant, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt.

Umsatzsteuer (auf Basis der Rechtsprechung des EuGH) Umtausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln zu Bitcoins und umgekehrt Werden gesetzliche Zahlungsmittel (zB. Euro) zu Bitcoins umgetauscht und umgekehrt, ist dies nach Rechtsprechung des EuGH eine steuerfreie Tätigkeit (vgl. EuGH 22.10.2015, Rs C-264/14, Hedqvist; UStR 2000 Rz 759). Verwendung von Bitcoins für die Bezahlung von Lieferungen und sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) Lieferungen oder sonstige Leistungen (Dienstleistungen), deren Entgelt nicht in gesetzlichen Zahlungsmitteln (zB. Euro), sondern in Bitcoins besteht, sind gleich zu behandeln wie andere Lieferungen oder sonstige Leistungen (Dienstleistungen), deren Entgelt in gesetzlichen Zahlungsmitteln besteht. Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach dem Wert des Bitcoins. Mining Bitcoin-Mining unterliegt mangels identifizierbarem Leistungsempfänger bzw. im Lichte der Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH 22.10.2015, Rs C-264/14, Hedqvist) nicht der Umsatzsteuer.

Rechtliche Betrachtung Gemäß § 1 XI 1 KWG als Rechnungseinheit durch BaFin eingeordnet Kryptowährungen sind weder E-Geld noch irgendwie als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt Auslegungsprobleme im BGB: §433 II: Fordert nur die Kaufpreiszahlung, nicht explizit Geld Dagegen: § 488 I fordert einen Geldbetrag Diskussion: § 270, ist Bezahlen mit Kryptos das Gleiche wie eine Überweisung? Überlegungen ob man Kryptos dem gesetzlichen Geld gleichsetzen muss?

Vergleich mit PAYPAL PAYPAL  virtuelles Konto; kein Bankkonto im eigentlichen Sinne. Plattform, mit der man Zahlungen von Dritten empfangen und tätigen kann PAYPAL betreibt Zahlungsabwicklung und finanziert sich über Transaktionen. PAYPAL-Konto mit seinem Bankkonto verknüpft, damit bei Zahlung mit PAYPAL erst das PAYPAL-Konto belastet wird und dann per Lastschrift das Geld von ihrem Bankkonto gebucht wird. Oder man meldet sich nur mit einer E-Mail-Adresse bei PAYPAL an und läd sein PAYPAL-Konto mit Geldeinzahlungen auf Bitcoins werden generiert und als „Quasi-Währung“ angesehen PAYPAL ist letztlich Bezahlsystem

Sicherheit und Probleme Softwarefehler Spezialisierte Hardware Mehrheitsbeschluss durch Rechenleistung Datenverlust und Datendiebstahl Verteilung Kursschwankungen und Kursmanipulation Ressourcen und Verbrauch

Ausblick Wobei Kryptos auf ihren eigenen Anwendungen auch schon als Bezahlung angenommen werden. Somit lässt sich sagen, dass die Kryptos alle ihr eigenes PAYPAL-ähnliches Bezahlsystem für ihre Währung haben. Können Kryptowährungen das Fiatgeld ersetzen? Wie stark würden die Gesetze durch Kryptos beeinflusst werden?