Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen

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Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen

Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen Gefährdungsbeurteilungen führen wir alle ständig durch, es ist uns nur nicht bewusst! Betriebsanweisungen haben wir erstellt bzw. erstellen wir ständig, es ist uns nur nicht bewusst! Beispiel aus dem täglichen Leben: Sie wollen ein vor Ihnen fahrendes Auto überholen.

Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen Das Erstellen von schriftlichen Gefährdungsbeurteilungen und daraus resultierenden schriftlichen Betriebsanweisungen kann man als lästige Pflicht empfinden. Es hat aber auch sehr nützliche Seiten: Es soll dazu anregen, sich einmal grundsätzliche Gedanken zu machen und Überlegungen anzustellen über die vorhandenen Arbeitsweisen, Geräte und verwendeten Arbeitsstoffe, denn im Laufe der Zeit wird man „betriebsblind“: Welche Gefährdungen treten auf? Gibt es Gefährdungen, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind? … Welche Maßnahmen muss ich ergreifen, um die Gefährdungen zu minimieren? Kann ich moderne Methoden anwenden, die mit weniger Chemikalien, Strom, Kräften usw. auskommen? Kann ich weniger gefährliche Chemikalien verwenden? TU-interne Erfahrungen haben gezeigt, dass es als Folge dieser Gedanken und Überlegungen oft dazu kommt, dass Mängel gefunden und durch Verbesserungen die Arbeiten ungefährlicher, sicherer und zum Teil auch kostengünstiger werden.

Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen An Stelle von „Das haben wir schon immer so gemacht!“ nun „Jetzt machen wir es besser (ungefährlicher, schneller, komfortabler, preiswerter)!“ Positive Aspekte können sein: die eindeutige Regelung von Verantwortlichkeiten die Umorganisation von Arbeitsschritten das Ersetzen von alten Geräten durch neuere Apparate die Verwendung weniger gefährlicher Chemikalien die Entsorgung von nicht mehr benötigten Chemikalien und Altgeräten weniger Ressourcenverbrauch und daraus folgend Kosteneinsparungen weniger Arbeitsunfälle eine höhere Arbeitszufriedenheit eine geringere körperliche Belastung eine geringere psychische Belastung eine höhere Effizienz und bessere und schnellere Arbeitsergebnisse!

Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen Für das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen gibt es die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111: Gefährdungsbeurteilung. Wofür müssen Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen erstellt werden? Sie müssen erstellt werden für die verschiedenen Arbeitsabläufe (z. B. Arbeiten mit Druckgasflaschen, Schweißen, Arbeiten an Versuchsanlagen) die verschiedenen Arbeitsplätze (z. B. Büroarbeitsplatz, Chemielabor) die verwendeten Geräte (z. B. Bohrmaschine, Autoklav, Laser, Kran) und sonstigen Arbeitsmittel (z. B. Gefahrstoffe, Kühlschmierstoffe, Gase) Für gleichartige Tätigkeiten, Arbeitsstoffe usw. muss nur eine Gefährdungs-beurteilung durchgeführt und auch nur eine Betriebsanweisung erstellt werden! Ungefährliche Arbeitsmittel brauchen nicht berücksichtigt zu werden (z. B. Kugelschreiber, Locher, Hefter).

Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen Es gibt zwei unterschiedliche Methoden: Nutzung von vorgefertigten Fragebögen, Tabellen usw. eigenständiges Erstellen

Gefährdungsbeurteilung: Nutzung vorgefertigter Fragebögen, Tabellen usw. Es gibt im Internet zahlreiche vorgefertigte Fragebögen, Tabellen und sonstige Unterlagen zum Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen. Das gilt vor allem für häufig verwendete Geräte und Arbeitsweisen, z. B. für die Nutzung von Bohrmaschinen, Drehmaschinen, Kreissägen. Bei komplexen Versuchsanlagen und insbesondere Forschungsanlagen, die auf dem Markt nicht erhältlich sind, funktioniert das System eventuell nicht optimal, da in der Regel nicht auf alle Gefährdungen eingegangen werden kann.

