Vorlesung Europäische Umweltpolitik FS 2009 von V. Calenbuhr An der Universität Basel 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
Thema der heutigen Vorlesung: Überblick Ökonomische oder Markt-basierte Instrumente 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
Überblick Diskussion: Zugang zum Thema Umweltpolitik Markt-basierte Instrumente Steuern und Abgaben Beispiele Evaluation Handelbare Rechte Bezug von EU zu nationaler Gesetzgebung Beispiel: Reinhaltung der Luft 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
Ziele Kenntnis & Verständnis der Instrumente Deren Stärken und Schwächen Beispiele Bezug von EU zu nationaler Gesetzgebung Von Einzelmaßnahmen zu thematischen Strategien 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
1. Diskussion: Zugang zum Thema Umweltpoltik Historisch Thematisch Politisch Instrumente Komplexität der Instrumente/Ansätze Etc. 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
Instrumente des Verursacherprinzips Ordnungsrechtliche Ansätze Ökonomische Instrumente Gebote (Auflagen) Emissionsstandards Produktstandards Technologiestandards Vorschriften über Produktmengen, Ansiedlungsmöglichkeiten Umweltabgaben Steuern, Gebühren, Sonderabgaben Emissionsabgaben, Nutzerabgaben, Produktabgaben Finanzierungs- und Lenkungsabgaben Verbote DDT FCKW (Montréal Protokoll) Handelbare Emissionsrechte (Zertifikate, Kyoto-Protokoll) Umwelthaftpflicht Branchenabkommen Selbstverpflichtungen der Industrie Covenants (NL) 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
3.3 Steuern und Abgaben (EU-Ebene) Definitionen Absolute Emissions-Obergrenze, deren Fern-Ziel oder Verteilung Bezogen auf eine Zeiteinheit Sowie auf ein geographisches Gebiet 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
3.4 Handelbare Rechte (Allgemein) Definitionen Absolute Emissions-Obergrenze, deren Fern-Ziel oder Verteilung Bezogen auf eine Zeiteinheit Sowie auf ein geographisches Gebiet 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
3.4 Handelbare Rechte (Allgemein) Definitionen Cap and trade: Absolute Emissions-Obergrenze, deren Fern-Ziel oder Verteilung Bezogen auf eine Zeiteinheit Sowie auf ein geographisches Gebiet 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
3.4 Handelbare Rechte (Allgemein) Definitionen Cap and trade: Zuweisung dieser Obergrenze an die Teilnehmer des Systems Teilnehmer dürfen im Rahmen der Zuweisungen emittieren Nicht verbrauchte Zuweisungen können gehandelt werden Zuweisungen können gekauft werden, falls die eigenen nicht ausreichen „Cap and trade“ garantiert, dass das Ziel erreicht wird, sofern bestimmte Regeln beachtet werden 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
5. Handelbare Rechte Definitionen Cap and trade: „Cap and trade“ garantiert, dass das Ziel erreicht wird, sofern bestimmte Regeln beachtet werden Verfall der Preise beim EU-Emissionshandelsschema 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
5. Handelbare Rechte Definitionen Banking: Borrowing: Möglichkeit des Aufsparens von nicht gebrauchten Zuweisungen Verwendung zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich Ob das sinnvoll ist hängt von der Preisentwicklung der Zuweisungen sowie der Technologieentwicklung ab. Borrowing: Erlaubt einem Emittenten die Zuweisungsobergrenze zu überschreiten sofern die Differenz in der Zukunft wieder ausgeglichen werden kann 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
5. Handelbare Rechte Zur Geschichte: Dales (1968):Erkannte Potential und Anwendungsmöglichkeiten Mitte der 1970er Jahre US Environmental Protection Agency (US EPA): konfrontiert mit großen Luftqualitätsproblemen in Kalifornien Existierende Maßnahmen waren ohne Wirkung geblieben Produktionsausweitungen konnten nur durch Emissionsreduktionen existierender Anlagen realisiert werden 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
5. Handelbare Rechte Zur Geschichte: Reduktion des Bleigehaltes in Autobenzin EPA setzt Obergrenzen fest 1.1 Mg Pb/Gallone (1982) 0.5mg Pb/Gallone (1985) 0.1 mg/ Pb/Gallone (1987) 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
5. Handelbare Rechte Zur Geschichte: Reduktion des Bleigehaltes in Autobenzin Instrumente Baseline-and-credit Banking Anwnedungsebene Inter-Refinery Trade Resultate Ökologische: positiv Ökonomische: Hohe Transaktionskosten 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
5. Handelbare Rechte Zur Geschichte: Maßnahmen gegen den sauren Regen (Clean Air Act Amendment, EPA 1990) Instrumente Cap-and-Trade Anwendungsebene Landesweiter Handel auf Kraftwerksebene Resultate Ökologische: positiv Ökonomische: Kosten wesentlich geringer als geschätzt 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
