Informationen zur Planung 2019 des Förderinstruments Arbeitsgelegenheiten (AGH) gemäß § 16d SGB II
Zielstellung der AGH niederschwellige Beschäftigungsmaßnahmen (Wieder-) Herstellung und (Aufrecht-) Erhaltung bzw. Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit von (arbeitsmarktfernen) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mittelfristige Brücke zum allgemeinen Arbeitsmarkt durch Teilhabe am Arbeitsleben und Erzielung von Integrationsfortschritten Dokumentation der Fortschritte in Berichten und Teilnehmerbeurteilungen Heranführen an das Arbeitsleben (Tagesstruktur herstellen) Arbeits- und Sozialverhalten stärken Perspektiven verändern Individuelle Wettbewerbsnachteile ausgleichen
Rahmenbedingungen Maßnahmen Laufzeit: maximal 12 Monate Die Festlegung der individuellen Laufzeit je Teilnehmer erfolgt durch die Arbeitsvermittlung wöchentliche Arbeitszeit: 30 Std./Wo, 15-30 Std./Wo für besondere Zielgruppen Einsatzort: vorrangig im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Maßnahmen sollen vorrangig bei den Trägern stattfinden (Standort-Maßnahmen). Standort-Maßnahmen sind nicht bezirks-gebunden, das Ergebnis muss jedoch dem Bezirk zu Gute kommen. FM Maßnahmen sollen ausschließlich im o. g. Bezirk durchgeführt werden ggf. TN-Wechsel nach 6 Monaten bei nichtprojektbezogenen Maßnahmen Maßnahmen von großem bezirklichen Interesse können länger als 12 Monate gefördert werden
Rahmenbedingungen Hilfstätigkeiten in Kinder- /Jugendeinrichtungen können nur dann durchgeführt werden, wenn die Einrichtung selbst bzw. der Dachverband einen Antrag stellt zur Unterstützung bei der Erreichung der Ziele kann eine besondere Anleitung für die Maßnahmeteilnehmer beantragt werden. Teilnehmer: Förderung regulär max. 24 Monate innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums, sowie eine einmalige Verlängerung auf max. 36 Monate ggf. TN-Wechsel nach 6 Monaten bei nichtprojektbezogenen Maßnahmen
Trägermindestanforderungen Eignung des Trägers (u.a. personelle, sächliche, räumliche Ausstattung) tarifliche oder ortsübliche Vergütung der Mitarbeiter Sicherstellung der termingerechten Buchung über eM@w sowie der aussagekräftigen Dokumentation (Zwischen- und Abschlussbericht, Teilnehmerbeurteilungen, Tätigkeitsnachweise) Gewährleistung der zeitnahen Auszahlung der Mehraufwandsentschädigung enge Kommunikation mit dem Jobcenter, gute Erreichbarkeit des Trägers Pkt. 2 Ortsüblich, sofern kein Tarifvertrag vorliegt
Kosten Mehraufwandsentschädigung für Teilnehmer: 1,50 €/ Std. Maßnahmekosten: Sach- und Personalkosten, die dem Träger unmittelbar im Zusammenhang mit der Durchführung der AGH entstehen Zahlung als monatliche Pauschale je Teilnehmer Höhe der Maßnahmekostenpauschale ist abhängig von Kundengruppe, Betreuungsaufwand, Einsatzort und Beschäftigungsinhalten, sowie den notwendigen organisatorischen Aufwendungen 2. die Kosten sind durch entsprechende Unterlagen (z.B. Mietvertrag, Unfallversicherung) nachzuweisen 3. bei besonderem Anleitungsbedarf erhöhte Personalkosten
Rückblick AGH-Umsetzung 2018 Was hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter verbessert? Kommunikation zwischen Trägern und dem Jobcenter schnelle Mitteilungen bei Änderungen die Maßnahmeumsetzung / Anzahl der Beanstandungen immer mehr Träger haben die angeforderten Nachweise termingerecht erbracht die Umsetzung der besonderen Anleitung positives Feedback der Teilnehmer Pkt 2: hat sich gegenüber Vorjahr verbessert (auch durch Einsatz von eM@w), muss aber weiter optimiert werden A: SB FIT
