Gemeinde Dielheim Baugebiet Erlenbachwiesen II + III 22. November 2018
Grundstücks-eigentümer Beteiligte in der „privaten“ Baulanderschließung Gemeinde Grundstücks-eigentümer Erschließungsträger Erschließungsvertrag Planung und Kontrolle Städtebauliche und Kostenübernahmevereinbarung Fachplaner Vermessungsbüro Baufirmen Versorgungsbetriebe
Hauptaufgaben des Erschließungsträgers Partner Erschließungsplanung: IB Willaredt, Sinsheim Vermessung: ÖbVI Häfner, Östringen Landschaftsplanung: Büro Ostholthoff, Rettigheim Hauptaufgaben des Erschließungsträgers Ausarbeitung und Abschluss aller Verträge Erschließungsträgerschaft: Bauherrenfunktion Projektsteuerung der Baulandentwicklung (Umlegung, Erschließung) Abrechnung Nachbetreuung während der Gewährleistungsfrist 22.11.2018
Referenzen „Hockenheimer Flur I + II“ in Altlussheim (8,2 ha und 6,7 ha) „Bäumelweg Nord“ in Brühl (6,7 ha) „Erlenwiesen I“ in Philippsburg (5,1 ha) GE „Streitgärten III“ in Graben-Neudorf (16,5 ha) GE „Ruhberg II“ in Mühlhausen „Langenzeller Buckel“ in Wiesenbach (5 ha) „Mitte Ost IV“ in Graben-Neudorf (8,5 ha) „Fünfvierteläcker“ in Ketsch (11 ha) Walzbachtal, Pfinztal, Weingarten Kronau, Ubstadt-Weiher, Karlsbad u.a.
Bebauungsplan „Erlenbachwiesen II + III“ Rahmenbedingungen: Plangebiet: ca. 6,8 ha Nettobauland: ca. 4,8 ha Bauplätze: ca. 118 Eigentümer: ca. 75
Wahl der Zuteilungsvariante durch den einzelnen Eigentümer → Die Wahl der Zuteilungsvariante wird im Anschluss an die Erörterungsgespräche getroffen. → Auch eine Mehrzuteilung von Bauland ist möglich (mit Aufzahlung!). Beispielfall für Zone I: Grundstücksgröße 1.000 m2 → Einwurfswert (70 € / m2) = 70.000 € 1. Variante: Zuteilung des Wertanspruchs Aus dem Einwurfswert ergibt sich ein Anspruch von ca. 609 m2 (70.000,00 € : 115,00 € /m2) entspricht ca. 2 DH- oder 1 großen EFH-Bauplatz zzgl. Erschließungskosten (für 609 m2) 2. Variante: Minderzuteilung Zuteilung eines Bauplatzes und Verwendung des „restlichen“ Einwurfswerts für die Erschließungskosten → hier sogenannte Nulllösung 3. Variante: Zuteilungsverzicht Ausbezahlung des Einwurfswerts durch die Umlegungsstelle nach Unanfechtbar- keit des Umlegungsplans Eigentümer erhält den Geldwert i.H. v. 70.000,00 € 22.11.2018
vorläufiger Zeitrahmen für 2015 bis 2017 Abschluss Erschließungsvertrag Erschließungsplanung und Kostenermittlung Anfang 2016: Eigentümererörterung und Zuteilung Aufstellung des Umlegungsplanes Sommer 2016: Abschluss aller Kostenübernahmevereinbarungen Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe Herbst 2016: Unanfechtbarkeit Umlegungsplan Herbst 2016: Baubeginn für die Erschließung Tief- und Straßenbauarbeiten, Medienverlegung Ende 2016: Abrechnung der Umlegung IV. Quartal 2017: Fertigstellung der Erschließungsanlagen Ende 2017: Baubeginn für private Bauvorhaben 2015 2016 2017 22.11.2018
Nächste Schritte Anhörung der Eigentümer nach § 47 BauGB Erstellung des Bestandsverzeichnisses bzw. Ermittlung der Eigentumsverhältnisse und Werte (Büro Häfner) Erschließungsplanung und Kostenschätzung (IB Willaredt) Termine für die Einzelgespräche (ÖbVI Häfner/Gemeinde) Artenschutzuntersuchungen Erstellung eines ersten Zuteilungsentwurfs parallel zu den Eigentümergesprächen (ÖbVI Häfner) Versand der Kostenübernahmevereinbarungen (ESB) 22.11.2018
für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Thomas Dopfer ESB KommunalProjekt AG Wilderichstraße 11, 76646 Bruchsal Tel. 07251-93777-00 t.dopfer@kommunalprojekt.de