Registrierkassenpflicht
Entstehung der Registrierkassenpflicht Nettojahresumsatz ≥ EUR 15.000,- JA NEIN Barumsatz > EUR 7.500,- inkl. Bankomat- und Kreditkartenzahlungen vor Ort, Barschecks, Einlösung von Gutscheinen, Bons, Geschenkmünzen JA NEIN Registrierkassenpflicht keine Registrierkassenpflicht Alle Bareingänge müssen täglich mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) festgehalten werden!
Barumsätze Bargeld Online-Zahlungen Bankomatkarten Kreditkarten Barschecks Gutscheine Bons Geschenkmünzen inkl. Anzahlungen und Ratenzahlungen Online-Zahlungen Internet-Zahlungen mittels Bankomatkarte oder Kreditkarte Erlagschein- Einzahlungen
Anforderungen an die Registrierkasse Datenerfassungsprotokoll Drucker für Zahlungsbelege Schnittstelle für elektronische Signatur Verschlüsselungsalgorithmus Eindeutige Kassenidentifikationsnummer
Beleg und Belegerteilungspflicht 1 Beleg und Belegerteilungspflicht 6 7 8 9 4 7 2 Mindestanforderungen lt. § 132a (3) BAO eindeutige Bezeichnung des liefernden oder leistenden Unternehmens Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware bzw. Dienstleistung fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Betrag der Barzahlung 1 5 2 3 4 5 Registrierkassensicherheitsverordnung zusätzliche Beleganforderungen! Kassenidentifikationsnummer Tag und Uhrzeit der Belegausstellung Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt maschinenlesbarer Code 1 6 7 8 3 9
Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht Automaten Inbetriebnahme nach dem 31.12.2015 Einzelumsatz <= EUR 20,- Alm-, Berg-, Schi-, Schutzhütten Nettojahresumsatz < EUR 30.000,- Buschenschanken Öffnung < 14 Tage/Jahr Nettojahresumsatz < EUR 30.000,- Kalte-Hände-Regelung Umsätze in nicht fest umschlossenen Räumlichkeiten z. B. Maronibrater/in, Betreiber/in einer Schirmbar Nettojahresumsatz im Freien < EUR 30.000,- Kantinen von begünstigten Vereinen Öffnung < 52 Tage/Jahr Nettojahresumsatz < EUR 30.000,- Onlineshops
Begünstigte Vereine keine Registrierkassenpflicht Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§45 Abs. 2 BAO) Entbehrlicher Hilfsbetrieb (§45 Abs. 1 BAO) Begünstigungsschädlicher Betrieb oder Gewerbebetrieb Einnahmen aus Tätigkeiten zur Erfüllung des begünstigten Zwecks ohne Gewinnerzielungsabsicht Beispiele: Konzertveranstaltung eines Musikvereins, Eintrittsgelder für Sportveranstaltungen Einnahmen aus Tätigkeiten, die nicht unmittelbar zur Erfüllung des begünstigten Zwecks dienen Beispiele: kleine Vereinsfeste (Dauer < 72 Stunden) Organisation und Verpflegung durch Vereinsmitglieder (inkl. Angehörige) Einnahmen aus Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht Beispiele: große Vereinsfeste, Fanshop, Kantinenbetrieb (Umsatz > EUR 30.000,- und > 52 Tage/Jahr geöffnet) NEIN NEIN JA JA JA keine Registrierkassenpflicht keine Registrierkassenpflicht Registrierkassenpflicht bei Überschreitung der Grenzen!
Ein Tag mit und der Registrierkasse … Ernas Curry-Haus Jeden Tag verkauft Erna frisch zubereitete Currys, Suppen und Salate an ihre Kundinnen und Kunden. 1 Die KundInnen bezahlen bar, mit Bankomatkarte oder Kreditkarte. 2 Die Verkäufe erfasst Erna in ihrer Registrierkasse. 3 Am Abend ist Kassasturz… Erna führt ein sogenanntes Tagesende durch und kontrolliert den Kassabestand. 4 Die Einnahmen werden laut den Belegen verbucht. 5