Thema: Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe (Autor: Heiko Maaß)

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 Präsentation transkript:

Thema: Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe (Autor: Heiko Maaß)

Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe Gliederung der Präsentation Nr. Thema 1. Bildungsziele der gymnasialen Oberstufe 2. Organisation in der Oberstufe (Beratung, Entschuldigungs- und Beurlaubungsverfahren) 3. Dauer der gymnasialen Oberstufe (Verweildauer,Auslandsaufenthalt) 4. Aufbau der gymnasialen Oberstufe 5. Fächerangebot in der Oberstufe 6. Anzahl der Wochenstunden 7. Kursarten in der Einführungsphase 8. Pflichtfächer und Mindestbelegdauer (allgemein, Einführungsphase)

Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe Gliederung der Präsentation Nr. Thema 9. Klausuren in der Einführungsphase 10. Leistungsbewertung in der Oberstufe 11. Noten in der Einführungsphase / Versetzung in die Qualifikationsphase / Nachprüfung 12. Qualifikationsphase (Kursarten / Pflichtfächer / Klausuren / Punktesystem) 13. Rücktritt und Wiederholung 14. Weitere Berechtigungen

Bildungsziele der gymnasialen Oberstufe

Bildungsziele der gymnasialen Oberstufe Allgemeine Studierfähigkeit und somit Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt Abschluss mit der Abiturprüfung und Vermittlung der allgemeinen Hochschulreife Vertiefte allgemeine Bildung (z. B. durch Stärkung der ehemaligen Kernfächer) vs. individuelle Scherpunktsetzung (z. B. durch Ausgestaltung in Grund- und Leistungskurse) Grundlage: Wissenschaftspropädeutisches Arbeiten Fortsetzung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Sekundarstufe I, außerdem Vertiefung und Erweiterung

Organisation in der Oberstufe: Beratung

Organisation in der Oberstufe: Beratung Beratungslehrkräfte Arbeit im Zweier-team Ansprechpartner in allen Fragen der Schullaufbahn Organisation der Kurswahlen Leitung von Stufen-versammlungen Verantwortlich für Beurlaubungen Organisation mdl. Abitur Oberstufenkoordination Organisation des Gesamtsystems Durchführung von Infoveranstaltungen Erstellung der Blok-kungen Enge Kooperation mit Beratungslehr-kräften Auch jederzeit An-sprechpartner Schulleiter Gesamtverantwor-tung für die Schule Einrichtung von Kursen Unterrichtsvertei-lung Information über Verfahren und Be-stimmungen in der Abiturprüfung am letzten Schultag Beratung in der Oberstufe auf drei Säulen

Organisation in der Oberstufe: Entschuldigungsverfahren

Organisation in der Oberstufe: Entschuldigungsverfahren Bei Erkrankung vor Unterrichtsbeginn in der Schule im Sekretariat anrufen (AB) Bei Erkrankung im Verlauf eines Schultages im Sekretariat abmelden Entschuldigung über ein Entschuldigungsheft - Versäumte Stunden eintragen (dabei mehrere Tage zusammenfassen) - Spätestens in der zweiten Stunde nach „Rückkehr“ den Fachlehrern zur Unterschrift vorlegen

Organisation in der Oberstufe: Entschuldigungsverfahren Besonderheit bei Klausuren Im Krankheitsfall kann eine Nachschreibklausur nur dann gestellt werden, wenn folgende sämtliche Bedingungen erfüllt werden (ansonsten Bewertung mit „6“): Anruf im Sekretariat vor Unterrichtsbeginn Ärztliche Behandlung Einreichen eines ärztlichen Attests am gleichen Tag (Fax, Mail etc. reicht zunächst)

Organisation in der Oberstufe: Beurlaubungsverfahren

Organisation in der Oberstufe: Beurlaubungsverfahren Beurlaubung bei vorhersehbarem Fehlen in der Zukunft erforderlich Nebenstehendes Formular von der Homepage herunterladen (Service > Infos Oberstufe) und ausfüllen Ausgefülltes Formular (möglichst mit Beleg) von einem der Beratungslehrer, in Ausnahmefällen vom Schulleiter (mehr als 2 Tage, Tag direkt vor oder nach den Ferien) unterschreiben lassen Zusammen mit dem Entschuldigungsheft den betroffenen Fachlehrkräften vorzeigen