5. Handelbare Rechte Zur Geschichte: Handelbare Rechte für Fischfangaquoten Neuseeland (1982) Canada (1983) Island, Australien (1984) Niederlande (1985) Grossbritannien, Italien, Portugal Resultate Ökologische: positiv Ökonomische: positive Problem: Regional begrenzt Oft auf nur wenige Fischarten angewandt 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
5. Weitere Beispiele für handelbare Rechte Aktuelle Beispiele: Slowakei SO2-Ausstoß von Kraftwerken über 50MW (90% des SO2-Ausstoßes (2002) Bis jetzt geringer Austausch Niederlande NOx-Ausstoß von Kraftwerken sowie verschiedener Industriesektoren (2004) Großbritannien CO2-Ausstoß von Kraftwerken sowie verschiedener Industriesektoren (2004) 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
5. Handelbare Rechte Definitionen Baseline and credit: Baseline = Standard, z.B. Gramm Pb/l Benzin Zuweisungen werden gegen diesen Standard ausgegeben Wenn die Emissionen geringer sind, kann die Differenz gehandelt werden Angewandt im NL NOx-Handels-Schema Ziel: Reduktion der Emission von 65mg/GJ Energie-Input 2004 auf 40 mg/GJ in 2010. 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
3.4 Handelbare Rechte (EU-Migliedsstaaten) Definitionen Cap and trade: Zuweisung dieser Obergrenze an die Teilnehmer des Systems Teilnehmer dürfen im Rahmen der Zuweisungen emittieren Nicht verbrauchte Zuweisungen können gehandelt werden Zuweisungen können gekauft werden, falls die eigenen nicht ausreichen „Cap and trade“ garantiert, dass das Ziel erreicht wird, sofern bestimmte Regeln beachtet werden 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
3.4 Handelbare Rechte (EU-Ebene) Definitionen Cap and trade: Zuweisung dieser Obergrenze an die Teilnehmer des Systems Teilnehmer dürfen im Rahmen der Zuweisungen emittieren Nicht verbrauchte Zuweisungen können gehandelt werden Zuweisungen können gekauft werden, falls die eigenen nicht ausreichen „Cap and trade“ garantiert, dass das Ziel erreicht wird, sofern bestimmte Regeln beachtet werden 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
3.5 Freiwillige Selbstverpflichtungen (Allgemein) Definitionen Cap and trade: Zuweisung dieser Obergrenze an die Teilnehmer des Systems Teilnehmer dürfen im Rahmen der Zuweisungen emittieren Nicht verbrauchte Zuweisungen können gehandelt werden Zuweisungen können gekauft werden, falls die eigenen nicht ausreichen „Cap and trade“ garantiert, dass das Ziel erreicht wird, sofern bestimmte Regeln beachtet werden 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
3.5 Freiwillige Selbstverpflichtungen (EU-Mitgliedsstaaten) Definitionen Cap and trade: Zuweisung dieser Obergrenze an die Teilnehmer des Systems Teilnehmer dürfen im Rahmen der Zuweisungen emittieren Nicht verbrauchte Zuweisungen können gehandelt werden Zuweisungen können gekauft werden, falls die eigenen nicht ausreichen „Cap and trade“ garantiert, dass das Ziel erreicht wird, sofern bestimmte Regeln beachtet werden 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
3.5 Freiwillige Selbstverpflichtungen (EU-Ebene) Definitionen Cap and trade: Zuweisung dieser Obergrenze an die Teilnehmer des Systems Teilnehmer dürfen im Rahmen der Zuweisungen emittieren Nicht verbrauchte Zuweisungen können gehandelt werden Zuweisungen können gekauft werden, falls die eigenen nicht ausreichen „Cap and trade“ garantiert, dass das Ziel erreicht wird, sofern bestimmte Regeln beachtet werden 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
4. Luftreinhaltung 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
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4. Luftreinhaltung Beziehung zwischen EU und nationaler Ebene: EU bestimmt häufig maximale Emissionsstandards durch eine Verordnung. Daabei werden verschiedene Instrumente gekoppelt (MBI mit Geboten) Nationale Behörden sind dann angehalten, diese Vorgaben auf nationaler Ebene umzusetzen Häufig werden verschiedene Instrumente gekoppelt eingesetzt 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
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4. Luftreinhaltung Beispiel: NOx Massnahmen auf europäischer Ebene 2 Schwerpunkte: - Emissionen hervorgerufen durch Kraftfahrzeuge im Strassenverkehr: EURO Normen I-V (VI) - Emissionen von Kraftwerken - LCP Direktive - IPPC- Direktive 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
4. Luftreinhaltung Grossfeuerungsanlagen Verordnung (LCP Dir.) Ziel: NOx Reduzierung In Kraft seit Mitte der 1980er Jahre Ohne LCP wären die Emissionen in 1990 um 1,5Mt höher gewesen 1995 kam es zu einer weiteren Reduktion EU Erweiterung und Ausdehnung der Direktive Bis 2004 waren etwa 50% des möglichen Potentials der Direktive ausgeschöpft 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
4. Luftreinhaltung 27/03/09, 15:00-19:00 V. Calenbuhr
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