Rückblick AGH-Umsetzung 2018 Was muss verbessert werden? die Rückmeldung zu den Teilnehmerzuweisungen über eM@w hinsichtlich der gesetzten Fristen und korrekten Daten die Aussagekraft der Teilnehmerbeurteilungen, Zwischen- und Endberichte Dokumentation der Tätigkeitsnachweise durch die Teilnehmer (ausführlicher und individueller) auch mittels Kontrolle dieser durch die Träger Fazit: Insgesamt hat sich die Maßnahmequalität weiter verbessert. Dies ist u.a. auf eine intensive Zusammenarbeit zwischen Trägern und Jobcenter zurückzuführen. TN-Beurteilungen – Einschätzung durch AV notwendig A: SB-FIT
AGH-Bedarfsplanung für 2019 – ü25 A: AV
AGH-Bedarfsplanung für 2019 - Fallmanagement A. FM
AGH für Flüchtlinge keine gesonderten AGH-Maßnahmen für Flüchtlinge geplant Plätze für Flüchtlinge werden in die regulären AGH-Maßnahmen eingebunden besondere Rahmenbedingungen: Vorhalten eines separaten Sozialraums Begleitung durch besonderes Anleitungspersonal mit Sprachkompetenz Heranführen an das Arbeitsleben (Tagesstruktur herstellen) Arbeits- und Sozialverhalten stärken Perspektiven verändern Individuelle Wettbewerbsnachteile ausgleichen
Für Kunden mit besonderem Anleitungsbedarf Über die AGH-Bedarfsplanung des Fallmanagements hinaus besteht die neue Möglichkeit, auch für Kunden im ü25 Bereich mit einem besonderen Anleitungsbedarf AGHs zu beantragen. Orientiert sich an den klassischen FM-AGHs
Kombination der AGH (ü25) mit AVGS Allen AGH-Teilnehmenden kann flankierend zur AGH ein AVGS nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III angeboten werden (nicht für FM / u25) Der Maßnahmeträger hat für eine erfolgreiche Umsetzung der flankierenden Angebote Sorge zu tragen bei unterschiedlichen Beschäftigungszeitmodellen der Teilnehmenden ist sicherzustellen, dass die individuelle Beschäftigungsdauer während flankierender Maßnahme nicht unterschritten wird Teilnahme soll mindestens an einem Präsenztag wöchentlich erfolgen Möglich Inhalte der begleitenden Maßnahmen: Individuelles Sozialcoaching Bewerbungsunterstützung Kenntnisvermittlung zur Ausübung der Zieltätigkeit des 1. Arbeitsmarktes
Kombination der AGH (ü25) mit AVGS Die Trägerauswahl erfolgt berufsfeldbezogen anhand einer gewichteten Nutzwertanalyse. Dafür mind. folgende Nachweise bzw. Zusicherungen: Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit Erklärung zur Vorfinanzierung der Maßnahme- und Teilnehmerkosten Sitz und/oder Niederlassung in Berlin rechtsgeschäftliche Vertretungsvollmacht Bestätigung der tariflichen Vergütung der pädagogischen Regiemitarbeiter Sicherstellung der Variabilität (individuelle Beschäftigungsdauer der Teilnehmenden 15 – 30 Wochenstunden)
Konzepteinreichung Bitte reichen Sie maximal fünf Konzepte ein. Der Vordruck ist hier abrufbar. Bitte speichern Sie diesen im Anschluss gemäß der auf der Folgeseite beschriebenen Syntax. Senden Sie bitte nur den ausgefüllten Vordruck ohne Anhänge im pdf-Format per E-Mail an das Postfach Jobcenter-Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg.AGH-Konzepte@jobcenter-ge.de Postalisch eingereichte Konzepte werden nicht berücksichtigt.