Dauer der gymnasialen Oberstufe: Verweildauer

Dauer der gymnasialen Oberstufe: Verweildauer Regelfall: 3 Jahre Einführungsphase EF 1 Jahr Qualifikationsphase Q1 und Q2 2 Jahre Bei erfolgreicher Zulassung zur Abiturprüfung wird in der Jahrgangsstufe Q2 die Abiturprüfung abgelegt. Minimal: 2 Jahre (bei Überspringen der EF) Maximal: 4 Jahre (z. B. bei einmaliger Wiederholung einer Jahrgangsstufe) > Wer innerhalb der Vierjahresfrist nicht die Zulassung zur Abiturprüfung schafft, muss die gymnasiale Oberstufe verlassen In Ausnahmefällen: 5 Jahre (bei Wiederholung einer Jahrgangsstufe und Nichtbestehen der Abiturprüfung oder längerer Krankheit)

Dauer der gymnasialen Oberstufe: Auslandsaufenthalt

Dauer der gymnasialen Oberstufe: Auslandsaufenthalt Grundsätze 1. Entscheidung über Antrag auf Beurlaubung beim Schulleiter 2. Generelle Förderungswürdigkeit > Beurlaubung der Regelfall 3. Fortsetzung der Schullaufbahn, wo sie unterbrochen wurde 4. In diesem Fall keine Anrechnung auf die Höchstverweildauer 5. Anrechnung auf die Höchstverweildauer nur bei „Auslassen“ der EF

Dauer der gymnasialen Oberstufe: Auslandsaufenthalt Fall 1: Ganzjähriger Auslandsaufenthalt Alternative 1 Alternative 2 Alternative 3 Q2 Q1 EF Auslandsjahr Sekundarstufe I (Klasse 9 bzw. 10) Bedingungen für Alternative 1 (leistungsstarke Schüler/innen): Schüler(innen) des Gymnasiums: Auf dem Zeugnis der Klasse 9.1 oder 9.2 im Durchschnitt eine 3, keine 5 oder 6, in schriftlichen Fächern höchstens eine 4 Schüler(innen) anderer Schulformen: In 10.1 oder 10.2 ein Notenbild, das in allen Fächern um eine Note besser ist als für den Qualifikationsvermerk

Dauer der gymnasialen Oberstufe: Auslandsaufenthalt Fall 2: Halbjährlicher Auslandsaufenthalt in der EF Regelfall: Fortsetzung der Laufbahn nach Rückkehr im jeweils folgenden Halbjahr Auslandsaufenthalt in EF.1 unproblematisch > Fortsetzung der Laufbahn in EF.2 (dort Entscheidung über Versetzung, Latinum) Auslandsaufenthalt in EF.2 nur sinnvoll, wenn Voraussetzungen zur Fortsetzung der Laufbahn in Q1.1 ohne Versetzungsent-scheidung vorliegen (Schnitt: 3, keine 5 oder 6, höchstens eine 4 in schriftlichem Fach) Probleme: Mittlerer Schulabschluss erst nach Q1, Voraussetzungen zum Erwerb des Latinums (bei L6) müssen zusätzlich nachgewiesen werden

Aufbau der gymnasialen Oberstufe

Aufbau der gymnasialen Oberstufe Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block II) Abiturprüfungen in 4 Unterrichtsfächern (Block II) Zulassung zu den Abiturprüfungen 2. Jahr der Qualifikationsphase (Q2) Block I 1. Jahr der Qualifikationsphase (Q1) VERSETZUNG * Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymn. Oberstufe oder * Versetzung in die EF Einführungsphase (EF)

Fächerangebot in der Oberstufe

Fächerangebot in der Oberstufe Zuordnung der in der Oberstufe unterrichteten Fächern zu sogenannten Aufgabenfeldern Aufgabenfelder und Fächer Aufgabenfeld I sprachlich-literarisch-künstlerisch Deutsch Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Latein, Italienisch) Kunst und Musik Nur in Q1: Literatur, Theater, instru-mentalpraktischer Kurs (Bigband), vokalpraktischer Kurs (Schulchor) Aufgabenfeld II gesellschaftswissen-schaftlich Geschichte, Sozialwissenschaften, Erdkunde, Philosophie, Pädagogik Aufgabenfeld III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Mathematik Biologie, Chemie, Physik, Informatik außerhalb der Aufgabenfelder Religionslehre Sport

