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 Präsentation transkript:

s Sparkasse Werra-Meißner SEPA – Single Euro Payments Area: Neue Zahlungsverkehrsprodukte für Deutschland und Europa – Eschwege, den 22. Oktober 2010

SEPA – Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition Die SEPA ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Somit soll langfristig nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden europäischen Zahlungen unterschieden werden. Ziel SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheit-licher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen.

Meilensteine auf dem Weg zur SEPA: Die Sparkasse Werra-Meißner begleitet Sie bei der Umsetzung Im Rahmen der SEPA können Sie folgende standardisierte Zahlungs-produkte europaweit nutzen: Die Verfahren können Sie sowohl für inländische wie auch grenzüberschreitende europäische Zahlungen nutzen. - Jan 2008: SEPA-Überweisung - Nov 2010: Angebot der SEPA-Basis- und SEPA-Firmen-Lastschrift

Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Rep. Ungarn Zypern Teilnehmende Länder

Vorteile der SEPA-Lastschriftverfahren für international und national tätige Unternehmen Fälligkeitsdatum der Lastschrift erlaubt taggenaue Liquiditätsplanung und -steuerung Einheitliches Fristenregime vereinfacht Einzugs- und Rückgabeprozesse Neue Mandatsmerkmale erlauben langfristig die Reduzierung des Rückgaberisikos von Lastschriften durch den Zahlungspflichtigen nach erfolgter Einlösung Effizienzgewinne insbesondere für multinationale Unternehmen EU-weit vereinheitlichte Prozesse und einheitlicher Rechtsrahmen Wegfall der Formatvielfalt und einheitliche, klare Rückgabefristen Verbesserung der Kontoabstimmung durch Homogenisierung und Erweiterung der Datenfelder Zentralisierung von Konten und Liquidität bei einer kontoführenden Stelle für europaweite Lastschrifteinzüge

Europaweit Geldeinzüge tätigen: Die SEPA-Lastschriftverfahren im Überblick Die SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift) ermöglichen den Einzug von fälligen Rechnungsbeträgen in Euro Verwendung für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen Nutzung von IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl Erteilung neuer SEPA-Lastschriftmandate durch zahlungspflichtige Kunden erforderlich Die bisherigen Einzugsermächtigungen können nicht für SEPA-Lastschrift verwendet werden Angabe eines exakten Fälligkeitsdatums zur Einlösung der Lastschrift

Europaweit Geldeinzüge tätigen: Die SEPA-Lastschriftverfahren im Überblick Neue Einreichungsfristen bei Erstlastschriften und Folgelastschriften müssen beachtet werden Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bei der SEPA-Basis-Lastschrift beträgt acht Wochen nach Kontobelastung für autorisierte Zahlungen. Bei der SEPA-Firmen-Lastschrift ist ein Erstattungsanspruch ausgeschlossen. Teilnahme nur mit neuer, eindeutiger Identifizierungsnummer des Einreichers (Creditor Identifier) Die SEPA-Lastschriftverfahren werden aus-schließlich beleglos (online) angeboten Nutzung des XML-basierten SEPA-Daten-formats statt des bisherigen DTAUS-Formats

Merkmale der SEPA-Basis-Lastschrift Für die neue SEPA-Basis-Lastschrift (engl.: SEPA Core Direct Debit) benötigt der Zahlungsempfänger (ZE) im Vorfeld eine Ermächtigung des Zahlungspflichtigen/ Zahlers (ZP) - das sogenannte SEPA-Lastschriftmandat. Eines der wichtigsten Merkmale des SEPA-Lastschrift ist die Einführung eines Fälligkeitsdatums. Dieses Datum ist der Tag, an dem das Konto des ZP belastet werden soll und das entscheidende Datum für alle Fristenberechnungen. Vor dem Lastschrifteinzug muss der ZE den ZP über den geplanten Einzug schriftlich mittels einer Vorabinformation (engl.: Pre-Notification) informieren. Dies kann auch durch einen Vertrag oder eine Rechnung erfolgen, die auch mehrere Fälligkeitstermine und die entsprechenden Einzugsbeträge enthalten kann. Bei der Einreichung der Lastschrift sind festgelegte Vorlagefristen bei dem einlösenden Kreditinstitut zu beachten. Der ZP hat das Recht innerhalb von acht Wochen nach der Belastung eine Erstattung des Lastschrift-Betrages ohne Angabe von Gründen zu verlangen. Sollte eine Belastung erfolgen, ohne dass der ZP ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, beträgt der Erstattungsanspruch bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung auf seinem Konto.

