Wahl zwischen Bestangebots- und Billigstangebotsprinzip

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Schulung und Workshops «Submissionsrechtliche Fragen für PraktikerInnen» vom 7. September 2005 «Vorbereitung der Submission» Workshop Dr. Stefan Scherler,
Advertisements

Bundesvergabegesetz 2006 Kommunales Bildungsforum 24. September 2010
- 1 - Frustrierte Aufwände in Vergabeprozessen Kurzdarstellung der Inhalte des BVergG Linz – 7. Mai www.finkrecht.at.
(c) Schramm Öhler Rechtsanwälte1 Die neuen EU-Richtlinien Highlights / Pflicht zur elektronischen Vergabe RA Dr. Matthias Öhler.
Kommunale Strombeschaffung in Bayern ab 2014 Informationsveranstaltungen des Bayerischen Gemeindetags.
Neubau Kindergarten 1 Korneuburg - Finanzierungsmodell Christian Gepp, MSc Bürgermeister der Stadtgemeinde Korneuburg St. Pölten, 23. September 2014.
Technologietag Baugruppentest Wege der Standardisierung im Funktions- und EOL-Test Markus Koetterl National Instruments Germany GmbH.
Friederike von eichel vergabeunterlagen _inhalt _vorgehensweise _aufbau.
Amt für Volksschule Berufsauftrag für Lehrpersonen der Volksschule Ergebnisse der Evaluation.
Kundenidentifikation gem. § 40 BWG Ausfüllhilfe. Die folgenden Seiten unterstützen Sie beim Ausfüllen des Formulars „Identifikation gem. § 40 BWG“. Für.
Christian Kemper Hörakustiker-Meister Hörgeräte Aumann e.K. 16 Filialen im Großraum Düsseldorf Regelmäßig 4 – 6 Lehrlinge in den Filialen.
Anwendung des Vergabe- und Haushaltsrechts
Pflegestärkungsgesetz II
Rechtsfragen der Zusammenarbeit zwischen Honorarärzten und Krankenhäusern vor dem Hintergrund des Antikorruptionsgesetzes 2. Trierer Medizinrechtsymposium.
8. Techniker / Juristen Dialog 12. Jänner 2017
Hier der Titel Aktuelle Fragen des österreichischen Vergaberechts
Gasverordnung Wesentliche Aspekte.
SCHMEDEMANN Rechtsanwälte
Ein Projekt von Sophie und Luis
Rettungspunkte in der Gemeinde Simmerath
Der Binnenmarkt der EU … ist ein gemeinsamer Wirtschaftsraum aller EU-Staaten. Der Wirtschaftsraum stützt sich auf den Euro als gemeinsame Währung sowie.
Transparent - sachgerecht - fair
Die weltweit erschwinglichsten Eisbahnen von Qualität
Homeoffice / Telearbeit – Ein Modell auch für den öffentliche Dienst?
Qualität in der Lehrausbildung aus Sicht des ÖGB Alexander Prischl 23
Welche Farbe wählen Sie?
Fortgeführtes Konzept zur Pflege der Deichgrasnabe auf den Deichen des Deichverbandes Die Erfahrungen des ersten Jahres der Schafsbe-weidung auf den Deichen.
Erwerb Ferienhaus Niederlande
Büro 4040 Linz, Freistädter Straße 403a
Kundenidentifikation gem. § 6 FM-GwG
Wirtschaften in der Kriese Änderungen im Devisenrecht
“WiFi4EU“ – WLAN für alle
Technisches Sicherheitsmanagement Stadtwerke Hannover AG
dipl. Ing. FH Bruno Kälin, Tiefbauamt
BauSIM 2010 – Wien/Österreich Katrin Löwe1 Stefan Albrecht2
Referat Juliane Mathis Nora Schütze
"Der Einsatz elektronischer Beschaffungsformen nach dem BVergG 2002 "
Neuerungen und Wesentliches
„Öffentliche Mobilität“
Wirtschaft und Gesellschaft in Regionen Italiens
Dragonerareal Erarbeitung von städtebaulich-funktionalen Rahmenbedingungen für die ehemalige Garde-Dragoner-Kaserne am Mehringdamm in Berlin - Friedrichshain-Kreuzberg.
Crowdfunding in Österreich – Herbst 2018
Wir sprechen Ihre Sprache.
Geschäftsregeln in XÖV-Standards XÖV-Konferenz 2018
INNOVATIONSFÖRDERNDE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG
Dienstleistungspreise
Geschäftsplanpräsentation
Informationen zum Online- Vorlesungsverzeichnis
Produkt einfügen Foto hier
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
Studiengang Informatik FHDW
Lebensmittelinformationsrecht NEU
Inken Klassen BMAS, Referat VIGruEF1, Europäischer Sozialfonds
Geschäftsplanpräsentation
Leistungsbereiche und Leistungsindikatoren
Schiedsgerichtsbarkeit
Sanktionen Ausmaß, Entwicklungstrends und Sanktionsgründe Auswirkungen
Erasmus+ JUGEND IN AKTION ab 2021
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
10. Techniker / Juristen Dialog 2019 in Wien
Gesetzliche Neuerungen und Aktivitäten zur Verbreitung von EMAS
Die rückgedeckte Unterstützungskasse
Präsentation Projektmanagment „V – MODELL“
Mindestlohngesetz Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Das Lastenheft Svenja Kolbe ET/IT
Letter of Intent von Sophie Wolfram Management von Projekten
Arbeitskreis SR-Wesen Referenten
Herzlich Willkommen zur 6
RA Dr. Ingmar Etzersdorfer
 Präsentation transkript:

