Investive Sportförderung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
an der Fachhochschule Kiel
Advertisements

Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen Veranstaltung Schwedt/Oder 21.Juli 2009 Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung.
Vergabewesen Leitfaden für Bieter
Dr. Gesa Gordon Projektträger Jülich (PtJ)
Vergabewesen Leitfaden für Bieter
Förderung kleinerer Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Das Programm Kleinere Städte und Gemeinden (KSP) ist eines von fünf.
Bonitäts- und Forderungs- management
Umsetzung des Projektes - CZ Zentrum für Regionalentwicklung.
Hauptabteilung Gemeindekanzlei 1 Richtlinien Beschaffungswesen.
Die neue VOB 2009.
Soziale Stadt – Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)
AUSZAHLUNGSVERFAHREN
Schulung Beschaffungswesen 2005
Modellvorhaben LandZukunft
Meldung zur Masterarbeit
Die einzelnen Module werden im Webportal angeboten, datenbankgestüztes Webportal Ab Downloadfunktion des Antragsformulars in elektronischer Form.
IHR WEG IN DIE SELBST-STÄNDIGKEIT
Meldung zur Masterarbeit im Fach Politikwissenschaft (Deutsch-Französischer Doppelmaster)
Arbeitsverträge.
Entwurfspräsentation: „Maßnahme, Straße“ BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Vorname Name Planer: ……… Berlin, XX. Januar 2015.
Friederike von eichel vergabeunterlagen _inhalt _vorgehensweise _aufbau.
Die Förderlandschaft im Bereich des Breitbandausbaus Farbe blau: Rot:0 Grün:137 Blau: Thüringer Breitbandgipfel Ministerialrat Andreas Kaßbohm Leiter.
Erfa 80. Erfa-Kreis-Sitzung Stuttgart Stuttgart Auftragsdatenverarbeitung Möglichkeiten und Grenzen.
Dresden, 10. August 2016 Thomas Haidan Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen, Teil 3 Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache für Personen mit Migrationshintergrund.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013 Inhalt und Anlagen von Steuererklärungen.
Herzlich willkommen zur Sonder-Stadtratssitzung. Tagesordnung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Stadtrates 2. Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen.
Anwendung des Vergabe- und Haushaltsrechts
Bezahlte Mitarbeit im Sport
Jugendarbeit-freistellungsgesetz
DSL Modernisierungskredit für Immobilieneigentümer
Workshop für Projektträger
Informationen zum „Viele schaffen mehr“-Crowdfunding-Portal
Francesca Wölfle » Steuerliche Aspekte«
Anwendung des §33 der Spielordnung
Organisation Stadtteilbeirat
Spendenrecht Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung.
Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition für Reservisten.
Dorfentwicklung Förderung von privaten Maßnahmen.
Externe Kosten und Investitionskosten
Anträge zur Verbesserung der Haltungsbedingungen werden mit bis zu 60 % bezuschusst.
Mindestlohngesetz Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Zuwendungsbestätigungen
VermittlerPortal.mobil
Richtlinie „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“
Spendenrecht Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung.
Am 25.Mai 2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft
DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG Rechte der betroffenen Person
Hinweise für Formulare der Jugendarbeit & Jugendförderung
Wirtschafts- förderinitiative Dornum
Workshop Fahrradparken
Richtlinie Integrative Maßnahmen
Netzwerk Stadt/Land staatssekretär Dr. Ralf-Peter Weber
DSGV0-Umsetzungshilfe
"Der Einsatz elektronischer Beschaffungsformen nach dem BVergG 2002 "
Vorstellung einer Projektskizze
Datenschutz-grundverordnung
§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins Ziel des Vereins ist es, Kindern in Notsituationen eine einmalige oder wiederholte finanzielle und/oder ideelle Hilfe.
Vergabewesen Leitfaden für Bieter
Datenschutz in Schulen
WISO Freitag
Ehrenamtliche Flüchtlingshilfe
Ziel Schaffung einer leistungsfähigen und zukunftsorientierten Infrastruktur mittels Anbindung von öffentlichen Schulen und Plankrankenhäuser an das Glasfasernetz.
Spendenrecht Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung.
Steuererklärungen Inhalt und Anlagen von
Digitalbonus Thüringen
Rücklagenbildung V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Sabrina Czechorowski Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein
Portal öffentliche Kontrolle in Österreich
Jugendarbeit-freistellungsgesetz
Gründungsakt für Verein zur Förderung des Gemeinwesens (Art
 Präsentation transkript:

Investive Sportförderung Förderverfahren - Vereinsmaßnahmen Stadt, Datum Anwesende, SAB