Konzepteinreichung Bitte versenden Sie jedes Konzept mit einer gesonderten E-Mail. Die Betreffzeile sowie der Dateiname müssen folgende Syntax aufweisen: „Zielgruppe-Tätigkeitsbereich-Träger-fortlaufende Nummer“, wobei die Zielgruppe entsprechend des Konzeptvordrucks zu wählen ist der Tätigkeitsbereich wie unter Pkt. 4.1 vorgegeben abzukürzen ist der Trägername in Kurzform (ohne Rechtsform) zu benennen ist. eine fortlaufende Nummer (1 – 5) durch Sie zu vergeben ist, sofern Sie mehr als ein Konzept einreichen Zusätzliche Unterlagen wie z.B. Trägersatzung fordern wir zu einem späteren Zeitpunkt ab, sofern uns diese noch nicht vorliegen. Einsendeschluss ist der 10.08.2018.
Konzeptinhalte Maßnahmeinhalte und –ziele: Welche Arbeiten werden ausgeführt und was sind die grundsätzlichen Projektziele? Konzept Pkt. 7.1 Ziel und Zweck der Maßnahme für die Teilnehmer: Wie und wodurch soll die Beschäftigungsfähigkeit wieder hergestellt bzw. erhalten werden? Konzept Pkt. 7.3 Angaben zur Sicherstellung einer guten Maßnahmequalität (Umfang und Art der Anleitung) Benennung der sächlichen, technischen, räumlichen und personellen Voraussetzungen sowie der Einsatzbereiche - Maßnahmeziel: bezogen auf Kunden und Maßnahmeinhalt bei besonderem Anleitungsbedarf ist dieser zu begründen und Art/Umfang sowie Dokumentation zu erläutern Vorrangig erfolgt eine berufsfeldbezogene Zuweisung in Einsatzstellen des Trägers (Standortmaßnahme). Tätigkeitsbeschreibung je Tätigkeitsbereich Erleichterung der zielgerichteten Zuweisung nicht Positivliste abschreiben.
Konzeptinhalte individuelle Tätigkeitsbeschreibungen Erörterung der Fragen wem die Produkte zu Gute kommen und woher das Material kommt Benennung von geplanten Kooperationspartnern wenn Einsatz bei Dritten: vorgesehene Einsatzstellen benennen maßnahmebezogene individuelle Begründung der Fördervoraussetzungen (Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse, Wettbewerbsneutralität) Bitte beachten Sie auch die aktuelle Positivliste vom 01.12.2015 voraussichtliche Maßnahmekosten Punkt 3: - Vorrangig erfolgt eine berufsfeldbezogene Zuweisung in Einsatzstellen des Trägers (Standortmaßnahme). Fördervoraussetzungen sind bezogen auf die Maßnahmeinhalte zu begründen
Konzeptprüfung für 2019 - Auswahlkriterien Maßnahmeinhalte und Ziele für die Teilnehmer Abgleich mit der Bedarfsplanung Personaleinsatz / Anleitung der Teilnehmer Räumlichkeiten und Standort (technische und räumliche Ausstattung) Qualität der Zusammenarbeit mit dem Träger in der Vergangenheit und Berichtswesen kommunalpolitisches Interesse an der Maßnahme Einsatzbereiche/Ziele/Nutzen für die Teilnehmer Personaleinsatz/Anleitung der TN Einsatz bei Träger oder bei 3. Berichte/Abrechnungen/wöchentliche Informationen/Erreichbarkeit des Trägers 5. Bezirk wird in Prüfung einbezogen und Gewichtung der Maßnahme für den Bezirk abgeben
AGH-Planung - Zeitschiene Konzepteinreichung bis 10.08.2018 Prüfung der Konzepte durch das Bezirksamt und das Jobcenter- Auswahl der Konzepte für das Jahr 2019 bis Ende Oktober 2018 ab November 2018 Information an die Träger, deren Maßnahmen für die Umsetzung in 2019 geplant werden sowie Anforderung der Anträge für das 1. Quartal 2019 Anträge für die weiteren Quartale werden unterjährig abgefordert ab Januar 2019 Auswahl der Konzepte für eine mögliche Nachplanung und Information an die Träger Nicht ausgewählte Konzepte werden an Träger zurückgesandt (Abschluss der Planung erst, wenn Planzahlen bekannt)
