Das neue Erwachsenenschutzrecht

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Gesetzliche Erbfolge und Testament
Advertisements

Patientenverfügung, Betreuungswunsch, Vorsorgevollmacht
„V o r s o r g e n – f ü r a l l e“ Referent: Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl, Geseke Notar in Geseke.
Vernünftig vererben und übergeben Vortrag Ottilia. L
Informationsveranstaltung für deutsche Staatsangehörige in Belgien
Sachwalterschaft und Kuratel
Konferenz der Aufsichtsräte am 30. März 2007
Die Patientinnen- und Patientenverfügung im neuen
Kabinettsentwurf 3-Jahres-Frist Gesundheitsreform 2006.
Die Patientenverfügung
Vorsorgeverfügungen 2) Patientenverfügung 3) Rechtliche Betreuung
Gemeinschaftliches Testament
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Registrar-Seminar Rechtliche Aspekte der Vergabe und Verwaltung von.at-Domains II Dr. Barbara Schloßbauer Rechtsabteilung.
Vorsorge mit dem DOCUPASS
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht 2. Vorsorgevollmacht
Das Unternehmertestament
Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht „Engagement weiter wirken lassen – Das eigene Testament“ Fachvortrag.
ORGANISATIONS- und UNTERNEHMENS- KULTUR Bürokratische Organisation Umständlich Umständlich Starr Starr Wenig veränderungsbereit Wenig veränderungsbereit.
Vortrag : Generalvorsorgevollmacht Jutta Siempelkamp, Notarin und Rechtsanwältin Bundesallee Berlin Tel: 030/ Fax: 030/
BDB Jahrestagung 2015 Goslar Arbeitsgruppe 6 VORSORGENDE VERFÜGUNGEN – BERATUNG IM BETREUUNGSVEREIN IM SPANNUNGFELD ZWISCHEN SELBSTBESTIMMUNG UND RISIKO.
Rechtliche Aspekte der Unternehmernachfolge Notarin Julia Priemer-Bleisteiner.
Willkommen Herzlic h. Private Vorkehrungen für eine gelungene Unternehmensnachfolge – Notfällen rechtzeitig vorbeugen Michael Grossmann - Generationenberater.
Ist mir wichtig Beste Versorgung im Pflegefall Neues Urteil des Bundesgerichtshofs ! März
Erbrecht Vortrag vor der Kolpingsfamilie Vennhausen am 04. März 2008.
SKFM für das Bitsue Speyer e.V. 1 Ein Augenblick kann alles verändern- Unterstützung statt Bevormundung Vortrag von Michael Neis SKFM-Diözesanverein.
Rechtsformwahl Geschäftsführung WKO Mödling anwaltschriefl KG.
Depressive Jugendliche. Muss man zu dem Psychologen gehen?
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Vorsorge für die Apotheke Konzept A ERFA Tagung – 28/06/17
Notar Dr. Alexander Schmidt, LL.M. 14. Februar 2017
WIR VERSICHERN DAS WUNDER MENSCH.
Rechtzeitig Selbstbestimmt Vorsorgen
Energie & Klima Zukunft… Eine Initiative von : 1.
Richtig und rechtzeitig
Überblick über das österreichische Erbrecht
Methodenlehre der Rechtswissenschaft
Chancen und Probleme bei der Zusammenarbeit mit dem Rechtspfleger
Rechtzeitig - Selbstbestimmt - Vorsorgen
Der Kollektivvertrag Kollektivvertrag. Jede Partnerschaft braucht Regeln!
Informationsveranstaltung der
Dr. Peter Barth Bundesministerium für Justiz
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
Andrea Gros Ellen Engel
Wer entscheidet für mich, wenn ich es einmal nicht mehr kann?
Rechtsfragen der Lebens- und Sozialberatung
Generationen- & Stiftungsmanagement Sparkasse Bodensee Private Banking
Fachbereich 230 Übersicht über die Zuweisung und Verteilung von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Fachbereich 230, Matthias Gwarys 18. September.
Brücken bauen für mehr Teilhabe und Inklusion
EINZELKAUFMANN FIRMA PROKURA PERSONEN-GESELLSCHAFTEN
Dr. Richard Forster, MBL öffentlicher Notar in Feldkirch
Überblick über das gerichtliche Betreuungsverfahren Wann ist ein Betreuungsverfahren notwendig und wie läuft es ab? Solingen, den 10.November 2011.
Nebengebiete Erbrecht 11. Woche.
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Die EU Datenschutz-Grundverordnung - Anpassungen im Gesundheitssektor
SchuldR AT 1 7. Woche.
FAMILIEN STÄRKEN – PERSPEKTIVEN ERÖFFNEN
Produkt-Kurzpräsentation Gothaer VermögensPlan Premium
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
Für jetzt. für später. für mich. Lustvoll älter werden
Selbstbestimmung und Erwachsenenschutz
Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vererben und Erben
DOCUPASS Meine Selbst-Bestimmung Vorausdenken und selbst bestimmen Frauengemeinschaft Benken 12. Februar 2019 Gerda Previtali Sozialarbeitern FH, Stellenleiterin.
VORSORGE für Krankheit und Todesfall
Der Vorsorgeauftrag Andreas Hildebrand, Präsident Kesb Region Gossau (SG) Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Region Gossau.
Haben Sie vorgesorgt? AWO Betreuungsverein Kompass 19. Dezember 2019.
 Präsentation transkript:

