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Der trunkene Radfahrer

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Präsentation zum Thema: "Der trunkene Radfahrer"—  Präsentation transkript:

1 Der trunkene Radfahrer
Probleme des Falles Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine Invaliditätsentschädigung Ärztliche Feststellung von Invalidität Geltendmachung von Invalidität Ausschluss bei Geistes- oder Bewusstseinsstörungen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

2 Gliederung Anspruch S (vertreten durch B) gegen V auf Zahlung einer InvE Anspruchsgrundlage: Versicherungsvertrag i.V.m. § 178 Abs. 1 VVG I. Voraussetzungen des Anspruchs 1.S hat dadurch einen Unfall erlitten, dass er gestürzt, mit dem Kopf aufgeschlagen und verletzt worden ist. 2.Dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit eingetreten? (+) 3.Innerhalb eines Jahres (+) 4.Fristgemäße ärztliche Feststellung von Invalidität? (-) 5.Treuwidrigkeit (des V) der Berufung auf ihr Fehlen? Lernziel: Da irreversible schwere gesundheitliche Schäden von Anfang an offenkundig waren: V darf sich nicht auf AUB berufen!

3 II. Ausschluss des Anspruchs
1.Verspätete Geltendmachung (Zu erkennen: Ausschlussfrist + Säumnis entschuldbar) Kein Verschulden des S + Zurechnung eines Verschuldens des Betreuers?  Betreuer hat unverzüglich Geltendmachung nachgeholt! 2.Keine Obliegenheitsverletzung mangels Obliegenheit zum Tragen eines Fahrradhelms 3.Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls? (Zu erkennen: § 81 VVG ist Vorschrift für die Schadensversicherung!)

4 Risikoausschluss: Geistes- oder Bewusstseinsstörung
Argumentative Darstellung: vP außer Stande, den Sicherheitsanforderungen der Umgebung zu genügen? Alkoholische Beeinflussung von Fahrradfahrern: Anscheinsbeweis ab 1,6 o/oo Indizienbeweis (zu führen von V) bei darunter liegender Alkoholisierung: o/oo + Fahrfehler (kann nicht festgestellt werden)!

5 Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit?
Grundlage: Ziff. 7,8 AVB i.V.m. § 28 Abs. 2 VVG  Vereinbarung der Leistungsfreiheit (+) Objektive Verletzung der Aufklärungsobliegenheit (Offenlassen der Antwort = Unterlassen der gebotenen Aufklärung) Vorsatz des B? (+) Kausalitätsgegenbeweis? (-) (Darlegungslast VR: Was hätte er getan, wenn er von der Alkoholisierung erfahren hätte?) Belehrung? (formal und inhaltlich -) Arglist? (Wollte B auf die Regulierung Einfluss nehmen?)


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