Evaluierung Energieeffizienzgesetz Nachlese 5

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 Präsentation transkript:

Evaluierung Energieeffizienzgesetz Nachlese 5 Evaluierung Energieeffizienzgesetz Nachlese 5. Workshop Welche Erfahrungen werden aus dem bisherigen EEffG im Hinblick auf strategische Maßnahmen, Haushaltsmaßnahmen und Energiearmut mitgenommen - welche Schlüsse können daraus im Hinblick auf die Umsetzung des EEffG-neu gewonnen werden?? 28.5.2019, Wien, Festsaal I BMVIT

Evaluierung Energieeffizienzgesetz Evaluierungsprozess läuft Effizienzdialoge 2017/2018  Auftaktveranstaltung 10.10.2018  Workshops Workshop Energieaudits 04.12.2018  Workshop Energielieferanten 26.02.2019  Workshop Qualifikation Energiedienstleister/-auditoren 14.05.2019  Online Konsultation Januar - Februar 2019  Weitere Arbeits- und Gesprächsgruppen Präsentation der Evaluierungsergebnisse 25.6.2019 Begutachtungsentwurf geplant 2019 RS

Begrüßung Drin Heidelinde Adensam Dr. Heidelinde Adensam fasst die Ergebnisse des bisherigen Evaluierungsprozesses des EEffG zusammen und präsentiert die Themen für den Workshop

Ablauf Begrüßung und Einführung durch Drin Heidi Adensam Vorstellung des Prozesses durch Mag. Ursula Hillbrand (Salonhosting) Übersicht über die Themen des Workshops durch Michael Aumer und Thomas Deuts World-Café zu den Themen Strategische Maßnahmen, Haushaltsmaßnahmen und Energiearmut Vertiefung und Ergänzung zu ausgewählten Aspekten der bisher diskutierten Themen Zusammenfassen der Ergebnisse und Resümee

Einführung in die Themen des Workshops Michael Aumer und Thomas Deuts berichten von den Ergebnissen der bisherigen Evaluierung hinsichtlich Strategischer Maßnahmen und Energiearmut

Strategische Maßnahmen

Strategische Maßnahmen im EEffG § 5 Abs.1 Z17 EEffG: „strategische Maßnahmen: ein förmlich eingerichtetes und verwirklichtes Regulierungs-, Finanz-, Fiskal-, Fakultativ- oder Informationsinstrument zur Schaffung eines unterstützenden Rahmens oder Auflagen oder Anreize für Marktteilnehmer, damit sie Energiedienstleistungen erbringen und kaufen und weitere energieeffizienzverbessernde Maßnahmen ergreifen;“ Die größten: Energiesteuer, Wohnbauförderungen, Umweltförderung im Inland, Sanierungsscheck, Klimafonds

Strategische Maßnahmen im EEffG Regeln Bewertung/Anrechnung gemäß EED I ausschließlich von Bund oder Länder geförderten Maßnahmen dürfen nicht übertragen werden Ansonsten: Übertragbarkeit nur mit Zustimmung der Förderstelle keine Übertragbarkeit bzw. Anrechenbarkeit bei WBF, UFI oder Sanierungsscheck

Ergebnisse 2014 - 2017 st Kumulierter Zwischenstand 2014 – 2017: rd. 231 PJ

Bisherige Ergebnisse von Steakholdern insgesamt am meisten favorisierte Variante Möglichkeit der Fokussierung auf volkswirtschaftliche, zielorientierte Aspekte durch Implementierung eines ähnlichen Systems wie in Deutschland kein Wettbewerbsnachteil abhängig von Bereitschaft der Politik, fiskalische und ordnungspolitische Maßnahmen zu setzen Gefahr von Mitnahmeeffekten

Fragen für heute Welche Rahmenbedingungen/Voraussetzungen braucht es um strategische Instrumente sinnvoll und zielorientiert einzusetzen? Welche Technologien/Dienstleistungen, welche Sektoren, welche Zielgruppen sollen über strategische Instrumente adressiert werden (Abgrenzung)? Sind besondere strategische Maßnahmen für einkommensschwache/energiearme Haushalte erforderlich? Sind besondere strategische Maßnahmen zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen erforderlich? ….

