Vorstellung der. Ergebnisse der Arbeitsgruppen AG 1

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 Präsentation transkript:

Vorstellung der. Ergebnisse der Arbeitsgruppen AG 1 Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen AG 1 „Entsorgung Mineralischer Abfälle“ AG 2 „Überwachung von Anlagen und Stoffströmen“

Arbeitsgruppe 1 1. Sitzung am 27.01.2016 Vorerst beendet im Mai 2017 (Teilnehmer: Vertreter der Landkreise (LK) WL, Gth, AL, Stadt EF, das TLVwA, später der LK Greiz) Auswahl der Themen unter Berücksichtigung anstehender Probleme: Zulässigkeit von Kellerverfüllungen nach Abriss Maßnahmen Abfallrechtliche Überwachung von Abbruchmaßnahmen Analytische Untersuchung von mineralischen Abfällen (Kleinmengenregelung; Zulässigkeit der Überschreitung von Zuordnungswerten bei bestimmten Abfällen (Betonbruch)) Überwachungsprobleme bei der Verwertung mineralischer Abfälle aufgrund der Vielzahl von Regelungen (LAGA M 20, Einzelentscheidungen, Umgang mit nicht aufbereitetem Bauschutt)

Zielstellung Erarbeitung eines Merkblattes für Abbruchmaßnahmen Festlegung einer Kleinmenge, unterhalb der keine analytische Untersuchung erforderlich ist Erarbeitung eines RC Leitfadens für die relevantesten mineralischen Abfälle Entsorgung von Ausbauasphalt und teer-/pechhaltigen Abfällen für Straßen und Wegebau – Überarbeitung der Übersichtstabelle aufgrund Erlass des TMIL/TMUEN 2015 (überholt aufgrund Erlass des TMUEN vom Juli 2017)

Ergebnisse Kleinmengenregelung: Berücksichtigung Entscheidungen anderer BL bei einer Menge von < 25 t sind keine analytischen Untersuchungen erforderlich (Ausnahme, wenn organoleptisch auffällig oder Verdachtsmomente aufgrund der Herkunft); getrennte Lagerung von deklariertem Material; bei Erreichung einer Gesamtmenge von 500 t  Beprobung PN 98 Definition nichtkontaminiertes Bodenmaterial Gemäß § 2 (2) Nr. 11 KrWG (Klarstellung, da in Anlage 1 des Leitfadens für den Umgang mit Boden und ungebundenen/gebundenen Straßenausbaustoffen Begriffe wie belastete oder unbelastetem Böden genannt werden (www.thueringen.de/imperia/md/content/tlsb/service/listen/2009/anlage_1.pdf)) Beschluss ARA: Der ARA ist der Auffassung, dass Bodenmaterial als nicht kontaminiert i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 11 des KrWG anzusehen ist, wenn das Bodenmaterial so beschaffen ist, dass keine Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung i.S.d. § 9 Abs. 1 BBodSchV besteht Kleinmengenregelung Berlin/Brandenburg

Ergebnisse Kellerverfüllung mit Bauschutt: Grundsätzlich nicht zulässig, da Verfüllung nur mit Boden (max. Z 0*) Ausnahme, wenn es für das Bauwerk aus statischen Gründen erforderlich ist Einbringungsmenge nur in dem dafür erforderlichem Umfang; Übermengen deuten auf eine unzulässige Abfallentsorgung (Beseitigung) hin Überarbeitung der Übersicht zur Verwertung teer-/pechhaltigem Straßenaufbruch und Ausbauasphalt aufgrund Erlass des TMIL und TMUEN von 2015 Übersicht ist aufgrund des Erlasses des TMUEN vom 17.07.2017 nicht veröffentlicht worden; wird überarbeitet Kleinmengenregelung Berlin/Brandenburg

