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Veröffentlicht von:Imke Boeke Geändert vor über 11 Jahren
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Emissionshandel und Erneuerbare-Energien-Gesetz
Analyse der Interdependenzen, Darstellung und Bewertung legislatorischer Handlungsoptionen Max Rathmann Flensburg, 16. Oktober 2004
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Emissionshandel – Ein neues klimapolitisches Instrument
Trifft auf bestehende Instrumente Existieren Interdependenzen? Ist die Zielerfüllung gefährdet? Welche Handlungsoptionen zur Anpassung der Instrumente sind vorhanden? PROBLEMSTELLUNG: Mit dem EU-weiten Emissionshandel wird… … Wie z.B. Erneuerbare-Energien-Gesetz kurz EEG und Ökosteuer Wenn dies der Fall ist stellt sich die Frage nach … um die Zielerfüllung gewährleisten zu können. (Darüber hinaus wurde in der Arbeit der Frage nachgegangen ob es möglich ist durch Anpassung der Instrumente aneinander eine Wirkung zu erzielen, die die Summe ihrer Einzelwirkungen übertrifft.) Die Eignung der Instrumente soll dabei nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden, der Frage ob z.B. Ökosteuern (Preislösung für Emissionen) oder Quoten- oder Ausschreibungsmodelle (Mengenlösungen für Grünstrom) besser geeignet sind wird nicht nachgegangen.
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Qualitative Ziele von EEG und Emissionshandel und ihre Verknüpfung
Ziel: Entwicklung / Reduktion der Kosten von Backstop-Technologien Regenerative Wärme / Treibstoffe Produktion Grünstrom Ziel: Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung (mittelständisch / regional / ländlich) Substitution fossiler durch erneuerbare Energieträger Effizienz Einsparung Ziel: Exportchancen erhöhen Brennstoff-wechsel Carbon capture & storage Geringerer Einsatz fossiler Energieträger Ziel: Ressourcenschonung Durch Vorbildfunktion Nachahmer motivieren zur globalen Erreichung der Ziele und Erhöhung der Exportchancen Ziel: Konfliktvermeidung Abbildung nach und nach aufbauen lassen? Fettgedruckt: Direkter Zusammenhang Emissionshandel-EEG Normalgedruckt: Sonstiges zur Vervollständigung Pfeil von unten nach oben bedeutet: „Erreichbar durch …“ Pfeil von oben nach unten bedeutet: „Führt zu …“ Ziele stehen nicht im Widerspruch zueinander. Ziel: Importabhängigkeit verringern Reduktion prozessbedingter Emissionen Reduktion energiebedingter Emissionen Ziel: Umweltschutz Emissionsreduktionen Ziel: Klimaschutz Emissionshandel Quelle: Eigene Darstellung
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Überschneidung von Strommarkt und Emissionshandel
EEG - fähiger Grünstrom Nicht EEG - fähiger Grünstrom Atomstrom Nicht zertifikatepflichtiger Strommarkt Fossils trom Feuerungsanlagen mit einer Zertifikatepflichtiger Feuerungswärmeleistung über = Fossilstrom 20 MW zur Produktion von (Zertifikatemarkt) Emissionshandel Strom Emissionshandel deckt nicht die gesamten Emissionen ab: Obendran fehlen die Emissionen des Nicht zertifikatepflichtigen Fossilstroms, unten die Emissionen der anderen Sektoren wie Verkehr und Haushalte. Sonstige Feuerungsanlagen & prozessbedingte Emiss ionen der Industrie Quelle: Eigene Darstellung
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Wirkung des EEG auf den Emissionshandel I
Grünstrom substituiert Fossilstrom und führt dadurch zu Emissionsreduktionen Grünstrom konkurriert als Emissionsreduktionsmaßnahme mit Effizienzmaßnahmen Einsparung Carbon capture & storage Brennstoffwechsel
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Wirkung des EEG auf den Emissionshandel II
Beeinflussung des CO2-Zertifikatemarktes durch das EEG bei geschlossener Koexistenz Grenzvermeidungs - kosten, Zertifikatepreis & spezifische Differenzkosten des EEG GVK Grünstrom GVK S onstige Re duktionsmaßnahmen P EEG P CO 2 P’ CO 2 Grünstrommenge dargestellt durch vermiedene CO2-Emissionen. Bei isolierter Betrachtung des CO2-Zertifikatemarktes (EEG existiert nicht) konkurriert … QCO2 Grünstrom + QCO2 Sonstige Reduktionsmaßnahmen = erforderliche Gesamtreduktionen). Koexistenz von CO2-Zertifikatemarkt und EEG (PEEG = EEG-Vergütung – Marktpreis Strom = Differenzkosten) Emissionsreduktionen kommen dem EH zugute, werden aber über EEG-Umlage finanziert! Der Zertifikatepreis wird ausschließlich durch die Grenzvermeidungskosten der sonstigen Reduktionsmaßnahmen bestimmt, die gesunkene Nachfrage führt dabei zu einem Absinken des Zertifikatepreises (P’CO2). Aus Gründen der Vollständigkeit sei in diesem Zusammenhang erwähnt: Wenn mit dem EEG ausschließlich das Ziel Emissionsreduktionen verfolgt werden würde, könnte der Unterschied zwischen der hell- und der dunkelgrauen Fläche in Abbildung 5.7 oben als volkswirtschaftlicher Effizienzverlust gegenüber der ausschließlichen Nutzung des Emissionshandels bezeichnet werden. Aufgrund der vielfältigen Ziele des EEG (vgl. Kapitel 3.1, 5.1 & 6.1.1) griffe eine solche Aussage aber zu kurz. Des Weiteren kann daraus nicht abgeleitet werden, welches dieser beiden Klimaschutzinstrumente zu einem stärkeren Anstieg der Strompreise führt. Dieser Frage wird in den Kapiteln und nachgegangen. Reduktionsmenge Q CO Q CO 2 Grünstrom 2 Sonstige Reduktionsmaßnahmen Quelle: Eigene Darstellung nach Bräuer et al. 2000, S. 14.
