Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial und gerecht gestalten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort!
Rechtlicher Rahmen (EU) Ab 01.05.2011 gilt in 25 von 27 Mitgliedstaaten der EU (mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien) die uneingeschränkte Freizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Freizügigkeit bedeutet jedoch nicht, dass es bereits einen wirklichen europäischen Arbeitsmarkt mit verbindlichen Regeln für Arbeitgeber und Beschäftigte gibt. Aufgrund des Art. 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gilt der Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit ©AWO Bundesverband www.awo.org
Rechtlicher Rahmen (EU) Dienstleistungsfreiheit bedeutet u.a. Vorübergehende Erbringung von Diensten ohne Niederlassung Entsendung von eigenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Erfüllung eines Auftrags im Ausland EU-Dienstleistungsrichtlinie und deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten ©AWO Bundesverband www.awo.org
Beschäftigungsmöglichkeiten in der Pflege Ab 01. Mai 2011 sind für osteuropäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die beiden folgenden Beschäftigungs-verhältnisse möglich: Direktbeschäftigungen bei deutschen Arbeitgebern: es gilt das deutsche Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und in der Pflege der gesetzliche Mindestlohn Vorübergehende Entsendungen als Haushaltshilfe zur Erbringung einer 24-Stunden-Betreuung in privaten Haushalten: es gelten die arbeitsrechtlichen Bedingungen des Herkunftslandes, zugleich aber die Mindestarbeitsbedingungen sowie die tarifvertraglichen Regelungen des Arbeitsortes ©AWO Bundesverband www.awo.org
Beschäftigungsmöglichkeiten in der Pflege In der Praxis zeichnet sich leider ein deutlicher Beschäftigungsmissbrauch ab, um geltende Standards zu unterschreiten und Lohndumping zu betreiben, durch: Beschäftigung als Haushaltshilfe mit Pflege Scheinselbständigkeit Besondere Ausgestaltung der Entsendung (s. u.) verbreitete Schwarzarbeit (geschätzt 50.000 Personen) ©AWO Bundesverband www.awo.org
Beschäftigungsmöglichkeiten in der Pflege Polnische „Arbeitsagentur“ Pflegerin Var. 1: Arbeitsvertrag mit poln. Mindestlohn + Delegationszuschlag 370 € + 600 € Var. 2 Dienstleistungsvertrag Vergütung 800 – 1200 € Senior/Familienangehörige Deutsche „Pflege-vermittlungsagentur“ Betreuungsvertrag Betreuungshonorar 850 - 1000 €/Jahr „rund-um-sorglos“- Dienstleistungsvertrag: Haushaltshilfe mit Pflege, 1400 – 1800 € Ggf. „Weitervermittlung“ an weitere „Arbeitgeber“ ©AWO Bundesverband www.awo.org
Gelebte Arbeitnehmerfreizügigkeit Positionen und Forderungen Die AWO begrüßt die Öffnung der Grenzen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 01. Mai 2011 Zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping gilt für eine gelebte Arbeitnehmerfreizügigkeit in der AWO der Grundsatz: ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort‘ Die AWO fordert die Aufnahme aller Branchen in das Arbeitnehmerentsendegesetz und damit die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns Die AWO unterstützt verstärkte Kontrollen durch die ‚Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll‘ in der häuslichen Pflege ©AWO Bundesverband www.awo.org
Gelebte Arbeitnehmerfreizügigkeit Positionen und Forderungen Die AWO setzt sich für Veränderungen in der Finanzierbarkeit bei Pflegebedürftigkeit, insbesondere bei einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung (z.B. durch staatliche Subventionierungen) ein Die AWO baut ihre Pflegeberatungskapazitäten in den ambulanten und stationären Pflegediensten aus, um Beschäftigungsmissbrauch vorzubeugen und Verbraucher zu schützen Die AWO begleitet eine gelebte Arbeitnehmerfreizügigkeit durch eigene Integrationsleistungen im Rahmen einer umfassenden und zielgerichteten Integrationspolitik ©AWO Bundesverband www.awo.org