Bei der SEPA-Lastschrift müssen alle relevanten Fristen eingehalten werden (SEPA-Basis-Latschrift) *Gemäß SEPA-Basislastschrift-Regelwerk muss die Lastschrift spätestens an D-5, D-2 bzw. D-1 der Zahlstelle vorliegen, die Cut-off-Zeit für die Einreichung beim Kreditinstitut des Zahlungsempfängers kann jedoch früher sein.

Vergleich: SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und deutsches Einzugsermächtigungsverfahren Nutzungsmöglichkeit national und grenzüber-schreitend (in Euro) rein national (in Euro) Festes Fälligkeitsdatum ja nein (bei Sicht) Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen 8 Wochen ab Belastung max. 6 Wochen nach Rechnungsabschluss Eindeutige Identifikation des Mandats ja (durch Mandatsreferenz und Gläubiger-ID) nein Kundenkennung IBAN und BIC Kontonummer und BLZ Geltungsdauer des Mandats unbefristet, aber Mandatsverfall nach 36 Monaten bei Nichtnutzung Einzugsermächtigung gilt unbefristet bis auf Widerruf Aufbewahrung Original des Mandats beim Zahlungsempfänger

Merkmale der SEPA-Firmen-Lastschrift Für die neue SEPA-Firmen-Lastschrift (engl.: SEPA Business to Business Direct Debit) benötigt der ZE im Vorfeld eine Ermächtigung des ZP - das sogenannte SEPA-Firmenlastschrift-Mandat. Darin erklärt der ZP auch den Verzicht auf seinen Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung. Der ZP darf jedoch kein Verbraucher/ Privatkunde sein. Nach Erteilung des Mandats, jedoch vor der ersten Einlösung einer SEPA-Firmen- Lastschrift, muss der ZP die Erteilung des Mandats seinem Kreditinstitut bestätigen, indem er wesentliche Daten des Mandats übermittelt und diese Information unterzeichnet. Eines der wichtigsten Merkmale des SEPA-Lastschrift ist die Einführung eines Fälligkeitsdatums. Dieses Datum ist der Tag, an dem das Konto des ZP belastet werden soll und das entscheidende Datum für alle Fristenberechnungen. Vor dem Lastschrifteinzug muss der ZE den ZP über den geplanten Einzug schriftlich mittels einer Vorabinformation (engl.: Pre-Notification) informieren. Dies kann auch durch einen Vertrag oder eine Rechnung erfolgen, die auch mehrere Fälligkeitstermine und die entsprechenden Einzugsbeträge enthalten kann. Bei der Einreichung der Lastschrift sind festgelegte Vorlagefristen bei dem einlösenden Kreditinstitut zu beachten.

Bei der SEPA-Lastschrift müssen alle relevanten Fristen eingehalten werden. (SEPA-Firmen-Lastschrift) *Gemäß SEPA-Basislastschrift-Regelwerk muss die Lastschrift spätestens D-1 der Zahlstelle vorliegen, die Cut-off-Zeit für die Einreichung beim Kreditinstitut des Zahlungsempfängers kann jedoch früher sein.

Vergleich: SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren und deutsches Abbuchungsauftragsverfahren Nutzungsmöglichkeit national und grenzüber-schreitend (in Euro), nicht für Verbraucher oder Privatkunden rein national (in Euro) Festes Fälligkeitsdatum ja nein (bei Sicht) Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen nein Eindeutige Identifikation des Mandats ja (durch Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikation) Kundenkennung IBAN und BIC Kontonummer und BLZ Bestätigung Mandatserteilung gegenüber Zahlstelle und Aufbewahrung Original des Mandats Bestätigung vor Einlösung erforderlich; Originalmandat verbleibt beim ZE Abbuchungsauftrag wird unmittelbar an Zahlstelle erteilt und dort verwahrt

