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E-Payment im Internet RA Adrian Süess, LL.M., Zürich

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Präsentation zum Thema: "E-Payment im Internet RA Adrian Süess, LL.M., Zürich"—  Präsentation transkript:

1 E-Payment im Internet RA Adrian Süess, LL.M., Zürich
Bild Nr. Datei: # | Urheber: Mathias Rosenthal BITTE ERSETZEN DURCH # | Urheber: Maksym Yemelyanov  # | Urheber: tashka2000 # | Urheber: daviles RA Adrian Süess, LL.M., Zürich Bühlmann Rechtsanwälte AG

2 Überblick – Worum geht’s
Kundenbedürfnisse Überblick E-Payment und E-Payment Systeme Rechtliche Konsequenzen für die Praxis Fazit Fragen?

3 Kundenbedürfnisse Bild Nr # | Urheber: iconimage

4 Kundenbedürfnisse Rasche, einfache und günstige Abwicklung von Zahlungen im Internet und in Onlineshops Sichere Zahlungsabwicklung Abnahme von Kauf auf Rechnung? Prognose: Zunahme von E-Payment und E-Bezahlsystemen

5  #2860358 | Urheber: V. Yakobchuk
E-Payment Systeme

6 E-Payment Systeme (Überblick)
Was ist „E-Payment“ Klassische E-Payment Systeme E-Payment über Dritte Mobile Bezahlsysteme Peer to Peer Bezahlsysteme (Kryptowährungen)

7 „Klassisches“ E-Payment
 # | Urheber: V. Yakobchuk „Klassisches“ E-Payment

8 Klassische Bezahlsysteme: Online Banking (z.B. Vorkasse)
Bank Kunde Clearing Bank Shop Kunde Shop Kaufvertrag

9 Kreditkartenzahlung Acquirer (Shop) Bank Kunde Bank Shop
Zahlungsdaten Autorisierung Service Provider Daten Autorisierung Zahlungsdaten Kunde Shop Kaufvertrag

10 E-Payment Services von Drittanbietern
Bild Nr # | Urheber: iconimage E-Payment Services von Drittanbietern

11 Drittanbieter E-Payment Services von Drittanbietern
Guthabenbasierte Dienstleister (dazu auch mobiles E-Payment) Zahlungsauslösedienste / Kontoinformationsdienste

12 Drittanbieter Drittanbieter (Third Party Payment Service Provider (TPP)) Vereinfachung der „klassischen elektronischen Zahlung“ durch DL von Dritten Z.B. Zahlungsauslösedienste / Kontoinformationsdienste Im Webshop integrierte Applikation eines TPP D.h. Dritte wickeln den Zahlungsverkehr ab Vorteil: keine KK notwendig

13 Zahlungsauslöse- / Kontoinformationsdienste
Bank Kunde Clearing Bank Shop TPP Kunde Shop Kaufvertrag

14 Vertragliche Risiken Problem: verschiedene Akteure und komplexe Vertragssysteme Anwendbarkeit der vertragsrechtlichen Bestimmungen (Marktteilnehmer) Auftragsrecht Sorgfaltspflichten Kundendilemma bei Drittanbietern (TPP): Keine Weitergabe von Bank-Login-Daten an Dritte (Bank-AGB) Genau dies geschieht bei Drittanbietern Wer haftet?

15 # Mobile Bezahlsysteme

16 Mobiles E-Payment Blick vom 14. Juni 2016:

17 Mobiles E-Payment

18 Mobiles E-Payment Geldbezogene Transaktionen, die hardwaremässig auf mobilen Geräten beruhen Bezahl-Apps wie z.B. Google Wallet, Apple Pay, Twint, Paymit Bezahl Uhren, z.B. Swatch Bellamy, Mondaine Können online als und/oder im stationären Handel eingesetzt werden (NFC-Technologie)

19 Mobiles E-Payment Bezahl-“Device“ Bank Kunde Kunde Shop Kaufvertrag
Daten Zahlung Daten Zahlung Kunde Shop Kaufvertrag

20 Mobiles E-Payment Vorteile: Ladeoptionen (KK, LSV, Überweisung)
Teilweise keine Kreditkarte notwendig Kanalübergreifend Shopping & Payment wird erleichtert Neues Businessmodell

21 Risiken bei mobilem E-Payment
komplexe Vertragssysteme Viele Akteure Haftungsfragen Einwilligung in AGB? Datensicherheit Z.B. Hinterlegung der Kreditkarte? Datenzugriff Identitätsdiebstahl Datenschutz Persönlichkeitsprofile Big Data

22 Peer to Peer Bezahlsysteme
# Peer to Peer Bezahlsysteme

23 Peer to Peer Bezahlsysteme (Kryptowährungen)
Bitcoin als Währungssurrogat Rasche Überweisung Geringe Transaktionskosten Zahlungen faktisch nicht umkehrbar Volatilität Frage der Anonymität noch experimentell keine breite Akzeptanz

24 Peer to Peer Bezahlsysteme (Kryptowährungen)
Währungssurrogat zur Zahlung, evtl Spekulation Netzwerk peer-to-peer system, Blockchain Netzwerk-Protokoll Programmierbarkeit, Smart Contracts

25 Peer to Peer Bezahlsysteme (Kryptowährungen)
Bitcoins als Netzwerk und Netzwerk-Protokoll Dezentrales digitales System, das gesamte Transaktionshistorie enthält keine zentrale Anlaufstelle nötig Transaktionen sind sichtbar, nicht aber deren verschlüsselter Inhalt Daten lassen sich praktisch nicht manipulieren / verfälschen "Blockchain" als Innovationsträger?