Das neue Erwachsenenschutzrecht

4 Säulen des Erwachsenenschutzrechts

Gerichtliche Erwachsenenvertretung Maximal drei Jahre Nur für einzelne oder Arten von konkret zu besorgenden Angelegenheiten Neu: Möglichkeit mehrere Erwachsenenvertreter mit unterschiedlichen Wirkungsbereichen „Eignungspyramide“: in Vorsorgevollmacht der EV-Verfügung bezeichnete Person, nahestehende Person, Erwachsenenschutzverein, Notar/RA

Gesetzliche Erwachsenenvertretung Bisher: „Vertretung nächster Angehöriger“ Nur nächste Angehörige (Kinder, Lebensgefährte, Neffe,…) Wirksamkeit mit Eintragung im ÖZVV (Vorlage Auszug!) Endet spätestens drei Jahre nach Wirksamwerden Vorab-Widerspruch im ÖZVV möglich „Nachteil“: Berichts- und Rechnungslegungspflicht, gerichtliche Genehmigung für außerordentlichen Wirtschaftsbetrieb

Gewählte Erwachsenenvertretung Genügt geminderte Entscheidungsfähigkeit Unbestimmte Zeit Wirkungsbereich nicht eingeschränkt Nur „nahestehende Personen“ Errichtung durch Notar / RA / Erwachsenenschutzverein Eintragung im ÖZVV: konstitutive Wirkung (Vorlage Auszug!) Eingeschränkte Autonomie: unterliegt regelmäßiger gerichtlicher Kontrolle

Fazit Gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung unterliegen gerichtlicher Kontrolle Gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung laufen nach drei Jahren ab Bei gerichtlicher Erwachsenenvertretung besteht ein Entschädigungsanspruch des Vertreters Gewählte, gesetzliche und gerichtliche Erwachsenenvertretung für die gesicherte Fortführung eines Unternehmens ungeeignet! Maximale Selbstbestimmung nur mit Vorsorgevollmacht!

Die Vorsorgevollmacht Rechtzeitig und selbstbestimmt Die Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht Maximale Autonomie Wirksam mit Eintragung im ÖZVV Unbestimmte Zeit Wirkungsbereich nicht eingeschränkt Keine eigen- bzw. fremdhändige Errichtung (mehr) möglich

Vorsorgevollmacht Widerruf jederzeit möglich Beendigung durch Gericht, bei pflichtwidrigen Verhalten bzw. Wohl des Vertretenen gefährdet Vorteil: keine Berichtspflicht an das Gericht

Testament und letztwillige Verfügungen Damit Ihr Wille wirklich zählt: Testament und letztwillige Verfügungen

Testament Alte Testamente gelten weiterhin Gesetzliche Erbfolge gefährdet Unternehmen Testament verhindert die Zersplitterung (Vermeidung Erbengemeinschaft)

Testament Errichtung des Testaments sichert den Fortbestand des Unternehmens und der privater Vermögenswerte Jede Zeit hat ihr Testament: Rechtzeitig errichten – den Umständen anpassen Ergänzende Vorsorge: Anpassung des Gesellschaftsvertrages

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit