Juristische Fragen rund ums Älterwerden

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Immobilien in der Nachfolgeplanung
Advertisements

Gesetzliche Erbfolge und Testament
Herzlich Willkommen zu der heutigen Informationsveranstaltung!
Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO)
Erbrecht.
Erben und Vererben in Österreich
Familienrecht -Eherecht- -Zugewinnausgleich
Testament und Überlassung
Erben und Vererben - eine komplizierte Sache (für Unternehmer) 27
News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht02/2010 © Verlag Fuchs AG Konkubinat 1.Frau Hofstetter und ihr Lebenspartner kannten sich 12 Jahre lang.
„V o r s o r g e n – f ü r a l l e“ Referent: Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl, Geseke Notar in Geseke.
Da in casu die Frau entmündig ist, kann sie nicht mündig sein. Daraus resultiert bereits ihre Handlungsunfähigkeit. Dies geht explizit aus ZGB 17 hervor.
Regenbogenfamilien Rechtliche Aspekte
Informationsveranstaltung für deutsche Staatsangehörige in Belgien
Einführung in das Erbrecht
Titel, Thesen, Testamente
Gütergemeinschaft (vgl. ZGB 221 ff.): Situation während der Ehe
Errungenschaftsbeteiligung: Situation während der Ehe
Vorgeschichte bis ins 18. Jh.: Neues Namensrecht 2011:
Kundenveranstaltung der Raiffeisen Regionalbank
Informationsveranstaltung für deutsche Staatsangehörige in Belgien Erbrecht.
Informationsveranstaltung für deutsche Staatsangehörige in Belgien
Notieren Sie Assoziationen, die folgendes Foto bei Ihnen auslöst.
Unternehmensnachfolge
Steuern Die Besteuerung von Kapitalleistungen: Charakteristisch und einheitlich ist, dass derartige Kapitalien getrennt vom übrigen Einkommen und mit.
Erbrecht in der Patchwork-Familie
Die gesetzliche Erbfolgeregelung Sind in einer Parentel keine Erbberechtigte vorhanden, fällt die Erbschaft an die nächste Parentel. = Frau = Mann Grosseltern.
Dr. Christoph Beer Öffentlicher Notar, Wien
Gemeinschaftliches Testament
Unterschiede des Nachlassrechts in den Baltischen Staaten, Österreich und Deutschland Notarin Ilze Metuzāle
Inhaltsübersicht Einführung 2. Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen
1. Vorarlberger Immobilien-Tag
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
Grundlagen des Erbrechts
Familienrecht.
Vorsorgevollmacht 2. Vorsorgevollmacht
Erbrecht Theorie und Beispiele.
Ausgewählte Probleme bei der Unternehmensnachfolge
Dr. Eva-Maria Schmid-Strutzenberger
Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht „Engagement weiter wirken lassen – Das eigene Testament“ Fachvortrag.
Erbrecht Gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag und Testament
Immobilien vererben? Vortrag am in den Geschäftsräumen der
Testamentsgestaltung für Eheleute Recht-Verständlich! e. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht
1.
Rechtliche Aspekte der Unternehmernachfolge Notarin Julia Priemer-Bleisteiner.
Erbrecht Vortrag vor der Kolpingsfamilie Vennhausen am 04. März 2008.
SKFM für das Bitsue Speyer e.V. 1 Ein Augenblick kann alles verändern- Unterstützung statt Bevormundung Vortrag von Michael Neis SKFM-Diözesanverein.
UNTERNEHMENSNACHFOLGE Asset Deal vs. Share deal
Alle Artikel erhältlich unter
Überblick über das österreichische Erbrecht
Gütergemeinschaft (vgl. ZGB 221 ff.): Situation während der Ehe
Situation von Adoptivfamilien in Deutschland – Informationsaustausch, Kontakt und Kommunikation über die Adoption Ina Bovenschen & Fabienne Dietzsch.
Hauskauf und Versicherungen
Die gesetzliche Erbfolgeregelung Sind in einer Parentel keine Erbberechtigte vorhanden, fällt die Erbschaft an die nächste Parentel. = Frau = Mann Grosseltern.
Frauen entdecken Jesus
Die Familie.
Meine Familie.
DIE FAMILIE.
Meine Familie 2 ich Eltern Mutter Vater Hier ist meine Familie. Bruder
Errungenschaftsbeteiligung: Situation während der Ehe
§ § § Lebzeitige (Nachfolge-)Regelungen als vorweggenommene Erbfolge
Wer entscheidet für mich, wenn ich es einmal nicht mehr kann?
Nebengebiete Erbrecht 11. Woche.
Erbrecht Jörg Wittenwiler Vorstellung (woher, was und seit wann)
Nebengebiete Erbrecht 10. Woche.
Von Notar Andreas Jaggi
Produkt-Kurzpräsentation Gothaer VermögensPlan Premium
Für jetzt. für später. für mich. Lustvoll älter werden
Offene Sprechstunde Erziehungs- und Entwicklungsberatung, Lebens- und Konfliktberatung - Termine 2018 – 19. Oktober 14. Dezember Uhr Iris Rothfeld,
Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vererben und Erben
 Präsentation transkript:

