Fachtagung Arbeit schafft Perspektiven

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 Präsentation transkript:

15.06.2007 Fachtagung Arbeit schafft Perspektiven Chancen der Kooperation zwischen JobCentern und Suchthilfe

Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg (April 2007) BL 73 Andreas Ebeling Statistik Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg (April 2007) Bedarfsgemeinschaften 34.775 Arbeitslose 19.888 Zahl der Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 46.840 Gesamtbevölkerung 263.388 Männer 134.500 Frauen 128.888

Übersichtskarte von Berlin BL 73 Andreas Ebeling Übersichtskarte von Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Bericht über die Drogen- und Suchtsituation in Berlin (2005) Drogenabhängige (Opiate) 8.000 Alkoholabhängige (geschätzt) 200.000 – 250.000 Mit der Zahl 8000 Drogenabhängige ist natürlich nicht gesagt, dass es sich bei diesem Personenkreis um Arbeitslosengeld II Empfänger handelt. Auch ist nicht gesagt, dass diese 8000 alle in Friedrichshain-Kreuzberg leben. Aber die meisten Rettungseinsätze Erste Hilfe und die Statistik der Drogentoten liegt FK mit an der Spitze.

BL 73 Andreas Ebeling Gesetzliche Vorgabe § 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II (2) Über die in Absatz 1 genannten Leistungen hinaus können weitere Leistungen erbracht werden, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind; die weiteren Leistungen dürfen die Leistungen nach Absatz 1 nicht aufstocken. Zu den weiteren Leistungen gehören insbesondere 1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, 2. die Schuldnerberatung, 3. die psychosoziale Betreuung, 4. die Suchtberatung, 5. das Einstiegsgeld nach § 29, 6. Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz. Eine entscheidende Innovation, die mit dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz IV) eingeführt wurde, war die Integration der psycho-sozialen Dienstleistungen des früheren BSHG sowie der sonstigen Instrumente des III. Sozialgesetzbuches (SGB III), insbesondere der Reha-Leistung und der entsprechenden Beratung über Fördermaßnahmen, in die Leistungen des SGB (§ 16 Abs. 1 und 2 SGB II). In den JobCenter sollten durch das Fallmanagement aus einer Hand sämtliche Leistungen, die der Integration von Leistungsbeziehern mit besonderen Förderbedarf in den Arbeitsmarkt förderlich sind, erbracht werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die entsprechenden Schnittstellen zu den Sozialbehörden funktionieren, sämtliche Träger miteinander kooperieren und die FaMa eine entsprechende Beratungskompetenz aufweisen. Die Teilhabe am Arbeitsleben durch Arbeit und strukturierte Beschäftigung ist von zentraler Bedeutung. Denn Arbeit und Arbeitsfähigkeit führen nicht nur zu Handlungsspielräumen durch eigenes Geld, sondern vermitteln auch ein Gefühl für persönliche Leistung und Können durch die erfolgreiche Bewältigung Äußerer Anforderungen. Arbeit fördert soziale Kontakte und gibt darüber hinaus den Tages- und Wochenablauf Struktur. Die Stabilisierende Wirkung von Erwerbstätigkeit ist im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen belegt

BL 73 Andreas Ebeling Der Gesamtverband Suchtkrankenhilfe im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (GVS) sah und sieht durchaus die erheblichen sozialpolitischen Risiken und Einschnitte, die mit der derzeitigen Gestaltung und Auslegung des SGB II verbunden sind. Der GVS hat sich deshalb schon frühzeitig und eindeutig für eine konstruktive Zusammenarbeit von Suchberatung und JobCenter im Rahmen des SGB II ausgesprochen. Im Mittelpunkt steht der Mensch und das gilt auch für die Zusammenarbeit nach dem SGB II. Was brauchen diese Menschen von uns demnach an Hilfe? Ein Ernstnehmen ihres eigenen Erlebens Aber auch ein Ernstnehmen ihrer durch Sucht gedämpften oder ausgeblendeten Alltags- und Beziehungsrealitäten Eine wirklich konsequente und geduldige Begleitung als Stützung der „Nichtsuchtanteile“ (Interesse am individuellen Menschen – kein Mensch ist nur suchtkrank)

Kooperationsvereinbarung BL 73 Andreas Ebeling Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der ArGe "JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg" Über die Zusammenarbeit im Rahmen der Suchtberatung nach § 16 Abs. 2 Nr. 4 SGB II Seit Januar 2005 ist das JC F-K in einem offenem Dialog mit der Plan- und Leitstelle Gesundheit Psychosoziale Koordination des Bezirksamtes F-K. Regelmäßig werden von dort Treffen der AG Sucht organisiert. Hieran nehmen auch MA des JC F-K teil. Suchtprobleme können ein Hemmnis zur Eingliederung in das Erwerbsleben darstellen. Zum Abbau der Vermittlungshemmnisse bedarf es einer möglichst frühzeitigen Problemerkennung und einer fachgerechten Unterstützung und Behandlung, die eine notwendige langfristige Veränderung von Lebensstilen möglich macht. Deshalb kann über die Eingliederungsleistungen des § 16 Abs. 1 SGB hinaus, Suchtberatung als weitere Leistung erbracht werden. Suchtberatung ist Aufgabe der Kommune und durch diese vorzuhalten. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg führen die Träger der freien Wohlfahrtspflege die Suchtberatung nach § 16 Abs.2 SGB II durch. Als langjährige erfahrene Dienstleister im Bereich der ambulanten Suchthilfe bringen die Suchtberatungsstellen dieser Träger die notwendigen fachlichen Kompetenzen und wertvolle Erfahrungen für diese Leistung mit, z.B. Realistische Zeitperspektiven für erfolgreiche Veränderungsprozesse bei diesen Zielgruppen. Die ambulante Suchthilfe sieht Abbrüche/Rückfälle zwar als Krankheitsbestandteile, aber eben – wie Schmerz – auch als konstruktiv nutzbare Signale in Veränderungsprozessen: Die Suchtberatung unterliegt nicht wie die medizinische Suchtrehabilitation der Abstinenzregel! Fortbildung Zur Sicherstellung der gesetzlich übertragenen Aufgaben wird der Bezirk die MitarbeiterInnen des Job Centers über die Grundzüge von „Sucht und Suchtberatung“ informieren. Alle JobCenter haben eine Handreichung für persönliche Ansprechpartner und Fallmanager zum Thema Drogen- und Suchberatung erhalten. Hier werden u.a. Fragen und Antworten wie die Leistungen der Sucht- und Drogenberatung , wer hat Anspruch auf Beratung und wann sollte eine Beratungsstellen eingebunden werden, erläutert. Schulungen durch den ärztlichen Dienst der Agentur, Fortbildungen bei der Verwaltungsakademie, dem Bildungszentrum der Bundesagentur etc. seien hier nur Beispielhaft genannt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! BL 73 Andreas Ebeling Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!