Eins vorweg: Auch nach der Reform ist private Vorsorge ein absolutes MUSS!

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 Präsentation transkript:

Eins vorweg: Auch nach der Reform ist private Vorsorge ein absolutes MUSS!

2,85 Mio. Pflegebedürftige insgesamt Pflegebedürftige in Deutschland (per 31.12.2015) 2,85 Mio. Pflegebedürftige insgesamt ambulant versorgt: 2,04 Mio. (71%) stationär versorgt: 815.000 (29%) - nach Pflegestufen - - nach Pflegestufen - 63% 42% 38% 28% 20% 9% I II III I II III Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Pflegebedürftige nach Altersgruppen (per 31.12.2015) Pflegebedürftige in der SPV unter 15 78.360 15 - 60 351.442 60 - 65 101.000 Rund jeder 6. Pflegebedürftige ist unter 65 Jahren! 65 - 70 128.718 70 - 75 194.580 75 - 80 381.734 80 - 85 481.881 85 - 90 528.168 über 90 419.226 Quelle: Bundesgesundheits-ministerium

Prognose Pflegebedürftige 4,66 Mio. 4,36 Mio. 3,5 Mio. 2,63 Mio. 2,02 Mio. 1999 2013 2030 2045 2060 Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Demografie Portal

Wer soll das bezahlen? 38% können ihren Pflegeheimplatz nicht selbst

Absicherung und Potenziale in der Pflegezusatz 683.500 staatlich geförderte Pflegezusatzversicherungen 2,59 Mio. nicht geförderte Pflegezusatzversicherungen In Summe rund 3,3 Mio. KV Pflegezusatzversicherungen Hinzu kommen rund 166.000 selbstständige Pflegerentenversicherungen Potenziale** Rund 14,5 Mio. Personen kommen für eine private Pflegezusatzversicherung in Frage! * PKV-Verband, Stand 31.12.2015, GDV – Die deutschen Lebensversicherer in Zahlen 2015 ** Eigene Berechnungen, siehe Backup

Hintergründe der Pflegereform

Hermann Gröhe zur Pflegereform „Die Pflegereform und die damit verbundenen Verbesserungen sind überfällig. Wir müssen den Demenzkranken endlich gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung gewähren.“ Hermann Gröhe (CDU) Quelle: Interview der Passauer Neuen Presse vom 23. Oktober 2015 mit Hermann Gröhe

Was passiert am 01.01.2017? Am 01.01.2017 treten das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II und III gleichzeitig in Kraft. Zentraler Bestandteil des PSG II ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und damit verbunden eine grundlegend neue Begutachtungssystematik. Dadurch sollen körperlich, psychisch und kognitiv bedingte Pflegebedürftigkeit zukünftig gleichranging bewertet werden. Schwerpunkte des PSG III sind im Wesentlichen die Stärkung der Kommunen in der Pflege, die Aufnahme des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in das Sozialhilferecht und in das Bundesversorgungsgesetz sowie Regelungen zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug.

Wichtige Meilensteine der Pflegeversicherung (Teil 1) 01.01.1995: Einführung der Pflegeversicherung auf Grundlage der Pflegestufen I, II, III 01.07.2008: Pflege Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) zur Verbesserung der häuslichen Pflege und Einführung der Pflegezeit 30.10.2012: Pflege-Neuausrichtung-Gesetz (PNG) für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz 01.01.2013: Einführung der staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung …

Wichtige Meilensteine der Pflegeversicherung (Teil 2) 01.01.2015: Pflegestärkungsgesetz I vom 17.12.2014 01.01.2015: Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23.12.2014 01.01.2016: Erste Teile des Pflegestärkungsgesetzes II 01.01.2017: Pflegestärkungsgesetz II + III

Pflegestärkungsgesetz - Überblick der Stufen I, II und III Auswirkungen für die PKV Stufe I Leistungsausweitungen: Betreuungsleistungen, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Demenz 01.01.2015 Stufe II Einführung des neuen Pflegebedürftig- keitsbegriffs mit Umstellung der Pflegstufen auf Pflegegrade für den Bestand (werterhaltende Umstellung) Einführung neues Begutachtungsverfahren 01.01.2016 / 01.01.2017 Stufe III Klärung der Zuständigkeit von Kostenträgern Klarstellung Bestandsschutz bei Kurzzeitpflege 01.01.2017

Entwicklung des Beitragssatzes in der SPV 01.01.1995: Einführung der Pflegeversicherung 1,00 % 01.07.1996: Einführung der stationären Pflege 1,70 % 01.10.2004: Einführung Zusatzbeitrag für Kinderlose 1,70 % 1,95 % 01.07.2008: Pflege Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) 1,95 % 2,2 % 01.01.2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) 2,05 % 2,3 % 01.01.2015: Pflegestärkungsgesetz I 2,35 % 2,6 % 01.01.2017: Pflegestärkungsgesetz II + III 2,55 % 2,8 % Beitrag für Kinderlose