Inhalt Grundlagen der Sportstättenförderung Antragstellung und Bewilligung Auszahlung der Fördermittel Verwendungsnachweisprüfung Vergabe von Leistungen an Dritte Investive Sportförderung

Sportstättenförderung www.sab.sachsen.de www.sab.sachsen.de Investive Sportförderung

Sportstättenförderung Grundlage der Förderung Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Sportförderung (Sportförderrichtlinie) vom 13. Februar 2019 – Abschnitt C Investive Sportförderung Gefördert werden im Sportstättenbau Vorhaben zur Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie der Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten [...] Sportanlagen der Grundversorgung, wie Sporthallen, Sportplätze einschließlich zugehöriger Funktionsgebäude sowie zur Ausübung des Schwimmsports bestimmte Hallenbäder Zuwendungsempfänger Sportvereine, Sportverbände sowie sonstige gemeinnützige Körperschaften des Privatrechts Trägervereine von Sport- und Sportleiterschulen und Olympiastützpunkten Gemeinden, Landkreise, Kreisfreie Städte und kommunale Zweckverbände sowie deren Unternehmen in Privatrechtsform Investive Sportförderung

Antragstellung / Finanzierung Zuwendung Sportstättenförderung Fördersatz bis zu 50 % - unabhängig vom Gesamtwertumfang Andere Zuwendungen öffentlicher Hand, z. B. Kommune, Landkreis Nachweis durch Vorlage Zuwendungsbescheid Mittel (privater) Dritter, z. B. Darlehen, Spenden Nachweis durch Vorlage Finanzierungsbestätigung Neu: neben zweckfreien auch zweckgebundene Spenden werden als Eigenmittelersatz anerkannt Eigenmittel Kontoguthaben - Nachweis durch Bestätigung der Hausbank oder Kopie des Kontoauszugs Eigenleistungen (Sach- und Arbeitsleistungen) öffentliche Finanzierung (Zuwendungen) Eigenanteil Investive Sportförderung

Antragstellung - Finanzierung Eigenleistungen können zur Darstellung des Eigenanteils herangezogen werden sofern sie die Finanzierung des Vorhabens erleichtern Eigenleistungen Arbeitsleistungen Kostenansatz von Mindestlohn / h Angabe der jeweiligen Tätigkeit der Arbeitskräfte und Arbeitsstunden Einordnung der Tätigkeit in jeweilige Kostengruppen nach DIN 276 Sachleistungen Definition „Sache“ nach BGB §90 „sind nur körperliche Gegenstände“ Bewertung nach dem tatsächlichen Wert Nachweis erforderlich Bei Maßnahmen mit einem Gesamtwertumfang über 200.000 € muss der Nachweis der Eigenleistungen durch Planungs-/Architekturbüro bewertet werden Nachweis anhand unterzeichneter Einzelaufstellung der Eigenleistungen mit Geldwerten Investive Sportförderung

Antragstellung - Antragsunterlagen P www.sab.sachsen.de www.sab.sachsen.de Investive Sportförderung

Antragstellung - Antragsunterlagen Das Antragsformular (SAB-Vordruck 60513) ist vollständig auszufüllen, durch gemäß Vereinsregister unterschriftsberechtigte Person(en) rechtskräftig zu unterzeichnen und mit Stempel zu versehen. Dies gilt auch für jede Anlage, die zu unterzeichnen ist. Ausgewählte Antragsunterlagen: Datenschutzhinweise für Kunden/Interessenten DSGVO (SAB-Vordruck 64005) Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) der vertretungsberechtigten Person(en), ggf. Vollmachten für unterschriftsberechtigte Personen Registerauszug und (im Einzelfall) Vereinssatzung Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes Nachweis des Bedarfs durch formlose Begründung der Maßnahmennotwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Förderung → bei Maßnahmen größer 200.000 € ist zusätzlich die kommunale Sportstättenleitplanung vorzulegen Investive Sportförderung

Antragstellung - Antragsunterlagen Nachweis der Nutzung durch Belegungsplan Wochenstundenplan mit Nutzergruppen und Nutzungsarten, z. B. anhand einer Beispielwoche Nachweis Eigentumsverhältnisse aktueller, vollständiger Grundbuchauszug (wenn Eigentümer) oder Nachweis Nutzungsrecht: Miet-/Pachtvertrag mind. für die Dauer der Zweckbindung Nachweis Gesamtfinanzierung – Eigenmittel und Mittel Dritter Sicherung des Rückforderungsanspruchs ab Zuwendung von 75.000 € z.B. Eintragung der Grundschuld an rangbereiter Stelle im Grundbuch Baugenehmigung Erklärung Barrierefreiheit (formlos) weitere Unterlagen – siehe Unterlagencheckliste (SAB-Vordruck 60503) → Achten Sie auf die Aktualität der Antragsunterlagen! Investive Sportförderung

