Grenzen achten vor Missbrauch schützen.

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 Präsentation transkript:

Grenzen achten vor Missbrauch schützen

Rechtlicher Rahmen Prävention und Intervention sexualisierte Gewalt Vereinbarung mit dem Jugendamt (§72a) Erweiterte Führungszeugnisse für ehren- und nebenamtliche Mitarbeitende Schutzkonzept Richtlinie der Ev. Landeskirche in Baden Projekt Alle Achtung Schulungen Verpflichtungserklärung Handlungsplan Intervention bei Verdacht auf Übergriffe und sexuellem Missbrauch Erweiterte Führungszeugnisse für hauptberufliche Mitarbeitende Ev. Landeskirche in Baden Schutzkonzept der Die Prävention und Intervention sexualisierte Gewalt, die in der Ev. Landeskirche in Baden als Konzept umgesetzt werden muss, sind durch gesetzliche Bestimmungen des §72a SGB und der Richtlinie der Landeskirche bestimmt.

VereinIbarungen mit den Jugendämtern Prävention und Intervention sexualisierte Gewalt Vereinbarung mit dem Jugendamt (§72a) Erweiterte Führungszeugnisse für ehren- und nebenamtliche Mitarbeitende Schutzkonzept Die Prävention und Intervention sexualisierte Gewalt, die in der Ev. Landeskirche in Baden als Konzept umgesetzt werden muss, sind durch gesetzliche Bestimmungen des §72a SGB und der Richtlinie der Landeskirche bestimmt.

Entscheidungsweg vereinIbarungen jugendämter Jugendhilfe-ausschuss Landeskirche EOK Jugendverbände Jugendwerke Kirchenbezirke Gemeinde Jugendverbände Vereinbarungen Zuschüsse Stadt-Kreis- Jugend- ringe Jugend-ämter Landkreise kreisfreie Städte

Checkliste VereinIbarungen Die Jugendämter senden Vereinbarungen zu. Es besteht keine Pflicht, sie anzufordern. Verteiler (Gemeinden, Jugendverbände…) werden auf Anforderung an das Jugendamt weitergegeben. Vereinbarungen des Stadt- oder Landkreises sollen durch die Projektstelle geprüft werden. Die Gemeinden und Verbände werden vom Kirchenbezirk über das Ergebnis informiert. Die Vereinbarungen werden von jeder Ebene (Bezirk, Gemeinde, Verbände…) selbst unterschrieben. Die Umsetzungsfrist für erweiterte Führungszeugnisse beträgt in der Regel 3 Monate. Es muss in der Regel eine Tätigkeitsliste für erweiterte Führungszeugnisse erstellt werden.

Inhalt der VereinIbarungen Die Vereinbarung sollte sich an der Mustervorlage des KVJS orientieren. Inhalte, die darüber hinaus- gehen, müssen geprüft und ggf. verändert werden.

Inhalt der VereinIbarungen Umsetzung des eigenen Schutzkonzepts Qualifizierung der Mitarbeitenden Erstellung einer Tätigkeitsliste zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses Gesetzliche Vorgaben zum Umgang mit erweiterten Führungszeugnissen Kein Einsatz von rechtskräftig verurteilten Straftätern erweitertes Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate Vorlage vor Beginn der Tätigkeit Umsetzung innerhalb von 3 Monaten bei bestehenden Tätigkeiten Spontanes Engagement: Unterscheiben einer Verpflichtungserklärung

Tätigkeitsliste zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ab 16 Jahre mit einem Altersabstand von 2 Jahren zu den zu Betreuenden Maßnahmen mit Übernachtungen dauerhafte Anwesenheit auch Küchenteams Gruppenfahrten zum Kirchentag, Taizé-Fahrten Aufsichtspflicht beim Veranstalter und nicht nur Organisation der Fahrt Regelmäßige Gruppenarbeit Regelmäßige Arbeit mit einzelnen Kindern und Jugendlichen

Tätigkeitsliste ohne Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses Maßnahmen ohne Übernachtungen Kinderbibeltage Stadtranderholung Tagesfahrten Gemeindefeste befristete Projekte Selbstorganisation von Jugendlichen Spontane Mitarbeit oder Aushilfstätigkeit mind. mit Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung

Prüfschema

erweitertes Führungszeugnis Verfahren Ehrenamtliche Pfarrämter, Jugendwerke, Verbände, Arbeitsbereiche schriftliche Aufforderung zur Vorlage Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses Vorlage der schriftlichen Aufforderung Gebührenbefreiung Zusendung des erweiterten Führungszeugnisses an den/die Antragsstellende/n Antrag bei der Meldebehörde stellen Einsichtnahme durch Pfarrer/innen, Bezirksjugendreferent/innen Ausstellung einer Bescheinigung Aktenlegung der Bescheinigungskopie Sicherer Verschluss der Akte Rückgabe des Führungszeugnisses Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses bei der für den Arbeitsbereich verantwortlichen Person Vorlage der Bescheinigung

erweitertes Führungszeugnis Verfahren Hauptberufliche Arbeitgeber schriftliche Aufforderung zur Vorlage Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses Vorlage der schriftlichen Aufforderung Gebühren 13,-€ Zusendung des erweiterten Führungszeugnisses an den_die Antragsstellende_n Antrag bei der Meldebehörde stellen Einsichtnahme durch Arbeitgeber Dokumentation (keine Kopie des Führungszeugnisses) Rückgabe oder Vernichtung des Führungszeugnisses Alle 5 Jahre außer bei Mistra Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses

Richtlinie der Ev. Landeskirche in Baden Prävention und Intervention sexualisierte Gewalt Richtlinie der Ev. Landeskirche in Baden Projekt Alle Achtung Schulungen Verpflichtungserklärung Handlungsplan Intervention bei Verdacht auf Übergriffe und sexuellem Missbrauch Erweiterte Führungszeugnisse für hauptberufliche Mitarbeitende Vertrauenstelefon Ev. Landeskirche in Baden Schutzkonzept der Die Prävention und Intervention sexualisierte Gewalt, die in der Ev. Landeskirche in Baden als Konzept umgesetzt werden muss, sind durch gesetzliche Bestimmungen des §72a SGB und der Richtlinie der Landeskirche bestimmt.

Zuständigkeiten Zuständigkeiten Schulungen Landeskirchliche Anstellung ehrenamtliche Mitarbeitende Projekt, Kirchenbezirk, Arbeitsbereich Andere Anstellung (Erzieher_innen...) Multiplikator_innen des Trägers Verpflichtungserklärung Landeskirche Anstellung ehrenamtliche Mitarbeitende Schulungen, Projektstelle EOK Andere Anstellung (Erzieher_innen…) Träger (Kirchengemeinde, Kirchenbezirk…) Handlungsplan Intervention bei Verdacht auf Übergriffe und sexuellem Missbrauch Erweiterte Führungszeugnisse für hauptberufliche Mitarbeitende EOK Andere Anstellung (Erzieher_innen…) Träger (Kirchengemeinde, Kirchenbezirk) Die Prävention und Intervention sexualisierte Gewalt, die in der Ev. Landeskirche in Baden als Konzept umgesetzt werden muss, sind durch gesetzliche Bestimmungen des §72a SGB und der Richtlinie der Landeskirche bestimmt.

Schutzkonzept Risikoanalyse Hilfe und Beratung Intervention Kultur der Prävention Hilfe und Beratung Kultur der Grenzachtung

Risikoanalyse Analyse der konkreten Arbeitsfelder: Strukturen Tätigkeiten Situationen Regeln Kommunikation Orte Präventionsmaßnahmen

Intervention bei Vermutung von Übergriffen und Missbrauch Kinder und Jugendliche in Gruppen und bei Veranstaltungen (Peergroup) ehrenamtliche hauptberufliche Mitarbeitende der Landeskirche Menschen im persönlichen Umfeld des Kindes oder Jugendlichen (§8a) Fachberatung Handlungspläne

Verpflichtungserklärung Die Verpflichtungserklärung wird im Rahmen der Schulungen unterschrieben Bei landeskirchlich Angestellten werden diese an die Projektstelle gesandt Sie werden in der Personal- akte abgelegt Ehrenamtliche behalten die Erklärung und können Sie in den verschiedenen Arbeits- bereichen vorlegen. Mitarbeitende mit anderer Anstellung senden die Erklärung dem Arbeitgeber

Dienststellenleitungen Schulungskonzept Verbände Arbeits- formen Bezirke Projekt Multiplikator/innen Schulungsteams Hauptberufliche ohne Personalverantwortung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Nebenberufliche Praktikant,innen Studierende Ehrenamtliche Dienststellenleitungen (Personalverantwortung für hauptberuflich Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) Schulung für Multiplikator_innen Basisschulung Aufbauschulung (für Freizeitteams) Schulung für Dienststellenleitungen

Workflow Der schulungen Kalkulation der Schulungen Bildung des Schulungsteams auf Bezirksebene Benennung einer Bezirksbeauftragten Ausbildung der Multiplikator_innen Oktober 2015 bis Juni 2016 Terminplanung und Ausschreibung der Schulungen in den Bezirken Durchführung der Schulungen bis Ende 2017 Abrechnung der Kosten (max. 150,- Euro pro Veranstaltung) Versand der Verpflichtungserklärung der landeskirchlich Angestellten an die Projektstelle bis 30.11.

Checkliste Schulungen Budget 150,- Euro pro Basisschulung Schulungen außerhalb des Dienstauftrags können mit Aufwandsentschädigungen ausgeglichen werden. Alle Schulungen für Multiplikator_innen, Dienststellenleitungen und Basisschulungen sind angeordnet und entsprechen der Kategorie 1. Die Schulungen sind Dienstzeit und benötigen keine Freistellung. Für Vertretung z.B. in Religionsunterricht muss gesorgt sein. Die Anmeldung erfolgt nicht über die FWB sondern direkt auf der Homepage des Projekts oder im KB. Die Dienstvorgesetzten erhalten eine Mitteilung über die Teilnahme von Mitarbeitenden.

Hilfe und Beratung Vertrauenstelefon als Anlaufstelle für Betroffene, deren Angehörige und Zeugen. Dienstag von 13.00 bis 14.00 Uhr Donnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr Telefonnummer 0800/5891629 E-Mails unter peter.linzer@ekiba.de Fachberatungsstellen im Bereich der Landeskirche alleachtung.net Projektstelle ALLE ACHTUNG

alleachtung.net