Gebäudemodernisierung: Jetzt die Chance packen

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Von: Marvin, Jessica, Andreas & Vanessa
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 Präsentation transkript:

Gebäudemodernisierung: Jetzt die Chance packen Gebäudemodernisierung: Jetzt die Chance packen! Andrea Paoli / Thomas Volken Kantonale Energiefachstelle

Inhalt Wie passt die Gebäudemodernisierung zu den energiepolitischen Zielen? Das Förderprogramm im Lichte der neuen Energiestrategie Inhalte des Energieförderprogramms 2018

Die Pfeiler der Energiestrategie 2050 Energieeffizienz / CO2-Emissionen Erneuerbare Stromproduktion Atomausstieg Richtwerte 2020 2035 Energieverbrauch pro Person -16% -43% Stromverbrauch pro Person -3% -13%

Die strategischen Zielsetzungen des Kantons: weiterhin gültig Förderung einer nachhaltigen und sicheren Energieversorgung Steigerung der Energieeffizienz vermehrte Nutzung von Abwärme und erneuerbaren Energien Reduktion des CO2-Ausstosses Minderung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen Stärkung der Innovation Sicherstellung der Stromversorgung ohne Kernenergie

Massnahmen auf kantonaler Ebene  Weiterentwicklung Energieförderprogramm Anschlusskonzept kantonale Energiepolitik 2018- 2030 2019/20 MuKEn 2014 2019 Vorbildfunktion Kanton / Eigentümerstrategie EKS Information / Beratung / Weiterbildung

Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) Neubauten: energieeffizient und Wärmeversorgung erneuerbar teilweise Selbstversorgung mit Strom Einsatz erneuerbare Energien beim Heizungsersatz Ersatz elektrische Widerstandsheizungen und Elektroboiler SH sucht einen einfachere Weg bzw. Ansatz.

Mindestanteil erneuerbare Energie beim Heizungsersatz (MuKEn 2014) Massnahme betrifft nur Gebäude mit einem sehr hohen Verbrauch (>18 l/m2 und Jahr oder GEAK E bis G) Grösstes und wirtschaftlichstes Potenzial 2 Ansatzpunkte: Gebäudehülle Wärmeerzeugung Bauherr profitiert von tieferen Energiekosten und besserem Wohnklima Beim Ersatz eines mit Erdgas oder Heizöl betriebenen Heizkessels in energetisch schlechten Wohnbauten (GEAK E bis G) ist die Gelegenheit zu nutzen, künftig einen Teil der Wärme mit erneuerbaren Energien abzudecken oder einzusparen. Entscheidet sich der Bauherr auch in Zukunft wieder eine fossil betriebene Wärmeerzeugung zu installieren, dann sind entweder erneuerbare Energien zu nutzen (z.B. Solaranlage für Warmwasser, Wärmepumpenboiler mit Solarstromanlage,…) oder die Gebäudehülle zu verbessern (Dämmung des Dachs/Estrichboden mit dem u-Wert von 0.20, Ersatz der Fenster mit Dreifachverglasung,…). Möchte der Bauherr zukünftig auf eine fossile Beheizung verzichten, dann kommen Wärmepumpen-, Holzfeuerungssysteme sowie gegebenenfalls ein Anschluss an ein Wärmenetz in Frage. In der MuKEn werden 12 Standardlösungen vorgeschlagen, welche ohne einen rechnerischen Nachweis angewendet werden können. Wenn der Nachweis über einen GEAK erfolgt (rechnerischer Nachweis), dann können unterschiedliche Massnahmen beliebig miteinander kombiniert werden. Hat der Bauherr bereits eine energetische Sanierung gemäss den Standardlösungen umgesetzt, so wird diese berücksichtigt.

Ersatz Elektroheizungen und Boiler (MuKEn) Ersatz zentraler Elektrowiderstandsheizungen und zentraler Wassererwärmer Übergangsfristen Sanierungspflicht für zentrale Elektrowiderstandsheizungen bis 2021 schon im Baugesetz Wirkungsgrad Wärmepumpe 4 - 5 mal höher Bauherr profitiert von tieferen Stromkosten Bei zentralen Elektrowiderstandsheizungen handelt es sich in der Regel um Elektrospeicherheizung mit einem Wasserverteilsystem (Zirkulation mit Radiatoren oder Bodenheizung). Diese Systeme sind problemlos durch z.B. Wärmepumpen zu ersetzen. Während eine Elektrospeicherheizung 100% Strom in 100% Wärme umwandelt, «produziert» eine Wärmepumpe mit der gleichen Strommenge mit Hilfe der Umgebungsluft oder dem Erdreich (Erdsonden) etwa 400 bis 500% Wärme. Der Stromverbrauch senkt sich also um den Faktor 4 bis 5. Das gleiche gilt für zentrale Elektroboiler. Mit einem Wärmepumpenboiler kann der Stromverbrauch gegenüber einem «normalen» Elektroboiler um den Faktor 2.5 gesenkt werden. Beide Investitionen sind wirtschaftlich und zahlen sich innert wenigen Jahren aus.