Entwicklung des Beitrages in der SPV 01.01.2015: Pflegestärkungs-gesetz I, Erhöhung Beitragssatz auf 2,35 % / 2,6 % 01.10.2004: Einführung Zusatzbeitragssatz für Kinderlose von 0,25 % 01.07.1996: Einführung stationäre Pflege, Erhöhung Beitragssatz auf 1,7 % 01.04.2004: Wegfall Beitragszuschuss in der Pflege für Rentner 01.01.2017: Inkrafttreten Pflegestärkungsgesetz II + III, Erhöhung Beitragssatz auf 2,55 % / 2,8 % Erhöhung des Beitrages um rund 8,5 % zum 01.01.2017 01.01.2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz, Erhöhung Beitragssatz auf 2,05 % / 2,3 % 01.07.2008: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, Erhöhung Beitragssatz auf 1,95 % / 2,2 %

Beiträge in SPV und PPV ab dem 01.01.2017 Günstig PPV versichert ! Beispiel: 40-Jähriger Kunde Grundlage SPV: 2,55% bzw. 2,8% von BBG Grundlage PPV: Tabellenbeitrag Höchstbeitrag SPV Kinderlose ab 23 Jahre 121,80 € Höchstbeitrag SPV alle Übrigen, d.h. mit Kind(ern) 110,93 € Beitrag PPV 33,10 € (Beitrag bis 31.12.2016 = 30,11 €)

Weg vom „Reförmchen“ – hin zur Reform

Das Pflegestärkungsgesetz II im Kurzüberblick …

Das Pflegestärkungsgesetz II im Kurzüberblick: Die Pflegeversicherung wird von Grund auf erneuert. Viele Pflegebedürftige werden nach der Reform finanziell besser gestellt, niemand schlechter gestellt. Eins vorweg: Aber auch nach der Pflegereform reicht die gesetzliche Pflegepflicht- versicherung nicht aus. Eine private Vorsorge ist ein absolutes MUSS.

Das Pflegestärkungsgesetz II im Kurzüberblick: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Neu ist vor allem ein Perspektivwechsel. Ab 2017 gilt als entscheidende Maßeinheit nicht mehr der in Minuten angesetzte Hilfebedarf einer Person. Stattdessen bewertet das neu eingeführte Begutachtungssystem den Grad der individuellen Selbständigkeit in unterschiedlichen Bereichen des Lebens. Körperliche, psychische sowie kognitive Aspekte werden hierbei erstmals gleicher-maßen berücksichtigt. Damit erhalten zukünftig auch insbesondere Menschen mit Demenz eine bessere finanzielle Unterstützung.

Das Pflegestärkungsgesetz II im Kurzüberblick: Perspektivwechsel – Beispiele aus dem täglichen Leben … Beispiel: Treppensteigen heute: Person A wird Hilfebedarf zugesprochen, wenn sie keine Treppen steigen kann, aber im Haus steigen muss. Person B wird kein Hilfebedarf zugesprochen, wenn sie keine Treppen steigen kann, aber keine Treppen im Haus/ in der Wohnung befinden. morgen: Bei beiden Personen ist die Fähigkeit einge- schränkt. Sie erhalten nach dem NBA Punkte.

Das Pflegestärkungsgesetz II im Kurzüberblick: Pflegegrade statt Pflegestufen – aus 3 mach 5: Einstufung der Pflegebedürftigkeit wird neu vorgenommen und in 5 Pflegegrade eingeordnet. Vorteil: Der Pflegebedarf jedes Einzelnen kann genauer abgebildet werden.

Das Pflegestärkungsgesetz II im Kurzüberblick: Neues Begutachtungsverfahren: Im „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) werden 6 Lebensbereiche hinsichtlich der Selbständigkeit begutachtet. Die Einschätzung erfolgt für GKV-Versicherte vom MDK und für PKV-Versicherte von Medicproof.

Das Pflegestärkungsgesetz II im Kurzüberblick: Stationäre Zuzahlung unabhängig vom Pflegegrad: In der vollstationären Pflege wird es zu Veränderungen bei den Eigenbeteiligungen kommen. Vorgabe des Gesetzgebers: Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zahlen in einem Pflegeheim den gleichen pflegebedingten Eigenanteil. Hinzu kommen dann noch die Eigenbeteiligungen für Unterkunft, Verpflegung und für den Investitionszuschlag.

Pflegestufen und Pflegegrade?

