Informationen für Arbeitslos-Werdende

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Informationen für Arbeitslos-Werdende Kein Geld verschenken! Tipps zur Meldung bei der Arbeitsagentur [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Arbeitslosmeldung: Kühler Kopf nötig! Fristen beachten! Sperrzeiten vermeiden! [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Arbeitslosmeldung: Kühler Kopf nötig! Fristen beachten! Sperrzeiten vermeiden! Sperrzeit = 1 Woche kein Arbeitslosengeld! Verlust: Ø 200 €! [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Arbeitslosmeldung: Kühler Kopf nötig! Fristen beachten! Sperrzeiten vermeiden! Spielräume nutzen! Leistungen ausschöpfen! Sperrzeit = 1 Woche kein Arbeitslosengeld! Verlust: Ø 200 €! [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Zwei mal zur Arbeitsagentur 1. Meldung: Arbeitsuchmeldung Drei-Monats-Frist beachten! Meldung spätestens drei Monate vor dem letzten Tag der Beschäftigung! Das heißt Konkret: Letzter Arbeitstag: [Datum eintragen] Meldung bis: [Datum eintragen] Werden Kündigung im Betrieb zu einem einheitlichen Termin wirksam oder laufen Befristungen zu einem einheitlichen Termin aus, dann können die Fristen hier auf der Folie konkret benannt werden (siehe Fristberechnung hier unten). Die Folien 7 bis 11 können dann entfallen. Diese Folien sind nur erforderlich, wenn es unterschiedliche Kündigungstermine / unterschiedliche Beendigungstermine bei Befristungen gibt und deshalb das Prinzip der Drei-Monats-Frist erklärt werden muss. Liegen zwischen dem Tag, an dem das Beschäftigungsende bekannt wird und dem Beschäftigungsende weniger als drei Monate, gilt eine verschärfte 3-Tages-Meldepflicht. In diesem Fall bitte Folie Nr. 12 einsetzten. Die Folien 6 bis 11 entfallen. Schritte zur Fristberechnung: Ausgangspunkt für die Fristberechnung ist der letzte Arbeitstag, z.B. der 30.6. oder der 31.12. Die Meldung muss spätestens drei Monate früher erfolgen, z.B. bei einem Beschäftigungsende am 30.6. (letzter Arbeitstag) muss die Meldung spätestens am 30.3. erfolgen (= Fristablauf). Vorsicht: Maßgeblich ist der 30. des Monats und nicht der letzte Tag des Monats. Eine Meldung am 31. März wäre zu spät! Fehlt dem Monat, in dem die Meldung erfolgen muss, der Tag, dann endet die Frist am Ende des Monats. Beispiel: Letzter Arbeitstag: 31.12., Meldung spätestens 30.09. (weil es den 31.9. nicht gibt). Fällt der Fristablauf auf einen Tag, an dem die Arbeitsagentur geschlossen hat (Samstag, Sonntag, Feiertag), dann verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag, an dem die Arbeitsagentur geöffnet hat. Weitere Informationen zur Arbeitsuchmeldung: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 5f [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Zwei mal zur Arbeitsagentur 1. Meldung: Arbeitsuchmeldung Drei-Monats-Frist beachten! Meldung spätestens drei Monate vor dem letzten Tag der Beschäftigung! Beispiel 1: Kündigung zum 30. Juni Weitere Informationen zur Arbeitsuchmeldung: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 5f Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Zwei mal zur Arbeitsagentur 1. Meldung: Arbeitsuchmeldung Drei-Monats-Frist beachten! Meldung spätestens drei Monate vor dem letzten Tag der Beschäftigung! Beispiel 1: Weitere Informationen zur Arbeitsuchmeldung: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 5f Meldung bis 30. März Kündigung zum 30. Juni Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Zwei mal zur Arbeitsagentur 1. Meldung: Arbeitsuchmeldung Drei-Monats-Frist beachten! Meldung spätestens drei Monate vor dem letzten Tag der Beschäftigung! Beispiel 2: Weitere Informationen zur Arbeitsuchmeldung: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 5f Kündigung zum 31. Mai Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Zwei mal zur Arbeitsagentur 1. Meldung: Arbeitsuchmeldung Drei-Monats-Frist beachten! Meldung spätestens drei Monate vor dem letzten Tag der Beschäftigung! Beispiel 2: Weitere Informationen zur Arbeitsuchmeldung: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 5f Meldung bis 28. Februar Kündigung zum 31. Mai Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Zwei mal zur Arbeitsagentur 1. Meldung: Arbeitsuchmeldung Drei-Monats-Frist beachten! Fristablauf am Samstag, Sonntag, Feiertag? Es gilt der nächste Werktag, an dem die Arbeitsagentur geöffnet hat. Weitere Informationen zur Arbeitsuchmeldung: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 5f [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Zwei mal zur Arbeitsagentur 1. Meldung: Arbeitsuchmeldung Drei-Tages-Frist beachten! Meldung