Antragstellung - Antragsunterlagen Datenschutzhinweise: SAB verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) weitere Informationen: SAB-Vordruck 64005 Datenschutzhinweise für Kunden/Interessenten DSGVO Haben Sie Fragen? Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Datenschutzbeauftragter Uwe Gonska Telefon: +49 351 4910 3408 E-Mail-Adresse: uwe.gonska@sab.sachsen.de Investive Sportförderung

Antragstellung - Antragsunterlagen Erläuterung zu den geplanten Projektausgaben Maßnahmen kleiner/gleich 200.000 € Kostenschätzung nach DIN 276 oder 3 Vergleichsangebote oder 1 Kostenangebot je Gewerk (Plausibilisierung der Kosten durch Landessportbund Sachsen) Maßnahmen größer 200.000 € Kostenberechnung nach DIN 276 Hinweis: Punkt 11 im Antrag – Vorsteuerabzug  Die als Vorsteuer abziehbare Umsatzsteuer ist nicht zuwendungsfähig. Investive Sportförderung

Kumulierung von Maßnahmen Sofern für eine Sportstätte innerhalb von zwei Jahren nach Bewilligung einer kleinen Vereinsmaßnahme eine zweite Bewilligung erfolgt und der Gesamtwertumfang beider Maßnahmen 200.000 € übersteigt, wird die beantragte Maßnahme als große Vereinsmaßnahme gewertet. Es gilt das Verfahren für große Vereinsmaßnahmen, z. B. Bedarf gemäß kommunaler Sportstättenleitplanung Antragsstichtag 30.09. vollständige Antragsunterlagen für große Vereinsmaßnahmen Beispiel: Bewilligung Maßnahme „A“ mit Gesamtwertumfang 120.000 € am 03.05.2017 Bewilligung Maßnahme „B“ mit Gesamtwertumfang 85.000 € am 25.04.2019  die Bewilligung der Maßnahme „B“ kann nur als große Vereinsmaßnahme erfolgen Investive Sportförderung

Projektbeginn Zuwendungen werden nur für noch nicht begonnene Maßnahmen bewilligt. Projektbeginn:  maßnahmenbezogener Abschluss eines Lieferungs-/Leistungsvertrages Ausnahmen: z. B. Baufeldfreimachung, Planungsleistungen Beginn der Maßnahme vor Erhalt des Zuwendungsbescheides hat zur Folge, dass die gesamte Maßnahme förderunfähig wird! Investive Sportförderung

Auszahlung P P www.sab.sachsen.de Investive Sportförderung

Auszahlung Eine Auszahlung kann nur erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Die Bestandskraft kann durch Rechtsmittelverzicht beschleunigt werden. Für Auszahlungen ist ein Auszahlungsantrag (SAB-Vordruck 61323) einzureichen. Der Auszahlungsantrag ist vollständig auszufüllen, von unterschriftsberechtigten Person(en) zu unterzeichnen und bei der SAB im Original einzureichen. Bei Zuwendungen ab 100.000 € ist mit jedem Auszahlungsantrag eine Belegliste (SAB-Vordruck 61329) vorzulegen: → unterzeichnet in Papierform und elektronisch an service_sport@sab.sachsen.de Zwei-Monatsfrist: Auszahlungsmittel können für bereits bezahlte, offene und vorliegende sowie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung durch die SAB zu erwartende Rechnungen angefordert werden Investive Sportförderung

Auszahlung nicht fristgerecht eingesetzte Mittel sind zu verzinsen Beispiel Auszahlung SAB (Wertstellungsdatum) am 03.05. Ende Zwei-Monatsfrist am 03.07. Zinsberechnung ab 04.05. Verwendung nach Ende der Zwei-Monatsfrist Mittel verwendet am 10.07. zu berechnender Zinszeitraum 04.05. - 10.07. Nichtverwendung und Rückzahlung Mittel zurückgezahlt am 25.06. Zu berechnender Zinszeitraum 04.05. - 25.06. der zu erstattende Betrag ist ab Auszahlung der Zuwendung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (aktuell -0,88%) jährlich zu verzinsen fristgerechter Mitteleinsatz Investive Sportförderung

Auszahlung – Auszug aus dem Auszahlungsantrag Gesamtwertumfang - siehe Zuwendungsbescheid Nr. 3.1 bewilligte zuwendungsfähige Ausgaben - siehe Zuwendungsbescheid Nr. 3.1 bewilligter Zuschuss - siehe Zuwendungsbescheid Nr. 3.1 Investive Sportförderung

