Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern
Kampfmittelbelastung der Wälder Mecklenburg-Vorpommern Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Kampfmittelbelastung der Wälder in Mecklenburg-Vorpommern
Führung und Dokumentation Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Führung und Dokumentation der Kampfmittelbelastungsflächen / Flächenräumung erfasst sind mehr als 800 Belastungsflächen unterschiedlicher Gefahreneinstufung, bombardierte Städte, ehemalige Sprengstellen, ehemalige Munitionslager, Übungsplätze, etc.
Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Kartografische Darstellung aller erfassten kampfmittelbelasteten Flächen
Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern 798 Flächen mit einer Gesamtfläche von 155.000 Hektar als kampfmittelbelastet erfasst.(Stand 03/2018) Davon befinden sich 90.000 Hektar (3,88 % der Landesfläche) im Landesbereich, 37 Flächen mit rund 65.000 ha liegen im Bereich der Ostsee Kartografische Darstellung aller erfassten kampfmittelbelasteten Flächen (rot) sowie der davon schon beräumten Flächen (grün) Ausschnittsvergrößerung Bereicu Ludwigslust/Grabow, als grüner Strich ist die beräumte Autobahntrasse A14 zu erkennen MAUSKLICK: Gesamtbelastungsfläche (Stand 03/2018) MAUSKLICK: Aufteilung in Landfläche und Ostsee
Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Belastungssituation (Stand 03/2018) Kat. 1 - Kampfmittelverdacht nicht bestätigt – Dokumentation 45 Flächen 1.097 ha Kat. 2 - Kampfmittelbelastung - weiterer Erkundungsbedarf 268 Flächen 7.774 ha Kat. 3 - Kampfmittelbelastung dokumentiert - ggf. Handlungsbedarf 310 Flächen 108.604 ha Kat. 4 - Kampfmittelbelastung - Beseitigung erforderlich 175 Flächen 37.877 ha Gesamt: ca. 800 Flächen 155.000 ha Kategorisierung von kampfmittelverdächtigen und kampfmittelbelasteten Flächen entsprechend „Arbeitshilfen Kampfmittelräumung“ des Bundes: Kategorie 1 Der Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt. Außer einer Dokumentation besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Beispiel: luftsichtig (aus Luftbildern) erkannte FLAK-Stellung, bei der technischen Erkundung wurden dann doch keine Kampfmittel gefunden wurden Kategorie 2 Auf der Fläche werden Kampfmittelbelastungen vermutet oder wurden festgestellt. Für die Gefährdungsabschätzung sind weitere Daten erforderlich. Es besteht weiterer Erkundungsbedarf. Beispiel: luftsichtig (aus Luftbildern) erkannte FLAK-Stellung, es gibt noch kein technischen Erkundung, so dass nicht klar ist, ob dort noch Munition ist (=> Kat 3) oder eben nicht (=> Kat. 1) Kategorie 3 Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefährdung dar. Sie ist zu dokumentieren. Bei Nutzungsänderungen und Infrastrukturmaßnahmen ist eine Neubewertung durchzuführen. Daraus kann sich ein neuer Handlungsbedarf ergeben, Beispiel: bombardierte Innenstädte: wir wissen, dass dort wohl noch Bomben liegen, haben aber keine konkreten Hinweise. Bei Bautätigkeit (=Infrastrukturmaßnahmen ) muss dann aber abgesucht werden Kategorie 4 Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert. Beispiel: Waldfläche im Umkreis einer Sprengstelle, es liegt noch Granaten offen herum bzw. sind bloß durch dünne Vegetation überdeckt. Kategorie 5 Die Kampfmittelbelastung wurde vollständig geräumt.