Energiearmut

Energiearmut im EEffG „einkommensschwache Haushalte“ : "Befreiung" von Ökostrompauschale gem. § 46 ÖSG (= Anspruchsberechtigte gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz) 40 Prozent der Effizienzmaßnahmen müssen bei Haushalten im Wohnraumbereich erbracht werden (Verpflichtungssystem gem. EEffG bzw. Förderungen gem. UFG). Maßnahmen, die bei einkommensschwachen Haushalten gesetzt werden sowie konkrete Projekte mit Sozialeinrichtungen und Schuldenberatungsstellen werden mit dem Faktor 1,5 gewichtet. 40 Prozent der Effizienzmaßnahmen müssen bei Haushalten im Wohnraumbereich erbracht werden. Maßnahmen, die bei einkommensschwachen Haushalten gesetzt werden sowie konkrete Projekte mit Sozialeinrichtungen und Schuldenberatungsstellen (entsprechend Anh. I Abs 1 lit. m EEffG), werden mit dem Faktor 1,5 gewichtet. Beispiele für solche Maßnahmen sind etwa qualifizierte Energieberatung durch Berater mit sozialarbeiterischer Erfahrung oder Gerätetauschaktionen. Auf diese Weise soll gerade dort, wo die Steigerung der Energieeffizienz auch aus sozialer Sicht betrachtet ausgesprochen wichtig ist, das Setzen von entsprechenden Effizienzmaßnahmen forciert werden. Ad GIS Befreiung: Die Datenschutzrechte der Haushaltskunden, etwa in Bezug auf ihre Einkommenssituation, sind in jedem Fall zu wahren.

Bisherige Ergebnisse der Evaluierung – Erkenntnisse Umsetzung / Erreichbarkeit für Verpflichtete schwierig Faktor 1,5 zu wenig? Wirkung der Maßnahmen bei einkommensschwachen Haushalten vielschichtig. Gerechtigkeit schwierig definierbar (Datengrundlage?). Ad letzter Punkt, Aussage in der Umfrage: Datengrundlage zum Setzen von Maßnahmen zur Verhinderung von Energiearmut ist auf Grund DSGV nicht gegeben. Wer ist Armutsgefährdet?

Bisherige Vorschläge der Stakeholder Gemeinsame Faktenlage schaffen Effektivität Gerechtigkeit Kosten-Nutzen Diskussion der Quote und Faktor Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen Anlaufstelle Ombudsmann/-frau Nachhaltige Beratung Die Zusammenarbeit EL mit sozialen Einrichtungen wurde ich der Auftaktveranstaltung als nächster Schritt definiert….

Fragen für heute Passt die Definition/Begriffsbestimmung der einkommensschwachen Haushalte um tatsächlich auch die einkommensschwachen Haushalte zu erreichen? Ist der Faktor 1,5 bzw. die Haushaltsquote von 40% sinnvoll/effektiv/zielführend? Welches Potential haben die bisherigen Instrumente zur Forcierung von Haushaltsmaßnahmen? Gibt es Verbesserungsvorschläge, um einkommensschwache/energiearme Haushalte zielgerichteter zu erreichen und über welche Instrumente sollen Energiearmut und Haushaltsmaßnahmen adressiert werden? …

Detailfragen Welches Potential haben die bisherigen Instrumente zur Forcierung von Haushaltsmaßnahmen? Hat die Haushaltsquote im EEffG den gewünschten Effekt erzielt? Gibt es Verbesserungsvorschläge, um einkommensschwache/energiearme Haushalte zielgerichteter zu erreichen und über welche Instrumente sollen Energiearmut und Haushaltsmaßnahmen adressiert werden? Wie kann gewährleistet werden, dass die richtigen Maßnahmen zielorientiert gesetzt werden und somit einen maximalen Beitrag leisten können? … (11) Bei der Konzeption strategischer Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Erzielung von Energieeinsparungen berücksichtigen die Mitgliedstaaten, dass die Energiearmut im Einklang mit den von ihnen festgelegten Kriterien, und unter Berücksichtigung ihrer in diesem Bereich bestehenden Verfahren, gemindert werden muss, indem sie vorschreiben, dass ein Teil der Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen ihrer nationalen Energieeffizienzverpflichtungssysteme, alternativen strategischen Maßnahmen oder über einen nationalen Energieeffizienzfonds finanzierten Programme oder Maßnahmen in einem angemessenen Umfang vorrangig bei sozial schwachen Haushalten, einschließlich von Energiearmut betroffener Haushalte, und gegebenenfalls bei Sozialwohnungen umzusetzen ist. Die Mitgliedstaaten nehmen in ihre integrierten nationalen energie- und klimabezogenen Fortschrittsberichte gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 Informationen über die Ergebnisse der Maßnahmen zur Minderung der Energiearmut im Rahmen dieser Richtlinie auf.

