Was will die Initiative?

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 Präsentation transkript:

Was will die Initiative? Schweizer Recht soll Vorrang haben vor internationalem Recht (Völkerrecht) Ganz wenige Ausnahmen («zwingendes Völkerrecht»): z.B. Folterverbot, Verbot von Sklaverei und Völkermord Bei Widersprüchen zwischen der Bundesverfassung und einem internationalen Vertrag, muss der Vertrag neu verhandelt und nötigenfalls gekündigt werden Hat ein solcher Vertrag nicht dem Referendum unterstanden, sollen ihn Schweizer Gerichte nicht mehr beachten Die Initiative gilt rückwirkend für alle 5000 völkerrechtlichen Verträge der Schweiz

Beweggründe der Initianten Globalisierung verlangt eine stärkere internationale Zusammenarbeit: Zahl der Verträge nimmt zu Bei Widersprüchen zum Völkerrecht können Initiativen heute nicht immer wortgetreu umgesetzt werden Die Initianten sind mit vereinzelten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) unzufrieden Jede weitere Annäherung an die EU soll für immer verunmöglicht werden

Was nützt uns das Völkerrecht? Zum Völkerrecht zählen alle vertraglichen Abmachungen zwischen zwei oder mehreren Staaten. Souveränität, Landesgrenzen und Neutralität der Schweiz wurden 1815 am Wiener Kongress völkerrechtlich anerkannt und seither respektiert. Rund 5000 Verträge regeln heute die Zusammenarbeit mit anderen Ländern. Sie garantieren z.B. Transportrechte in der Luft, auf Strasse und Schiene Zugang von Unternehmen zu internationalen Märkten Postverkehr, Telefonverbindungen internationale Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich Schutz des geistigen Eigentums (Patente)

Exportnation Schweiz

Weltweite Wirtschaftsbeziehungen basieren auf Völkerrecht Mitgliedschaft bei der Welthandelsorganisation Freihandelsverträge Investitionsschutz- und Doppelbesteuerungs- abkommen Bilaterale mit der EU insgesamt ca. 600 für die Wirtschaft wichtige Abkommen Luzern: 69 %

Können wir heute mitbestimmen? Die Initianten behaupten, der Schweiz würden immer mehr völkerrechtliche Verträge aufgezwungen. Das stimmt nicht. Dank ihrem Einsitz in internationalen Organisationen (z.B. Uno, WTO, Europarat, Efta) kann die Schweiz mitgestalten Sie darf aber bereits heute keinen Vertrag abschliessen, der ihrer Verfassung widerspricht. Staatsverträge müssen vom Parlament angenommen werden. Wichtige Verträge unterstehen dem Referendum. Falls jemand gegen einen bestehenden Vertrag ist, kann mittels Volksinitiative die Kündigung verlangt werden.

7 Argumente gegen die SBI

Zerstört den Ruf der Schweiz als verlässliche Vertragspartnerin und isoliert sie international Gibt die Eidgenossenschaft ihr Wort, dann gilt es – das gehört zum Selbstverständnis unseres Landes. Die SBI stellt diesen urschweizerischen Wert infrage. Der Abschluss neuer internationaler Verträge würde für die Schweiz viel schwieriger als heute. Ist der Ruf als Vertragspartnerin einmal ruiniert, steht die Schweiz international rasch isoliert da.

Schafft Rechtsunsicherheit und aussenpolitische Instabilität Die Initiative ist voller Schwachstellen, die Zuständigkeiten sind völlig unklar. Wer entscheidet, wann ein Widerspruch besteht? Wer entscheidet, ob «nötigenfalls» gekündigt werden muss? Unsere Exportunternehmen wissen nach einer Annahme der Initiative nicht, welche Abkommen tatsächlich betroffen sind und mit welchen konkreten Folgen sie rechnen müssen. Unklarheit und Rechtsunsicherheit werden jahrelange Streitigkeiten auslösen und die Schweiz aussenpolitisch lähmen.

Verspielt die Vorteile der Exportnation Schweiz Unser Wohlstand hängt davon ab, dass unsere rund 97‘000 Exportunternehmen Zugang zu möglichst vielen Ländern auf der ganzen Welt haben. Dieser ist völkerrechtlich abgesichert. Hält sich ein Partner nicht an die eingegangenen Verpflichtungen, kann sich die Schweiz heute effektiv wehren, nötigenfalls vor einem internationalen Gericht. Beachtet die Schweiz das Völkerrecht nur noch von Fall zu Fall, verliert sie ihre Glaubwürdigkeit. Andere Länder werden Verträge mit der Schweiz auch nicht mehr ernst nehmen.

Riskiert 600 wirtschaftlich wichtige Staatsverträge Weil die SBI nicht nur zukünftige, sondern auch alle bestehenden internationalen Abkommen betrifft, ist offen, ob die Schweiz diese weiterhin einhalten kann. Von den rund 5000 internationalen Verträgen der Schweiz sind gemäss einer Studie der Uni Zürich 600 für die Wirtschaft besonders wichtig. Die meisten unterstanden nicht dem Referendum. Falls eine neue Volksinitiative angenommen wird und einen dieser Verträge verletzt, dürfen unsere Richter ihn nicht mehr beachten, selbst wenn er noch gar nicht gekündigt ist.

Schafft ein Problem, wo gar keines ist Die SBI ist unnötig: Bereits heute schliesst die Schweiz keine verfassungswidrigen Verträge ab. Wichtige internationale Vereinbarungen, wie beispielsweise der Beitritt zur UNO oder die Bilateralen, wurden dem Referendum unterstellt und das Volk konnte sich dazu äussern. Eine Initiative der AUNS, die mehr Abstimmungen über Staatsverträge verlangte, wurde 2012 von Volk und Ständen wuchtig abgelehnt.

Setzt den Schutz durch die Menschen-rechtskonvention aufs Spiel Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährt Bürgern und Unternehmen Schutz vor willkürlichen Entscheiden. Diesen Schutz gefährdet die Initiative. Wenn unsere Gerichte infolge einer neuen Verfassungsbestimmung die EMRK nicht mehr anwenden können, muss die Schweiz die EMRK faktisch aufkündigen und den Europarat verlassen. Die Schweiz ist darauf angewiesen, dass auch andere Länder sich an die EMRK halten. Diese schützt Schweizer Bürger und Unternehmen auch im Ausland.

Verrät die humanitäre Tradition der Schweiz Die Schweiz ist die Heimat des Roten Kreuzes (IKRK), das als einzige nichtstaatliche Organisation weltweit das humanitäre Völkerrecht erfasst und kontrolliert. Die Schweiz geniesst im Bereich des humanitären Völkerrechts eine einzigartige Vorbildfunktion. Eine Abkehr von der EMRK würde dem Ansehen unseres Landes grossen Schaden zufügen. Ein beschädigter Ruf punkto Menschenrechte schadet dem Wirtschaftsstandort langfristig.

Unterstützen Sie die NEIN-Kampagne! Jetzt eintragen unter: www.luzernerkomitee.ch oder www.neinzursbi.ch