Die Wirkungskette finanzieller Anreize Bundesmittel Investitionen Wertschöpfung vor Ort Innovationen Tiefere Betriebskosten Neue Geschäftsmodelle

Bundes- und Kantonsmittel 2018 Förderzusagen 4,4 Mio. Bundesmittel (Gebäudeprogramm) 3,1 Mio. Kantonale Mittel 1,3 Mio.

 *  Bereiche des neuen Förderprogramms Bereiche 2017 2018 Gebäudehüllensanierung/ Gebäudemodernisierung  * Neubauten (Minergie-P)  Heizungsersatz Energieeffizienz (Unternehmen) Information und Beratung * Erweiterung

Gebäudemodernisierung Förderung Gebäudesanierung 2018 Gebäudesanierung Einzelbauteile Dach Wand Boden Gebäudemodernisierung Minergie GEAK Fördersatz in Abhängigkeit der Verbesserung Fördersätze pro m2 Dämmmaterial Fr. 40.- Fr. 50.- Bonus

GEAK: Gebäudeenergieausweis der Kantone Effizienz Gebäudehülle: Wie gut ist das Gebäude isoliert? Dach Wand Fenster Boden Wie hoch ist der Heizwärmebedarf? Effizienz Gesamtenergie: Wie viel Energie braucht das Gebäude für: Heizung Warmwasser Lüftung Beleuchtung etc. ? Beim Ersatz eines mit Erdgas oder Heizöl betriebenen Heizkessels in energetisch schlechten Wohnbauten (GEAK E bis G) ist die Gelegenheit zu nutzen, künftig einen Teil der Wärme mit erneuerbaren Energien abzudecken oder einzusparen. Entscheidet sich der Bauherr auch in Zukunft wieder eine fossil betriebene Wärmeerzeugung zu installieren, dann sind entweder erneuerbare Energien zu nutzen (z.B. Solaranlage für Warmwasser, Wärmepumpenboiler mit Solarstromanlage,…) oder die Gebäudehülle zu verbessern (Dämmung des Dachs/Estrichboden mit dem u-Wert von 0.20, Ersatz der Fenster mit Dreifachverglasung,…). Möchte der Bauherr zukünftig auf eine fossile Beheizung verzichten, dann kommen Wärmepumpen-, Holzfeuerungssysteme sowie gegebenenfalls ein Anschluss an ein Wärmenetz in Frage. In der MuKEn werden 12 Standardlösungen vorgeschlagen, welche ohne einen rechnerischen Nachweis angewendet werden können. Wenn der Nachweis über einen GEAK erfolgt (rechnerischer Nachweis), dann können unterschiedliche Massnahmen beliebig miteinander kombiniert werden. Hat der Bauherr bereits eine energetische Sanierung gemäss den Standardlösungen umgesetzt, so wird diese berücksichtigt. «Hülle» «Hülle plus Innenleben»

Zusatzbeitrag pro m2 EBF Gebäudemodernisierung nach GEAK-Klassen Grundbeitrag Zusatzbeitrag pro m2 EBF Verbesserung um 2 Klassen Fr. 5’000.- Fr. 40.- Verbesserung um 3 Klassen Fr. 60.- Verbesserung um 4 Klassen Fr. 80.- Verbesserung um 5 Klassen Fr. 100.- Bonus Klasse C/B Fr. 10.- Bonus Klasse B/A Nach Einzelbauteilen: keine Förderung für Fensterersatz max. 50 % der Gesamtinvestition Förderbeitrag muss mindestens Fr. 2’000 erreichen techn. Mindestanforderungen GEAK Plus ab Fr. 10’000.- Förderbeitrag Nach GEAK-Klassen Nachweis mittels GEAK Plus/GEAK oder SIA-Norm 380/1 Mindestförderbeiträge für Gesamtsanierungen Keine Kumulierung mit anderen kantonalen Förderprogrammen

Gebäudemodernisierung: Was muss ich tun? 5 Klassen Aussenwand, Fenster, Dach, Heizungsersatz, Lüftung 4 Klassen Aussenwand, Fenster, Dach, Heizungsersatz 3 Klassen Aussenwand, Fenster, Heizungsersatz 2 Klassen Aussenwand, Fenster/Dach

Gebäudemodernisierung nach Minergie Minergie und Minergie-A EFH/ZFH MFH Nichtwohnbauten Grundbeitrag Fr. 100.-/m2 EBF mind. Fr. 30’000.- Fr. 10’000.- Zusatzbeitrag - Fr. 70.-/m2 EBF Fr. 40.-/m2 EBF Zusatzbeitrag ECO Fr. 10.-/m2 EBF Minergie-P: Beiträge etwas höher

