eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky

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 Präsentation transkript:

eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky Novelle 2015 zum Urheberrechtsgesetz Bildungsrelevante Neuerungen 8. Oktober 2015 eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky

eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky Änderungen Filmurheberrecht „Leerkassettenvergütung“ Leistungsschutzrechte f. Hersteller von Zeitungen und Zeitschriften Freie Werknutzungen f. Menschen mit Behinderung Unwesentliches Beiwerk Zitatrecht Öffentliche Zur-Verfügungstellung für Unterricht und Lehre Kopienversand auf Bestellung Prüfungsaufgaben Zweitverwertung von wissenschaftlichen Beiträgen Anpassung der Persönlichkeitsrechte der ausübenden K. an Urheber Auflassung des Urheberregisters 8. Oktober 2015 eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky

eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky Vervielfältigung zum eigenen und privaten Gebrauch § 42 (5) nur mehr, wenn eine rechtmäßig hergestellte Vorlage verwendet wird 8. Oktober 2015 eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky

eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky Vervielfältigung (und Verbreitung) zum eigenen Schulgebrauch § 42 (6) für Schulen Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen (PH, FH, Einrichtungen der beruflichen Fortbildung,…) Vergütungsanspruch über § 42b (2) nicht für Werke, die ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung nach für den Unterrichtsgebrauch bestimmt sind 8. Oktober 2015 eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky 4

eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch von Sammlungen § 42 (7 und 8) mehrere Vervielfältigungsstücke, um sie in ein eigenes Archiv (z.B. für interne Forschung) einzustellen 8. Oktober 2015 eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky 5

eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch eines anderen auf Bestellung § 42a (2) Öffentlich zugängliche Sammlungen dürfen unentgeltlich/gegen Kostenersatz auf beliebigen Trägermaterialien zum eigenen Schulgebrauch oder zum eigenen /privaten Forschungsgebrauch herstellen. 8. Oktober 2015 eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky 6

eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky „Leerkassettenvergütung“ => Speichermedienvergütung § 42b Gilt für Werke, wenn sie durch Rundfunk gesendet, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt oder auf einem zu Handelszwecken hergestellten Speichermedium festgehalten wurden, und zu erwarten ist, dass sie auf einem Speichermedium zum eigenen Gebrauch vervielfältigt werden 8. Oktober 2015 eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky 7

eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky Erleichterungen der Werkvermittlung für Menschen mit Behinderung § 42d Nichtkommerzielle Nutzung durch Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zurverfügungstellung an Menschen mit Behinderung Vergütungsanspruch 8. Oktober 2015 eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky 8

eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky Unwesentliches Beiwerk § 42e Ein Werk darf verwendet werden, wenn es nur zufällig/beiläufig/ohne Bezug zum eigentlichen Gegenstand der Verwertungshandlung genutzt wird 8. Oktober 2015 eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky 9

eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky Zitate neu und generell für alle Werkkategorien geregelt § 42f in Verbindung mit § 57 (Schutz der Persönlichkeitsrechte bei Zitaten) nunmehr auch Film und allg. Zitat für Werke der bildenden Kunst Quellenangabe (Titel, Urheberbezeichnung des benutzen Werks) Belegfunktion (Rechtfertigung durch besonderen Zweck) 8. Oktober 2015 eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky

eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky Öffentliche Zurverfügungstellung für Unterricht und Lehre (Lernplattformen) § 42g Schulen Universitäten andere Bildungseinrichtungen für Zwecke des Unterrichts und der Lehre zur Veranschaulichung im Unterricht für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichts-/ Lehrveranstaltungsteilnehmern vervielfältigen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu nichtkommerziellen Zwecken Vergütungsanspruch nicht für Werke, die ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung nach für den Unterrichtsgebrauch bestimmt sind 8. Oktober 2015 eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky

eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky Schulbücher und Prüfungsaufgaben § 59c für erschienene Werke der Literatur, Tonkunst, bildenden Kunst Wenn sie in einem durch den Zweck gerechtfertigten Umfang zur Auseinandersetzung mit dem Werk in Prüfungsaufgaben vervielfältigt, verbreitet oder der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Vergütungsanspruch nicht für Werke, die ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung nach für den Unterrichtsgebrauch bestimmt sind 8. Oktober 2015 eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky 12

eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky Zusammenfassung 8. Oktober 2015 eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky

eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky Dankeschön für Ihre Aufmerksamkeit Mag. Walter Olensky Bundesministerium für Bildung und Frauen Abt. Öffentlichkeitsarbeit – Bildungsmedien, B/7 1014 Wien, Minoritenplatz 5 T: +43 1 5312 4846 walter.olensky@bmbf.gv.at 8. Oktober 2015 eLearning Conference Eisenstadt Walter Olensky 14