Zuschreibende Begriffe

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Das Fahrlässigkeitsdelikt
Advertisements

11 Verantwortung
Übersicht I. Netzzugang 1. Anschlusspflicht
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
STRAFRECHT BT HEHLEREI (ART.160)
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT HEHLEREI (ART.160) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT VERBREITEN MENSCHLICHER KRANKHEITEN (ART.231) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität.
STRAFRECHT BT ERPRESSUNG (ART.156)
STRAFRECHT BT DIEBSTAHL Art. 139 StGB
Rechtliche Grundlagen
Leistungskurse und Prüfungsfächer
法學德文名著選讀(一) Lektion 12 范文清 / 蕭雯娟. Text 1 Prüfungsschemata für strafrechtliche Übungsarbeiten Die folgenden Prüfungsschemata sind keine „vorfabrizierten“
Aufbau der Rechtsordnung
Von Unternehmen und Unternehmern
Schuldausschlussgründe Rechtsirrtum, Notwehrexzess, entschuldbarer Notstand, Nötigungsnotstand Prof. Dr. Sarah Summers.
STRAFRECHT BT DIE ANEIGNUNGSDELIKTE
Wirtschaftsstrafrecht SS 2014 PD Dr. Luís Greco Teil 3. Sanktionen
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT ERPRESSUNG (ART.156) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT UNGETREUE GESCHÄFTSBESORGUNG (ART.158) Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
STRAFRECHT BT VERUNTREUUNG Art. 138 StGB
STRAFRECHT BT ANDERE DELIKTE GEGEN DIE VERFÜGUNGSMACHT ART.141, 141 bis, 144 StGB Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT BRANDSTIFTUNG (ART.221) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT GERINGFÜGIGE VERMÖGENSDELIKTE (ART.172 ter ) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität.
STRAFRECHT BT DIE UNRECHTMÄSSIGE ANEIGNUNG Art. 137 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
STRAFRECHT BT Raub Art. 140 StGB Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
STRAFRECHT BT DER BETRUG Art.146 StGB
STRAFRECHT BT DIEBSTAHL Art. 139 StGB
STRAFRECHT BT Raub Art. 140 StGB
STRAFRECHT BT DIE ANEIGNUNGSDELIKTE FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
STRAFRECHT BT VERWANDTE DELIKTE: ENTZIEHUNG UND BESCHÄDIGUNG VON DATEN ART.143, 143 BIS, 144 BIS StGB Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT WUCHER (ART.157) Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT ERPRESSUNG (ART.156) Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT HEHLEREI (ART.160) Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
Axiome der Zurechnung Friedrich Toepel.
Grundkurs Strafrecht II Prof. Dr
Aufbauschema - § 315 c StGB Obj. Grundtatbestand:
Hon.-Prof. Dr. Irene Welser 1 Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen 3. Einheit WS 2015/16 Hon.-Prof. Dr. Irene Welser Partner CHSH.
§ Alt. Herstellen einer unechten Urkunde Was erscheint als erklärt: Willenserklärung Zeugniserklärung Wodurch wird scheinbar erklärt: dauerhafte.
§ 266 Missbrauchstatbestand Vom Täter getätigtes Rechtsgeschäft Dabei genutzte Befugnis: Vertretungsbefugnis oder Verfügungsbefugnis über fremdes Vermögen.
Untreue, § 266 (2). Aktueller Hinweis § 217 StGB lässt sich jetzt unter nachlesen. 2.
1 Organisation und Führung im Einsatz. Grundlagen der Führung im Einsatz 2  Führung ist ein kontinuierlicher Prozess.
Grundlagen 4: Kausalitätsfragen im Personenschadensrecht.
Asylrecht Grundlagen und Flüchtlingseigenschaft. Grundlagen Asylrecht = Kombination von –Flüchtlingskonvention –nationalem (schweizerischem) Gesetzesrecht.
Methodenlehre der Rechtswissenschaft Wintersemester 2016/17.
Was führt Jugendämter dazu, Jugendliche im Ausland unterzubringen? Friedhelm Haussels 02173/
Methodenlehre der Rechtswissenschaft
Lernkartei für Steuerfachangestellte Thema: BGB
27. Vorlesung: Juristische Aspekte der Psychiatrie
§ 138 BGB Abs. 2 (2)Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen.
Aufbauschema der a.l.i.c. Tatbestand des Delikts Obj. Tb. Subj. Tb.
Aufbauschema § 142 Abs. 1: Tatsituation Unfall im Straßenverkehr
Typusbegriffe Gewahrsam – konjunktive Definition: „Gewahrsam ist die von einem (natürlichen) Herrschaftswillen getragene, in ihrem Umfang von der Verkehrsanschauung.
Vertiefung Strafrecht
Ars combinatoria § 23 Abs. 1 StGB § 12 Abs. 1 StGB § 22 StGB
II. Die Subsumtion.
Aufbau des Tatbestandes
Die fünf Postulate der systematischen Auslegung
Sonderformen der Urkunde
Übungen im Strafrecht I
Berichtigung von Erklärungen vs.
Übungen im Strafrecht I
Einheit 10: Der allgemeine Aufopferungsanspruch
Einheit 12: Der Folgenbeseitigungsanspruch
Einheit 11: Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch
Argumentum a fortiori (Erst-Recht-Schluss)
Ein Unternehmen (100 Mitarbeiter) hat in der Vergangenheit keinen Wert auf Sicherheit und Gesundheit gelegt. Irgendwie ging es immer. Dementsprechend hoch.
Argumentum a fortiori (Erst-Recht-Schluss)
Negation - S1 Konjunktion S1 ^ S2 Disjunktion S1 v S2 Alternative
 Präsentation transkript:

