Sicheres Queren mit hörbaren Ampeln

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 Präsentation transkript:

Sicheres Queren mit hörbaren Ampeln Gerhard Renzel Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

Gerhard Renzel - DBSV e.V. Gliederung Mobilität für sehbehinderte und blinde Menschen Auszüge aus DIN 32981 (Ampelnorm) Forderungen für sichere Verkehrsraumnutzung Berlin, 12.03.2019 Gerhard Renzel - DBSV e.V.

Mobilität für sehbehinderte und blinde Menschen Mobilität, ein wichtiger Baustein zur persönlichen Teilhabe Langstock, Führhund und Kontraste haben mehr Lebensqualität gebracht Orientierung ist in unbekannter Umgebung ohne Zusatzhilfsmittel kaum möglich Ergänzende Lösungen zum Hilfsmittel Langstock verbreiten sich immer mehr Die Überführung von Forschungsergebnissen in marktreife Produkte nimmt immer mehr zu Berlin, 12.03.2019 Gerhard Renzel - DBSV e.V.

Straßenverkehrsignalanlagen – Signalgeber Das Orientierungssignal hat sich deutlich vom akustischen Freigabesignal der SVA nach 4.2.2 zu unterscheiden. Es muss sichergestellt werden, dass weder Lautsprecher noch Mikrofon abgeschirmt werden können. Eine bedarfsgerechte Lautstärkeeinstellung muss erfolgen. Das akustische Freigabesignal zeigt die Grünphase an und leitet den Fußgänger über die Straße. Nach Abschaltung des Freigabesignals übernimmt das in die Furt einstrahlende Orientierungssignal der gegenüberliegenden Straßenseite die Führung. Taktile Signale haben für den Benutzer keine Leitfunktion. Akustischer Leuchtturm muss vorhanden sein. Berlin, 12.03.2019 Gerhard Renzel - DBSV e.V.

Gerhard Renzel - DBSV e.V. Anforderungstaster An SVA mit Bedarfsanforderung für Fußgänger ist für das Auslösen des akustischen und taktilen Freigabesignals für blinde und sehbehinderte Menschen ein zusätzlicher Anforderungstaster vorzusehen. Wird der Anforderungstaster nach 4.4 während einer Grünphase betätigt, ist das akustische Freigabesignal erst mit Beginn der nächsten Grünphase abzugeben. Bei SVA mit langen Grünphasen, sowohl im Straßenverkehr als auch im Schienenverkehr, sollte sichergestellt sein, dass der Benutzer seine Freigabe mit geringer Wartezeit erhält. Berlin, 12.03.2019 Gerhard Renzel - DBSV e.V.

Forderungen für sichere Verkehrsraumnutzung Verkehrsanlagen müssen für alle barrierefrei in vollem Umfang nutzbar sein Notwendige Sicherheit ist zu gewährleisten Lückenlose Wegeketten sind erforderlich Das Zwei-Sinne-Prinzip muss Beachtung finden Das Smartphone ist als Ergänzungshilfsmittel zum Langstock einzubeziehen Technik darf nicht belasten, sondern muss entlasten Alle SVA müssen zukünftig mit Einrichtungen für Seheingeschränkte ausgestattet werden. Die bedarfsorientierte Lautstärkeregelung an SVA ist sorgfältig einzustellen, damit eine sichere und gut hörbare Signalgebung für Seheingeschränkte und eine erträgliche Lautstärke für Anlieger gewährleistet ist. Berlin, 12.03.2019 Gerhard Renzel - DBSV e.V.

Forderungen für sichere Verkehrsraumnutzung Das im Forschungsprojekt „Bus-ID“ entwickelte und als Produkt am Markt verfügbare Modul zur Lautstärkeanhebung von SVA ist flächendeckend einzusetzen; Schnittstellen für Apps stehen kostenlos zur Verfügung. Von Sehbehinderten werden mit steigender Tendenz vermehr Smartphone zur Mobilitätsverbesserung auf Wegen von Tür zu Tür genutzt. Die Bedienung von Apps darf die Aufmerksamkeit der seheingeschränkten Person im Verkehr nicht stören Der DBSV ist bei der Weiterentwicklung digitalisierter Verkehrsleitsysteme eng einzubeziehen. Berlin, 12.03.2019 Gerhard Renzel - DBSV e.V.