KAV Fortbildungstagung 29. November 2018, Kantonsapothekeramt Totalrevision AMBV: Einzeleinfuhrbewilligungen, Sonderbewilligungen, „Compassionate use“, weitere Neuigkeiten Federico Cimini, Leiter Abteilung Inspektorate und Bewilligungen
Totalrevision AMBV Fokus: Einzeleinfuhrbewilligungen Sonderbewilligungen «Compassionate Use» Weitere Neuigkeiten
Einzeleinfuhrbewilligungen (1/1) Art. 44 Einzeleinfuhr zugelassener oder nicht zulassungspflichtiger, immunologischer Arzneimittel, oder von Blut und Blutprodukten Klare Trennung von den Sonderbewilligungen Beseitigung der Doppelspurigkeit Einzeleinfuhrbewilligung nicht nötig beim Vorliegen einer behördlichen Freigabe Entbürokratisierung
Sonderbewilligungen (1/3) Art. 49 Einfuhr nicht zugelassener verwendungsfertiger Arzneimittel durch Fachpersonen Fall 1: Zulassung im Ausland Fachpersonen anstelle Medizinalpersonen Auch DrogistInnen Streichung der Ausnahmen (Impfstoffe, Radiopharmazeutika, etc.) Schon bestehende Voraussetzungen TAMV für Arzneimittel für Tiere
Sonderbewilligungen (2/3) Fall 2: Keine Zulassung jedoch klinische Studie im Ausland Risikoanalyse Meldung an die kantonalen Behörden Sicherstellung GDP
Sonderbewilligungen 3/3 Präzise Voraussetzungen Verantwortung bei den Medizinalpersonen/Fachpersonen Aufsicht bei den kantonalen Behörden Sonderbewilligungen für Humanarzneimittel
«Compassionate Use» (1/4) Kapitel 5 AMBV: Befristete Bewilligung zur Anwendung von Arzneimitteln gemäss Artikel 9b Absatz 1 HMG (Arzneimittel für klinische Versuche ausserhalb des Versuchs) Neue Art Bewilligung Bewilligung zur Anwendung Patientengruppe
«Compassionate Use» (2/4) Wichtigste Voraussetzungen: Bewilligte klinische Studie in der Schweiz Gesuchsteller: Sponsor der klinischen Studie Grosser therapeutischer Nutzen
«Compassionate Use» (3/4) Kein alternatives zugelassenes Arzneimittel Begründung der vorgesehenen Dauer und Anzahl Patienten sowie der Behandlungszentren Informationsnotiz für die Patienten Stellungnahme der Ethikkommission
«Compassionate Use» (4/4) Prozedere Gesuchformular Einreichung des Gesuchs (inkl. aller Unterlagen) Begutachtung seitens Swissmedic (zusätzliche Infos) Entscheid Meldung relevanter Änderungen (analog Art. 34 KlinV) / unerwünschter Wirkungen/Vorkommnisse
Weitere Neuigkeiten (1/3) Art. 20 Ausnahme von der Bewilligungspflicht Wer: Öffentliche Apotheke, Spitalapotheke oder Drogerie Was: Gelegentlicher Grosshandel im eigenem Kanton mit max. 5 Inhabern einer Abgabebewilligung Keine Grosshandelsbewilligung von Swissmedic ab 01.01.2020
Weitere Neuigkeiten (2/3) Neue Betriebsbewilligungen/Neue GMP-GDP-Zertifikate Harmonisierung mit der EU Neue, viel tiefere Detaillierung zur besseren Transparenz und besserer Überwachung Neues Gesuchsformular (Excel-Tabelle) Basisformular mit 1 Zusatzblatt pro Standort (für alle Tätigkeiten) Neue Vorlage der Betriebsbewilligung: 1 Anhang pro Standort, mit allen Aktivitäten an diesem Standort Aktivitäten für Human-, Tierarzneimittel, und klinische Prüfpräparte alle auf der gleichen Zeile
Weitere Neuigkeiten (3/3) Präzisiere Definitionen Technische Freigabe vs. Marktfreigabe Lohnherstellungsverträge Bewilligung für Mäkler und Agenten Bewilligung für Handel im Ausland
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