spätestens nach drei Tagen, nachdem Du vom Ende der Beschäftigung erfahren hast! Das heißt konkret: Kenntnis am [Datum eintragen] Meldung bis [Datum eintragen] Liegen zwischen der Kenntnis des Beschäftigungsendes und dem Beschäftigungsende mindestens drei Monate, dann erübrigen sich die Folien 12 bis 15. In diesem Fall bitte nur die Folien sechs und folgende einsetzten. Erfahren die betroffenen Arbeitnehmer an einem einheitlichen Tag vom Ende ihrer Beschäftigungen (z.B. mehrere Kündigungen gehen an einem Tag raus), dann kann die Melde-Frist für alle hier in Folie zwölf eingetragen werden (siehe Schritte zur Fristberechnung hier unten). Die Folien 13 bis 15 können in diesem Fall wegfallen. Sie sind nur notwendig, wenn unterschiedliche Termine wirksam werden und das Prinzip der Drei-Tages-Frist erklärt werden muss. Schritte zur Fristberechnung: Ausgangspunkt ist der Tag, an dem der Arbeitnehmer vom Ende seines Arbeitsverhältnisses erfährt (z.B. Erhalt der Kündigung). Bei der Zustellung einer Arbeitgeber-Kündigung per Post gilt folgende Fiktion: Die Kündigung gilt am dritten Tag nach der Aufgabe bei der Post als zugestellt. Die Drei-Tages-Frist beginnt am Folgetag, nachdem der Arbeitnehmer Kenntnis vom Ende seines Arbeitsverhältnisses bekommen hat. Bei der Drei-Tages-Frist zählen nicht mit: Tage, an denen die Arbeitsagentur geschlossen hat (Samstag, Sonntag, Feiertag) Tage, an denen der Arbeitnehmer verhindert ist (z.B. keine Freistellung durch den Arbeitnehmer, Krankheit, Auslandsaufenthalt). Es sind jedoch gegebenenfalls Nachweise zu erbringen, etwa eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Siehe auch die Tabellen in Folie 14 und 15, die den Fristablauf darstellen. Weitere Informationen zur Arbeitsuchmeldung: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 5f [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Zwei mal zur Arbeitsagentur 1. Meldung: Arbeitsuchmeldung Drei-Tages-Frist beachten! Meldung spätestens nach drei Tagen, nachdem Du vom Ende der Beschäftigung erfahren hast! Weitere Informationen zur Arbeitsuchmeldung: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 5f [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Zwei mal zur Arbeitsagentur 1. Meldung: Arbeitsuchmeldung Drei-Tages-Frist beachten! Beispiel 1: Montag Kenntnis vom Beschäftigungsende (z.B. Erhalt der Kündigung) Dienstag Frist beginnt (1. Tag) Mittwoch (2. Tag) Donnerstag Frist endet (3. Tag) Bei der Zustellung einer Arbeitgeber-Kündigung per Post gilt folgende Fiktion: Die Kündigung gilt am dritten Tag nach der Aufgabe bei der Post als zugestellt. Weitere Informationen zur Arbeitsuchmeldung: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 5f [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Zwei mal zur Arbeitsagentur 1. Meldung: Arbeitsuchmeldung Drei-Tages-Frist beachten! Beispiel 2: Freitag Kenntnis Beschäftigungsende Samstag Arbeitsagentur geschlossen (Tage zählen nicht) Sonntag Montag Frist beginnt (1. Tag) Dienstag Keine Freistellung (Tag zählt nicht) Mittwoch (2. Tag) Donnerstag Frist endet (3. Tag) Bei der Drei-Tages-Frist zählen nicht mit: Tage, an denen die Arbeitsagentur geschlossen hat (Samstag, Sonntag, Feiertag) Tage, an denen der Arbeitnehmer verhindert ist (z.B. keine Freistellung durch den Arbeitnehmer, Krankheit, Auslandsaufenthalt). Es sind jedoch gegebenenfalls Nachweise zu erbringen, etwa eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Weitere Informationen zur Arbeitsuchmeldung: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 5f [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Zwei mal zur Arbeitsagentur 1. Meldung: Arbeitsuchmeldung Persönlich melden (Personalausweis mitnehmen) Zur Fristwahrung möglich: telefonisch (Tel.: 0800 4 5555 00) schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) online über www.arbeitsagentur.de („Job-Börse“) Persönliche Meldung muss nachgeholt werden! Weitere Informationen zur Arbeitsuchmeldung: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 5f [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Zwei mal zur Arbeitsagentur 2. Meldung: Arbeitslosmeldung Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit (Personalausweis mitnehmen) Anspruch auf Arbeitslosengeld erst ab dem Tag der persönlichen Meldung Tipp: früher arbeitslos melden Antrag wird früher bearbeitet Arbeitslosengeld wird früher gezahlt Weitere Informationen zur Arbeitslosmeldung: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 7-9 [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Zwei mal zur Arbeitsagentur Welche Agentur ist zuständig? Zuständig ist die Arbeitsagentur am Wohnort (Meldeadresse) und