Verwendungsnachweis P P P www.sab.sachsen.de Investive Sportförderung

Verwendungsnachweis Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis (SAB-Vordruck 61278) ist grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen. Verwendungsnachweis zahlenmäßiger Nachweis Aufstellung über die tatsächlich getätigten IST-Ausgaben nach Kostengruppen im Bewilligungs-zeitraum, analog SOLL-Angaben im Antrag Sachbericht kurze Bewertung der Maßnahme inkl. Darstellung der Zielerreichung, Fotos Bei Zuwendung ab 100.000 € ist die abschließende Belegliste (SAB-Vordruck 61329) einzureichen: → unterzeichnet in Papierform und elektronisch an service_sport@sab.sachsen.de Vorlage weiterer Unterlagen – nur nach Aufforderung durch die SAB Investive Sportförderung

Vergabe von Leistungen an Dritte zu beachten ist Punkt 3 „Vergabe von Aufträgen“ der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderungen (ANBest-P) ANBest-P sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides und auch auf der Programmseite unter „Formulare/Downloads“ (SAB-Vordruck 63000) abrufbar Öffentliche Finanzierung: bis zu 100.000 € Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Nachweis z. B. durch Vergleichsangebote oder öffentlich zugängliche Preisinformationen (aus Katalogen, Flyern, Internetangeboten) über 100.000 € Anwendung bei der Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen: das Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) sowie Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) für Lieferungen und Leistungen: das Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) sowie Abschnitt 1 der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) Investive Sportförderung

Vergabe von Leistungen an Dritte öffentliche Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbestimmungen (GWB) müssen zusätzlich beachten: in der Sportstättenförderung gilt dies insbesondere für Vereinsmaßnahmen mit öffentlicher Finanzierung (Zuwendungen aller Stellen) von über 50 % des Gesamtwertumfangs der Maßnahme aktuelle Schwellenwerte: im Unterschwellenbereich die nationalen Vergabeverfahren (bei Zuwendungen über 100.000 €) ab Erreichen des EU-Schwellenwertes die EU-weiten Vergabeverfahren EU-weite Verfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (netto) zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens Bauaufträge 5.548.000 € Lieferungen und Leistungen 221.000 € Investive Sportförderung

Vergabe von Leistungen an Dritte der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. = bestes Preis-Leistungs-Verhältnis Grundlage ist eine Bewertung, ob und inwieweit das Angebot die Zuschlagskriterien erfüllt. neben dem Preis können qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden, z. B. Organisation, Qualifikation, Erfahrung des Personals Verfügbarkeit von Kundendienst und technischer Hilfe Lieferbedingungen wie Liefertermin, Lieferverfahren sowie Liefer- oder Ausführungsfristen die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung sind vorher in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bekanntzugeben Das Vergabeverfahren ist zu dokumentieren! Investive Sportförderung

Vergabe von Leistungen an Dritte Ausgewählte Inhalte der Vergabedokumentation Name und Anschrift des Auftraggebers Gegenstand des Auftrags und Auftragswert Art des Vergabeverfahrens und Begründung der Wahl Nennung der Zuschlagskriterien (bezogen auf die Leistung) und der Eignungskriterien (bezogen auf den Anbieter) Namen der berücksichtigten Bieter und Gründe für ihre Auswahl Namen der nicht berücksichtigten Bieter und Gründe für die Ablehnung Begründung der Vergabeentscheidung Name des Auftragnehmers Ablauf und Fristen Weiteres ) Investive Sportförderung

Vergabe von Leistungen an Dritte nach Aufforderung ist der SAB die vollständige Dokumentation des Vergabeverfahrens vorzulegen. Vergabeverstöße führen regelmäßig zu Sanktionen der Zuwendungen und können Rückforderungen in Höhe von bis zu 100 % der Zuwendungen nach sich ziehen. Bei vergaberechtlichen Fragen empfehlen wir fachkundigen Rat (z. B. Fachanwälte, Planungsbüros) einzuholen. Investive Sportförderung

Ansprechpartner Bewilligung Fanny Peschel Tel. 0351 4910 - 4266 fanny.peschel@sab.sachsen.de Nicole Baumgärtel Tel. 0351 4910 - 4294 nicole.baumgaertel@sab.sachsen.de Jana Pohl Tel. 0351 4910 - 4272 jana.pohl@sab.sachsen.de Verwendungsnachweisprüfung Rico Schierz Tel. 0351 4910 - 4245 rico.schierz@sab.sachsen.de Investive Sportförderung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!