Gefährdungsbeurteilung: Nutzung vorgefertigter Fragebögen, Tabellen usw. Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung muss man in einer Tabelle mit zahlreichen Fragen ankreuzen, welche Gefährdungen auftreten, und kann diese dann anschließend auch bewerten. Bewerten heißt, dass dokumentiert werden muss, ob die notwendigen Schutzmaßnahmen ausreichend sind oder ob weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Dafür, wie Sie das machen, gibt es keine Vorschrift. Müssen weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, dann ist festzulegen wer was bis wann machen muss. Abschließend muss geprüft werden, ob nun alles ordnungsgemäß ist. Beispiele für Internetfragebögen: Berufsgenossenschaft Holz und Metall bzw. Universität Kiel https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/gefaehrdungsbeurteilungen http://www.sicherheitsingenieur.uni-kiel.de/de/themen/gefaehrdungsbeurteilung-vordrucke

Gefährdungsbeurteilung: Nutzung vorgefertigter Fragebögen, Tabellen usw.

Gefährdungsbeurteilung: Nutzung vorgefertigter Fragebögen, Tabellen usw.

Gefährdungsbeurteilung: Nutzung vorgefertigter Fragebögen, Tabellen usw.

Gefährdungsbeurteilung: Nutzung vorgefertigter Fragebögen, Tabellen usw.

Gefährdungsbeurteilung: Nutzung vorgefertigter Fragebögen, Tabellen usw.

Gefährdungsbeurteilung: Nutzung vorgefertigter Fragebögen, Tabellen usw.

Gefährdungsbeurteilung: Eigenständiges Erstellen Insbesondere für selbst konzipierte und aus verschiedenen Geräten zusammengebaute Forschungsgeräte sind Fragebögen usw. nicht erhältlich. Dann ist es notwendig, die Gefährdungsbeurteilungen selbständig von Grund auf zu erarbeiten und zusammenzustellen. Hierzu eignet sich insbesondere ein Prosatext. Der Vorteil des eigenständigen Erstellens der Gefährdungsbeurteilung liegt darin, dass man sich (wahrscheinlich) mehr Gedanken macht über die Arbeitsabläufe und verwendeten Arbeitsmittel und –stoffe. Ankreuztabellen verleiten häufig dazu, „schnell mal ein paar Kreuze“ zu machen, und dann ist das („lästige“) Erstellen der Gefährdungsbeurteilung erledigt. Verschiedene Institute (z. B. I. f. Werkstoffe, I. f. Flugantriebe und Strömungsmaschinen) arbeiten bewusst nach diesem Verfahren und haben damit sehr gute Erfolge erzielt bzgl. der Verbesserung der Arbeitsbedingen, der Arbeitseffizienz, der Einsparung von Ressourcen und der Verbesserung der Arbeitssicherheit. Die Gefährdungsbeurteilungen werden in den beiden o.g. Instituten von sog. Bereichsverantwortlichen erstellt und vom Bereichsverantwortlichen und dem Institutsleiter unterschrieben.

Mögliche Gefährdungen Im Folgenden werden Beispiele für Gefährdungen aufgezählt, durch die die Beschäftigten bei Ausführung ihrer Tätigkeit gefährdet sein können. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Aufgrund der zahlreichen Tätigkeiten und verschiedensten Forschungsrichtungen können weitere, hier nicht genannte Gefährdungen vorkommen, die zu benennen und bei der Aufzählung der Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen sind. Gefährdung durch Schnitt- und Stichverletzungen z. B. beim Arbeiten mit Gläsern (Glasbruch), mit Spritzen und Kanülen, mit nicht entgrateten Werkstücken, mit Messern, Scheren usw. Gefährdung durch Arbeiten mit schweren Gegenständen beim Heben oder Tragen von schweren Gegenständen, beim Arbeiten mit schweren Gegenständen, die herunterfallen oder umfallen können, oder mit sich schnell bewegenden Anlagenteilen oder Gegenständen wie z. B. Roboterarme (Verstauchungen, Prellungen, Quetschungen oder Knochenbrüche, Rücken- und Gelenkschäden) Gefährdung durch Stolpern oder Stürzen z. B. bei Tätigkeiten, bei denen der Fußboden feucht und dadurch rutschig sein kann, beim Stolpern durch Gegenstände auf oder über dem Boden wie Stromkabel, abgestellte Kästen usw., bei defekten Fußböden Gefährdung durch einen Stromschlag beim Umgang mit elektrischem Strom, insbesondere bei Eigenbau von elektrischen Geräten und Instrumenten, die mit Spannungen über ca. 50 Volt arbeiten, bei Arbeiten an nicht geschützten und unter Spannung stehenden Leitern, nicht entladenen Kondensatoren usw.