nicht die des Arbeitsortes Adressen und Öffnungszeiten: www.arbeitsagentur.de Navigationsleiste „Partner vor Ort“ [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Leistungen ausschöpfen: Längere Bezugsdauer für Ältere Ältere Erwerbslose erhalten länger Arbeitslosengeld (ALG) * in den letzten fünf Jahren Alter (Jahre) Dauer (Monate) Versicherungszeit* (Monate) ab 50 15 30 ab 55 18 36 ab 58 24 48 Weitere Informationen zur Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 8, 15f [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Leistungen ausschöpfen: Längere Bezugsdauer für Ältere Ältere Erwerbslose erhalten länger Arbeitslosengeld (ALG) * in den letzten fünf Jahren Maßgebend: Alter zu Beginn des Leistungsbezugs! Beginn kann bei der Meldung selbst bestimmt werden! Alter (Jahre) Dauer (Monate) Versicherungszeit* (Monate) ab 50 15 30 ab 55 18 36 ab 58 24 48 Weitere Informationen zur Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 8, 15f [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Leistungen ausschöpfen: Längere Bezugsdauer für Ältere Beispiel: Weitere Informationen zur Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 8, 15f Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ab 1.7. arbeits- los [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Leistungen ausschöpfen: Längere Bezugsdauer für Ältere 15.8. 55. Geburts- tag Beispiel: Weitere Informationen zur Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 8, 15f Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ab 1.7. arbeits- los [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Leistungen ausschöpfen: Längere Bezugsdauer für Ältere 15.8. 55. Geburts- tag Beispiel: Bei Meldung: ALG erst ab 15.8. Weitere Informationen zur Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 8, 15f Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ab 1.7. arbeits- los [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Leistungen ausschöpfen: Längere Bezugsdauer für Ältere 15.8. 55. Geburts- tag Beispiel: Bei Meldung: ALG erst ab 15.8. Weitere Informationen zur Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 8, 15f Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ab 1.7. arbeits- los Nachteile: Kein Geld bis zum Geburtstag Ggf. freiwillig krankenversichern [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Leistungen ausschöpfen: Längere Bezugsdauer für Ältere 15.8. 55. Geburts- tag Beispiel: Vorteil: Sechs Monate länger Arbeitslosengeld! Bei Meldung: ALG erst ab 15.8. Weitere Informationen zur Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 8, 15f Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ab 1.7. arbeits- los Nachteile: Kein Geld bis zum Geburtstag Ggf. freiwillig krankenversichern [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Leistungen ausschöpfen: ALG und Steuerklasse Beispiel: ALG nach 2.000 € Bruttoverdienst Steuer- klasse Höhe d. ALG III 922 € V 662 € Weitere Informationen zur Auswirkung der Steuerklasse auf die Höhe des Arbeitslosengeldes: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 6f [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Leistungen ausschöpfen: ALG und Steuerklasse Beispiel: ALG nach 2.000 € Bruttoverdienst Tipp für Verheiratete: Nicht voreilig in eine schlechtere Steuerklasse wechseln! Zuviel gezahlte Steuern gibt es beim Jahresausgleich zurück! ALG und Steuerabzug vorher prüfen! Steuer- klasse Höhe d. ALG III 922 € V 662 € Weitere Informationen zur Auswirkung der Steuerklasse auf die Höhe des Arbeitslosengeldes: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 6f [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Leistungen ausschöpfen: ALG und Steuerklasse Rechner im Internet: Brutto-Netto-Rechner, z.B.: www.lohnspiegel.de ALG-Rechner: www.pub.arbeitsagentur.de/alt.html Weitere Informationen zur Auswirkung der Steuerklasse auf die Höhe des Arbeitslosengeldes: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 6f [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung

Leistungen ausschöpfen: Weitere Tipps Resturlaub nehmen! Für ausstehendem Urlaubsanspruch gibt es kein ALG! Bei Krankheit krankschreiben lassen! (Nachteile drohen bei Arbeitsunfähigkeit zwischen Beschäftigungsende und vor Arbeitslosmeldung.) Wohngeld beantragen! Gewerkschaftsmitglied bleiben (oder werden)! Ermäßigte Mitgliedsbeiträge Rechtsschutz gilt auch in Streitfällen mit der Arbeitsagentur Weitere Informationen zum Thema „Resturlaub“: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 6. Weitere Informationen zum Thema „Krank am Beschäftigungsende“: KOS-Ratgeber „Erste Hilfe...“, S. 7 [ORT DATUM] Tipps zur Arbeitslosmeldung