Zeitliche Perspektiven Mecklenburg-Vorpommern Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Zeitliche Perspektiven der Kampfmittelräumung in Mecklenburg-Vorpommern
Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Kat. 4 - Kampfmittelbelastung - Beseitigung erforderlich 175 Flächen 37.877 ha davon Waldflächen: 28.400 ha Folie von eben (Belastungskarte), 175 Flächen in Kat. 4 MAUSKLICK: davon sind 28.400 ha (das sind rund 5% der Waldfläche im Land M-V) in der (höchsten) Kategorie 4
Verteilung des Waldeigentums in M-V: 9% Bundesforst – hier muss der Eigentümer (Bund) alle Kampfmittelräummaßnahmen zahlen 41% Land - das Land finanziert Vorsorge und Gefahrenabwehr 10% Körperschaftswald - das Land finanziert Gefahrenabwehr 40% Privatwald - das Land finanziert Gefahrenabwehr Bei Landes-, Körperschafts- und Privatwald werden die Beräumungskosten bei Kategorie 4 vom Land getragen
Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Kat. 4 - Kampfmittelbelastung - Beseitigung erforderlich 175 Flächen 37.877 ha davon Waldflächen: 28.400 ha davon Landeswald: 18.000 ha (Bundeswald: 10.400 ha) 180 - 270 Mio. € Folie von eben 28.400 ha Waldflächen in Kat. 4 MAUSKLICK: davon sind 18.000 ha Landes-, Körperschafts- und Privatwald (Beräumungskosten vom Land getragen), 10.400 ha Bundeswald) Bei rund 10.000 – 15.000 € pro Hektar sind das MAUSKLICK: 180 – 270 Mio. € Bei geplant 1,5 Mio € pro Jahr im Titel 533.01 ergibt das eine Beräumungsdauer von MAUSKLICK: Dauer 120 – 180 Jahren, wenn alles Geld in die Belasteten Wälder Kat. 4 fließt (keine 1,0 Mio € für Bomben in Schwerin Görries!) 120 - 180 Jahre (1,5 Mio. €/Jahr)
Waldbrandrisikokarte der Landesforst Rot ist hohes Risiko (z.B. junge Kiefernwälder bis 60 Jahre)
Kat. 4 - Kampfmittelbelastung - Beseitigung erforderlich Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Kat. 4 - Kampfmittelbelastung - Beseitigung erforderlich 175 Flächen 37.877 ha davon Waldflächen: 28.400 ha davon Landeswald: 18.000 ha (Bundeswald: 10.400 ha) davon Risikogebiet A: 6.300 ha (Bundeswald: 9.350 ha) Waldbrandrisikokarte zusammen mit Kampfmittelbelastungskarte MAUSKLICK: 18.00 ha Landeswald in Kat. 4 MAUSKLICK: davon 6.300 Hektar in Risikogebiet A (bei Bundesforst 9.350 von 10.400 ha) MAUSKLICK: Beräumungsskosten (10.000 – 15.000 €/ha) => 63 – 95 Mio. € MAUSKLICK: Dauer 42 - 63 Jahren, wenn alles Geld in die Belasteten Wälder Kat. 4, Risikogebiet A fließt (keine 1,0 Mio € für Bomben in Schwerin Görries!) 63 – 95 Mio. € 42 - 63 Jahre (1,5 Mio. €/Jahr)
Waldbrand in kampfmittelbelasteten Wäldern Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Sicherheitsabstände bei Waldbrand in kampfmittelbelasteten Wäldern
Gefährdung bei Volldetonation Auswurf, Sekundärsplitter Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Gefährdung bei Volldetonation Druckstoß (Luft) Druckstoß (Erde) Splitterflug Auswurf, Sekundärsplitter Druckstoß Luft 4.000 kg NEM: ~ 320 m < 1 % leichte Kopfverletzungen, ~ 200 m < 1 % Gehörschäden Bei Kampfmitteln ist der größte Gefahrenbereich durch Druckstoß in der Luft sowie durch den Splitterflug begründet Druckstoß-bedingte Verletzungen von Personen in Abhängigkeit von der Entfernung zum Detonationsort in Meter (orientierende Werte) Explosivstoffmasse 4.000 kg ~ 320 m < 1 % leichte Kopfverletzungen ~ 200 m < 1 % Gehörschäden Splitterwirkungen werden als gefährlich eingestuft, wenn die Splitter eine kinetische Energie von ≥ 80 J haben und die Splitterdichte 1 Splitter pro 56 m2 beträgt.
Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Vorschriftenlage: DGUV 113-016 „Sprengen“: 1.000 m DGUV Regel 113-003 „Zerlegerichtlinie“ min. 1.000 m KatS-DV 250 „Sprengen“ 1.000 m PDV 403 „Sprengen“: 1.000 m bei „Stahlsprengung“ d.h. Splitterbildung ist möglich Bei jeder Sprengung immer mindestens 300 Meter Bei Stahlsprengungen, bei denen Splitterbildung möglich ist, immer 1.000 Meter Bei detonierenden Granaten ist immer mit maximaler Splitterbildung zu rechen!