Elektrodirektheizungen Heizungsersatz Wärmepumpen Holzheizungen Elektrodirektheizungen Anschluss Wärmenetz

Wärmepumpenanlagen Sole/Wasser und Wasser/Wasser EFH/ZFH MFH Nichtwohnbauten Einmaliger Investitionsbeitrag Fr. 8’000.- Fr. 15’000.- Ab 20 kW thermische Nennleistung: für jedes weitere kW - Fr. 200.-/kWth Luft/Wasser EFH/ZFH MFH Nichtwohnbauten Einmaliger Investitionsbeitrag Fr. 3’000.- Fr. 5’000.- Ab 20 kW thermische Nennleistung: für jedes weitere kW - Fr. 100.-/kWth bei Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung halber Beitrag falls Ersatz einer anderen Heizung soweit anwendbar, muss zertifiziertes WP-System-Modul eingesetzt werden Luft/Wasser: Mindest-COP von 3.6 Erdwärmesonden: Gütesiegel für Bohrfirma erforderlich max. Vorlauftemp. 50 °C Zusatzbeiträge für hydraulische Wärmeverteilung und Bonus Gesamtenergieeffizienz (bei zusätzlicher Solaranlage)

Holzfeuerungen bis 70 kW EFH/ZFH MFH Nichtwohnbauten Einmaliger Investitionsbeitrag Fr. 7’000.- Fr. 12’000.- Zusatzbeitrag Partikelabscheider Fr. 1’000.- ab 70 kW Bis 70 kW bei Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung halber Beitrag falls Ersatz einer anderen Heizung Qualitätssiegel gemäss Holzenergie Schweiz bei Stückholz Partikelabscheider zwingend Ab 70 kW Qualitätsbegleitung nach QM Holzheizwerke Grenzwert für Feinstaub Fördersatz Einmaliger Investitionsbeitrag pro kW Feuerungswärmeleistung Fr. 200.-/kWth

Fr. 50.-/kW Anschlussleistung Anschlüsse Wärmenetz EFH/ZFH MFH Nichtwohnbauten Einmaliger Investitionsbeitrag pro Anschluss Fr. 7’000.- Fr. 12’000.- Ab 70 kW Anschlussleistung: für jedes weitere kW - Fr. 50.-/kW Anschlussleistung bei Ersatz Öl-, Gas- oder Elektroheizung halber Beitrag falls Ersatz einer anderen Heizung bezogene Wärme zu mind. 75 % aus erneuerbaren Energien Wärmenetzprojekte zusätzlich gelieferte Wärme gegenüber dem Zustand vor Neubau bzw. Erweiterung

Thermische Sonnenkollektoranlagen MFH / Komfortlüftungsanlagen Sonnenkollektoren Fördersatz Grundbeitrag pro Anlage Fr. 1’500.- Zusatzbeitrag pro kW thermische Nennleistung Fr. 600.- pro kWth 50 % bei Ersatz bestehende Anlage, die mind. 15-jährig Komfortlüftungsanlagen EFH/ZFH MFH Verwaltung/Schule Einmaliger Investitionsbeitrag Fr. 3’500.- Fr. 2’500.-/Whg. Fr. 10.-/m2 EBF

So gehen Sie vor 1. Offerte(n) einholen 2. Fördergesuch einreichen (Gesuchsformulare unter www.energie.sh.ch) 3. Baugesuch einreichen (falls erforderlich) 4. Förderbescheid abwarten (4 bis 6 Wochen) 5. Vorhaben realisieren (in der Regel innert 2 Jahren) 6. Ausführungsbestätigung einreichen Handwerker kennt Förderprogramm. Wir freuen uns auf Ihr Gesuch. Eigentümer trägt Verantwortung, dass Gesuch rechtzeitig eingereicht wird. 22

Was hat der Eigentümer von einer Gebäudemodernisierung? finanzieller Anreiz höherer Wohnkomfort keine Zugluft, keine kalten Wände, kein Schimmel etc. tiefere Nebenkosten auch für Mieter Steuerabzugsmöglichkeiten neu: auch über mehrere Perioden Werterhaltung/-steigerung Weiterverkauf, Vermietbarkeit

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit www.energie.sh.ch Kantonale Energiefachstelle Frauengasse 24 8200 Schaffhausen Tel.: 052 632 76 37 Wirksames Instrument zur Erreichung der energiepolitischen Ziele. Förderung wichtig für Volkswirtschaft (lokale Wertschöpfung statt importierte Energie) Leistet auch einen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung. 2009 und 2010: ähnliche Zahlen. 24