Vergleich SEPA-Basis-/ SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren SEPA-Basis-Lastschrift SEPA-Firmen-Lastschrift Nutzungsmöglichkeit National und grenzüber-schreitend (EUR) Vorlage der Lastschrift bei Bank des ZP Zwei/ fünf Tage vor Fälligkeit Einen Tag vor Fälligkeit Bestätigung der Mandatserteilung durch den ZP gegenüber Zahlstelle Nicht erforderlich Erforderlich (in der mit dem Kunden vereinbarten Art und Weise) Erstattungsanspruch des ZP für autorisierte Zahlungen 8 Wochen ab Belastung Ausgeschlossen durch Verzicht Erstattungsanspruch des ZP für nicht autorisierte Zahlungen 13 Monate ab Belastung Durch das Bestätigungs-verfahren gegenüber der Zahlstelle nicht relevant Rückgabefrist Zahlstelle Spätestens fünf Tage nach Fälligkeit Spätestens zwei Tage nach Fälligkeit Kundenkennung IBAN und BIC

Mit Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz Abbuchungen von SEPA-Lastschriften besser kontrollieren Die Gläubiger-Identifikationsnummer dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen: Ihre Länge richtet sich nach den Vorgaben der Ausgabestelle. In Deutschland sind dies immer 18 Stellen. Die Gläubiger-ID kann ausschließlich im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat individuell vergeben. In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Länge (max. 35 Stellen) und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden. DE 02 ZZZ 01234567890 Business Area Code ISO-Ländercode Prüfziffer Nationales Identifikationsmerkmal Quelle: Deutsche Bundesbank

Das SEPA-Lastschriftmandat: Aufbau Das SEPA-Lastschriftmandat besteht aus einem einheitlichen Autorisierungstext und bestimmten Angaben… …vom Zahlungsempfänger (ZE): Name und Adresse Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenz (individuell vom ZE für jedes SEPA-Mandat festzulegen ) Kennzeichnung, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung erteilt wird …vom Zahlungspflichtigen (ZP): Name und Anschrift des Kontoinhabers IBAN und BIC Unterschrift und Unterschriftsdatum Besonderheit beim SEPA-Firmenlastschrift-Mandat: Der Autorisierungstext enthält zusätzlich eine Erklärung hinsichtlich des Verzichts auf den Erstattungsanspruch des Kunden. Dieser ist bei der SEPA-Firmen-Lastschrift, bei der der Zahlungspflichtige kein Verbraucher sein darf, ausgeschlossen. Abbildung: SEPA-Basis- Lastschrift-Mandat

Das neue SEPA-Datenformat Das SEPA-Datenformat ist der Datensatz für die SEPA-Lastschrift und die SEPA-Überweisung Das SEPA-Datenformat verwendet XML als Syntax und basiert auf dem ISO-Standard 20022 SEPA-Zahlungen können ausschließlich in diesem Datenformat eingereicht und verarbeitet werden Für die Nutzung des SEPA-Datenformats zur Einreichung belegloser Kundenaufträge an die Bank sind die Spezifikationen des European Payments Council bzw. des Zentralen Kreditausschusses zu beachten Die marktgängigen Electronic-Banking-Produkte unterstützen bereits die SEPA-Zahlungen (z. B. SFirm 32) bzw. werden derzeit für SEPA fit gemacht

Checkliste für die SEPA-Lastschrift  Herstellen der IBAN/BIC – Fähigkeit des betroffenen Systeme. Einholung der SEPA-Mandate und Aufsetzen einer Mandatsverwaltung zur Sicherstellung der Gültigkeit (Vergeben der Mandatsreferenz; Überwachung der 36-Monate-Frist; Archivierung der Mandatsdaten)  Beantragung der Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier)  Lastschrifteinreichungen: Anpassung der Einreicherprozesse auf neue Fristen (Vorgabe Fälligkeitsdatum; Einreicherfristen: min. 2 bzw. 5 Tage im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren; min. 1Tag im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren)  Verwendung von IBAN und BIC des Zahlungsempfängers und Zahlungspflichtigen  Herstellen der technischen Voraussetzungen für die Nutzung der SEPA-Last- schriftverfahren durch Umstellung / Einführung auf/ des XML-Format/s. 