Kartellrechtliche Hinweise

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
TOP TEN KUNDEN
Advertisements

Didaktik der Linearen Algebra
Marketingpräsentation Produkteinführung Operativ
Unternehmenspräsentation
Eine Präsentation von: Julian Saal Dardan Mustafa
Kontrollfragen zu Kapitel 1
Controlling - Regelkreis
Für einen guten Start in die Nachweihnachtszeit
Unternehmenspräsentation
2. Woche: Marketing Systems Anfahrt
Sponsoringkonzept Lawn Tennis Club im
Europarecht Materielles Recht
Reporting in licensing online
Marketing Marketing - das ist eine kunden- und marktorientierte Denk- und Verhaltensweise, die alle Unternehmensbereiche durchdringt und darauf ausgerichtet.
Marketingkonzept Impulse.
Strategien für einen erfolgreichen Unternehmensstart Gründermesse Obrist Gerhard.
Kartelle sind verboten (Neues Kartellgesetz seit )
B Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV
Pflichtübung aus Europarecht 21. Mai 2014 Dr. Marie-Therese Richter, BA LL.M.
RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS 2008 Aufbauschema Prüfung Art. 81 EG Verstößt der Vertrag/das.
Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG
3. Missbrauch marktbeherrschender Stellung - Überblick -
Titel zB. SEIFENSTARK.  Stellen Sie sich selbst und den Zweck der Präsentation vor.
1 RICHTER + RICHTER GbR Unternehmensberatung Entengasse 7, D Aschaffenburg Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) mailto:
Aufbauschema Prüfung Art. 81 EG
Erstellt mit QuickSlide Professional - © Strategy Compass GmbH Folienvorlagen Branchenanalyse.
Zu dieser Präsentation WICHTIG: Diese Folie dient nur als Leitfaden. Löschen Sie sie vor der Präsentation.
SPLA – Monatsreport Tech Data Licensing Online [LOL] techdata.com.
Wirtschaftsrecht für Manager 1 Fall 6: Wettbewerbsrecht PD Dr. iur. Simon Schlauri, Rechtsanwalt in Zürich Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht.
Erfa 80. Erfa-Kreis-Sitzung Stuttgart Stuttgart Auftragsdatenverarbeitung Möglichkeiten und Grenzen.
Zu dieser Präsentation WICHTIG: Diese Folie dient nur als Leitfaden. Löschen Sie sie vor der Präsentation.
Firmenname PRÄSENTATION "GESCHÄFTSPLAN". Unternehmenskonzept  Fassen Sie das Hauptprodukt, die wichtigste Dienstleistung, die Schlüsseltechnologie, das.
1 Den Berufseinstieg geschlechtergerecht (mit)gestalten Daten und Fakten Berufseinsteigerinnen in Deutschland.
Thomas Brinks, Hannover, September 2016 Innovationsberatung.
„Frauen gründen anders“
Gemeinsam für mehr Bildung
Zielvereinbarungen Nutzen, Instrumente, Methoden und Erfolgsfaktoren eines wichtigen Führungsinstruments.
Was erwartet Sie in der Mediation? (2)
IM STRATEGISCHEN MANAGEMENT
Personalmanagement Personalfreistellung Ines Schulz-Bücher
§ 17 Ausnahmen vom Kartellverbot
Konjunkturblitzlicht 2. Halbjahr 2016, Metallhandwerk
Kooperation und Konzentration
ÖBFV Führungskräfteseminar 2017
Kräss GlasConstruktionen – Ihre Welt in Glas und Stahl
Marketing-Bericht Mono & Poly AG.
Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT)
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
| IMAGE-KAMPAGNE 2018 CASE STUDY | RHODIUS Mineralquellen GmbH & Co.KG.
Q-Bericht <Jahr>
“Prozessverbesserung”
Der Agile Festpreis M.Sc. Business Information Systems
DSGV0-Umsetzungshilfe
Worum geht es? Es geht um!!! Revolution!
copyright Scompler GmbH (alle Rechte vorbehalten)
Informationssicherheit und Reisesicherheit
Vorstellung einer Projektskizze
Berichterstattung zum laufenden Projekt:
Kartellrechtliche Hinweise
1.1 Geschäftssystem als Ausgangspunkt
Erstellen und Einreichen einer Projektskizze
Bericht zum Fortschritt des laufenden Projekts:
Business Model Canvas – Vorlage
Kooperation und Konzentration
Geschäftsplanpräsentation
Titel der Unternehmensbesprechung
Vorstellung einer Projektskizze
Definition des Wirtschaftens
 Präsentation transkript:

Kartellrechtliche Hinweise Die Tätigkeit in Projektbegleitenden Ausschüssen der Industriellen Gemeinschaftsforschung darf nicht für sachfremde Zwecke genutzt werden, insbesondere nicht, um Gelegenheit zur Erörterung kartellrechtlich unzulässiger Themen zu schaffen. Die kartellrechtlichen Regeln sind selbstverständlich einzuhalten. Beispiele von Verhaltensweisen, strategischen Informationen bzw. sensiblen Daten, die mit dem Kartellrecht nicht vereinbar sind: Vereinbarungen oder Abstimmungen über Preise Informationsaustausch über individuelle Marktdaten, sofern er sich auf Daten bezieht, die üblicherweise geheim gehalten werden (z.B. Kapazitätsauslastung, Liefermengen) Festlegung von Marktanteilen oder Quoten, Aufteilung von Märkten (nach Regionen oder Produkten) oder Kunden, Absprachen über Kapazitäten, Investitionen oder Stilllegungen, Abstimmung von Herstellungsprogrammen Weitergabe von sensiblen, z.B. unternehmensindividuellen, Daten (u. a. Informationen über Preise, Preisbestandteile, Mengen, Kapazitäten, Lagerbestände und -reichweiten, Verkaufszahlen, Umsätze) an Unternehmen, an Dritte oder an die Öffentlichkeit Die vollständigen Hinweise finden Sie hier: www.aif.de/igf/pa-leitfaden Wenn Sie diese Hinweise beachten, können Sie erfolgreich und rechtlich einwandfrei in Projektbegleitenden Ausschüssen mitwirken. Und diese Mitwirkung ist essentiell für die erfolgreiche Durchführung von IGF-Vorhaben! März 2018 Industrielle Gemeinschaftsforschung