Datenschutzbeauftragte der Pro Arbeit

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 Präsentation transkript:

Datenschutzbeauftragte der Pro Arbeit Katja Zucca Tel.: 06074 / 8058 – 506 Samira Mey Tel.: 06074 / 8058 – 416 E-Mail- Postfach: datenschutz@proarbeit-kreis-of.de

Inwieweit betrifft Datenschutz die Träger und die Pro Arbeit Inwieweit betrifft Datenschutz die Träger und die Pro Arbeit? In welchen Konstellationen können sich datenschutzrechtliche Fragen ergeben?

Rechtliche Grundlagen Art 6 Abs.1 S.1 DS-GVO - lit. a) „Einwilligung“ - lit. b) „Vertrag“ - lit. c) „ rechtliche Verpflichtung“ - lit. f) „berechtigtes Interesse“ § 50 Abs.1 Satz. 1 SGB II – Datenübermittlung § 61 SGB II - Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Träger – Pro Arbeit Jobcoaching Allgemeine Personendaten der Teilnehmer (Identifizierung / Zuordnung) Anwesenheits- und Fehlzeiten Leistungen und Verhalten während der Maßnahme Weitere persönliche Sachverhalte, die Auswirkungen auf die weitere Hilfen bzw. Eingliederungsplanung durch den Jobcoach haben könnten??? z.B. - Lebenssituation - Suchterkrankungen - gesundheitliche Einschränkungen - Schulden - Familienumstände - Besondere Ereignisse (Sterbefälle, Erkrankung enger Freunde)

z.B. - Lebenssituation Nur mit Einwilligung! Weitere persönliche Sachverhalte, die Auswirkungen auf die weitere Hilfen bzw. Eingliederungsplanung durch den Jobcoach haben könnten??? z.B. - Lebenssituation - Suchterkrankungen - gesundheitliche Einschränkungen - Schulden - Familienumstände - Besondere Ereignisse (Sterbefälle, Erkrankung enger Freunde) Nur mit Einwilligung!

Daraus folgt: Die Nichterteilung einer Einwilligung bedeutet keinen Nachteil und keine weiteren Konsequenzen für den Teilnehmer und hat lediglich zur Folge, dass die entsprechenden Informationen nicht weitergegeben werden dürfen.

Träger - Pro Arbeit Maßnahmemanagement Qualitätsprüfung und Kontrolle Arbeitnehmerdaten der Beschäftigten der Maßnahme (Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen an die Qualifikation des Personals, den eingesetzten Personalschlüssel, der vorgeschriebene Arbeitsbedingungen) Bericht über den Verlauf der Maßnahme (Kontrolle des Maßnahmeerfolges) Achtung: Es dürfen dabei keine Angaben gemacht werden, die Rückschlüsse auf einen Teilnehmer zulassen.

Träger - Teilnehmer Gruppendynamische Prozesse Testierverfahren Rollenspiele Gruppenübungen Testierverfahren Psychologische Persönlichkeitstests IQ-Tests Individuelle Beratungs- und Unterstützungsangebote Familiäre Probleme Suchtproblematiken Beurteilungsbögen

Gruppendynamische Prozesse Problem: Teilnehmer könnten sich unter Druck gesetzt fühlen, gegenüber anderen Teilnehmern personenbezogene Daten zu offenbaren. Erforderlich: Hinweis, darauf, dass die Teilnehmer keine „Echtdaten“ verwenden müssen. Sofern es ansonsten erforderlich ist, „Echtdaten“ aufzunehmen, muss den Teilnehmern die Möglichkeit geboten werden, diese im Rahmen von Einzelgesprächen mit den Beschäftigten der Träger anzugeben.

Testierverfahren Nicht zur Aufgabenerfüllung nach dem SGB II und für eine erfolgreiche Durchführung der Maßnahme erforderlich Problem: Teilnehmer können auch nicht wirksam einwilligen, da sie nicht überschauen können, was genau sie bei der Durchführung des Tests preisgeben. Erforderlich: Hinweis, darauf, dass die Durchführung eines Tests ein freiwilliges Angebot ist. Klarstellung, dass die Testergebnisse nur für den Teilnehmer bestimmt sind und weder von dem Träger protokolliert noch weitergegeben werden.

Beurteilungsbögen - Interesse der Träger an Feedback zur Verbesserung und Planung von Maßnahmen Erforderlich: Anonymität der Einträge muss sichergestellt sein.

Individuelle Beratungs- und Unterstützungsangebote Können zum Erfolg der Maßnahme und zur besseren Vermittlung durch den Jobcoach beitragen Erforderlich: Hinweis, dass es sich um freiwillige Angebote handelt, die nicht in Anspruch genommen werden müssen. Klarstellung, dass die Inhalte vertraulich behandelt werden und einzelne, konkret bezeichnete Informationen nur mir Einwilligung weitergegeben werden.

Problem aus der Praxis: Unterlagen / Verträge des Trägers zur Unterschrift des Teilnehmers: - Es besteht für den Teilnehmer keine Pflicht zur Unterzeichnung, für ihn maßgeblich ist die mit dem Jobcoach getroffene Eingliederungsvereinbarung! - Ausnahmen können sich bei der Hausordnung und der Datenschutzerklärung des Trägers ergeben (Wahrung der Daten der anderen Teilnehmer), wenn sich daraus Störungen der Maßnahme ergeben. - Achtung: Datenschutzerklärung des Trägers ist nicht mit der Einwilligungserklärung zu Datenweitergabe zu verwechseln!

Einwilligung zur Weitergabe von Daten: Die Nichterteilung einer Einwilligung bedeutet keinen Nachteil und keine weiteren Konsequenzen für den Teilnehmer und hat lediglich zur Folge, dass die entsprechenden Informationen nicht weitergegeben werden dürfen.

Im Ergebnis: Personendaten des Teilnehmers Teilnehmerbezogene Daten Maßnahmebezogene Daten