Rechtliche und ökonomische Grundlagen des Gesundheitssports

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 Präsentation transkript:

Rechtliche und ökonomische Grundlagen des Gesundheitssports Vorlesung Rechtliche und ökonomische Grundlagen des Gesundheitssports im Studiengang B.A. Sport, Gesundheit und Prävention (SGP) im Wintersemester 2017/18 von Prof. Dr. Martin Nolte

Versicherungsschutz bei Sportunfällen 2/9 Versicherungsschutz bei Sportunfällen aus der Perspektive des Sportlers System bestehend aus öffentlichen Versicherungen (Sozialversicherungen) – gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie privaten Versicherungen – Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, private Sportversicherung

a) Gesetzliche Krankenversicherung (3 Differenzierungen: Versicherungsverhältnis, Versicherungsfall, Versicherungsleistung) Versicherungsverhältnis besteht z.B. im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung Versicherungsfall setzt Krankheit („regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der die Notwendigkeit einer ärztlichen Heilbehandlung oder auch einen Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat“) voraus Versicherungsleistung umfasst übliche Krankenbehandlungskosten

(3 zentrale Dimensionen: Versicherungsverhältnis, -fall, -leistung) 3/9 b) Gesetzliche Unfallversicherung (3 zentrale Dimensionen: Versicherungsverhältnis, -fall, -leistung) Versicherungsverhältnis besteht für sämtliche Beschäftigten im Rahmen eines Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses (vgl. § 2 Sozialgesetzbuch VII): z.B. Fußballspieler 1. und 2. Liga, beschäftigte Trainer, Studierende - - B

4/9 Versicherungsfall setzt Arbeitsunfall voraus, d.h. -- Zurechnung eines Unfalls („plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis, durch welches diese unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erleidet“) zur Versichertentätigkeit bzw. im Rahmen der Versicherng -- Kausalität zwischen Unfall und Schadenseintritt (Gesundheitsschaden oder Tod) sowie -- Kausalität zwischen Unfall und Schadensumfang Fall 1 (Grobes Foul): S ist Studierender der DSHS und begeht als Abwehrspieler ein grobes Foul an den Stürmer T, um diesen am Torschuss zu hintern. Dabei verletzt sich S selbst schwer. Liegt ein Unfall-Versicherungsfall zugunsten von S vor?

-- sportliche Betätigung muss Ausgleich für Betriebstätigkeit sein 5/9 Fall 2 (Aqua-Jogging): A ist Hochschullehrer an der DSHS und nimmt regelmäßig am betriebssportlichen Aqua-Jogging teil. Eines Tages erhält er von dem Fuß eines vor ihm schwimmenden Teilnehmers des Kurses einen Schlag an den Kopf, in dessen Folge er sich in ärztliche Behandlung begeben muss. Handelt es sich um einen Versicherungsfall im Rahmen einer gesetzlichen Unfallversicherung, die durch ein bestehendes Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis begründet ist? Antwort zu Fall 2: Ja! Betriebssport ist mitversichert. Als Abgrenzung zum nicht gesetzlich unfallversicherten Freizeitsport gibt es fünf Merkmale: -- sportliche Betätigung muss Ausgleich für Betriebstätigkeit sein -- sportliche Betätigung muss regelmäßig stattfinden --Teilnehmerkreis muss im wesentlichen aus Beschäftigten bestehen -- Übungszeiten/Dauer müssen Kontext zum Ausgleichszweck haben -- Sport muss im Rahmen der Unternehmensorganisation stattfinden

Fall 3 (Pokalturnier): Im Rahmen eines einmaligen Pokalturniers, bei dem Fußballmannschaften verschiedener Kölner Betriebe bzw. Unternehmen gegeneinander antreten, verletzt sich der Wissenschaftliche Mitarbeiter H des DSHS-Teams schwer. Das DSHS-Team setzt sich aus Beschäftigten der DSHS zusammen und trainiert regelmäßig zu Ausgleichszwecken. Handelt es sich um einen (gesetzlich versicherten) Arbeitsunfall? - Versicherungsleistung umfasst (gesetzliche) medizinische Heilbehandlungen, Übergangsgeld, Verletztengeld und ggf. einen Rentenanspruch bei Minderung der Erwerbsfähigkeit (Arbeits- und Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) ab mindestens 10 % - berechnet nach Grad von Erwerbsminderung und Jahresverdienst

c) Rentenversicherung Versicherungsverhältnis besteht für Berufssportler, Sportarbeitnehmer und für selbständige Sportler Versicherungsfall bei Invalidität mit der Folge der Erwerbsminderung Versicherungsleistung besteht bis zum Eintritt der Altersrente

Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherungen 8/9 Private Versicherungen bestehen nicht aufgrund gesetzlicher Tatbestände, sondern kraft freiwilligen Vertragsschlusses Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherungen - relevant im nicht organisierten Freizeitsport sowie als Ergänzung zu gesetzlichen Versicherungen im Berufs- sowie Ausbildungssport - häufiges Problem des Unfallbegriffs (äußeres Einwirken, plötzliches Ereignis, Unfreiwilligkeit) Fall 4 (Achillessehne): Bei einem Badmintonspiel springt H nach dem Ball. Dabei reißt seine linke Achillessehne. Handelt es sich um einen Unfall?

Ausdehnung auf alle Sportarten und auf typische Risiken 6/9 b) Sportversicherung speziell für den Sport von den Landessportbünden für ihre Mitglieder als Sammel- bzw. Gruppenversicherung abgeschlossene Vereinbarungen insbesondere in den Sparten Unfall, Krankheit, Haftpflicht und Rechtsschutz Ausdehnung auf alle Sportarten und auf typische Risiken

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Quelle: Fritzweiler, in: Fritzweiler/Pfister/Summerer, Praxishandbuch Sportrecht, 3. Aufl. 2014, S. 571 ff.