Jungjägerkurs 2019 Jagdrecht Kurs 2 - 2. April 2019 Willkommen Jungjägerkurs 2019 Jagdrecht Kurs 2 - 2. April 2019
Ablauf Pause JJ-Seeland: allgemein Informationen Kurz-Repetition: Kurs Gesetz 1 Gesetz 2: Jagdbewilligung Gesetz 2: Selbsthilfemassnahmen / Fallen / Fallwild Rekapitulation Diverses Feedback zum heutigen Kursabend ……. Pause
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1. allgemeine Informationen Prüfung Theorie: Klasse 2018 2 von 14 Schloss Landshut
unser Gedächtnis
1. allgemeine Informationen Hegestunden: aktueller Stand / Rehkitzrettung
Theorie Schiessen Körperhaltung auf unserer Webseite ….
Schiesskino Mathias Kunz, Meinisberg Repetition bei Bedarf. Selbständige Organisation mit Mätu.
zu Hause: üben, üben, üben Schrotschiessen Laser-Pufferpatrone Vorteile: Training: Blick auf das Ziel und nicht auf das Korn. Selbskontrolle bei den Trockenübungen. zu Hause: üben, üben, üben
1. Schiessen Bergfeld Selbstbeurteilung ! Wer hat grosse Mühe ? Individuelle Betreuung Schiessobmann Schützenmeister
Wie geht es Euch? Ziel Fachbereiche / Instruktoren Befindlichkeit der JJ spüren Optimierung von: Kursorganisation / Kommunikation Leistung der Instruktoren «Klima» innerhalb der JJ-Klasse Fachbereiche / Instruktoren
Ablauf Pause JJ-Seeland: allgemein Informationen Kurz-Repetition: Kurs Gesetz 1 Gesetz 2: Jagdbewilligung Gesetz 2: Selbsthilfemassnahmen / Fallen / Fallwild Rekapitulation Diverses Feedback zum heutigen Kursabend ……. Pause
Jahresablauf Kurs Recht Simulation Prüfung 2019 2020 Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez Jan Feb März April praktische und theoretische Ausbildung Repetition Lerngruppen theoretische Prüfung praktische Prüfung
4. Einführung Recht
4. Einführung Recht Die Bundesgesetzgebung der kantonalen jeweils vorgeht Ebenso geht ein Gesetz grundsätzlich einer Verordnung vor Wenn also ein Kanton seine Gesetzgebung erlässt, muss er Bundesrecht zwingend berücksichtigen. Die Bundesgesetzgebung gibt den Rahmen vor; die kantonale Gesetzgebung kann anschliessend diesen Rahmen ausgestalten. In der Regel kann der Kanton lediglich strengere Vorschriften, nicht aber lockerere erlassen. z.B. Schonzeiten verlängern, jagdbare Arten einschränken, Jagd ganz verbieten, erlaubte Hilfsmittel beschränken usw.
Einführung Recht
Kantonale Verwaltung
Volkswirtschaftsdirektion/LANAT Christian Hofer (LANAT)
Jagdinspektorat Christian Hofer (LANAT) Jagdinspektor: Niklaus Blatter
Jagdsysteme In der Schweiz existieren drei Jagdsysteme: Die Revierjagd, die Patentjagd und die Staatsjagd. Diese sind nach Kantonen aufgeteilt. Im Gegensatz zu anderen Staaten verleiht der private Grundbesitz in der Schweiz keinerlei Jagdrechte. Patentjagd Die Patentjagd erlaubt die Jagd auf dem ganzen Gebiet des Kantons - mit Ausnahme der eidgenössischen und der kantonalen Jagdbanngebiete. Die Jäger müssen beim Kanton ein Patent erwerben und dazu die Patentgebühr entrichten. Revierjagd Beim Revierjagdsystem verpachten die politischen Gemeinden/Kanton das Jagdrecht durch Vertrag an eine Gruppe von Jägern (Jagdgesellschaft) für eine bestimmte Periode.