26 Peer to Peer Bezahlsysteme (Kryptowährungen)
Bitcoin Blockchain-Anwendungsformen Kryptographische Echtheitsbestätigung z.B. Entwicklung eines digitalen „Notariatssystems“ "Smart Contracts" als Geschäfts- und Bezahl-modell der Zukunft? zB Vorliegen der Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertrags wird durch Algorithmus bestimmt / bestätigt zB "digitale Sperrung“ bei KFZ, wenn Zahlungen nicht entrichtet wurden.

27 Rechtsrahmen bei virtuellen Währungen
Zivilrechtliche Qualifikation von Bitcoins? CH: Rechtsunsicherheit betr. Anerkennung Inhaberschaft von Bitcoins Regulierung von virtuellen Währungen? Schweiz EU Regulierung der Digital Ledger Technologie (DLT)

28 Exkurs: Kauf auf Rechnung
BITTE ERSETZEN DURCH # | Urheber: djama

29 Exkurs: Kauf auf Rechnung
Kauf auf Rechnung streng genommen kein E-Payment Problem: Bonitätsrisiko und Betrugsrisiko Lösung Bonitätsprüfung und „Fraud Check“ Dienstleister bieten Bonitätsprüfung und Tools, um Betrugsverdachte oder Betrugsversuche aufzudecken Schnittstelle im Shop: Prüfung wird anhand von Algorithmen in Sekundenschnelle durchgeführt

30 Exkurs: Kauf auf Rechnung
(1) Mehrstufige Prüfung beim „Checkout“ im Online-Shop Bonitätsprüfung Identitätsprüfung (2) Scoring-Verfahren Datenanalyse (Regelsets) Scoringwert (3) Device Tracking Technologie (Scoringwert) «Tatwerkzeug» erkennen (Computer, Tablet, Smartphone) Echtzeit Geräteanalyse (z.B. Geolocation, IP Adresse etc.) Abgleich mit globalem Gerätepool Ist Kauf auf Rechnung möglich?

31 Bitte ERSETZEN: #111756879 | Urheber: sdecoret
Dienstleister

32 Dienstleister von E-Payment Services
Immer mehr Dienstleister bieten eine „à la carte“-Lösung für den Payment Service Providing an. Vom Einrichtung und Online-Zahlung bis zum Kundenservice: Wahl der Zahlungsmethode Verarbeitung von Internetzahlungen Persönliches Backoffice für das Überwachen von Transaktionen Kundenservice per oder Telefon Systemüberwachung usw.

33 Rechtliche Konsequenzen für die Praxis:
Bild i.O.

34 Vertragsrecht Kenne ich meine Verträge mit Dienstleistern?
Habe ich rechtssichere AGB? Sind Zahlungsmethoden sauber aufgeführt? Müssen zusätzliche Klauseln in die AGB aufgrund von Dienstleistern/Schnittstellen? Haftungsfragen Gibt es Risiken, die ich in den AGB auf den Kunden abwälzen muss? Benötige ich Einwilligungen (z.B. für die Datenbearbeitung) AGB prüfen!

35 Datenschutz: Bearbeitung von Personendaten
Datenbearbeitung und Zweck muss erkennbar sein gegebenenfalls nur mit Einwilligung Weitergabe von Daten an Dritte? Form der Einwilligung? Datensicherheit Einsatz von Tracking-Tools / Cookies etc. Rechtssichere Datenschutzerklärung

36 Datenschutz - Einwilligung typischerweise notwendig bei…
Bekanntgabe von Daten an Dritte (nicht zur Vertragsabwicklung) Erstellung eines Nutzerprofils (evtl. Persönlichkeitsprofil) beim Scoring? Bonitätsprüfung und Einwilligung? Prüfen, ob Einwilligung notwendig ist Form der Einwilligung?

37 Technische Vorkehrungen im Bezahlprozess
„Button“-Artikel (Art. 11abis PBV) Gilt für Mehrwertdienste Dienstleistungen wie Informations-, Beratungs-, Unterhaltungs-, Vermarktungs- und Gebührenteilungsdienste, die gegenüber Konsumenten und Konsumentinnen über eine Internet- oder sonstige Datenverbindung angeboten werden Vorgaben für die Bestellfläche (z.B. «kostenpflichtig bestellen») Gilt nicht «herkömmliche» Onlineshops Biete ich Mehrwertdienste an? Achtung bei Ausrichtung ins Ausland

38 Aufsichtsrecht Elektronische u. mobile Bezahlsysteme:
Banken: BankG u. FINMA-Regularien Middle Layer (Dienstleister, z.B. App Anbieter): GwG Sorgfalts- und Kontrollpflichten Aktuelle Regulierungswelle: Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) TPP könnten je nach konkreter Tätigkeit als Vermittler für Finanzgeschäfte gelten und unter FIDLEG fallen FinfraG (Art. 82) Übe ich eine finanzintermediäre/ finanzmarktregulierte Tätigkeit aus?

39 Fazit  #

40 Fazit Neue Bezahlsysteme werden an Bedeutung zunehmen
Vertragliche Herausforderungen Technische Sicherheitsrisiken Datenschutzrechtliche Probleme Marktteilnehmer sind in der Pflicht

41 Fragen? Bild ist so i.O.

42 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Bild Nr. Datei: # | Urheber: Mathias Rosenthal  # | Urheber: tashka2000 # | Urheber: daviles # | Urheber: daviles RA Adrian Süess, LL.M., Zürich Bühlmann Rechtsanwälte AG


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