Mögliche Gefährdungen Gefährdung durch den Umgang mit biologischen und gentechnisch veränderten Stoffen (bitte kontaktieren Sie Ihre Beauftragte / Ihren Beauftragten für die Biologische Sicherheit (BBS)) Gefährdung durch den Umgang mit Gefahrstoffen, z. B. Gefahr einer Haut- oder Augenverletzung beim Umgang mit ätzenden oder reizenden Stoffen, Brand- und Explosionsgefahr beim Umgang mit entzündbaren, brandfördernden oder explosionsgefährlichen Stoffen, Gefahr einer Gesundheitsschädigung beim Umgang mit giftigen oder gesundheitsschädlichen Stoffen Gefährdung durch das Arbeiten mit Druckgasflaschen, z. B. Gefahr von Knochenbrüchen beim Umfallen schwerer Druckgasflaschen, Gefahren bei der Verwendung der Gase (Brand-, Explosions-, Vergiftungs- oder Erstickungsgefahr) Gefährdung durch den Betrieb von Lasern (bitte kontaktieren Sie Ihre Laserschutzbeauftragte / Ihren Laserschutzbeauftragten) Gefährdung durch die Nutzung radioaktiver Quellen oder der Verwendung offener radioaktiver Stoffe (bitte kontaktieren Sie Ihre Strahlenschutzbeauftragte / Ihren Strahlenschutzbeauftragten) Gefährdung durch eine Explosion beim Arbeiten mit Anlagen, die unter einem hohen Druck stehen, bzw. durch eine Implosion bei Arbeiten mit Anlagen, die unter einem Unterdruck / Vakuum stehen

Mögliche Gefährdungen Gefährdung durch das Arbeiten mit kalten Anlagen oder Stoffen, die kalt sind, insbesondere beim Arbeiten mit tiefkalt verflüssigten Gasen wie flüssigem Stickstoff oder flüssigem Helium (Gefahr von Erfrierungen) Gefahr durch das Arbeiten mit Anlagen mit heißen Oberflächen oder durch heiße Stoffe, die freigesetzt werden können, z. B. heißer Wasserdampf (Verbrennungen oder Verbrühungen) Gefährdung durch Arbeiten mit Maschinen, die ungeschützte drehende Wellen haben wie z. B. Drehmaschinen, Bohrmaschinen, Fräsen, Rollenprüfstände Gefährdung durch Arbeiten an lauten Maschinen wie z. B. Sägen, Schleifmaschinen, Flex, Benzinmotoren an Rasenmähern, Motorsägen, Freischneidern, Laubbläsern, insbesondere dann, wenn die lauten Geräusche plötzlich auftreten können (Gehörschaden) Gefährdung durch das Freisetzen von gefährlichen Stoffe, Stäuben, Funken usw., z. B. beim Arbeiten mit Gefahrstoffen, Schleifgeräten, Überdruck, oder auch durch Verblitzung beim Schweißen oder dem Arbeiten mit Lasern (Augenschäden) Gefährdung durch das Benutzen von Kränen Gefährdung durch das Fahren von Flurförderzeugen, insbesondere Gabelstablern oder anderen motorgetriebenen Fahrzeugen