Jagdberechtigung
Jagdberechtigung Persönliche Jagdbewilligung mittels Patent Persönliche Voraussetzung: Handlungsfähig (Volljährig/Urteilsfähig) Auf Verlangen, jagdliches Leumundszeugnis Anerkannte Jagdprüfung Bezahlung Regalabgaben (Patente) und Gebühren Jagd-Haftpflichtversicherung Kurt aus Lyss Persönliche Jagdbewilligung mittels Patent Jagdinspektorat (JI) Patentgesuche
Jagdberechtigung verweigert Gerichtsurteil Persönliche Voraussetzung: Handlungsfähig (Volljährig/Urteilsfähig) Auf Verlangen, jagdliches Leumundszeugnis Anerkannte Jagdprüfung Bezahlung Regalabgaben (Patente) und Gebühren Jagd-Haftpflichtversicherung Gerichtsurteil Administrative Massnahme (Seite 44) Gesundheitliche Gründe Kurt aus Lyss verweigert Persönliche Jagdbewilligung mittels Patent Jagdinspektorat (JI) Patentgesuche
Anerkannte Jagdprüfungen
Anerkannte Jagdprüfungen
Anerkannte Jagdprüfungen
Anerkannte Jagdprüfungen Prüfungs-Tourismus Ab 2017 gilt folgende Regelung für den Kanton Bern: Ausländische Prüfungen werden anerkannt, falls der Jäger nach bestandener Prüfung während mindestens drei Jahren im entsprechenden Land gewohnt und in dieser Zeit Jagderfahrung gesammelt hat. Ein bernisches Jagdpatent kann aber auch beantragen, wer eine ausländische Prüfung gemacht, danach aber 50 Hegestunden geleistet und 5 Ausbildungstage (Module) beim Berner Jägerverband absolviert hat.
Haftpflichtversicherung
Jagdsituation 1 Kurt wohnt in Lyss und jagt seit 15 Jahren im Kanton Bern. Für die kommende Rehjagd beabsichtige er, zwei Jagdgäste gleichzeitig einzuladen. Er möchte mit seinen Gästen zu dritt einen Jagdtag erleben. Der eine Gast ist sein Schwager. Er ist Franzose und jagt selber im Elsass. Der andere Gast ist ein Arbeitskollege. Er ist ein Jäger aus Grenchen (SO). Kurt macht sich generelle Überlegungen zu den Voraussetzungen für die Berner Jagd und überlegt sich, was er für seine Gäste berücksichtigen muss. Jagdsystem Gast: Schwager aus dem Elsass anerkannte Jagdprüfungen Kurt aus Lyss Jagd-berechtigung Haftpflicht Jagdbewilligung Gast: Arbeitskollege aus Grenchen (SO) Patente Persönliche Voraussetzungen Gäste
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Patente
Patente
Basispatent
Patent A
Patent B
Patent C
Patent D
Patent E
Patente
Jagdberechtigung Persönliche Jagdbewilligung mittels Patent Persönliche Voraussetzung: Handlungsfähig (Volljährig/Urteilsfähig) Auf Verlangen, jagdliches Leumundszeugnis Anerkannte Jagdprüfung Bezahlung Regalabgaben (Patente) und Gebühren Jagd-Haftpflichtversicherung Kurt aus Lyss Persönliche Jagdbewilligung mittels Patent Jagdinspektorat (JI) Patentgesuche
Patentgesuche
Zusatzpatente
Patente - Anmeldeformular
Zusatzpatente
Regalabgaben Aktuelle Abgaben
Regalabgaben
Zuschläge
Rückerstattungen
Gästekarte
Gästekarte Gastgeber Gast Gästekarte Kurt aus Lyss Jagdberechtigte Person kann einen Gast für einen Tag an der Jagdberechtigung beteiligen. Gast muss Voraussetzungen für eine Jagdbewilligung erfüllen. Gast braucht eine Jagd-Haftpflichtversicherung. Gast darf die Jagd nur in Begleitung der gastgebenden Person ausüben. Gast: Schwager aus dem Elsass Gast: Arbeitskollege aus Grenchen (SO)
Spezialbewilligungen
