Lehrgang: Truppführer

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 Präsentation transkript:

Lehrgang: Truppführer 2. Rechtsgrundlagen 2.1 Aufgabenträger / Aufgaben der Gemeinden, der Landkreise und der kreisfreien Städte sowie des Landes Bildquelle: LFKS Deckblatt

Aufgabenträger des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe (§ 2 LBKG) Aufgabenträger sind: • die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe • die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und • das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes nach diesem Gesetz.

Aufgabenträger des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe Einwohnerzahl: 4.084.844 (31. Dezember 2018) Aufgabenträger des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe 143 Verbandsgemeinden 25 Stadtverwaltungen 30 verbandsfreie Gemeinden Aufgabenträger des Katastrophenschutzes 24 Landkreise und 12 kreisfreie Städte Bundesland Rheinland-Pfalz Fläche: 19.854,21[1] km²

Aufgaben der Gemeinden Feuerwehr aufstellen und ausstatten Unentgeltlich gegenseitige Hilfe leisten für Ausbildung und Fortbildung sorgen Aufgaben der Gemeinden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen Alarm- und Einsatzpläne aufstellen Selbsthilfe der Bevölkerung fördern

Aufgaben der kreisfreien Städte Einheiten und Einrichtungen im KatS aufstellen Stäbe für KatS aufstellen Sonstige Maßnahmen zur Gefahrenverhütung treffen Aufgaben der kreisfreien Städte Alarm- und Einsatzpläne für KatS aufstellen für Aus- und Fortbildung der KatS-Angehörigen sorgen

Aufgaben der Landkreise Bauliche Anlagen, Einheiten für die überörtliche Allgemeine Hilfe bereitzuhalten Stäbe für KatS bereitzuhalten sonstige Maßnahmen zur Gefahrenverhütung treffen Aufgaben der Landkreise Alarm- und Einsatzpläne aufstellen für Aus- und Fortbildung des KatS- und Stabpersonals sorgen

Aufgaben des Landes die Gemeinden und Landkreise beraten Alarm- und Einsatzpläne z.B. für kerntechnische Anlagen aufstellen die zusätzliche Ausrüstung für den KatS stützpunktartig bereithalten Stäbe bilden, die für den KatS notwendig sind Aufgaben des Landes die Gemeinden und Landkreise beraten Erforderlichenfalls den Einsatz der Feuerwehren/KatS Einheiten anordnen eine LFKS einrichten und unterhalten