Anzahl der Wochenstunden

Anzahl der Wochenstunden Anzahl der Wochenstunden in der Oberstufe: Minimum: 102 Wochenstunden in den 3 Jahren der Oberstufe (Durchschnitt: 34 Stunden pro Schuljahr) Einführungsphase (EF) 34 Wochenstunden im Durchschnitt der beiden Halbjahre Qualifikationsphase (Q1 und Q2) 34 Wochenstunden im Durchschnitt der vier Halbjahre Beispiel 1: Durchgängig 10 Kurse (á 3 Std.) + Italienisch (4 Std.) 34 Std. Beispiel 2: 1.Halbjahr: 12 Kurse (á 3 Std.) 36 Std. 2. Halbjahr: 11 Kurse (á 3 Std.) 33 Std. Beispiel 1: Durchgängig 2 LKs (á 5 Std.) + 8 GKs (á 3 Std.) 34 Std. Beispiel 2: Q1: 2 LKs (á 5 Std.) + 9 GKs (á 3 Std.) > 37 Std. Q2: 2 LKs (á 5 Std.) + 7 GKs (á 3 Std.) > 31 Std.

Kursarten in der Einführungsphase

Kursarten in der Einführungsphase Grundkurse (GK): 3 Wochenstunden (Italienisch/Latein ab EF: 4 Wochenstunden) Pro Halbjahr 11-12 belegte GKs in der Einführungsphase Vertiefungsfächer (VTF): 2 Wochenstunden Zweistündige Halbjahreskurse Ziel: individuelle Förderung insbesondere im Kernfachbereich Derzeitiges Angebot: Mathematik, Englisch Keine Benotung Wechsel zum Halbjahr möglich

Pflichtfächer und Mindestbelegdauer

Pflichtfächer und Mindestbelegdauer EF.1 EF.2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 Deutsch eine Fremdsprache (bzw. 2) Kunst/Musik (ab EF); Literatur, Theater, IPK, VPK (nur Q1) Gesellschaftswissenschaft Je 2 Kurse GE und SW Mathematik eine Naturwissenschaft (bzw. 2) Religionslehre (Ersatz: Philosophie) Sport (bei Attest Ersatzfach) Grundkurs und/oder Vertiefungsfach (1-2) Grundkurs/Projektkurs

Belegungsbedingungen

Belegungsbedingungen 1. Folgekursprinzip: Die Fächer sind darauf angelegt, dass sie vom Beginn der Einführungsphase bis zum Ende der Belegpflicht belegt werden. bis auf wenige Ausnahmen können keine Fächer dazu gewählt werden, die nicht schon am Beginn der EF belegt wurden (diese Ausnahmen sind: Literatur, Theater, IPK, VPK, Projektkurs Sport (nur in Q1), Zusatzkurse Geschichte/Sowi (nur in Q2), Vertiefungsfächer (EF), Wechsel Religion/Philosophie) 2. Stellung von Geschichte und Sozialwissenschaften: Werden Geschichte oder Sowi in der EF nicht gewählt oder nicht bis Q1 fortgeführt, müssen sie in der Q2 als Zusatzkurse belegt werden. 3. Keine „Doppelfunktion“ von Philosophie: Philosophie kann nicht gleichzeitig als Ersatzfach für Religion und als einziges Fach aus dem Aufgabenfeld II belegt werden.

Pflichtbelegung in der Einführungsphase

Pflichtbelegung in der Einführungsphase Aufgabenfeld I Aufgabenfeld II Aufgabenfeld III ohne Aufgabenf. 1. Deutsch 4. eine Gesell-schaftswissenschaft Geschichte Sozialwissen-schaften Erdkunde Pädagogik Philosophie 5. Mathematik 7. Religionslehre ev. Religion kath. Religion (Ersatzfach: Philo-sophie) 8. Sport (bei Attest belie-biges Ersatzfach) 2. eine fortgeführte Fremdsprache a) Englisch b) Französisch c) Latein -------------------------- a) Italienisch ab EF b) Latein ab EF 6. eine Naturwis-senschaft Biologie Chemie Physik a) Informatik 3. Ein künstlerisch-musisches Fach Kunst Musik 9. Eine weitere Fremdsprache (auch neu einsetzend) oder eine weitere Naturwissenschaft (bzw. Informatik) > „sprachlicher bzw. naturwissenschaftlicher Schwerpunkt“ 10. Weiteres beliebiges Wahlfach 11. Weitere 1-2 beliebige Wahlfächer oder Grundkurs+Ver-tiefungsfach (Minimum: 34 Wochenstunden!)