Arbeitstische An sechs parallelen Arbeitstischen wurden in Gruppen zwei Hauptthemen diskutiert: Strategische Maßnahmen Haushaltsmaßnahmen mit Fokus Energiearmut

World Café und Präsentation der Ergebnisse Die Ergebnisse der sechs Arbeitstische wurden auf Kärtchen festgehalten und dem Plenum vorgestellt. Zu jedem der beiden Themenbereiche wurden Vorschläge zu Rahmenbedingungen und Maßnahmen ausgearbeitet und geclustert. Schließlich wurde den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben die verschiedenen Vorschläge zu bewerten.

Ergebnisse strategische Maßnahmen Rahmenbedingungen Breitere Betrachtung des Effizienzbegriffes erforderlich (z.B. CO2, Exergiegehalt) Steuern (wie Energie/CO2-Steuer) und Anreize  Motivation Maßnahmen bei Sektoren mit Fokus auf Energieverbrauch setzen Zweckbindung der ETS-Versteigerungs- erlöse für Effizienzmaßnahmen Internationale Wettbewerbsfähigkeit und soziale Abfederung muss weiterhin gegeben sein Güter auf die Schiene

Ergebnisse strategische Maßnahmen Konkrete Maßnahmen Lückenloses Monitoring aller strategischen Maßnahmen sicherstellen Industrielle Abwärmenutzung erleichtern Meldeverpflichtung für umgesetzte Maßnahmen Fixkostenbefreiung bei Energiekosten für einkommensschwache Haushalte Bewusstseinsbildung und Beratungen weiter vorantreiben

Ergebnisse Haushaltsmaßnahmen / Energiearmut Rahmenbedingungen Monitoringstelle (wenn Behörde) Drehscheibe und Koordinierung Allgemeingültige Definition von „Energiearmut“ festlegen Klarere Definition, Rahmenbedingungen und Aufgaben der Ombudsstellen Einrichtung eines Fonds für EE- Maßnahmen bei einkommensschwachen Haushalten Sanierungsförderungen an Nutzen für energiearme Haushalte binden

Ergebnisse Haushaltsmaßnahmen / Energiearmut Kostenlose Energieberatung für Zielgruppen verstärken Förderungen basierend auf Effizienzkriterien statt Gießkannenprinzip Abschreibung von Sanierungen verlängern Anlauf- / Beratungsstellen verbessern (Qualität, Erreichbarkeit, usw.) Bessere Zusammenarbeit zwischen Beratungsstellen / Energielieferanten Know-How Aufbau bei Sozialeinrichtungen Energie betreffend Treffsicherheit von Maßnahmen für energiearme Haushalte

Resümee der Ergebnisse der Arbeitstische Nach der Präsentation im Plenum erfolgte im Anschluss ein Resümee der Ergebnisse aus den Arbeitstischen durch Drin Heidelinde Adensam: Breites Spektrum an Meinungen und Vorschlägen der Stakeholder Obwohl schon viele Ideen gesammelt, kommt immer wieder Neues z.B. Befreiung energiearmer Haushalte von Fixkosten, usw. Herzlichen Dank an alle Stakeholder für die Mitarbeit

Kleingruppen zu den Themen Besteuerung / Anreize Meldeverpflichtung für umgesetzte Maßnahmen im Rahmen v. Energieaudits Strategische Maßnahmen im Verkehr Definition Energiearmut Ombudsstellen Sozial gestaffelte Förderungen für thermische Sanierungen Nach der Mittagspause hatten die Teilnehmenden die Gelegenheit, auf sechs Tischen unterschiedliche Aspekte der am Vormittag diskutierten Themen ausführlich zu diskutieren und zu vertiefen. Am Ende der Runde wurden die Ergebnisse festgehalten und anschließend im Plenum vorgestellt.

