Gymnasiale Oberstufe Bedingungen über das Verfahren in der Abiturprüfung die Voraussetzungen für das Bestehen der Abiturprüfung gemäß VV 5 c zu § 5.

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 Präsentation transkript:

Gymnasiale Oberstufe Bedingungen über das Verfahren in der Abiturprüfung die Voraussetzungen für das Bestehen der Abiturprüfung gemäß VV 5 c zu § 5 APO-GOSt 21.11.2019

Gliederung der Gymnasiale Oberstufe 21.11.2019

Abschlüsse in der Gymnasiale Oberstufe Allgemeine Hochschulreife Fachhochschulreife (schulischer Teil) Fachhochschulreife (schulischer Teil) Mittlerer Schulabschluss HSA nach Klasse 10 Hauptschulabschluss (HSA) nach Klasse 9 21.11.2019

Zulassung und Gesamtqualifikation 21.11.2019

Zulassung und Gesamtqualifikation 300 Punkte: Note 4,0 900 Punkte: Note 1,0 Block II 4 Prüfungsnoten, jeweils * 5 max. 2 unter 25 (nicht 2 LK) ggf. Besondere Lernleistung kein Kurs mit 0 Punkten 100 bis 300 Punkte Block I mind. 30 GK und 8 LK belegt 35-40 Kurse anrechenbar (LK*2) max. 7 (8) Defizite (max. 3 LK) kein Kurs mit 0 Punkten (Pflichtbelegung) 200 bis 600 Punkte -> ZULASSUNG 21.11.2019

Block I: Zulassung zur Abiturpürfung Es müssen mindestens 30 anrechenbare Grundkurse und 8 Leistungskurse belegt worden sein. In den Fächern mit Belegungsverpflichtung darf kein Kurs mit null Punkten abgeschlossen worden sein. Von den insgesamt belegten Kursen fließen 27 bis 32 anrechenbare Grundkurse und 8 Leistungskurse in die Gesamtqualifikation ein. Es können also insgesamt mindestens 35, höchstens 40 Kurse eingebracht werden. Werden 35 bis 37 Kurse eingebracht, dürfen 7 Kurse, darunter höchstens 3 Leistungskurse, ein Defi zit (4 oder weniger Punkte) aufweisen. Werden 38 bis 40 Kurse eingebracht, dürfen 8 Kurse, darunter höchstens 3 Leistungskurse, ein Defizit aufweisen. Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen. 21.11.2019

Pflichtfächer sind: D eine Fremdsprache aus der EF Ku oder Mu oder Li oder VP oder IP eine Gesellschaftswissenschaft aus der EF (ggf. Zusatzkurse GE-Z oder SW-Z in der Q2) M eine Naturwissenschaft aus der EF Religion/Pl (nur in Q1) Sport (bei attestierter Sportunfähigkeit ein weiteres Fach) eine 2. Fremdsprache oder ein 2. naturwiss.-techn. Fach Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen. 21.11.2019

EI = (P : S) x 40 Berechnung der Gesamtpunktzahl für Block I: In der Gesamtheit der in Block I anzurechnenden Kurse müssen mindestens 200 Punkte erreicht sein. EI = (P : S) x 40 EI = Ergebnis Block I P = Punkte, die in den für die Zulassung zur Abiturprüfung eingebrachten Kursen in vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase erzielt wurden. Grundkurse (mindestens 27) werden einfach, Leistungskurse (8) doppelt gewertet. S = Schulhalbjahresergebnisse (Anzahl der Kurse), Grundkurse werden einfach und Leistungskurse doppelt gezählt. Wer die Bedingungen für die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erfüllt, muss das letzte Jahr der Qualifikationsphase wiederholen. Wird dadurch bis zur erneuten Zulassung zur Abiturprüfung die Höchstverweildauer von vier Jahren überschritten, muss die Schülerin oder der Schüler die gymnasiale Oberstufe verlassen. Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen. 21.11.2019

Es kann auch Musik Li belegt werden Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen. 21.11.2019

Es kann auch Musik Li belegt werden Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen. 21.11.2019

Laufbahnplanung 21.11.2019

Abiturbedingungen für 4 Prüfungsfächer Alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein. 2 der Fächer D, M, Fremdsprache Religion kann das Fach aus AF II ersetzen. Nicht Religion und Sport Sport nur als LK (aber nicht bei uns) 21.11.2019