Klausuren in der Einführungsphase

Klausuren in der Einführungsphase In der Einführungsphase werden 90-minütige Klausuren geschrieben in: Deutsch (zentrale Klausur am Ende von EF.2) sämtlichen Fremdsprachen (Kommunikationsprüfung in Englisch in EF.2) Mathematik (zentrale Klausur am Ende von EF.2) mindestens einer Gesellschaftswissenschaft mindestens einer Naturwissenschaft (BI, CH, PH) nach Wahl in allen anderen Fächern (außer Sport) zwei Klausuren pro Halbjahr eine Klausur pro Halbjahr Die Klausurwahl gilt immer nur für ein Halbjahr (Wechsel der Klausurfächer zum Halbjahr möglich und empfehlenswert). In der EF hat die Wahl der Klausurfächer noch keine Auswirkungen auf die Wahl von Leistungskursen und Abiturfächern (erst ab der Q1).

Leistungsbewertung in der Oberstufe

Leistungsbewertung in der Oberstufe In Kursen mit Klausuren Leistungen im Bereich „Klausuren“ (1-2 Klausuren pro Halbjahr) Leistungen im Bereich „sonstige Mitarbeit“ (mdl. Mitarbeit, Hausaufgaben, Referate …) Kursabschlussnote: gleichwertige Bildung aus den Endnoten der beiden Bewertungsbereiche (rein rechnerische Bildung unzulässig, Berücksichtigung der Gesamtentwicklung) In Kursen ohne Klausuren Kursabschlussnote = Endnote im Beurteilungsbereich „sonstige Mitarbeit“ (mdl. Mitarbeit, Hausaufgaben, Referate …) In EF-Kursen mit einer Klausur im Halbjahr Beurteilungsbereich „Klausuren“ in der Regel geringer gewichtet

Noten in der Einführungsphase

Noten in der Einführungsphase In der Einführungsphase gelten dieselben Notenstufen wie in der Sekundarstufe I (nur ganze Noten > eine „4-“ erscheint als „ausreichend“ auf dem Zeugnis) Am Ende der Einführungsphase erfolgt eine Versetzung in die Qualifikationsphase > nach wie vor besondere Bedeutung der Fächer Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprache (nicht Italienisch oder Latein ab EF) Die Schule informiert die Eltern in der Regel zehn Wochen vor der Zeugnisausgabe, wenn die Versetzung durch bis zu diesem Zeitpunkt erkennbare Leistungsschwächen gefährdet ist („Blauer Brief“)

Versetzung in die Qualifikationsphase

Versetzung in die Qualifikationsphase Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungsbewertungen in EF.2 in 10 Kursen (9 Pflichtkurse und 1 Wahlkurs) Die 9 Pflichtkurse sind: Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache (Englisch, Französisch, Latein), Kunst oder Musik, eine Gesellschaftswissenschaft, eine Naturwissenschaft (Biologie, Physik, Chemie), Religionslehre (bzw. Philosophie), Sport, außerdem eine zweite Fremdsprache bzw. eine zweite Naturwissenschaft (oder Informatik) Wann immer es möglich ist, werden die besten Kurse in die Versetzungsentschei-dung einbezogen (z. B. Englisch 5, Französisch und Latein 3 > Englisch bleibt unberücksichtigt)