Antragsanforderungen Folgende Angaben sind in den Antrag aufzunehmen: Beschreibung der Maßnahme Zweck und Ziel der Maßnahme für die AGH-Teilnehmer Zweck und Ziel der Maßnahme, bezogen auf die Maßnahmeinhalte/das Projektziel. Begründung der Fördervoraussetzungen (öffentliches Interesse, Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität) bei besonderem Anleitungsbedarf ist dieser zu begründen und beschreiben (Art/Umfang) alle Maßnahmen werden über eM@w abgerechnet. Seit 18.08.,14 kann je Maßnahme ein Provider genutzt werden
Antragsanforderungen Angaben zur Qualifikation des Anleitungspersonals Angaben zum wöchentlichen Betreuungsumfang sofern geplant Angaben zum besonderen Anleitungsbedarf (Inhalt, Ziel und Umfang der Betreuung) Erklärung zur Server- und Softwarelösung (eM@w) Muster der Teilnehmervereinbarung Kooperationsvereinbarung, wenn Arbeiten im Auftrag von Dritten ausgeführt werden bei besonderem Anleitungsbedarf ist dieser zu begründen und beschreiben (Art/Umfang) alle Maßnahmen werden über eM@w abgerechnet. Seit 18.08.,14 kann je Maßnahme ein Provider genutzt werden
Antragsanforderungen Finanzierungsnachweis und Anlage zur detaillierten Kostenaufschlüsselung Nachweise zu den Kosten (z.B. Mietvertrag, Rechnungen) Arbeitsplatzbeschreibung der Einsatzstellen mit - Angabe der genauen AGH-Teilnehmerzahl und Stammbelegschaft - Bestätigung über die alleinige Kooperationspartnerschaft je Tätigkeitsbereich - Angabe zur Beteiligung des Personalrates (sofern notwendig) - konkrete Erläuterungen der auszuführenden Tätigkeiten PR- Beteiligung und Nachweis Info zum Gerichtsurteil APB ist auch einzureichen, wenn Einsatz bei Träger stattfindet die APB´n sind von den Einsatzstellen auszufüllen und nicht von den Trägern, damit die TN auch tatsächlich entsprechend der Erfordernisse der Est´n. eingesetzt werden (unter Beachtung der Einhaltung der Fördervoraussetzungen)
Antragsanforderungen konkrete Angaben zu den Arbeitszeiten und ev. Schließzeiten Aussagen über bereits vorhandene FAV-Stellen mit gleichen Tätigkeitsbereichen in den Einsatzstellen und Erläuterung, wie sich die Tätigkeiten voneinander abgrenzen Auch in diesem Jahr: Für Maßnahmen, die mit gleichen Inhalten nahtlos weiter geführt werden, wird ein vereinfachtes Antragsverfahren umgesetzt. Nähere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Antragstellung.
Einreichung der Unterlagen, Informationen zum Datenschutz Wegen der Einführung der E-Akte sind die Antragsunterlagen nur noch per E-Mail im Jobcenter einzureichen. Bitte nutzen Sie dafür folgende E-Mailadresse Jobcenter-Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg.Team-713-FIT@jobcenter- ge.de Wir empfehlen, die Dateien, die unterzeichnet werden müssen, einzuscannen und im pdf-Format zu versenden. Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) finden Sie hier. bei besonderem Anleitungsbedarf ist dieser zu begründen und beschreiben (Art/Umfang) alle Maßnahmen werden über eM@w abgerechnet. Seit 18.08.,14 kann je Maßnahme ein Provider genutzt werden
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit Schlusswort Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen bei besonderem Anleitungsbedarf ist dieser zu begründen und beschreiben (Art/Umfang) alle Maßnahmen werden über eM@w abgerechnet. Seit 18.08.,14 kann je Maßnahme ein Provider genutzt werden