Mögliche Gefährdungen Gefährdung durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder, insbesondere für Personen mit Implantaten wie Herzschrittmachern, Insulinpumpen oder künstlichen Hüftgelenken Absturzgefährdung durch das Arbeiten auf Leitern, Dächern, Gerüsten oder Masten Gefährdung der Umwelt z. B. wenn Gefahrstoffe, gentechnisch veränderte Stoffe, biogefährdende Stoffe oder radioaktive Stoffe als Flüssigkeit, Gas, Staub oder in sonstiger Form in die Luft oder das Abwasser geraten Gefährdung schwangerer bzw. stillender Frauen: Bitte beurteilen Sie auch, inwieweit eine Gefährdung schwangerer bzw. stillender Frauen durch die Tätigkeit gegeben ist und ob die Tätigkeit grundsätzlich für schwangere bzw. stillende Frauen geeignet ist. Dadurch kann eine Beschäftigte erkennen, ob die Tätigkeit auch während einer Schwangerschaft bzw. während der Stillzeit ausgeübt werden kann bzw. welche besonderen gesundheitlichen Gefahren für die sie, den Embryo bzw. das Baby bestehen, wenn Sie die Tätigkeit ausüben möchte. Für die Beurteilung können Sie sich an die Betriebsärztin / den Betriebsarzt wenden. Psychische Belastungen durch monotones Arbeiten, Einzelarbeit, Unter- und Überforderung, fehlende Informationen, Zeitdruck, immer wieder auftretende Störungen, Erschöpfung, Schlafmangel, mangelnde Qualifikation, fehlender Handlungsspielraum

Gefährdungsbeurteilung: Eigenhändiges Erarbeiten und Erstellen Gefährdungsbeurteilung Rundkneten (Institut für …) 1. Arbeitsplätze (was wird wo gemacht?) Im Institut für … werden in einer Rundknetanlage metallische Legierungen dynamisch warm umgeformt. Die Anlage zur dynamischen Warmumformung besteht aus einem Röhrenofen und der eigentlichen Rundkneteinheit und ist im Raum … (Umformlabor) aufgestellt. Zum Rundkneten gehört das Vorbereiten der Proben. Dazu werden Probekörper … (ca. 8 Zeilen) 2. Personal (welche Personen mit welcher Ausbildung arbeiten? Studierende?) An der Rundknetanlage werden Personen mit einer abgeschlossenen technischen Berufsausbildung … beschäftigt, genannt das Fachpersonal. Wissenschaftliche MitarbeiterInnen können nach einer entsprechenden Ersteinweisung durch das Fachpersonal selbständig arbeiten. Studierende der Fakultät Maschinenbau ab dem 5. Semester dürfen an der Rundknetanlage ausschließlich unter Aufsicht von Mitarbeitern des Institutes arbeiten. … (ca. 8 Zeilen)

Gefährdungsbeurteilung: Eigenhändiges Erarbeiten und Erstellen 3. Arbeitsaufgaben (was genau wird gemacht?) An der Rundknetanlage werden folgende Tätigkeiten durchgeführt: 1. Vorbereiten der Rundknetproben: Anmischen von ….. (2 Zeilen) 2. Vorbereiten von dynamischen Warmumformungen: Inbetriebnahme des Röhrenofens, Erwärmen der Stangen bis 1200 °C …(4 Zeilen) 3. Durchführen von dynamischen Warmumformungen: Schmieden von Proben mit einem Durchmesser von 15 mm auf einen Enddurchmesser von 8 mm (2 Zeilen) 4. Nachbereitung: Reinigung der Werkzeuge mit Metallpaste und Seifenlösung (1 Zeile) 4. Mögliche Gefährdungen (welche Gefährdungen können auftreten?) 1. Verletzungen der Hände und Finger durch Einklemmen in Bauteilen der Anlage 2. Verletzungen der Hände und Finger durch verklemmte, rotierende Stangen 3. Verbrennungen der Haut durch Kontakt zu heißen Bereichen … 4. Schädigungen der Haut durch Kontakt mit den Metallstangen … 5. Verletzung durch herunterfallende Metallteile … 6. Gehörschädigung durch Lärm … 7. Eine besondere Gefährdung besteht für Schwangere durch ….

Gefährdungsbeurteilung: Eigenhändiges Erarbeiten und Erstellen 5. Sicherheitsmaßnahmen (Hinweis auf dazugehörige Betriebsanweisungen!) Für ein sicheres und gesundheitsbewusstes Arbeiten in der Schmelzmetallurgie setzt der Bereichsverantwortliche die Betriebsanweisungen Rundknetanlage, Gefahrstoffe an der Rundknetanlage und Materialien an der Rundknetanlage um. (Die notwendigen Schutzmaßnahmen sind in diesen Betriebsanweisungen ausführlich genannt.) Alle Beschäftigten müssen diese Betriebsanweisungen einhalten. 6. Sicherheitsunterweisung und Überwachung (organisatorische Maßnahmen) Neue Beschäftigte und Studierende werden vor Beginn ihrer Tätigkeit sicherheitstechnisch mündlich und arbeitsplatzbezogen durch den Bereichsverantwortlichen unterwiesen. Diese Unterweisung wird schriftlich dokumentiert. Unabhängig davon erfolgt mindestens einmal jährlich eine mündliche Sicherheitsunterweisung mit Begehung der Rundknetanlage durch den Bereichsverantwortlichen … für alle Personen, die im Bereich der Rundknetanlage arbeiten (sollen).

Gefährdungsbeurteilung: Eigenhändiges Erarbeiten und Erstellen Die Einhaltung der Betriebsanweisungen wird durch den Bereichsverantwortlichen Metallurgie regelmäßig zumindest stichprobenartig überwacht. Er stellt erkannte Gefährdungen und Mängel so schnell wie möglich ab bzw. sorgt für die Beseitigung von Gefährdungen und Mängeln durch Meldung bei den zuständigen Stellen der TU (z. B. Geschäftsbereich 3 bei baulichen Mängeln). Bei Gefahr im Verzug sorgt er unverzüglich dafür, dass die Gefährdung abgestellt wird uns sperrt ggf. die Benutzung der Rundknetanlage. 7. Gefährdungsbeurteilung Bei Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen und der Betriebsanweisungen ist davon auszugehen, dass die Gefährdung für Personen und Umwelt auf ein Minimum reduziert ist. Datum, Unterschriften Bereichsverantwortlicher und Institutsleiter Gesamtumfang des Dokuments: ca. 2 DIN-A4-Seiten

Muster-Gefährdungsbeurteilungen Muster-Gefährdungsbeurteilungen finden Sie auf der Homepage des Fachbereichs Arbeitssicherheit der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Betriebsärztlicher Dienst für Bildschirmarbeitsplätze Chemische Laboratorien / Umgang mit Gefahrstoffen Metallwerkstätten https://www.tu-braunschweig.de/asig/ansprechpartner Diese Muster-Gefährdungsbeurteilungen müssen an die Arbeitsbereiche angepasst werden, u.a. durch Angabe von Raumnummern, Institutsnamen, Verantwortliche.

Erstellen von Betriebsanweisungen Es gibt zwei unterschiedliche Methoden: Nutzung von vorgefertigten Muster-Betriebsanweisungen eigenständiges Erstellen

Betriebsanweisungen Es gibt viele ähnliche Begriffe, die immer wieder benutzt werden, aber etwas anderes meinen als der Begriff „Betriebsanweisung“, insbesondere Arbeits-, Gebrauchs-, Bedienungs-, Betriebs-, Aufbau-, Montageanweisungen, -anleitungen, -vorschriften, -bestimmungen, Fahr- und Betriebsordnungen, Laborordnung, Verarbeitungs- und Sicherheitshinweise. Bedienungsanleitung: Die Bedienungsanleitung sagt, wie man ein Gerät bedienen muss, damit der gewünschte Arbeitserfolg auch eintritt. Es besagt z. B. wie man bei einer Maschine bestimmte Parameter einstellen kann, z. B. Uhrzeit und Datum oder Klingeltöne und Lautstärke bei einem Telefon. Die Betriebsanweisung geht deutlich über die Bedienungsanleitung hinaus, sie kann Teile der Bedienungsanleitung enthalten, insbesondere die Sicherheitshinweise. Darüber hinaus ist sie aber arbeitsplatzbezogen, d.h. welche Sicherheitsmaßnahmen muss ich ergreifen, damit mir bei der Arbeit mit dem Gerät an der Verwendungsstelle nichts passiert, und was muss ich machen, wenn mit dem Gerät etwas nicht in Ordnung ist oder ein Unfall passiert ist. Das geht über die Bedienungsanleitung weit hinaus.

Betriebsanweisungen Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 555 Betriebsanweisung und Information von Beschäftigten macht Vorgaben, wie die Betriebsanweisungen aufgebaut sein sollen: Kurzbezeichnung des Arbeitsvorgangs, des Gerätes oder des verwendeten Arbeitsstoffes Anwendungsbereich / Gefahrstoff Gefahren für Mensch und Umwelt Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Verhalten bei Störungen und im Gefahrenfall Erste Hilfe Instandhaltung, Entsorgung Inkraftsetzung (Datum, Unterschrift Verantwortlicher) Bitte machen Sie in der Betriebsanweisung genaue Angaben und verwenden Sie möglichst keine Begriffe wie geeignet, ungefähr, etwa, ähnliches, also z. B. nicht: geeignete Handschuhe tragen sondern: Einweg-Handschuhe aus Nitril tragen

Nutzung von Muster-Betriebsanweisungen sollen knapp gehalten werden (Man findet sie häufig sehr knapp gehalten auf einer DIN A4-Seite in Schriftgröße 6, die kaum zu lesen ist.), für Maschinen und Anlagen werden oft mit Rahmen in blauer Farbe und für Gefahrstoffe mit Rahmen in oranger oder roter Farbe erstellt, müssen den Beschäftigten immer zugänglich sein und sollen am Arbeitsplatz ausgehängt oder ausgelegt werden.

Nutzung von Muster-Betriebsanweisungen Für solche Betriebsanweisungen gibt es auf der Homepage des Fachbereichs Arbeitssicherheit der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Betriebsärztlicher Dienst mehrere Beispiele, in aller Regel für Standardmaschinen: https://www.tu-braunschweig.de/asig/ansprechpartner Zahlreiche weitere Beispiele finden sich auch auf folgenden Internetseiten: Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Universität Kiel https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/betriebsanweisungen/maschinen-und-geraete/ http://www.sicherheitsingenieur.uni-kiel.de/de/themen/betriebsanweisungen%2CMusterbetriebsanweisungen Wichtig: Sie müssen diese Muster-Betriebsanweisungen an die Gegebenheiten in Ihrem Institut anpassen! Mindestens Institutsname Raumnummern, Datum, Unterschrift

Betriebsanweisung: Eigenständiges Erstellen Sie können Betriebsanweisungen analog zu den Gefährdungsbeurteilungen auch wieder in Prosa erstellen. Das ist vor allem für komplexe Forschungsanlagen sinnvoll, für die es in der Regel auch keine Muster-Betriebsanweisungen im Internet gibt. Betriebsanweisung für die Rundknetanlage im Institut für … Raum 004 Rundknetanlage mit Röhrenofen und Raum 036 Probenvorbereitung Bereichsverantwortlicher Herr … Sonstiges Personal: Mitarbeiter des Instituts (Anwendung) und Studierende (nur unter Aufsicht ...) 1. Anwendungsbereich (was genau wird wo und wie gemacht?) Im Umformlabor (Raum 004, Erdgeschoss) befindet sich die Rundknetanlage des Instituts. Diese besteht aus der Rundknetmaschine Typ … und einem freistehenden Röhrenofen, in dem die Proben erwärmt werden. …. Die Anlage wird für die dynamische Warmumformung verschiedener Werkstoffe … Die Temperatur des Ofens liegt bei 1200 °C … (15 Zeilen)

Betriebsanweisung: Eigenständiges Erstellen 2. Gefahren für Mensch und Umwelt Folgende Gefahren bestehen beim Arbeiten an der Rundknetanlage Erhöhte Verletzungsgefahr … (Aufzählung siehe Gefährdungsbeurteilung) 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (vollständige Aufzählung!) Folgende Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln sind einzuhalten: Das Rundkneten darf nicht allein durchgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen muss eine weitere Person anwesend sein, die über die nötigen Kenntnisse zum Verhalten bei Unfällen und Störungen verfügt. Vor Arbeitsbeginn ist die Anlage einer Sichtprüfung zu unterziehen … Veränderungen an der Schutzeinrichtung oder Bedienart … sind untersagt. Zum Rundkneten dürfen nur die zugelassenen Haltestangen … verwendet werden. Beim Arbeiten sind Laborkittel und Sicherheitsschuhe zu tragen, außerdem … Fingerringe, Armbänder etc. sind abzulegen … Eine Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten im Bereich der Rundkneteinheit ist nicht erlaubt … (Bei diesem Beispiel insgesamt ca. 1 DIN A4-Seite)

