Unterweisungsmodul Brandschutz
Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Brandschutz - Ziele Brandschutz - Grundelemente Brandschutz - Voraussetzungen Brandschutz - Brandklassen Brandschutz - Feuerlöscher Brandschutz - Tipps Brandschutz - Alarmplan … © LZK BW 04/2018
PRAXIS-Handbuch der LZK BW
Brandschutz – Nachschlagewerk! © LZK BW 04/2018
Rechtliche Grundlagen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), DGUV V1 und ASR 2.2 Zahnarztpraxen sind mit Feuerlösch- einrichtungen auszustatten Überprüfung der Feuerlösch- einrichtungen Flucht- und Rettungswege und Notausgänge Standort der Feuerlöscheinrichtungen dauerhaft kennzeichnen leicht erreichbare und handhabbare Feuerlöscheinrichtungen … © LZK BW 04/2018
Brandschutz – Ziele? Personenschutz Sachwertschutz Umweltschutz © LZK BW 04/2018
Brandschutz – Grundelemente? © LZK BW 04/2018
Brandschutz – Voraussetzungen? Quelle: VBG Risikofaktor Zeit! Geringere Gefahr durch die Hitzeentwicklung (Zeit!). Größte Gefahr durch Brand- und Rauchgase (toxisch)!!! © LZK BW 04/2018
Brandschutz – Brandklassen? Brandklasse A: Brände fester Stoffe (z. B. Holz, Papier, Textilien) Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen (z. B. Benzin, Alkohole, Kunststoffe) Brandklasse C: Brände von Gasen (z. B. Propan, Erdgas, Stadtgas) Brandklasse D: Brände von Metallen (z. B. Aluminium, Magnesium) © LZK BW 04/2018
Brandschutz – Anzahl an Feuerlöschern in einer Zahnarztpraxis (Grundausstattung)? Einstufung der Zahnarztpraxis: Normale Brandgefährdung Grundfläche der Praxisräume in m² Aus der Grundfläche und der normalen Brandgefährdung werden die erforderlichen Löschmitteleinheiten berechnet! Löschmitteleinheit ≠ Anzahl an Feuerlöschern © LZK BW 04/2018
Brandschutz – Anzahl an Feuerlöschern in einer Zahnarztpraxis (Grundausstattung)? Beispiel: Zahnarztpraxis mit einer Grundfläche von 180 m² (alle Praxisräume auf einer Etage) Einstufung: Normale Brandgefährdung (vgl.bar mit Büronutzung) Ergebnis: 12 Löschmitteleinheiten © LZK BW 04/2018
Brandschutz – Was sind Löschmittel-einheiten? Ergebnis: Dieser Feuerlöscher liefert 9 Löschmittel-einheiten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“: Für die Grund-ausstattung dürfen nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmittel-einheiten (LE) verfügen. © LZK BW 04/2018
Brandschutz – Einsatz von Feuerlöschern? Feuerlöscherarten: Aufladelöscher, Dauerdrucklöscher und Gaslöscher. Pulverfeuerlöscher haben großes Löschvermögen, d. h. weniger Feuerlöscher sind notwendig (Kosten!). Aber Vorsicht: Pulverfeuerlöscher verursachen immense Löschschäden (Großer Reinigungsaufwand; Elektrogeräte werden alle defekt). Wasserlöscher verursachen geringere Folgeschäden. Auch Elektrobrände können mit Wasserlöschern gelöscht werden. Praxistipp: Mischung aus Schaum-/(Wasser)löschern und Kohlendioxidlöschern! © LZK BW 04/2018
Brandschutz – Einsatz von Feuerlöschern? © LZK BW 04/2018
Brandschutz – Einsatz von Feuerlöschern? © LZK BW 04/2018
Brandschutz – Feuerlöscher und mehr? Wichtig bei der Berechnung: In jeder Etage ist mindestens 1 Feuerlöscher bereitzustellen! Prüfung der Feuerlöscher in der Praxis alle 2 Jahre durch eine befähigte Person (TRBS 1203-2; Beauftragung durch den Praxisinhaber; Wartungsvertrag). Neue Feuerlöscher sind geprüft! Vergleich Prüfkosten versus Neu- anschaffungskosten kann sich lohnen (Entsorgung!). Regelwerke: ASR A2.2; BetrSichV; DIN 14406-Teil 4. Eingesetzte Feuerlöscher Brandschutz-Sachkundigenfirma! Standorte der Feuerlöscher gut sichtbar und stets leicht zugänglich. Wenn nicht, dann deutlich erkennbare und dauerhafte (lang nachleuchtende) Kennzeichnung. © LZK BW 04/2018
Brandschutz – Einfache Tipps? Reduzierung der entzündlichen Stoffe in der Praxis! Reduzierung der Brandlast auf ein Minimum! Elektrogeräte (insbesondere Haushaltselektrogeräte) nur auf einem schwer entflammbarem Untergrund betreiben! Vorsicht in der Vorweihnachtszeit! © LZK BW 04/2018
Brandschutz – Alarmplan und mehr? Alarmplan für den Brandfall an einem gut sichtbaren Standort (z. B. Rezeption) aushängen! Vorhandene Flucht- und Rettungswege sind stets frei zu halten! Brandschutztüren dürfen nie verkeilt oder aufgebunden werden! Fluchtwege und Notausgänge in Zahnarztpraxen müssen in angemessener Form (z. B. mit lang nachleuchtenden Piktogrammen) und dauerhaft gekennzeichnet sein. © LZK BW 04/2018
Brandschutzhelfer in der Zahnarztpraxis? Technische Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2). Def.: Brandschutzhelfer sind Praxismitarbeiter, die den Praxis- inhaber für Aufgaben der Brandbekämpfung benannt hat. Der Praxisinhaber kann sich auch selbst ausbilden lassen! Anzahl: Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend! Empfehlung: Mindestens 2 Mitarbeiter pro Praxis. Ausbildung (fachkundige Unterweisung): Theorie (2 UE à 45 Min.), Praxis (5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer) und Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich: gemäß DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer: Ausbildung und Befähigung“. © LZK BW 04/2018
Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Brandschutz“ in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung). © LZK BW 04/2018