Juristische Fragen rund ums Älterwerden Reformierte Kirchgemeinde Murten Informationsveranstaltung vom 3. Oktober 2018 Juristische Fragen rund ums Älterwerden Nachfolgeplanung / Ehe-Erbrecht / Dokumente Kurt Schwab, Fürsprecher und Notar

Inhaltsverzeichnis Kontext Die Frage der Zweckmässigkeit Welche juristischen Instrumente gibt es im Allgemeinen Das rechtliche System Die gesetzlichen Möglichkeiten des Eherechts Die gesetzlichen Möglichkeiten des Erbrechts Patchwork-Familien – eine Illustration Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

Schutz des überlebenden Partners wie? I. Kontext Die relevante Zeitachse Tod eines Ehepartners / Tod des zweiten Ehepartners L L + L + + Schutz des überlebenden Partners wie? Was dann ?? Vorsorge- auftrag?? Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

II. Die Frage der Zweckmässigkeit Sechs Punke, die bei einer Nachlassplanung zu beachten sind : 1° Jede familiäre Situation ist grundsätzlich einmalig. « Standard-Lösungen » sind sehr oft nicht opportun. 2° Analyse der Situation des überlebenden Ehegatten im Hinblick auf - seine Bedürfnisse ; - die Gegebenheiten bezüglich der Kinder ; - die vorhandene Vermögensstruktur. Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

II. Die Frage der Zweckmässigkeit 3° Bei gemeinsamen Kindern, wo diese zum Vorteil des überlebenden Ehegatten benachteiligt werden, ist zu beachten : - Wiederverheiratung ; - Veränderungen des Vermögens ; - Alters- und Pflegeheimproblematik. 4° Ohne gemeinsame Kinder oder bei nicht-gemeinsamen Kindern kann die Bevorzugung des überlebenden Ehegatten zu einem starken Ungleichgewicht zwischen den betroffenen Familien führen, je nach Abfolge der Todesfälle (welche absolut zufällig ist). 5° Es müssen die steuerlichen Konsequenzen beachtet werden. 6° Die Erbschaftsregelung kann vorweggenommen werden (zu Lebzeiten). Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

III. Juristische Instrumente im Allgemeinen A. Grundlagen Generelle Ordnung Gesetz Freiwillig ZGB Eherecht Erbrecht Ehevertrag L-VvTw Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

III. Juristische Instrumente im Allgemeinen B. Arten Verfügungen von Todes wegen einseitig vertraglich Testament (jederzeit änderbar) Erbvertrag (nur mit Zustimmung) Zuwendung Erbverzicht Frage : Wie stark will man sich mit dem Ehegatten und/oder den Kindern binden? Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

III. Juristische Instrumente im Allgemeinen C. Form eigenhändig Erbvertrag öffentlich (mit Zeugen) Testament öffentlich (mit Zeugen) Ehevertrag öffentlich mündlich Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

IV. Das rechtliche System 1° Der Tod führt zur Auflösung des Güterstandes ; die Auflösung des Güterstandes kommt immer (!) vor der Erbschaftsregelung. 2° Das Gesetz hat ein System für den Fall, dass nichts geregelt wurde. 3° Das Vorgehen ist wie folgt: Gesetz = Wille Kein Handlungsbedarf J Vorkehrungen treffen N Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

IV. Das rechtliche System 4° Das Gesetz beschränkt die Autonomie der Ehegatten: - im Eherecht (Wahl des Güterstandes, ZGB 216, etc.) ; - im Erbrecht (das Pflichtteilsrecht, etc.). Es geht immer darum, festzustellen, inwieweit man ohne Zustimmung von Dritten (Kinder, Eltern) entsprechende Dispositionen treffen kann. Autonomer Regelungsraum Regelungsraum durch Zustimmung Dritter Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

V. Gesetzliche Möglichkeiten des Eherechts A. Wahl des Güterstandes gesetzlich: Errungenschafts-beteiligung E-B modifiziert (ZGB 199 und 216) Güterstand Vereinbarung Gütergemein- schaft Gütertrennung Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

V. Gesetzliche Möglichkeiten des Eherechts B. Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung Ehemann Ehefrau Errungen-schaft Total der Errungenschaft ½ ½ Eigengut Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