Betriebsanweisung: Eigenständiges Erstellen 4. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall (10 Zeilen) Alle Veränderungen, ungewöhnlichen Geräusche, Leckagen usw. an der Anlage sind unverzüglich dem Bereichsverantwortlichen zu melden. Bei Störungen sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen, die Rundknetanlage ist vom Netz zu nehmen. Im Brandfall ist die Arbeit ebenfalls sofort einzustellen. Falls möglich Löschmaßnahmen einleiten (Feuerlöscher befinden sich …). Kann der Brand nicht sofort gelöscht werden, ist das Gebäude durch Betätigen der Druckknopfmelder im Treppenraum zu räumen und die Feuerwehr unter Notruf 0-112 zu alarmieren. 5.) Erste Hilfe (10 Zeilen) Bei Unfällen sofort die Rundknetanlage ausschalten und Erst-Hilfe-Maßnahmen durchführen. Ersthelfer sind …. im Verbandbuch eintragen … Bei schweren Verletzungen oder Verletzungen durch elektrischen Strom ist … zu benachrichtigen, Tel. 0-112

Betriebsanweisung: Eigenständiges Erstellen 6. Instandhaltungen, Entsorgung Mängel und Schäden an der Rundknetanlage sind sofort dem Bereichsverantwortlichen zu melden. Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten werden ausschließlich vom Bereichsverantwortlichen veranlasst oder selbst ausgeführt. Die beim Arbeiten verwendeten Putzlappen und nicht mehr benötigte Pulver werden … entsorgt. (10 Zeilen) Datum, Unterschriften Bereichsverantwortlicher und Institutsleiter (Gesamtumfang ca. 3 Seiten)

Wichtig: regelmäßiges Überarbeiten und Anpassen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen Es ist notwendig, die erstellten Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen regelmäßig zu prüfen und zu überarbeiten. Regelmäßig bedeutet in diesem Zusammenhang etwa alle 3 Jahre, aber insbesondere dann, wenn sich an der bisher verwendeten Arbeitsmethode etwas ändert, wenn neue Geräte oder Arbeitsmittel verwendet werden, wenn an den vorhandenen Geräten Umbauten / Ergänzungen erfolgen, wenn neue Räume genutzt werden, wenn sich Vorschriften ändern, wenn Arbeitsunfälle passiert sind oder Berufskrankheiten auftreten.

weitere Schulungsmöglichkeiten im Rahmen der Personalweiterbildung Weiterhin werden die vier o.g. Themenblöcke im Rahmen der Personalweiterbildung an jeweils einem separaten Termin von 10:00 bis 12:00 Uhr in jedem Semester angeboten. Eine notwendige Anmeldung erfolgt über das Portal der Personalweiterbildung unter dem Link https://www.tu-braunschweig.de/abt13/personalweiterbildung/anmeldung. Die Themenblöcke können einzeln gebucht werden, eine Teilnahme an allen vier Themenblöcken ist nicht zwingend vorgeschrieben. Für das kommende Wintersemester 2019/2020 sind folgende Termine vorgesehen: Dienstag, 05. November (Anmeldeschluss 08. Oktober) Herr Dr. Bollmeier: praktische Anleitung zum Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen Dienstag, 03. Dezember (Anmeldeschluss 05. November) Herr Dr. Loth: Arbeitsmedizinische Vorsorge Montag, 20. Januar (Anmeldeschluss 16. Dezember) Frau Dr. von Zelewski: Psychische Belastungen: Vorstellung der Merkmalsbereiche und Belastungsfaktoren psychischer Belastungen im Kontext der Arbeit und Möglichkeiten der Erhebung sowie Bearbeitung für die TU BS Mittwoch, 29. Januar (Anmeldeschluss 18. Dezember) Frau Kuder: Psychoaktive Substanzen am Arbeitsplatz / Suchtgefährdungen und Suchtprobleme und Maßnahmen zu ihrer Abwendung (Gesundheitsschutzaspekt) und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)