Arbeit in den Kleingruppen

Besteuerung / Anreize Wer: Endverbraucher (differenziert nach Sektoren) Was: Alle Endenergieträger Wie: CO2 / Energiegehalt / Exergie (?)  Erlöse zweckgebunden Anreize: Vorzeitige Abschreibung Steuergutschrift für Energieeffizienz-Maßnahmen Steuerbegünstigung nach Verwendungszweck Offene Fragen: Progressiv steigender Steuersatz 27

Meldeverpflichtung für umgesetzte Maßnahmen im Rahmen v. Energieaudits Verpflichtende Meldung von umgesetzten Energieeffizienz- Maßnahmen die nicht gefördert wurden. Anreize: xy% Refundierung der Energieabgabe Bezugnahme auf Einsparung lt. RL-VO Nutzung bestehendes System (USP, NEEM) Abwicklung: Steuerliche Abwicklung bei Unternehmen selbst Verpflichtende Meldung für große Unternehmen Freiwillige Meldung für KMUs 28

Strategische Maßnahmen im Verkehr Anreizsysteme für Rückverlagerung des Güterverkehrs auf Schiene (Großindustrie; Anbindung an Schienennetze) Ernsthafte „Verkehrsverbundsysteme“ (Bundesländer-übergreifend, z.B. NÖ-Wien Ubahn, ..) Sicherstellung Einmeldung aller gesetzten Effizienz-Maßnahmen (z.B. Studententickets, Gemeindemaßnahmen, Park&Ride, Pendler) Verstärkung „Teleworking“ / Regionalisierung der Verwaltung Gesetzespaket notwendig (Bund – Länder; BMNT – BMVIT) Langfristige Ausrichtung der Steuersysteme als Lenkungseffekt (ÖMV, Bahn, e-Mobilität) Offene Fragen: Umsetzung liegt außerhalb des EEffG 29

Definition Energiearmut Unterscheidung notwendig: Definition für statistische Zwecke  Fokus Datenqualität Definition für Maßnahmen  Fokus: individuelle Situationen* GIS-Befreiung als Maßstab für einkommensschwach unüblich  geeignetere Indikatoren finden Potentielle Maßnahmen: Wohnraum / Sanierung Effiziente Geräte Schulden vorbeugen / gegebenenfalls begleichen *mehrere Indikatoren für Verständnis und Umgang mit Energiearmut notwendig um geeignete Maßnahmen zu setzen 30

Ombudsstellen Klare gesetzliche Definition (Wer? Was?) Unterscheidung zwischen Energiearmut und Effizienzanlaufstelle Vernetzungsstelle Unternehmen (Energielieferant mit Endkunden) Soziale Einrichtungen „Beratungsstellen“ Monitoringstelle Unternehmen ohne Endkunden Kompetenzerhöhung Mehr als „Datensammlung“ Energieberatung (unabhängig, proaktiv) und Vernetzung Realisierung der identifizierten Maßnahmen Offene Fragen: Faktor für sozial schwache Haushalte erhöhen für mehr Attraktivität? 31

Sozial gestaffelte Förderungen für thermische Sanierungen Prioritär Gebäudesanierung und erneuerbare Energieträger (CO2) Unabhängige Erstberatungen (insbesondere Sanierungen)  Förderung durch Bund / Abwicklung und QS Bundesländer Bessere steuerliche Absetzbarkeit, insbesondere sozial gestaffelt für Wohnbauförderung für einkommensschwache Haushalte Sockelbetrag (einheitlich) durch Bund (SanOff) Bei sozialen Härtefällen Ausfallshilfe durch öffentliche Hand Offene Fragen: Finanzierung, insbesondere Bund / Länder Steuerrechtliches Öffnung / Anpassung Heizkostenzuschuss 32

Resümee des Workshoptages Nach der Präsentation im Plenum erfolgte im Anschluss ein letztes Resümee der Ergebnisse aus den Arbeitstischen und Kleingruppen durch Drin Heidelinde Adensam: Große Vielfalt an Vorschlägen Einige davon können unmittelbar umgesetzt werden Andere brauchen vertiefende Analyse

Weitere Impressionen