Anzeichen einer Kindswohlgefährdung Umgang und Vorgehen Weiterbildung mit Kollegium Schule Schwellbrunn 06.02.2018 Margot Vogelsanger, Fachstelle Kindesschutz AR
Inhalte Begriff Häufigkeit Risiko- und Schutzfaktoren Einschätzung der Gefährdung KESB & Fachstelle Kindesschutz Austausch, Fragen
Kindeswohlgefährdung Begriff Kindeswohl ist mehrdeutig bzw. nicht gesetzlich normiert, es gibt unterschiedliche Konzepte. Gemeinsamer Nenner: Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, sobald „... die ernstliche Möglichkeit einer Beeinträchtigung des körperlichen, sittlichen, geistigen oder psychischen Wohls des Kindes vorauszusehen ist. (Cyril Hegnauer, Grundriss des Kindesrechts, Bern, 1999)
Begriff ‘Kindesschutz’ Welche Assoziationen kommen spontan? Löst oft Unbehagen und Unsicherheit aus
Gefährdungsformen 1 Vernachlässigung - Ernährung, Pflege - Aufsicht, Betreuung, Schutz vor Gefahren - Anregung zu Entwicklung 2. Psychische Gefährdung - Ablehnung, Drohen, Demütigung, Isolation, Miterleben von elterlicher Paargewalt und Instrumentalisierung
Gefährdungsformen 2 3. Körperliche Misshandlung - Schläge, Verbrennen, Schütteln, weibliche Genitalverstümmelung 4. Sexueller Missbrauch - Jede sexuelle Handlung mit oder ohne Körperkontakt, die an oder vor einem Kind vorgenommen wird ohne dessen Einverständnis, oder der das Kind aufgrund seiner Entrwicklung nicht willentlich zustimmen kann.
Diagnose Kindsmisshandlung an schweizerischen Kinderkliniken
Geschlecht der Kinder
Alter der Kinderr der Kinder
Täter/Täterin: Beziehung zum Kind
Kinder schützen bedeutet das Abwägen zwischen Risiko- und Schutzfaktoren, Belastungen und Ressourcen Hauri, A. & Zingaro, M. (2013): Kindeswohlgefährdung erkennen in der sozialarbeiterischen Praxis. (Bern, Kinderschutz Schweiz)
Risikofaktoren •Soziale Belastungen: finanzielle Probleme, Isolation, fehlende Unterstützung, etc. •Belastungen der Bezugspersonen: psychische/physische Erkrankungen, eingeschränkte Bewältigungskompetenzen, Gewaltgeschichte, Unklarheit bzgl. Elternrolle •Belastungen der Familie: konflikthafte Partnerschaft, etc. •Kindliche Belastungsfaktoren: erhöhte Krankheitsanfälligkeit, hoher Betreuungsbedarf, ‚schwieriges‘ Temperament, etc. •Eltern-Kind-Beziehung: Regulationsstörungen, Bindungsprobleme, etc.
Schutzfaktoren •Ressourcen beim Kind: Resilienz, Erleben eigener Wirksamkeit, etc. •Ressourcen in der Familie: mindestens eine vertraute, verlässliche und verfügbare Bezugsperson, demokratischer Erziehungsstil, konstruktive Kommunikation, etc. •Ressourcen im sozialen Umfeld: unterstützendes formelles und informelles Netzwerk, Freundschaften, etc. •Ressourcen im Lebensstandard: anregende Lernumgebung, etc.
Schule als Schutzfaktor
Lehrperson als Schutzfaktor
Einstufungsraster Bündner Standart
Risikoeinschätzung (Berner Modell)
Entscheidungsbaum
- KESB - Fachstelle Kindesschutz AR - In Via St. Gallen -
KESB AR
Überblick «Kindesschutz» in der Rechtsordnung
Melderecht und Meldepflicht
Meldende bei der KESB Kinder/Jugendliche selbst Eltern, weitere „Familien“-Mitglieder Nachbarn Schulen, andere in Betreuung Involvierte (z.B. Kita) Ärzteschaft / TherapeutInnen Gerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei (häusliche Gewalt) weitere Akteure im “Netzwerk Kindesschutz“
Meldung an KESB
Verfahrensablauf KESB
Instrumentarium nach ZGB
Auftrag/Kompetenzen Beistandsperson
Verschwiegenheitspflicht
Fachstelle Kindesschutz AR
Organisation Departement Bildung und Kultur Amt für Volksschule und Sport ZEPT – Zentrum für Schulpsychologie und therapeutische Dienste Fachstelle Kindesschutz
Welchen Auftrag hat die Fachstelle Kindesschutz? Die Fachstelle Kindesschutz bietet Personen erste Hilfe und Unterstützung an, wenn diese eine Vermutung oder die Gewissheit haben, dass Kinder oder Jugendliche vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht werden.
An wen richtet sich das Angebot der Fachstelle Kindesschutz? Eltern Fachpersonen aus dem pädagogischen und sozialen Bereich Lehrpersonen Ärztinnen und Ärzte Personen, die ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen in Beziehung stehen
Organisation Departement Bildung und Kultur Amt für Volksschule und Sport ZEPT – Zentrum für Schulpsychologie und therapeutische Dienste Fachstelle Kindesschutz Kinderschutzgruppe
Mitglieder der Kinderschutzgruppe Anne Eugster Sozialberatung Damian Müller Sozialberatung Manuela Gröber Mütter-/Väterberatung Pro Juventute Dr. med. Georg Bieber Kinder- und Jugendpsychiatrie Graziosa Gairing Kriminalpolizei Michael Friedli Jugendanwaltschaft Yvonne Brunner-Hotz Kinder- und Jugendpsychologie Margot Vogelsanger Kinder- und Jugendpsychologie
Wie verläuft eine Sitzung der Kinderschutzgruppe?
Welchen Auftrag hat die Kinderschutzgruppe? Beratung von Personen, die mit Kindern und Jugendlichen beruflich oder ehrenamtlich in Beziehung stehen Analysieren der Situation und Einschätzen des Ausmasses einer möglichen Gefährdung Identifizieren von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im konkreten Verdachtsfall Erarbeitung konkreter Handlungsstrategien und Unterstützung der Ratsuchenden bei der Suche nach Lösungen
Weitere Angebote Kinderschutzzentrum Fachstelle In Via (SG, AR, AI) Beratungsstelle Pro Juventute Kinder- und Jugendnotruf Tel. 071 243 77 77
Das richtige Mass? Der richtige Zeitpunkt? Kinderschutzgrundsätze: •Ruhe bewahren •langsam ist oft schneller (ausser in akuten Gefahrensituationen) •Denken vor dem Handeln •wenn immer möglich: kein Entscheid alleine 4- Augenprinzip
Wo hole ich mir Unterstützung?