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Wirkung des EEG auf den Emissionshandel III
Zertifikatepreis reduziert sich Andere Emissionsreduktionsmaßnahmen werden aus dem Markt gedrängt Verteilungseffekte: Emissionsreduktionen werden über EEG-Umlage finanziert, nicht über Emissionshandel Emissionsreduktionen des EEG werden vom Emissionshandel absorbiert D.h. Klimaschutzziele & -resultate der Instrumente können nicht addiert werden, entscheidend ist der Emissionshandel! Quantifizierung Emissionsbudget (501 Mt CO2/a) zu (499 Mt CO2/a) = -2 Mt CO2/a Emissionsreduktion durch Grünstrom nach EEG (15 Mt CO2/a) zu (37 Mt CO2/a) = -22 Mt CO2/a Energiesektor = 368 Mt CO2/a 6%iger Anstieg der Produktion/der spezifischen Emissionen oder Zertifikateverkauf möglich!
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Wirkung des EEG auf den Emissionshandel IV
Bewertung Begründung des EEG wird angreifbar Geringerer Anpassungsdruck für Emissionshandelsteilnehmer Handlungsoptionen Einbeziehung der von EEG-vergütetem Grünstrom verursachten Emissionsreduktionen ins Emissionsbudget Wird von der EU-Kommission gefordert Früherer Entwurf des NAP sah dies auch vor Für jede Handelsperiode erneut ex ante auf der Basis von Prognosen Führt zu geringerem Reduktionsdruck in den nicht vom Emissionshandel erfassten Sektoren Änderung der Begründung des EEG Kein eigenständiger Klimaschutzeffekt Behebt Defizite des Emissionshandels/Fokus auf Nicht-Klimaschutzziele „Mitgliedstaaten, die beabsichtigen, den Anteil erneuerbarer Energiequellen, der Kraft-Wärme-Kopplung oder anderer Formen kohlenstoffarmer bzw. kohlenstoff-freier Kraft- und Wärmeproduktion zu erhöhen, sollten den Anteil [der Emissionen der erfassten Anlagen an den Gesamtemissionen] verringern.“ „Die Kommission erinnert daran, dass alle Mitgliedstaaten, einschließlich der künftigen Mitgliedstaaten, sich im Rahmen der Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt dazu verpflichtet haben, den Anteil erneuerbarer Energiequellen an der Stromerzeugung zu erhöhen.“ (Punkt 16 in KOM 2004, S. 6)
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Wirkung des Emissionshandels auf die Grünstromproduktion I
Übertragungsregel im NAP benachteiligt erneuerbare gegenüber fossilen Energieträgern Bei Anlagenstilllegung können zugeteilte Zertifikate für 4 Jahre auf Neuanlagen übertragen werden Führt meist zu Überausstattung mit Zertifikaten = finanzieller Vorteil! Sofern Neuanlage derselben Anlagenkategorie angehört Anlagenkategorie Stromproduktion (in Anhang 1 der 34. BImSchV) umfasst ausschließlich Kraftwerke, die fossile Brennstoffe einsetzen (schließt Biomasse ein) Betrifft vor allem nicht EEG-fähige Grünstromproduktion … da eine gleichzeitige Zertifikatezuteilung und Teilnahme an EH als auch eine EEG-Vergütung nicht möglich ist, und die EEG-Vergütungen gegenüber dem Zertifikatewert in den kommenden Jahren voraussichtlich finanziell attraktiver sind.
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Wirkung des Emissionshandels auf die Grünstromproduktion II
Bewertung Übertragungsregel führt dazu, dass in geringerem Maße nicht EEG-fähiger Grünstrom produziert wird Wirkt sich negativ auf diejenigen Ziele aus, die an Grünstromproduktion bzw. einen geringeren Einsatz fossiler Energieträger gekoppelt sind Handlungsoptionen Abschaffung der Übertragungsregel Einbeziehung von Grünstrom in die Übertragungsregel Grünstrom kann von Übertragungsregel noch stärker profitieren als Fossilstrom … als dies ohne Übertragungsregel oder bei Anerkennung von Grünstrom nach der Übertragungsregel der Fall wäre.
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Fazit EEG verringert die ökonomische Effizienz des Emissionshandels
Existenz des EEG aber weiterhin gerechtfertigt durch Wirkung auf die statische und dynamische Effizienz des Emissionshandels über Effizienz hinausgehende gesellschaftliche Ziele Ziele von EEG und Emissionshandel sind vereinbar Es existieren negative Interdependenzen, die aber behebbar sind durch Anpassung des Emissionsbudgets oder Änderung der Begründung des EEG Erweiterung oder Abschaffung der Übertragungsregel … so wie dies alle zusätzlichen Klimaschutzinstrumente und ein großer Teil der Allokationsregeln selbst tun statische (Marktversagen im Bereich externer Kosten, die nicht von CO2 verursacht) dynamische (Marktversagen im Bereich technologischer Innovation und Diffusion) …hinsichtlich der gemeinsamen Ziele von EEG und Emissionshandel negative Inter …
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