V. Gesetzliche Möglichkeiten des Eherechts B. Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung Beispiel : Albert und Bernadette haben 1980 geheiratet ; sie haben zwei gemeinsame Kinder. Damals hatten sie kein Vermögen. Beide sind während der Ehe einer Beschäftigung nachgegangen. Im Jahre 1990 hat der Ehemann ein Haus für die Familie zum Preis von Fr. 500’000.– gekauft; er hat Fr. 100’000.– Eigenmittel investiert und eine Hypothek von Fr. 400’000.– errichtet. Der Ehemann ist am 1. Januar 2018 gestorben. Das Haus hat nun einen Wert von Fr. 800'000.--; die Hypothek wurde bis auf Fr. 100'000.-- zurückbezahlt. Die Ehefrau konnte Fr. 200'000.– auf einem Konto ansparen. Der Ehemann hat 2017 Fr. 300’000.-- von seinem Vater geerbt. Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

V. Gesetzliche Möglichkeiten des Eherechts B. Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung Ehemann Ehefrau Konto 200’000 Errungenschaft 800’000 100’000 Konto 300’000 Eigengut Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

V. Gesetzliche Möglichkeiten des Eherechts B. Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung Summe der Errungenschaften Haus 800’000 + Konto 200’000 1’000’000 - Hypothek 100’000 Nettoerrungen- schaft 900’000 Eigengut Mann: 300’000 Eigengut Frau: 0 Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

V. Gesetzliche Möglichkeiten des Eherechts B. Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung Die Hälfte der Nettoerrungenschaft beträgt Fr. 450’000.--. Die Ehefrau hat daher eine Forderung von Fr. 250’000.– gegenüber der Erbschaft. Erbmasse des Ehemanns Haus 800’000 + Erbschaft 300’000 1’100’000 - Hyp-schuld 100’000 - Forderung EB 250’000 750’000 Anteil Ehefrau 375’000 Anteil Kinder 375’000 Die Ehefrau hat somit Ihre Ersparnisse 200’000 + Forderung EB 250’000 + Erbteil 375’000 825’000 Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

V. Gesetzliche Möglichkeiten des Eherechts B. Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung Bei gemeinsamen Kindern kann mit Ehevertrag die gesamte Errungenschaft dem überlebenden Ehegatten zugeteilt werden (ZGB 216 I). Die Erbmasse beträgt somit nur Fr. 300’000.-- (erhaltene Erbschaft von Vater). Die Kinder erhalten davon die Hälfte, nämlich Fr. 150’000.--. Die überlebende Ehefrau erhält dann : die gesamte Errungenschaft : Fr. 900’000.– netto ; ihren Anteil an der Erbschaft : Fr. 150’000.-- netto. Dies ergibt somit Fr. 1’050’000.– (anstatt gemäss Gesetz: Fr. 825’000.--)   Bei Gütertrennung der Ehegatten bleibt das Ersparte der Ehefrau von Fr. 200’000.– in ihrem Vermögen. Die Erbmasse beträgt Fr. 1’000’000.--, so dass sie aus Erbrecht Fr. 500’000.– erhalten wird; zusammen mit ihren Fr. 200’000.– ergibt dies Fr. 700’000.--. Für die Kinder: Fr. 500’000.--. Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

VI. Gesetzliche Möglichkeiten des Erbrechts A. Erbe und Vermächtnisnehmer Gesamtnachfolge Erbe Einzelnachfolge Vermächtnisnehmer Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

VI. Gesetzliche Möglichkeiten des Erbrechts B. Das Pflichtteilsrecht (Art. 471 ZGB) Das Pflichtteilsrecht wird in Relation zum gesetzlichen Erbteil berechnet: ¾ für die Kinder; ½ für den Ehegatten; ½ für die Eltern Im vorgennanten Beispiel, wo die Errungenschaft ganz dem überlebenden Ehegatten zugewiesen wurde, ist die Erbmasse noch Fr. 300’000.--. Der gesetzliche Erbteil der Kinder beträgt Fr. 150’000.--, ihr Pflichtteil somit also Fr. 112’500.– (3/4 von Fr. 150’000.--). Sind pflichtteilsgeschützte Erben vorhanden, deren Rechte man nicht respektieren will, kann man entweder - » darüber hinwegsehen », mit dem Risiko einer Anfechtungsklage, - oder einen Erbverzichtsvertrag mit den Betroffenen abschliessen. Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