Ergebnisse Merkblatt für Abbruchmaßnahmen Entwurf des Merkblattes Inhalt: Maßnahmen vor Beginn der Abbruchmaßnahme Maßnahmen während der Abbruchmaßnahme Entsorgung der anfallenden Abfälle Einsammeln und Befördern Nachweispflichten/ Dokumentation Gefährliche Abfälle Ungefährliche Abfälle (nachweispflichtig / nicht nachweispflichtig i.S. NachweisV) Anlagen: Beispiele für üblicherweise anfallende gefährliche Abfälle; Verfahrensweise bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle bei Bauhandwerkern Hinweise zur Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle mit persistenten organ. Schadstoffen

Ergebnisse 1. Entwurf eines RC Leitfadens für mengenmäßig relevante mineralische Abfälle Unter Berücksichtigung bestehender Leitfäden anderer BL -> Auswahl RC Leitfaden Berlin Gliederung: allgemeiner Teil: Definition der Begriffe; Einbaubedingungen Spezieller Teil: Verwertungsanforderungen (Boden, Beton, RC Stoffe, Gleisschotter – Zusammenfassende Darstellung unter Berücksichtigung der LAGA M 20 (2003) und sämtlicher Änderungen und Ergänzungen Rechtsfolgen bei Verstößen Anlagen: Info-Blatt Abfall; Schematische Darstellung der Genehmigungsbedürftigkeit von Lager; Übersicht Ausbauasphalt/teer-/pechhaltige Straßenausbaustoffe, Anzeige von mobilen Aufbereitungsanlagen, Formblätter für Dokumentation

Die Weiterarbeit wurde aufgrund der anstehenden Verabschiedung der Mantelverordnung im Bundeskabinett im Mai 2017 eingestellt. Laut EUWID erfolgte auf der Bundesratssitzung am 22.09.2017 keine Befassung mit MantelV – dies soll erst nach diesbezüglicher Äußerung der neuen Bundesregierung fortgesetzt werden Kritikern der MantelV könnte der Verordnungsgeber durch eine Überprüfungsklausel entgegenkommen , wonach 2 Jahre nach Inkrafttreten deren Praxistauglichkeit, Auswirkungen und Stoffstromverschiebungen beurteilt werden.

Arbeitsgruppe 2 Zielstellung 1. Sitzung am 28.03.2017 (Teilnehmer: Vertreter der Landkreise IK, SM, WL, TLVwA (Referate 400, 430) Zielstellung Unterstützung der Abfallbehörden bei der Überwachung aller abfallrechtlich relevanten Sachverhalte Immissionsschutzrechtliche Anlagen, Baurechtliche Anlagen Vollzug einschlägiger Verordnungen Stoffstromkontrollen Erzeuger, Sammler, Beförderer, Händler, Makler

Schwerpunkte Ausarbeitung einer allgemeinen Überwachungsliste für Abfallanlagen unter Berücksichtigung grenzüberschreitender Abfallverbringung Ausarbeitung von speziellen Checklisten für Anlagen, die der AltfahrzeugV, BioabfallV, GewerbeAbfV, ElektroG unterliegen Abfallerzeugerüberwachung: richtige Zuordnung von Abfällen nach AVV; Entsorgungswege unter Berücksichtigung der Abfallhierarchie

Ergebnisse Überwachungsliste für Abfallanlagen allgemein Firmenbezeichnung, Ansprechpartner, Anschrift, Genehmigung, Anzeige, Erlaubnis Kontrolle Inputliste, Vorschriften zur Annahme, Umgang mit Falschdeklaration, Sicherstellungsbereich, Mengenerfassung, Dokumentation, Register Einhaltung NB der Genehmigung Export von Abfällen Lagerbereiche, Behandlungsbereiche, Mengenabgleich Vermischung/Verdünnung? Unterweisung des Personals Mängel, Verstöße

Ergebnisse Überwachungsliste für Altfahrzeuganlagen Anforderungen an die Ausstattung § 5 i.V.m. Anhang Anforderungen an das Eingangslager Anforderungen an die Vorbehandlung Anforderungen an die Dokumentation Überlassungspflichten (Verwertungsnachweis) Fazit Anstehende Aufgabe für die nächste Beratung Erarbeitung einer Überwachungsliste für Kompostanlagen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Monika Grimm Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 430 Tel.: 0361 57332 1861 E-Mail: monika.grimm@tlvwa.thueringen.de