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Roma, Sinti und Jenische Menschenrechte Zentrum für Demokratie Aarau 01.01.2015.

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Präsentation zum Thema: "Roma, Sinti und Jenische Menschenrechte Zentrum für Demokratie Aarau 01.01.2015."—  Präsentation transkript:

1 Roma, Sinti und Jenische Menschenrechte Zentrum für Demokratie Aarau 01.01.2015

2 Öffentliche Kritik Artikelserie im Schweizerischen Beobachter 1972 (Hans Caprez) Rede an der Fekkerchilbi in Brienz, 7.10.2012: www.kinderheime-schweiz.ch (Videos)www.kinderheime-schweiz.ch Interview: http://www.netzwerk-verdingt.ch/doku/newsletter/caprez.htmlhttp://www.netzwerk-verdingt.ch/doku/newsletter/caprez.html

3 Gründung der Radgenossenschaft 1975 Bild: www.thata.ch/romalehrmittel13.htmwww.thata.ch/romalehrmittel13.htm

4 Der Verwaltungsrat der Radgenossenschaft und Mariella Mehr an der Pressekonferenz vom 5. Mai 1986. Film: www.srf.ch/kultur/literatur (Mariella Mehr gibt misshandelten Frauen eine Stimme, 01:57-2:55)www.srf.ch/kultur/literatur

5 Bundespräsident Alphons Egli entschuldigt sich am 3. Juni 1986 für das „Hilfswerk“ und dessen Unterstützung durch den Bund. Bild: www.kinderheime-schweiz.chwww.kinderheime-schweiz.ch

6 Entschuldigung von Bundespräsident Alphons Egli, 3.06.1986, Nationalratssaal (…) Es stimmt, dass in der Zeit von 1927 bis 1973 eine Aktion - sogar mit Unterstützung von Bundesgeldern - gestartet, Kinder der Fahrenden aus ihren Familien entfernt und in sogenannte Betreuungsfamilien eingegliedert wurden. (…) Die Pro Juventute hat öffentlich ihrem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, dass diese Aktion unter ihrer Ägide durchgeführt worden ist. Was den Bund anbelangt, gebe ich meinem Bedauern Ausdruck, dass Bundeshilfe hierzu geleistet wurde. Ich scheue mich sogar nicht, mich in der Öffentlichkeit dafür zu entschuldigen, dass dies vor mehr als zehn Jahren passieren konnte.“ Rede: www.kinderheime-schweiz.ch.www.kinderheime-schweiz.ch

7 UN-Konvention gegen Völkermord (1948) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, 1.ein Mitglied der Gruppe tötet, 2.einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden zufügt, 3.die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, 4.Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen, 5.ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Die Schweiz unterzeichnet die Konvention rund 50 Jahre später im Jahr 2000.

8 Europäisches Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (1998) Rechtlich verbindliches Abkommen des Europarats → Diskriminierungsverbot → Meinungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit → Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit → Recht des Gebrauchs der eigenen Sprache → Recht auf ungehinderten Kontakt mit Personen derselben ethnischen, kulturellen, religiösen oder sprachlichen Identität über nationale Grenzen hinweg

9 Menschenrechtskonvention oder Souveränität? (2014) → Gmäss Bundesrat Ueli Maurer (SVP) ist die Europäische Menschenrechtskonvention nicht kompatibel mit der Souveränität der Schweiz → Lancierung der Volksinitiative „Schweizer Recht geht fremdem Recht vor“

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