VII. Patchwork-Familien- eine Illustration Peter und Daniela sind seit 1990 verheiratet. Sie haben keine gemeinsamen Kinder. Peter hat aber einen Sohn Emil. Daniela hat keine Kinder, ihre Eltern sind bereits verstorben: sie hat aber noch ihre Schwester Susanne. Sie hatten kein Vermögen bei der Heirat. Während der Ehe hat der Ehemann Fr. 200’000.--, die Ehefrau Fr. 300’000.– erspart. Die Ehefrau hat zudem 2017 Fr. 500’000.– von ihren Eltern geerbt. Peter Daniela Susanne Emil Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

VII. Patchwork-Familien – eine Illustration A. Vorversterben des Ehemanns Ehemann Ehefrau 200’000 Total der Errungenschaft 300’000 ErrungS ½ ½ 500’000 250’000 + 250’000 750’000 500’000 EigenG Die Erbschaft besteht aus der Errungenschaft des Ehemannes von Fr. 200’000.– und einer Forderung gegenüber der Ehefrau von Fr. 50’000.-- [(200’000 + 300’000) / 2 – 200’000] ; sie beträgt daher Fr. 250’000.--. Die Ehefrau erhält die Hälfte, ausmachend Fr. 125’000.--. Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

VII. Patchwork-Familien – eine Illustration A. Vorversterben des Ehemanns Die Ehefrau erhält daher : Eigengut Fr. 500’000.-- Errungenschaft Fr. 300’000.-- ./. Forderung Ehemann Fr. 50’000.-- + ½ Erbschaft Fr. 125’000.-- Fr. 875’000.-- Der Sohn Emil erhält Fr. 125’000.---. Falls die Ehefrau kurz danach verstirbt, erbt die Schwester Susanne die gesamten Fr. 875’000.--. Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

VII. Patchwork-Familien – eine Illustration B. Vorversterben der Ehefrau Die Erbschaft besteht aus der Hälfte der Errungenschaft (Fr. 250’000.--) und dem Eigengut der Ehefrau (Fr. 500’000.--), ausmachend Fr. 750’000.--. Da ohne Kinder wird die Erbschaft dem Ehemann (3/4) und der Schwester (1/4) zugewiesen. Der Ehemann erhält daher - aus Errungenschaft Fr. 250’000.-- - aus Erbschaft Fr. 562’500.-- Fr. 812’500.-- Die Schwester erhält nur Fr. 187’500.– (anstatt allenfalls Fr. 875’000.--). Falls er kurz danach verstirbt, erhält der Sohn Fr. 812’500.– (anstatt Fr. 125’000.--). Sollte der überlebende Ehegatte durch Erbvertrag/Testament zusätzlich noch begünstigt sein, so wird die Situation noch gravierender. Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

VII. Patchwork-Familien – eine Illustration B. Vorversterben der Ehefrau Wie kann man diese Vermögensverschiebung unter den zwei beteiligten Familien verhindern ? Einige Lösungsansätze : 1° die Nutzniessung am Vermögen einräumen ; 2° Vor- und Nacherbeneinsetzungen ; 3° gegenseitiger Erbverzicht. Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

VII. Patchwork-Familien – eine Illustration B. Vor- Nacherbeneinsetzung auf Ueberrest Sohn Familie Bsp. Vor-Nacherbeneinsetzung auf Ueberrest : Im gezeigten Beispiel sind beide Ehegatten damit ausdrücklich einverstanden, dass der Ueberrest des vom Vorverstorbenen erworbenen Vermögens zurück an die entsprechende Familie geht. Bei Vorversterben des Ehemannes heisst das – bei unverändertem (!) Vermögen -, der Sohn erbt Fr. 125’000.– von seiner Stiefmutter. Bei Vorversterben der Ehefrau heisst das – bei unverändertem (!) Vermögen -, die Schwester erbt von ihrem Schwager die damals erhaltenen Fr. 562’500.–. Kurt Schwab Fürsprecher und Notar, in Kerzers und Murten

Schlussbetrachtungen Analyse der Familien- und Vermögensverhältnisse Entschluss über Nachlassregelung fassen (inkl. digitaler Nachlass) Erstellen der rechtlichen Grundlagen (Ehevertrag, Testament, Erbvertrag)

Schlussbetrachtungen Zusätzlich ist nicht zu vergessen: Vorsorgeauftrag für den Fall der Unzurechnungsfähigkeit vor dem Tod Patientenverfügungen, Generalvollmachten, Bankvollmachten, PK/Versicherungsmappe sog. „Anordnungen für den Todesfall“ „Exit“

„Wohlfühl-Paket“ Ehe-Erbvertrag / Testament Vorsorgeauftrag Patientenverfügungen „Anordnungen für den Todesfall“ Generalvollmachten Bankvollmachten PK/Versicherungsmappe „Exit“ (Regelmässige Ueberprüfung des „Wohlfühl-Pakets“!!!)