Versetzung in die Qualifikationsphase Grundlage: 10 Kurse (9 Pflichtkurse und 1 Wahlkurs) D, M, fFS Übrige Fächer Versetzung / Nachprüfung Keine 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 versetzt 1 x 5 5 4 3 5 4 4 5 4 4 4 4 4 4 nicht versetzt > Nachprüfung 2 x 5 5 5 3 5 5 4 5 5 4 4 4 4 4 nicht versetzt > Nachprüfung in bel. Fach nicht versetzt > Nachprüfung in D nicht versetzt > keine Nachprüfung 3 x 5 nicht versetzt, keine Nachprüfung möglich 1 x 6 Versetzung in Qualifikationsphase > Mittlerer Bildungsabschluss (FOS-Reife)

Kursarten in der Qualifikationsphase

Kursarten in der Qualifikationsphase Leistungskurse (LK): 5 Wochenstunden Pro Halbjahr 2 durchgehend belegte LKs in der Qualifikationsphase Grundkurse (GK): 3 Wochenstunden (Ital./Latein neu: 4 Wochenstunden) Pro Halbjahr 7-9 belegte GKs in der Qualifikationsphase Zusatzkurse (ZK): 3 Wochenstunden Belegung von Geschichte und/oder Sozialwissenschaften in der Q2, wenn das jeweilige Fach nicht durchgängig von der EF bis Q1 belegt wurde Projektkurse (PK): 2 Wochenstunden Angebot eines Projektkurses im Fach Sport in der Q1

Pflichtfächer in der Qualifikationsphase

Pflichtfächer in der Qualifikationsphase Fach (als Grund- oder Leistungskurs) Q1 Q2 Deutsch X X X X eine Fremdsprache (fortgeführt oder Italienisch) X X X X Kunst / Musik / Literatur / Theater / vokal-praktischer Kurs / instrumentalpraktischer Kurs X X eine Gesellschaftswissenschaft X X X X Geschichte (alternativ als GK in Q1) X X Sozialwissenschaften (alternativ als GK in Q1) X X Mathematik X X X X eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) X X X X Religionslehre (Ersatz: Philosophie) X X Sport (bei Attest ggf. Ersatzfach) X X X X Weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft (bzw. Informatik) X X X X Insgesamt mindestens 8 LK und 30 GK (incl. ZK/PK)

Klausuren in der Qualifikationsphase

Klausuren in der Qualifikationsphase Klausurverpflichtungen gelten für folgende Fächer: Deutsch eine Fremdsprache Italienisch / Latein neu einsetzend Mathematik das zusätzliche Pflichtfach (zweite Fremdsprache oder Naturwissenschaft) WICHTIG: Alle Abiturfächer müssen in der Qualifikations-phase durchgehend als Klausurfach belegt werden. Im zweiten Halbjahr der Q1 wird die erste Klausur durch eine Facharbeit in einem beliebigen Klausurfach ersetzt. In der Q2 wird eine Klausur in Englisch durch eine Kommunikationsprüfung ersetzt, in der Q1 in Französisch und Italienisch.

Klausuren in der Qualifikationsphase Anzahl von Klausuren: Anders als in der EF werden in der Qualifikationsphase in allen Fächern zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben. Ausnahme: Im 2. Halbjahr der Q2 wird nur in den ersten drei Abiturfächern jeweils eine Klausur geschrieben. Dauer von Klausuren: Q1: 3-4 Schulstunden in den LK, 2-3 Schulstunden in den GK, 2 Schulstunden in Italienisch/Latein neu einsetzend Q2.1: 4 Schulstunden in den LK, 3 Schulstunden in den GK, 2 Schulstunden in Italienisch/Latein neu einsetzend Q2.2: 4,25 Zeitstunden in den LK, 3 Zeitstunden in den GK letzte Klausur unter Abiturbedingungen !

Punktsystem in der Qualifikationsphase

Punktsystem in der Qualifikationsphase Note Punkte 1+ 15 1 14 1- 13 2+ 12 2 11 2- 10 3+ 09 3 08 3- 07 4+ 06 4 05 Note Punkte 4- 04 5+ 03 5 02 5- 01 6 00 DEFIZIT Im Verlauf der Qualifikationsphase darf eine bestimmte Anzahl von Defiziten nicht überschritten werden