Jagdsituation 1 Kurt wohnt in Lyss und jagt seit 15 Jahren im Kanton Bern. Für die kommende Rehjagd beabsichtige er, zwei Jagdgäste gleichzeitig einzuladen. Er möchte mit seinen Gästen zu dritt einen Jagdtag erleben. Der eine Gast ist sein Schwager. Er ist Franzose und jagt selber im Elsass. Der andere Gast ist ein Arbeitskollege. Er ist ein Jäger aus Grenchen (SO). Kurt macht sich generelle Überlegungen zu den Voraussetzungen für die Berner Jagd und überlegt sich, was er für seine Gäste berücksichtigen muss. Jagdsystem Gast: Schwager aus dem Elsass anerkannte Jagdprüfungen Kurt aus Lyss Jagd-berechtigung Haftpflicht Jagdbewilligung Gast: Arbeitskollege aus Grenchen (SO) Patente Persönliche Voraussetzungen Gäste
Ablauf Pause JJ-Seeland: allgemein Informationen Kurz-Repetition: Kurs Gesetz 1 Gesetz 2: Jagdbewilligung Gesetz 2: Selbsthilfemassnahmen / Fallen / Fallwild Diverses Feedback zum heutigen Kursabend ……. Pause
5. Selbsthilfemassnahmen selber lesen …
5. Selbsthilfemassnahmen Schaden an: Haustieren Landwirtschaftlichen Kulturen Selber genutzten Liegenschaften handlungsfähige Person vergrämen falls notwendig erlegen einfangen und töten Tiere: Fuchs Dachs Steinmarder Baummarder Waschbär Rabenkrähe Elster Saatkrähe Eichelhäher Türkentaube Star Amsel verwilderte Hauskatze Waffen Nur gestattete Jagdwaffen und Munition Kleinkaliber für Stein- und Baummarder, Vögel Meldung an Wildhüter innert 2 Tagen Sorgfalt anwenden: Unnötige Qualen Würde des Tieres bewahren Muttertiere während Brut und Aufzucht schonen Jäger mit anerkannten Jagdprüfungen können zugezogen werden
5. Selbsthilfemassnahmen
5. Selbsthilfemassnahmen Umkreis 100m Hühnerstall 300m
5. Verwenden von Fallen
5. Fallwild
5. Fallwild - Wildhüter
5. Fallwild - Wildhüter
5. Fallwild – Statistik (Reh)
5. Fallwild – Statistik (Reh) Kanton Bern: Jahr 2016
5. Fallwild – Statistik (Reh)
5. Fallwild – Statistik (Reh)
Ablauf Pause JJ-Seeland: allgemein Informationen Kurz-Repetition: Kurs Gesetz 1 Gesetz 2: Jagdbewilligung Gesetz 2: Selbsthilfemassnahmen / Fallen / Fallwild Rekapitulation Diverses Feedback zum heutigen Kursabend ……. Pause
Patente R
Patente R
Patentgesuche R
Zusatzpatente R
Regalabgaben R Aktuelle Abgaben
Zuschläge R
Rückerstattungen R
R Gästekarte Gastgeber Gast Gästekarte Kurt aus Lyss Jagdberechtigte Person kann einen Gast für einen Tag an der Jagdberechtigung beteiligen. Gast muss Voraussetzungen für eine Jagdbewilligung erfüllen. Gast braucht eine Jagd-Haftpflichtversicherung. Gast darf die Jagd nur in Begleitung der gastgebenden Person ausüben. Gast: Schwager aus dem Elsass Gast: Arbeitskollege aus Grenchen (SO) R
Spezialbewilligungen R
5. Selbsthilfemassnahmen R Schaden an: Haustieren Landwirtschaftlichen Kulturen Selber genutzten Liegenschaften handlungsfähige Person vergrämen falls notwendig erlegen einfangen und töten Tiere: Fuchs Dachs Steinmarder Baummarder Waschbär Rabenkrähe Elster Saatkrähe Eichelhäher Türkentaube Star Amsel verwilderte Hauskatze Waffen Nur gestattete Jagdwaffen und Munition Kleinkaliber für Stein- und Baummarder, Vögel Meldung an Wildhüter innert 2 Tagen Sorgfalt anwenden: Unnötige Qualen Würde des Tieres bewahren Muttertiere während Brut und Aufzucht schonen Jäger mit anerkannten Jagdprüfungen können zugezogen werden
5. Selbsthilfemassnahmen R
5. Verwenden von Fallen R
5. Fallwild R
Ablauf Pause JJ-Seeland: allgemein Informationen Kurz-Repetition: Kurs Gesetz 1 Gesetz 2: Jagdbewilligung Gesetz 2: Selbsthilfemassnahmen / Fallen / Fallwild Rekapitulation Diverses Feedback zum heutigen Kursabend ……. Pause
Viel Erfolg !!! Jungjägerkurs 2019