Das Jugendamt der Landeshauptstadt Schwerin -eine lernende Organisation- Die Veränderungen der letzten 12 Monate Die Oberbürgermeisterin
In folgenden Bereichen gab es wesentliche Verbesserungen: 1. Rahmenbedingungen 2. Arbeits- und Verfahrensabläufe 3. Projektarbeit Die Oberbürgermeisterin
Veränderte Rahmenbedingungen Verbesserte sächliche Ausstattung Personalaufstockung um insgesamt 5 Stellen entsprechend einer Personalbedarfsberechnung Veränderte Sprechzeiten, Einführung eines neuen Bereitschaftssystems, Entlastung der Sachgebietsleitung zur Übernahme von Beratungs- und Leitungsaufgaben Die Oberbürgermeisterin
Arbeits- und Verfahrensabläufe Für Beratungsgespräche kann ein erarbeiteter „Leitfaden“ genutzt werden Über die Datenerfassung ist gesichert, dass alle Vorgänge zum Einzelfall zugeordnet werden können. Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses steht in Beratungssituationen weiterhin im Vordergrund Die Oberbürgermeisterin
Überarbeitete Dienstanweisung zum § 8a SGB VIII sofortige Vorstellung des Einzelfalls zur Bewertung im „Krisenteam“ die Einschätzung in der Häuslichkeit ist fachlicher Standard alle Geschwisterkinder sind in die Beurteilung einzubeziehen Kollegiale Beratung zum Einzelfall spätestens 10 Tage nach der Meldung Nacherhebung spätestens 4 Wochen nach der Meldung Die Oberbürgermeisterin
Projekte Frühe Hilfen (Bundesmodellprojekt) Projekt „Frühwarnsystem“ Praxisbegleitprojekt zum Qualitäts- und Risikomanagement im Sozialpädagogischen Dienst Die Oberbürgermeisterin