Rücktritt und Wiederholung

Rücktritt und Wiederholung EF.1 EF.2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 Abi-Prüf. Wdh.nach ... Bedingungen+Folgen EF.2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 Abi-Prüfung Nichtversetzung nach der EF; keine freiwillige Wdh. möglich Freiwilliger Rücktritt in die EF auf Antrag > Verlust der Versetzung Freiwillige oder notwendige Wiederholung der Q1 > letzte Chance zur Neuwahl von (Leistungs-)Kursen Freiwilliger oder notwendiger Rücktritt in die Q1.2 > Kurse und Defizite aus Q1.1 bleiben erhalten Wiederholung der Q2 bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung Wiederholung der Q2 bei Nichtbestehen der Abiturprüfung > Noten der Q2, Abiturprüfungen und Zulassung unwirksam Höchstverweildauer in der Oberstufe: 4 Jahre (Ausnahmen bei nicht bestandener Abiturprüfung)

Die vier Abiturfächer

Aufgabenfelder und Fächer Die vier Abiturfächer Abiturprüfungen in 4 Fächern, den beiden Leistungskursen (schriftlich) sowie in zwei Grundkursen (eins schriftlich, eins mündlich) Durchgängige Belegung seit EF, mit Klausuren seit Q1 Mit den vier Abiturfächern müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden. Aufgabenfelder und Fächer Aufgabenfeld I sprachlich-literarisch-künstlerisch Deutsch alle Fremdsprachen Kunst und Musik Literatur, Theater, IPK, VPK (in Q1) Aufgabenfeld II gesellschaftswissen-schaftlich Geschichte, Sozialwissenschaften, Erdkunde, Philosophie, Pädagogik Aufgabenfeld III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Mathematik Biologie, Chemie, Physik, Informatik außerhalb der Aufgabenfelder Religionslehre Sport

Aufgabenfelder und Fächer Die vier Abiturfächer Aufgabenfelder und Fächer Aufgabenfeld I sprachlich-literarisch-künstlerisch Deutsch alle Fremdsprachen Kunst und Musik Aufgabenfeld II gesellschaftswissen-schaftlich Geschichte, Sozialwissenschaften, Erdkunde, Philosophie, Pädagogik Aufgabenfeld III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Mathematik Biologie, Chemie, Physik, Informatik außerhalb der Aufgabenfelder Religionslehre Das Aufgabenfeld I kann nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt werden, Religionslehre kann das Aufgabenfeld II vertreten. Zwei der vier Abiturfächer müssen Deutsch, Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache sein. („Zwei-von-drei-Regel“) Wahl der ersten beiden Abiturfächer (LK) vor Q1, des dritten/vierten Abiturfachs (GK) am Anfang von Q2

Weitere Berechtigungen

Weitere Berechtigungen Latinum 6 7 8 9 EF Q1 Q2 Voraussetzung für Latinum Note im Abschlusshalbjahr: Mindestens ausreichend Note im Abschlusshalbjahr: Mindestens ausreichend (5 P.) Bei Unterricht im Umfang von insgesamt 14 Wochenstunden Note im Abschlusshalbjahr: Mindestens ausreichend (5 P.) Unterricht im Umfang von insgesamt 12 Wochenstunden plus Latinumsprüfung mindestens ausreichend (5 P.)

Weitere Berechtigungen Schulischer Teil der Fachhochschulreife („Fachabitur“) Bei Verlassen der gymnasialen Oberstufe vor einer bestandenen Abiturprüfung Möglichkeit zur Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife Bedingungen beim Abgang nach der Q1 Je zwei LKs belegt, mindestens 5 Punkte im Durchschnitt 11 GKs belegt, mindestens 5 Punkte im Durchschnitt Unter den Kursen je zwei Kurse in Deutsch, einer Fremdsprache, einer Gesellschaftswissenschaft, Mathematik, einer Naturwissenschaft Höchstens 2 LK-Defizite und 4 GK-Defizite Bedingungen bei späterem Abgang Bedingungen siehe oben Anrechnung zweier aufeinanderfolgender Halbjahre In Verbindung mit dem Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung oder einjähriges gelenktes Praktikum Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule

Quellen - Dobert, Peter / Klaesberg, Sabrina: Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO – GOSt). Essen 2017 (11. Auflage). - Killich, Klaus u. a.: Arbeitskreis Gymnasiale Oberstufe 2012-2015. (https://www.dropbox.com/s/k6damiqqc3spbbb/Kompendium.pdf?dl=0, Zugriff am 25.02.2016)