Zuschreibende Begriffe Normativer Schuldbegriff § 20 StGB Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Zuschreibende Begriffe Der Begriff des dolus eventualis nach der Rechtsprechung „Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, weiter, dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet. Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinander liegen, müssen vor der Annahme des bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden. Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalles, in welche vor allem die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage mit einzubeziehen sind.“

Konjunktive Klassenbegriffe Begriffsformen Klassenbegriffe Konjunktive Klassenbegriffe Definition Verwaltungsakt: Verwaltungsakt ist jede hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Definition Vertrag: Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen, Angebot und Annahme, von mindestens zwei Personen besteht. Definition Urkunde: Urkunden iS des Strafrechts sind verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen und die ihren Aussteller erkennen lassen.

Disjunktive Klassenbegriffe Begriffsformen Klassenbegriffe Disjunktive Klassenbegriffe Definition Täter: Täter ist wer die Tat selbst oder durch einen anderen oder gemeinschaftlichen mit anderen begeht (vgl. § 25 StGB) Definition Körperverletzung: Eine Körperverletzung begeht wer einen anderen körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt (vgl. § 223 StGB)

Konjunktive und disjunktive Definitionen Konjunktive Definition Zueignung: Eine Sache eignet sich zu, wer sie dem Eigentümer dauernd entzieht und sich selbst, mindestens vorübergehend, als ihr Eigentümer geriert. Disjunktive Definition Zueignung: Eine Sache eignet sich zu, wer diese ihrer Substanz nach oder ihrem Wert nach seinem Vermögen einverleibt. oder Eine Sache eignet sich ebenfalls zu, wer den Wert oder die Substanz eines Wertpapiers dem Eigentümer auf Dauer entzieht und seinem Vermögen einverleibt.

Disjunktive Definition mit Teildefinition „Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen tötet.“ „Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft (…).“

Typusbegriffe Gewahrsam – konjunktive Definition: „Gewahrsam ist die von einem (natürlichen) Herrschaftswillen getragene, in ihrem Umfang von der Verkehrsanschauung bestimmte Verfügungsgewalt über eine Sache.“ (Kindhäuser LPK § 242 Rn. 21) oder: „Gewahrsam ist die tatsächlich-soziale, von einem Herrschaftswillen getragene Herrschaft einer natürlichen Person über eine Sache.“ (Küper BT, S. 445) Komparative Regel: Je intensiver die tatsächliche Sachherrschaft (Zugriffsmöglichkeit) einer Person auf eine Sache ist, desto geringer müssen die Anforderungen an die soziale Anerkennung dieser Sachherrschaft sein, und umgekehrt, je intensiver die soziale Anerkennung des Herrschaftsverhältnisses einer Person über eine Sache ist, desto schwächer kann ihre tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die Sache ausgeprägt sein, um den Gewahrsamsbegriff zu erfüllen.

Typusbegriffe Leitender Angestellter – eine Alternative der Legaldefinition (§ 5 III Ziff. 3 BetrVG): „regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; (…).“ Komparative Regel: Je höher die fachliche Qualifikation eines Angestellten ist, desto eher ist er zu den leitenden Angestellten zu zählen. Je größer der Einfluss des Angestellten auf wichtige Entscheidungen im Betrieb ist, desto eher ist er zu den leitenden Angestellten zu zählen.

Typusbegriffe Pflicht für fremde Vermögensinteressen zu sorgen, § 266 StGB, sog. Treuepflicht Steigerbare Merkmale: Höhe der Vermögenswerte, über die entschieden wird Freiheit der Entscheidung Dauer des Rechtsverhältnisses Komparative Regeln: Je höher die Vermögenswerte desto kürzer kann die Dauer des Rechtsverhältnisses und desto geringer kann die Entscheidungsfreiheit sein (Beispiel: Notar bei der Abwicklung eines Grundstückskaufs) Je größer die Entscheidungsfreiheit und je länger die Dauer des Rechtsverhältnisses, desto geringer können die Vermögenswerte sein (Beispiel: Handlungsreisender)