Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)

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 Präsentation transkript:

Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) 3. Unterrichtseinheit: Unfallversicherung Sachschäden / Rechtsstellung / Ersatz von Sachschäden / Unfallversicherung / Zusatzversicherung Deckblatt

Gesetzl. Versicherungsschutz Gesetzlicher Versicherungsschutz Für die Feuerwehrangehörigen besteht Versicherungsschutz bei allen Verrichtungen, die den Aufgaben und Zweck der Organisation unmittelbar dienen. Zu den versicherten Tätigkeiten zählen: Einsatzdienst (z.B. Brandbekämpfung, techn. Hilfeleistung) Arbeits- und Werkstättendienst Angeordneter Ausbildungs- und Übungsdienst Angeordneter Dienstsport Sitzungen der Gremien der Feuerwehr Teilnahme an sonstigen dienstlich angeordneten Veranstaltungen Auch die Mitglieder der Jugendfeuerwehr sowie die Alters- und Ehrenabteilung sind in einem bestimmten Umfang versichert. Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle bei Tätigkeiten, die mit dem Feuerwehr- dienst nicht zusammenhängen! Gesetzl. Versicherungsschutz

Leistungen der Zusatzversicherung Rahmenvereinbarung des Gemeinde- und Städtebundes Tod Invalidität Bergungskosten Versicherungsumfang Unfall- / Krankentagegeld Krankenhaustage- / Genesungsgeld Leistungen

Leistungen der Zusatzversicherung mögliche freiwillige Versicherungen der Gemeinde Haftpflicht Ersatz von Sachschäden Schäden an eigenen Kfz Versicherungsumfang Rabattverlust Rechtsschutz Mietwagenkosten Leistungen

Verhaltens- und Verfahrensweise bei Schadenseintritt Meldung an unmittelbaren Vorgesetzten, z.B. Gruppenführer, Wehrführer, Ausbilder! Wichtig ist zur Dokumentation ein Vermerk bzw. bei Verletzungen eine Eintragung im Verbandbuch! Soweit erforderlich, Arzt aufsuchen! Wichtig: Hinweis auf Feuerwehrdienstunfall! Sofern ärztliche Behandlung erforderlich wurde, ist grundsätzlich innerhalb von 3 Tagen eine Unfallanzeige über den Dienstweg bei der Unfallkasse Rheinland – Pfalz einzureichen. Verhalten bei Schaden