INSOLVENZERKLÄRUNG / PRIVATKONKURS

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 Präsentation transkript:

INSOLVENZERKLÄRUNG / PRIVATKONKURS

WAS - WOZU - WANN -WIE - WAS DANACH Art. 191 SchKG Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz B. Auf Antrag des Schuldners 1 Der Schuldner kann die Konkurseröffnung selber beantragen, indem er sich beim Gericht zahlungsunfähig erklärt. 2 Der Richter eröffnet den Konkurs, wenn keine Aussicht auf eine Schuldenbereinigung nach den Artikeln 333 ff. besteht. Die Schulden bleiben nach dem Konkurs bestehen! Das Verfahren kostet Geld

WAS - WOZU - WANN -WIE - WAS DANACH Stopp aller Pfändungen Mehr Ruhe vor dem Betreibungsamt Konkursverlustscheine = Zinsstopp Besseres Budget nach Konkurs «Wirtschaftliche Erholung» Stopp der Neuverschuldung Steueraktualität

WAS - WOZU - WANN - WIE - WAS DANACH Stabilität: Einkommen, Beruf, Wohnung, Gesundheit, familiäre Verpflichtungen sind geklärt und voraussehbar. Ausgeglichenes Budget Kein Neuverschuldungs-Risiko Geringe oder keine Sanierungsquote Administrative Kompetenz vorhanden Finanzkompetenz vorhanden Wissen über das Verhalten nach dem Konkurs

WAS - WOZU - WANN - WIE - WAS DANACH Vorgängige Information und Beratung Antragsformular ausfüllen Unterlagen dem Konkursamt zustellen Vollständige Gläubigerliste erstellen Strafbestimmungen lesen und visieren Kostenvorschuss organisieren - wird in der Regel durch PLUSMINUS geleistet - CHF 3’500 – 4’500 plus Honorar CHF 500 - 1’000 Kostenvorschuss muss beim Konkursamt einbezahlt sein Termin mit Konkursamt vereinbaren

WAS - WOZU - WANN - WIE - WAS DANACH Konkursamt und Richter/in Gant für Wertsachen, Konti und Hausbesuch Protokolleinvernahme durch Konkursverwalterin Publikation Kantonsblatt und Schweizerisches Handelsamtsblatt Gläubiger melden Höhe der Schulden Stellungnahme zu den Forderungseingaben Verteilungsplan Verteilung des allfälligen Vermögens Konkursverlustscheine für den ungedeckten Betrag der Forderung Abschluss des Verfahrens nach ca. 12 Monaten

WAS - WOZU - WANN - WIE - WAS DANACH Bei Zahlungsbefehl nach Konkurs aufgrund einer Forderung, die vor dem Konkurs entstanden ist ankreuzen: Fehlendes neues Vermögen Art. 265a SchKG oder schreiben: Rechtsvorschlag, kein neues Vermögen

WAS - WOZU - WANN - WIE - WAS DANACH Prüfen, ob vermögensbildendes Einkommen vorhanden ist (Basler Gerichtspraxis: Doppelter Grundbedarf) Möglichkeit einer Verlustscheinsanierung klären Mögliche negative Konsequenzen: Eintrag ins Betreibungs- und Verlustscheinregister Erhöhung des Mietzinsdepots ist möglich Erschwerte Einbürgerung Je nach Beruf, Erschwernisse auf dem Arbeitsmarkt oder Probleme mit dem aktuellen Arbeitgeber

Fallbeispiele Personalien: Herr A. geschieden, alleinstehend Berufliche Situation: Festanstellung 100% Anlageführer Familiäre Situation: 2 Kinder bei Kindsmutter, Alimentenpflicht Einkommen: netto 3450.– x 13 Erweitertes Existenzminimum: inkl. Steuern und Alimente, 3740.-- Sanierungsquote: 0 (Erweitertes Existenzminimum = Einkommen) Schulden: 41’190.— > Privatkonkurs kostet Fr. 4’300.--, wäre nur mit Fremdfinanzierung möglich, da Rückzahlung KoVo und Honorar nicht möglich

Fallbeispiele Personalien: Herr L, alleinerziehender Vater Berufliche Situation: 90% Pensum Familiäre Situation: 1 Kind, 14 Jahre Einkommen: CHF 6’000 Netto (x13), inkl. Kinderzulagen Erweitertes Existenzminimum (inkl. Steuern und Rückstellungen): CHF 5’300 (Überschuss CHF 700, über 3 Jahre CHF 42’600) Schulden: CHF 200’000, davon CHF 30’000 bei Krankenkasse (privilegiert) Sanierungsquote: 7,5 % -> Privatkonkurs sinnvoll, da Sanierungsquote zu klein, aber ein Budgetüberschuss besteht

> Kein Privatkonkurs, da eine Sanierung möglich ist mit 27,6 % Fallbeispiele Personalien: Frau B. ledig, wohnt mit Freund in WG Berufliche Situation: Festanstellung Nachtwache, Nebeneinkommen als Barmaid Familiäre Situation: Eltern verschuldet, keine Kinder Einkommen: 4650.– + 3’800.– (13.) Erweitertes Existenzminimum: 4’050.– Sanierungsquote: 27.6 % (36 x 600 monatl. Überschuss + 3 x 3’800) Schulden: 74’800.— > Kein Privatkonkurs, da eine Sanierung möglich ist mit 27,6 %

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