Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus - das CO2-Minderungsprogramm - Stand März 2019 Berühren Sie mit der Maus das Lautsprechersymbol. Durch einen Klick auf das linke Dreieck können Sie die Sprachwiedergabe auf den einzelnen Folien erneut starten.
CO2-Minderungsprogramm Merkmale Alleinstellungsmerkmal des Programms: Nominell ausgelobter Fördersatz 50 Euro pro (über die Lebensdauer der jeweiligen Maßnahme) vermiedener Tonne CO2 Daneben greifen ggf. die relative Deckelung (max. 30 % der förderfähigen Investitionen) und die absolute Deckelung (max. 200.000 Euro pro Antrag). Grundsätzlicher Geltungsbereich: Das Programm gilt (nur) für - in Baden-Württemberg befindliche, - bestehende (also keine Neubauten) - Nichtwohngebäude und Heime (Wohnflächenanteil max. 50 %). Gilt nicht für Maßnahmen im Bereich der Bereitstellung von Prozesswärme. Bagatellgrenze: 3.000 Euro Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligung!
CO2-Minderungsprogramm - Antragsberechtigte - Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise), Zweckverbände Selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts KMU (vier additive Kriterien: 1). Jahresumsatz < 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. €, 2). < 250 Beschäftigte, 3). Beteiligung von Nicht-KMU < 25 % und 4). öffentliche Beteiligung < 25 %) Mehrheitlich kommunale Unternehmen, auch wenn sie die Kriterien für KMU nur wegen des kommunalen Anteils von mehr als 25 % nicht erfüllen Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Heimen und Studentenheimen, auch wenn sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen Nach Landesgesetz eingerichtete Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse des öffentlichen Rechts Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten und kirchliche Einrichtungen Eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.) Natürliche Personen
CO2-Minderungsprogramm - förderfähige Maßnahmen - Erneuerung von Heizungsanlagen (Ersatz von Elektroheizungen durch erneuerbare Wärmeerzeugung, interne Abwärmenutzung) – z. B. in einem Gemeindezentrum Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Voraussetzung: Die Bauteilanforderungen für Einzelmaßnahmen des KfW-Programms „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohn- gebäude“ sind erfüllt.) – z. B. in einem Schul- oder Verwaltungsgebäude Sanierung von Beleuchtungsanlagen (mittels LED in Gebäuden) – soweit kein Antrag bei der Kommunalrichtlinie des Bundes gestellt werden kann – z. B. in Produktions-/Bürogebäuden Sanierung von Lüftungsanlagen – soweit kein Antrag bei der Kommunalrichtlinie des Bundes gestellt werden kann Nur in Kombination mit der Erneuerung von Heizungsanlagen oder der Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes: Einsatz von Holzpelletheizungen Einsatz von Holzhackschnitzelheizungen Einsatz von Wärmepumpenheizungsanlagen Einsatz von Solarwärmeanlagen
CO2-Minderungsprogramm - Schema zur Ermittlung des Zuschusses - Berechnungs-grundlage Förderung gemäß CO2-Minderung Relative Deckelung Absolute Deckelung Kriterium CO2-Minderung ü. L. gegenüber Istzustand/ Referenzanlage Förderfähige Investitionen Bestimmender Wert 50 €/t CO2 30 % 200.000 € Zwischenergebnis (kleinerer Wert) … € ggf. Abschlag (Erfüllung EWärmeG) - 15 % ggf. KfW-70/55-Bonus (KfW 217) + 5 / 10 % ggf. Bonus für Klimaschutzaktivitäten (diverse, max. + 40 %) + 10 / 20 / 30 / 40 % Endergebnis (kleinerer Wert, mind. 3.000 €) … €
CO2-Minderungsprogramm - Förder-Boni - Boni (Zuschuss erhöht sich um jeweils 10 %, maximal um 40 %) werden gewährt für Kommunen, die am European Energy Award (eea) teilnehmen (www.european-energy-award.de) Kommunen, Unternehmen, Kirchen oder Vereine mit DIN EN ISO 50 001-Zertifizierung oder EMAS-Validierung (www.umweltbundesamt.de) Kommunen oder Kirchen mit einem maximal fünf Jahre alten, vom Bund geförderten Klimaschutz-(teil)konzept oder Klimaschutzmanagerin (www.klimaschutz.de) Kommunen, die ihre regionale Energieagentur direkt (nicht über den Landkreis aus der Kreisumlage) und nicht zweckgebunden mit mind. 10 ct/(EW x a) finanziell unterstützen (Liste der regionalen Energieagenturen unter www.kea-bw.de) Kommunen, die sich vor Antragstellung dem Klimaschutzpakt zwischen Land und den kommunalen Landesverbänden angeschlossen haben (www.um.baden-wuerttemberg.de) Stadt- oder Landkreise, die im aktuellen Förderjahr (2018) am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz des Landes teilnehmen (www.leitstern-energieeffizienz-bw.de)
CO2-Minderungsprogramm - der Weg eines Förderantrags - 1. Schritt: Information über das Förderprogramm im Internet (www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de) 2. Schritt: Antragstellung (schriftlich, vollständig, in einfacher Ausfertigung und auf dem Postweg) 3. Schritt: Prüfung des Antrags (L-Bank, ggf. KEA, ggf. UM) (-> Befürwortung und Weiterleitung / Rückfragen / Ablehnung) 4. Schritt: Entscheidung (L-Bank), Ausstellung Zuwendungsbescheid (L-Bank) (= rechtswirksame Förderzusage) 5. Schritt: Realisierung der Maßnahme (von Auftragsvergabe bis zur Begleichung der letzten Rechnung; ggf. vorher Freigabe) 6. Schritt: Einreichen des Verwendungsnachweises (bei der L-Bank) (spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahmen – siehe Zuwendungsbescheid) 7. Schritt: Prüfung des Verwendungsnachweises (L-Bank) und (sofern Prüfung positiv) Auszahlung der Fördermittel
Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus - Informationen für Antragsteller - Antragsfristen (durchgängig): Teil 1: CO2-Minderungsprogramm: 30.11.2019 Teil 2: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm: 30.11.2019 Teil 3: Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung [von Schulen]: 30.11.2019 Den aktuellen Status, die Förderbedingungen, alle Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie unter: www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de Kontakt: L-Bank: klimaschutz-plus@l-bank.de; Tel. (07 21) 150 - 16 00 KEA: info@kea-bw.de, Tel. (07 21) 984 71 - 0