Wahl zwischen Bestangebots- und Billigstangebotsprinzip Dr. Claudia FUCHS, LL.M. Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH

Inhalt Der Blick zurück Aktuelle Rechtslage Bestangebotsprinzip-Neu Ausgangspunkt: Best- und Billigstbieterprinzip nach dem BVergG 2006 „Kleine“ BVergG-Novelle 2015/16 Aktuelle Rechtslage Best- und Billigstangebotsprinzip nach dem BVergG 2018 Bestangebotsprinzip-Neu VergabeRL 2014 BVergG 2018

Best- und Billigstbieterprinzip nach dem BVergG 2006 OSB Präferenz für Bestbieterprinzip (Zuschlag auf das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot) begrenzte Wahlfreiheit: Billigstbieterprinzip (Zuschlag auf Angebot mit niedrigstem Preis) nur, wenn Qualitätsstandard der Leistung klar und eindeutig definiert standardisierte Bauleistungen, Waren mit hohem Standardisierungsgrad, hoch standardisierte Dienstleistungen Nicht: Leistungen mit komplexer Aufgabenstellung, geistige Dienstleistungen, Folgekosten als Zuschlagskriterium USB Wahlfreiheit

„Kleine“ BVergG-Novelle 2015/16 (I) BGBl I 7/2016 (Inkrafttreten 01.03.2016) Beweggründe Politischer Wunsch: „faire Vergaben“ Vermeiden von Lohn- und Sozialdumping Extensive Nutzung des Billigstbieterprinzips in der Praxis → Stärkung des Bestbieterprinzips OSB und USB: einheitliche Regelung Generalklausel: Billigstbieterprinzip nur wählbar, wenn Qualitätsstandard der Leistung in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht klar und eindeutig definiert

„Kleine“ BVergG-Novelle 2015 (II) Verpflichtende Anwendung des Bestbieterprinzips in bestimmten Fällen: Geistige Dienstleistungen Alternativangebote zugelassen Leistungsbeschreibung im Wesentlichen funktional Keine vorherige globale Preisgestaltung möglich Keine vergleichbaren Angebote erwartbar wegen Abweichen von geeigneten Leitlinien Keine genaue Festlegung vertraglicher Spezifikationen möglich Angebotsbewertung berücksichtigt Folgekosten Bauaufträge mind. 1 Mio. Euro Beschaffung bestimmter Lebensmittel (KN-Codes)

Best- und Billigstangebotsprinzip nach dem BVergG 2018 (I) Bekannte Grundsystematik wird weitergeführt: Generalklausel: Billigstangebotsprinzip nur, wenn Qualitätsstandard der Leistung in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht klar und eindeutig definiert Verpflichtung zum Bestangebotsprinzip in bestimmten Fällen OSB und USB: einheitliche Regelung Aber: Modifikation der verpflichtenden Fallgruppen für Bestangebotsprinzip + neu: zusätzliche Qualitätssicherungspflicht bei bestimmten Leistungskategorien

Best- und Billigstangebotsprinzip nach dem BVergG 2018 (II) Verpflichtende Anwendung des Bestangebotsprinzips: Fallgruppen Für öffentliche Auftraggeber: Bestimmte Dienstleistungsvergaben, insb. geistige Dienstleistungen Bei Vergabe im Verhandlungsverfahren, weil nachgefragte Leistung konzeptionelle oder innovative Lösungen erfordert, komplex ist, nicht beschreibbar ist. Beschreibung der Leistung im Wesentlichen funktional Für öffentliche und Sektorenauftraggeber: Bauaufträge mind. 1 Mio. Euro (mind. 10 Mio. Euro) Auftragsvergabe im wettbewerblichen Dialog Auftragsvergabe durch Innovationspartnerschaft

Best- und Billigstangebotsprinzip nach dem BVergG 2018 (III) Zusätzliche Qualitätssicherungspflicht (neu) Pflicht zur Berücksichtigung qualitätsbezogener Aspekte bei bestimmten Leistungskategorien Unmittelbar personenbezogene besondere Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialbereich nach Anhang XVI Verkehrsdienste im öffentlichen Straßenpersonenverkehr nach ÖPNRV-G → soziale Aspekte Beschaffung von Lebensmitteln Gebäudereinigungs- und Bewachungsdienstleistungen Sektoren: Leistungsbeschreibung im Wesentlichen funktional Qualitätsbezogene Aspekte Im Sinne des § 20 (§ 193) BVergG 2018: ökologischer, sozialer, innovativer Natur Berücksichtigung bei: Leistungsbeschreibung/technischen Spezifikationen/Eignungskriterien/Zuschlagskriterien/Ausführungsbedingungen → horizontaler Ansatz

Bestangebotsprinzip-Neu (I) VergabeRL 2014: neuer Oberbegriff „wirtschaftlich günstigstes Angebot“ Finanzielle Komponenten Qualitative Komponenten Niedrigster Preis Niedrigste Kosten Bestes Preis/ Leistungsverhältnis Herstellungs- oder Anschaffungskosten Kosten-Wirksamkeits- Ansatz zB Lebenszyklus- kostenrechnung Best price-quality ratio Zuschlagskriterien Zuschlag an niedrigsten Preis oder geringste Kosten kann durch Mitgliedstaat ausgeschlossen oder beschränkt werden.

Bestangebotsprinzip-Neu (II) BVergG 2018: Billigstangebotsprinzip = Angebot mit dem niedrigsten Preis Bestangebotsprinzip = technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot „Klassisches“ Bestangebotsprinzip: bestes Preis-Leistungs-Verhältnis anhand von Zuschlagskriterien inklusive Kostenkriterium → Preis und/oder Kosten nach einem Lebenszyklusmodell oder Niedrigste Kosten Herstellungs- oder Anschaffungskosten + zusätzliche (monetarisierte) Kostenelemente Nutzung eines Kostenmodells nach dem Kosten-Wirksamkeitsansatz → Lebenszykluskostenrechnung (§ 92 / § 263 BVergG 2018)

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Claudia FUCHS, LL.M. Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH Wien - Salzburg +43 1 513 21 24 nhplaw Claudia.Fuchs@nhp.eu 3MinutenUmweltrecht www.nhp.eu