Heeresdienstvorschrift H.Dv 183/100 (V.S – nfD) Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Vorschriftenlage: Heeresdienstvorschrift H.Dv 183/100 (V.S – nfD) „Gefahrenbereiche bei der Vernichtung von Munition durch Sprengen an der Erdoberfläche“ Geschoß mit Sprengstoff bis 75 mm 500 m bis 110 mm 750 m bis 160 mm 1.000 m ab 160 mm 1.250 m Die H.DV gilt nur auf Truppenübungsplätzen, nicht für Zivilisten! Dort sind (für Soldaten in Kampfausrüstrung) bei kleineren Kalibern auch geringere Abstände möglich (500 und 750 m), aber es werden bei großen Kalibern (ab 155 mm Granaten) auch größere Abstände gefordert!
Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 500 Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Vorschriftenlage: Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 500 „Maßnahmegruppe 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff“ Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5, 1.6 Gefahrenbereich: 500 m Zutritt nur für Einsatzkräfte, - Im Brandfall Räumung aller Unbeteiligten aus dem Gefahrenbereich - Aus der Deckung heraus arbeiten (z.B. Wasserwerfer). - Möglichst wenig Personal in dem Gefahrenbereich einsetzen. Absperrbereich: 1.000 m Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte Gefahrenbereich: 500 m Zutritt nur für Einsatzkräfte unter persönlicher Sonderausrüstung Absperrbereich: 1.000 m Zutritt nur für die erforderlichen Einsatz- und Unterstützungskräfte Im Brandfall Räumung aller Unbeteiligten aus dem Gefahrenbereich einleiten. -
Beispiel Jessenitz (Kat. 4) Kampfmittelbelastung im Wald bis an die Ortschaft heran Ortschaft liegt mitten im Belasteten Wald der Kategorie 4 (rote Fläche), dort gab es in der Vergangenheit immer wieder Funde (blaue Bomben) MAUSKLICK: Beispiel Jessenitz MAUSKLICK: Beispiel Haus (blauer Würfel) Um dieses Haus bei Waldbrand zu schützen müsste sichergestellt werden, dass die Löschkräfte direkt am Haus nicht durch Splitter gefährdet werden, die bis zu 1.000 Meter weit fliegen MAUSKLICK: Im Umkreis von 1.000 Metern um das Haus dürften keine Kampfmittel mehr liegen
Radius 1000 m => 314 Hektar 3,14 – 4,71 Mio. € Anderer Kartenausschnitt, gleiche Ortschaft MAUSKLICK: zu beräumende Fläche bei 1.000 Metern Radius => 314 Hektar MAUSKLICK: Beräumungskosten 3,14 – 4,71 Mio. € MAUSKLICK: Beräumungsdauer (wenn alles Geld ausschließlich hierhin fließt) 2,1 – 3,1 Jahre Radius 1000 m => 314 Hektar 3,14 – 4,71 Mio. € 2,1 – 3,14 Jahre (1,5 Mio. €/Jahr)
Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Kat. 4 - Kampfmittelbelastung - Beseitigung erforderlich 175 Flächen 37.877 ha davon Waldflächen: 28.400 ha davon Landeswald: 18.000 ha Davon 1.000 m um Ortschaften: 9.906 ha 99 -149 Mio. € 66 - 99 Jahre (1,5 Mio. €/Jahr) 500 m um Ortschaften: 4.332 ha (43-65 Mio. €, 29 - 43 Jahre)
Kat. 4 - Kampfmittelbelastung - Beseitigung erforderlich Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Kat. 4 - Kampfmittelbelastung - Beseitigung erforderlich 175 Flächen 37.877 ha davon Waldflächen: 28.400 ha davon Landeswald: 18.000 ha (Bundeswald: 10.400 ha) davon Risikogebiet A: 6.300 ha (Bundeswald: 9.350 ha) 95 – 140 Mio. € ??? Jahre (??? Mio. €/Jahr)
Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Struktur des Munitionsbergungsdienstes (MBD) Schwerin Leitung Luftbildauswertung 0385 / 2070 – 2832, -33 Außentrupp 0385 / 2070 - 2836 Mellenthiner Heide Zerlegebetrieb 038379 / 20041 Jessenitz Zerlegebetrieb 038855 / 51 128 Mirow Außentrupp 039833-2692-270
Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Fragen?:
Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Kategorien nach AH KMR Kategorie 1 Der Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt. Außer einer Dokumentation besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Beispiel: luftsichtig (aus Luftbildern) erkannte FLAK-Stellung, bei der technischen Erkundung wurden dann doch keine Kampfmittel gefunden wurden Kategorisierung von kampfmittelverdächtigen und kampfmittelbelasteten Flächen entsprechend „Arbeitshilfen Kampfmittelräumung“ des Bundes: Kategorie 1 Der Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt. Außer einer Dokumentation besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Beispiel: luftsichtig (aus Luftbildern) erkannte FLAK-Stellung, bei der technischen Erkundung wurden dann doch keine Kampfmittel gefunden wurden Kategorie 2 Auf der Fläche werden Kampfmittelbelastungen vermutet oder wurden festgestellt. Für die Gefährdungsabschätzung sind weitere Daten erforderlich. Es besteht weiterer Erkundungsbedarf. Beispiel: luftsichtig (aus Luftbildern) erkannte FLAK-Stellung, es gibt noch kein technischen Erkundung, so dass nicht klar ist, ob dort noch Munition ist (=> Kat 3) oder eben nicht (=> Kat. 1) Kategorie 3 Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefährdung dar. Sie ist zu dokumentieren. Bei Nutzungsänderungen und Infrastrukturmaßnahmen ist eine Neubewertung durchzuführen. Daraus kann sich ein neuer Handlungsbedarf ergeben, Beispiel: bombardierte Innenstädte: wir wissen, dass dort wohl noch Bomben liegen, haben aber keine konkreten Hinweise. Bei Bautätigkeit (=Infrastrukturmaßnahmen ) muss dann aber abgesucht werden Kategorie 4 Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert. Beispiel: Waldfläche im Umkreis einer Sprengstelle, es liegt noch Granaten offen herum bzw. sind bloß durch dünne Vegetation überdeckt. Kategorie 5 Die Kampfmittelbelastung wurde vollständig geräumt.
Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Kategorien nach AH KMR Kategorie 2 Auf der Fläche werden Kampfmittelbelastungen vermutet oder wurden festgestellt. Für die Gefährdungsabschätzung sind weitere Daten erforderlich. Es besteht weiterer Erkundungsbedarf. Beispiel: luftsichtig (aus Luftbildern) erkannte FLAK-Stellung, es gibt noch kein technischen Erkundung, so dass nicht klar ist, ob dort noch Munition ist (=> Kat 3) oder eben nicht (=> Kat. 1) Kategorisierung von kampfmittelverdächtigen und kampfmittelbelasteten Flächen entsprechend „Arbeitshilfen Kampfmittelräumung“ des Bundes: Kategorie 1 Der Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt. Außer einer Dokumentation besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Beispiel: luftsichtig (aus Luftbildern) erkannte FLAK-Stellung, bei der technischen Erkundung wurden dann doch keine Kampfmittel gefunden wurden Kategorie 2 Auf der Fläche werden Kampfmittelbelastungen vermutet oder wurden festgestellt. Für die Gefährdungsabschätzung sind weitere Daten erforderlich. Es besteht weiterer Erkundungsbedarf. Beispiel: luftsichtig (aus Luftbildern) erkannte FLAK-Stellung, es gibt noch kein technischen Erkundung, so dass nicht klar ist, ob dort noch Munition ist (=> Kat 3) oder eben nicht (=> Kat. 1) Kategorie 3 Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefährdung dar. Sie ist zu dokumentieren. Bei Nutzungsänderungen und Infrastrukturmaßnahmen ist eine Neubewertung durchzuführen. Daraus kann sich ein neuer Handlungsbedarf ergeben, Beispiel: bombardierte Innenstädte: wir wissen, dass dort wohl noch Bomben liegen, haben aber keine konkreten Hinweise. Bei Bautätigkeit (=Infrastrukturmaßnahmen ) muss dann aber abgesucht werden Kategorie 4 Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert. Beispiel: Waldfläche im Umkreis einer Sprengstelle, es liegt noch Granaten offen herum bzw. sind bloß durch dünne Vegetation überdeckt. Kategorie 5 Die Kampfmittelbelastung wurde vollständig geräumt.
Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Kategorien nach AH KMR Kategorie 3 Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefährdung dar. Sie ist zu dokumentieren. Bei Nutzungsänderungen und Infrastrukturmaßnahmen ist eine Neubewertung durchzuführen. Daraus kann sich ein neuer Handlungsbedarf ergeben. Beispiel: bombardierte Innenstädte: wir wissen, dass dort wohl noch Bomben liegen, haben aber keine konkreten Hinweise. Bei Bautätigkeit (=Infrastrukturmaßnahmen ) muss dann aber abgesucht werden. Kategorisierung von kampfmittelverdächtigen und kampfmittelbelasteten Flächen entsprechend „Arbeitshilfen Kampfmittelräumung“ des Bundes: Kategorie 1 Der Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt. Außer einer Dokumentation besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Beispiel: luftsichtig (aus Luftbildern) erkannte FLAK-Stellung, bei der technischen Erkundung wurden dann doch keine Kampfmittel gefunden wurden Kategorie 2 Auf der Fläche werden Kampfmittelbelastungen vermutet oder wurden festgestellt. Für die Gefährdungsabschätzung sind weitere Daten erforderlich. Es besteht weiterer Erkundungsbedarf. Beispiel: luftsichtig (aus Luftbildern) erkannte FLAK-Stellung, es gibt noch kein technischen Erkundung, so dass nicht klar ist, ob dort noch Munition ist (=> Kat 3) oder eben nicht (=> Kat. 1) Kategorie 3 Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefährdung dar. Sie ist zu dokumentieren. Bei Nutzungsänderungen und Infrastrukturmaßnahmen ist eine Neubewertung durchzuführen. Daraus kann sich ein neuer Handlungsbedarf ergeben, Beispiel: bombardierte Innenstädte: wir wissen, dass dort wohl noch Bomben liegen, haben aber keine konkreten Hinweise. Bei Bautätigkeit (=Infrastrukturmaßnahmen ) muss dann aber abgesucht werden Kategorie 4 Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert. Beispiel: Waldfläche im Umkreis einer Sprengstelle, es liegt noch Granaten offen herum bzw. sind bloß durch dünne Vegetation überdeckt. Kategorie 5 Die Kampfmittelbelastung wurde vollständig geräumt. Bewirtschaftung in Verantwortung des Eigentümers ->Empfehlung kann wie 10 Jahre zurückliegend fortgesetzt werden.
Munitionsbergungsdienst Mecklenburg - Vorpommern Kategorien nach AH KMR Kategorie 4 Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert. Beispiel: Waldfläche im Umkreis einer Sprengstelle, es liegt noch Granaten offen herum bzw. sind bloß durch dünne Vegetation überdeckt. Kategorisierung von kampfmittelverdächtigen und kampfmittelbelasteten Flächen entsprechend „Arbeitshilfen Kampfmittelräumung“ des Bundes: Kategorie 1 Der Kampfmittelverdacht hat sich nicht bestätigt. Außer einer Dokumentation besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Beispiel: luftsichtig (aus Luftbildern) erkannte FLAK-Stellung, bei der technischen Erkundung wurden dann doch keine Kampfmittel gefunden wurden Kategorie 2 Auf der Fläche werden Kampfmittelbelastungen vermutet oder wurden festgestellt. Für die Gefährdungsabschätzung sind weitere Daten erforderlich. Es besteht weiterer Erkundungsbedarf. Beispiel: luftsichtig (aus Luftbildern) erkannte FLAK-Stellung, es gibt noch kein technischen Erkundung, so dass nicht klar ist, ob dort noch Munition ist (=> Kat 3) oder eben nicht (=> Kat. 1) Kategorie 3 Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Gefährdung dar. Sie ist zu dokumentieren. Bei Nutzungsänderungen und Infrastrukturmaßnahmen ist eine Neubewertung durchzuführen. Daraus kann sich ein neuer Handlungsbedarf ergeben, Beispiel: bombardierte Innenstädte: wir wissen, dass dort wohl noch Bomben liegen, haben aber keine konkreten Hinweise. Bei Bautätigkeit (=Infrastrukturmaßnahmen ) muss dann aber abgesucht werden Kategorie 4 Die festgestellte Kampfmittelbelastung stellt eine Gefährdung dar, die eine Beseitigung erfordert. Beispiel: Waldfläche im Umkreis einer Sprengstelle, es liegt noch Granaten offen herum bzw. sind bloß durch dünne Vegetation überdeckt. Kategorie 5 Die Kampfmittelbelastung wurde vollständig geräumt. Bewirtschaftung in Verantwortung des Eigentümers -> Empfehlung: keine Bewirtschaftung; keine Eingriffe in den Oberboden!