Anliegerversammlung Ausbau der Straße „Am Quendelberg“ Dienstag, 17.04.2018
Ausbau „Am Quendelberg“ Inhalt Straßenbau Kanal- und Wasserleitungsbau Kosten Zeitplan
Ausbau „Am Quendelberg“ Übersicht Straßenbau
Ausbau „Am Quendelberg“ Regelquerschnitt
Ausbau „Am Quendelberg“ Straßenbau Die Kosten für erforderliche Angleichungsarbeiten von vorhandenen privaten Hofbefestigungen an die (neue) Höhe der Straße sind ausbaubeitragsfähiger Aufwand. Soweit solche Angleichungsarbeiten erforderlich sind, werden auch die Arbeiten auf Privatgrundstücken von der Stadt Montabaur im Zuge des Straßenausbaus be-auftragt, von der bauausführenden Firma ausgeführt und gegenüber der Stadt Montabaur abgerechnet.
Ausbau „Am Quendelberg“ Inhalt Straßenbau Kanal- und Wasserleitungsbau Kosten Zeitplan
Ausbau „Am Quendelberg“ Kanal- und Wasserleitungsbau Erneuerung von öffentlichen Abwasserleitungen (Kanalhauptleitung und Kanalhausanschlüsse) Erhalt eines „Mischsystems“ – gemeinsame Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser Erneuerung von öffentlichen Wasserleitungen (Wasserhauptleitung und Wasserhausanschlüsse)
Ausbau „Am Quendelberg“ Refinanzierung Wasserversorgung Rechtsgrundlagen im Bereich der Wasserversor-gung der Verbandsgemeinde(werke) Montabaur - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) - i.V.m. den Zusätzlichen Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB-Wasser) und der - Allgemeinen Wasserversorgungssatzung (AWS)
Ausbau „Am Quendelberg“ Refinanzierung Wasserversorgung Vorhandene Wasserhausanschlüsse (im öffent-lichen Verkehrsraum) werden kostenfrei erneuert. Bei erstmaliger Herstellung eines Wasserhausan-schlusses ist ein einmaliger Baukostenzuschuss (BKZ) für die Wasserversorgung zu zahlen. Für die erstmalige Herstellung des Wasserhausan-schlusses ist - neben dem BKZ - ein pauschalierter Aufwendungsersatz zu zahlen.
Ausbau „Am Quendelberg“ Refinanzierung Abwasserbeseitigung Rechtsgrundlagen im Bereich der Abwasserbe-seitigung der Verbandsgemeinde(werke) Mtbr. - Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz - i.V.m. der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) der Verbandsgemeinde Montabaur und der - Allgemeinen Entwässerungssatzung (AES) der Verbandsgemeinde Montabaur
Ausbau „Am Quendelberg“ Refinanzierung Abwasserbeseitiggung Die Aufwendungen für die Erneuerung von einem Kanalhausanschluss im öffentlichen Verkehrsraum (Erstanschlüsse) trägt die Verbandsgemeine MT. Jedes Grundstück verfügt über mindestens einen Kanalhausanschluss. Sollten mehrere Anschlüsse vorhanden sein, sollten diese möglichst auf dem eigenen Grundstück zusammengeführt werden. Die Aufwendungen für die Erneuerung von zusätz-lichen Kanalhausanschlüssen im öffentlichen Ver-kehrsraum (Zweitanschlüsse) trägt der jeweilige Grundstückseigentümer über einen Pauschalsatz, den die Verbandsgemeinde MT in Rechnung stellt.
Ausbau „Am Quendelberg“ private Grundstücksentwässerung Links und Informationen im Internet Ratgeber zur Grundstücksentwässerung http://www.vg-montabaur.de/vg_montabaur/Buergerservice
Ausbau „Am Quendelberg“ Beteiligung von Versorgungsträgern Planen bzw. benötigen Sie weitere Hausanschlüsse? Gasversorgung Stromversorgung Telefon / Internet Kabel/TV-Versorgung Bauablauf!
Ausbau „Am Quendelberg“ Inhalt Straßenbau Kanal- und Wasserleitungsbau Kosten Zeitplan
Ausbau „Am Quendelberg“ Inhalt Straßenbau Kanal- und Wasserleitungsbau Kosten Zeitplan
Ausbau „Am Quendelberg“ Zeitplan Anliegerversammlung 17.04.2018 Fertigstellung der Planung Mai 2018 Beschluss Bauprogramm 14.06.2018 Ausschreibung Juli 2018 Auftragserteilung August 2018 Baubeginn Herbst 2018 Bauende Winter 2018/19
Ausbau „Am Quendelberg“ Kontakte Kommunaler Straßen- und Tiefbau Fachbereich 3 Christine Kirchhöfer 02602 / 126 213 ckirchhoefer@montabaur.de Ausbaubeiträge Dirk Völker / Elke Görg 02602 / 126 162 bzw. 126 185 dvoelker@montabaur.de bzw. egoerg@montabaur.de
Ausbau „Am Quendelberg“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir wünschen Ihnen einen guten Heimweg. Haben Sie noch weitere Fragen?