Aufgabenfelder und Fächer I. sprachlich-literarisch-künstlerisch D, E, F, L, Sn, In, Mu, Ku, Li, VP, IP II. gesellschaftswissenschaftlich Ge, SW, Ek, Pa, Pl III. mathematisch-naturwissenschaftlich M, Bi, Ch, Ph, IF Ohne Aufgabenfeld Religion (KR, ER) und Sport (Sp) 21.11.2019

Block II: Abiturprüfung Die Aufgaben für die drei schriftlichen Prüfungen werden zentral gestellt und sind für alle Abiturientinnen und Abiturienten in Nordrhein-Westfalen gleich. Die Klausuren werden in jedem Abiturfach landesweit am selben Tag geschrieben. (siehe Terminplanabitur) Nach den schriftlichen Prüfungen findet die mündliche Prüfung im vierten Abiturfach statt. Die Aufgaben werden von der Fachlehrkraft nach Beratung mit dem Fachprüfungsauschuss dezentral gestellt. Nach einer Vorbereitungszeit von in der Regel 30 Minuten erfolgt die zweiteilige mündliche Prüfung (Vortrag und Fachgespräch), die insgesamt mindestens 20, höchstens 30 Minuten dauert. Die mündliche Prüfung kann durch Schüler/Schülerinnen der Q1 hospitiert werden, sofern man selbst bei einer mündlichen Prüfung hospitiert hatte. Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen. 21.11.2019

Block II: Abiturprüfung Im ersten bis dritten Fach werden zusätzlich mündliche Prüfungen angesetzt, wenn Die Ergebnisse in den schriftlichen Arbeiten um vier oder mehr Punkte der einfachen Wertung vom Durchschnitt der Punkte abweichen, die im jeweiligen Prüfungsfach in den vier Kursen der Qualifikationsphase erreicht wurden Die Mindestpunktzahl für den Abiturbereich oder für einzelne Abiturfächer nicht erreicht wurde. Wenn Schülerinnen oder Schüler die Bewertung in einem Fach oder die Durchschnittsnote auf dem Abiturzeugnis verbessern möchten, können sie sich freiwillig zu mündlichen Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach melden. Das Ergebnis einer freiwilligen mündlichen Prüfung geht in die Abiturnote ein. Wenn in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft wird, gehen die Noten für die schriftliche und mündliche Prüfung im Verhältnis 2:1 in die Abiturnote ein. Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen. 21.11.2019

Berechnung der Gesamtpunktzahl für Block II: Jede Prüfungsnote wird fünffach gewertet. Bei vier Abiturfächern müssen in mindestens zwei Prüfungsfächern – darunter einem Leistungskursfach – jeweils mindestens 25 Punkte erreicht werden. Bei einer Mindestpunktzahl von 5 Punkten ergibt sich folgende Berechnung: Ohne besondere Lernleistung: 2 Leistungskurse: je 5 Pkte. x 5 = 25 Punkte = 50 Pkte. 2 Grundkurse: je 5 Pkte. x 5 = 25 Punkte = 50 Pkte. 100 Pkte. Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen. 21.11.2019

Berechnung der Gesamtpunktzahl: Es kann auch Musik Li belegt werden. Dies ist Vorraussetzung, um Musik in der Q2 weiterzubelegen. 21.11.2019

Weitere Informationsquellen Informationsbroschüre zur gymnasialien Oberstufe         https://www.silverberg-gymnasium.de/unterricht/Oberstufe Schulministerium: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gy mnasium/Sek-II/index.html Schulrecht:  https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht APO-GOSt:  https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/GY- Oberstufe-SekII/APO-GOSt.pdf Prüfungsaufgaben (Login: 166753, Kennwort: gavijin3): https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur- gost/faecher/ 21.11.2019

Folgeveranstaltungen Bis 11.10.2019 Individuelle Beratung Abitur – Verfahren u. Bedingungen Bis 28.10.2019 Abgabe der Stammdatenblätter (Beratungslehrer) Bis 28.10.2019 Unterzeichnen der Abiturfächer (Beratungslehrer, OK) 31.03.2020 Jahrgangsstufenkonferenz Q2.2 03.04.2020 Bekanntgabe der Beschlüsse der 1. Konferenz des ZAA an die Schüler der Jahrgangsstufe Q2 (Zulassung) 03.04.2020 Unterrichtung der Schüler über Verfahren bei Täuschung, Krankheit, Rücktritt usw. Infos zu irgendeinem Thema 21.11.2019 21.11.201921.11.2019