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff Zur Einstufung in die Pflegegrade werden Punkte nach dem neuen Begutachtungsassessment (NBA) vergeben. Im NBA gibt es sechs Module, die bewertet werden … Mobilität kognitive & kommunikative Fähigkeiten Verhaltens- weisen & psychische Problemlagen Selbstversorgung Umgang mit krankheits- und therapie-bedingten Anforderungen Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte

Beispiel Punkteermittlung Modul 4: Selbstversorgung 4.1 Vorderen Oberkörper waschen 4.2 Kämmen, Zahnpflege / Prothesenreinigung, Rasieren 4.3 Intimbereich waschen 4.4 Duschen oder Baden 4.5 Oberkörper an- und auskleiden 4.6 Unterkörper an- und auskleiden 4.7 Nahrung mundegerecht zubereiten, Getränk eingießen 4.8 Essen 4.9 Trinken 4.10 Toilette / Toilettenstuhl benutzen 4.11 Folgen einer Harnkontinenz bewältigen, Umgang mit Dauerkatheter / Urostoma 4.12 Folgen einer Stuhlinkontinenz bewältigen, Umgang mit Stoma 0 = selbständig 1 = überwiegend selbständig 2 = überwiegend unselbständig 3 = unselbständig 0 1 2 3 0 1 2 3 0 1 2 3 0 1 2 3 0 1 2 3 0 1 2 3 0 1 2 3 0 3 6 9 0 2 4 6 0 2 4 6 0 1 2 3 0 1 2 3 Hinweis: Weitere Punkte sind möglich bei Besonderheiten der Ernährung (Sondenernährung oder parenterale Ernährung).

Gewichtung Modul Gewichtung Zuordnung zu den Punktebereichen / Scorewert 0 1 2 3 4 Keine geringe erhebliche schwere völlige Beeinträchtigung der Selbstständigkeit / Fähigkeit im Modul Mobilität 10% 0-1 2-3 2,5 4-5 5 6-9 7,5 10-15 10 Kognitive & kommunikative Fähigkeiten 15% 2-5 6-10 11-16 17-33 Verhaltensweisen & psychische Problemlagen 1-2 3-4 5-6 7-65 Höchster Wert aus 2 oder 3 3,75 11,25 15 Selbstversorgung 40% 0-2 3-7 8-18 20 19-36 30 37-54 40 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20% 1 6-15 Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte 1-3 4-6 7-11 12-18

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Zwischenfazit Bessere Einstufung: Bisher nach dem erforderlichem Zeitaufwand, ab 01.01.2017 nach dem Grad der Selbstständigkeit. Die Einstufungen vor Einführung des PSG II und die Bewertung ab 2017 sind nicht vergleichbar (Beispiel: Demenzkranke).

Was passiert zum 01.01.2017 mit bestehenden Pflegefällen?

Überleitung Pflegestufe in Pflegegrad – aus 3 mach 5 Bestehende Pflegefälle werden zum 01.01.2017 von Pflegestufen auf Pflegegrade „automatisch“ umgestellt. Dies ist die sogenannte „Überleitung“. Kein Leistungsempfänger vor dem 31.12.2016 wird durch die Überleitung schlechter gestellt. Keine flächendeckende Nachbegutachtung erforderlich. Exkurs: Ab dem 01.01.2017 erfolgt eine Einstufung ausschließlich nach Pflegegraden! Auch Nachbegutachtungen erfolgen nach dem neuen Verfahren. Für neue Leistungsempfänger ab dem 01.01.2017 gelten ausschließlich die Regelungen des PSG II.

Überleitung Pflegestufe in Pflegegrad – aus 3 mach 5

So einfach ermitteln Sie die neuen Pflegegrade Alte Pflegestufe +1 = Neuer Pflegegrad (gilt für Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) Beispiel: Alte Pflegestufe +2 = Neuer Pflegerad (gilt für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz) Aktuelle Einstufung Wird übergeleitet in Pflegegrad Pflegestufe II 3 Aktuelle Einstufung Wird übergeleitet in Pflegegrad Pflegestufe II und eingeschränkte Alltagskompetenz 4

Pflege zu Hause durch Angehörige

Pflege zu Hause durch Pflegedienst

Pflege im Pflegeheim

Hermann Gröhe zu den Eigenanteilen im stat. Bereich „In der vollstationären Pflege kommt es für die Betroffenen nicht auf die Höhe der Leistungsbeträge an, sondern auf die Höhe des Eigenanteils […]. Alle Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 bezahlen (ab 2017) in einem Pflegeheim den gleichen pflegebedingten Eigenanteil. Dieser unterscheidet sich zwischen den Pflegeheimen. Im Bundesdurchschnitt wird der pflegebedingte Eigenanteil im Jahr 2017 voraussichtlich bei rund 580 Euro liegen […].“ Hermann Gröhe (CDU) Quelle: bgm.bund.de Pressemitteilung vom 12. August 2015

Was bedeutet das für die tägliche Praxis? Bislang gilt: Je höher die Pflegestufe, desto höher der Eigenanteil. Ab dem 01.01.2017 gilt: Der Eigenanteil bleibt in den Pflegegraden 2 - 5 identisch. Achtung: Herr Gröhe geht (leider) bei der Betrachtung nur auf den pflegebedingten Eigenanteil ein. Hinzu kommen aber noch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionsentgelt sowie ggf. Ausbildungsvergütungen. Somit sind die tatsächlichen Kosten auch weiterhin deutlich höher!

Hierzu ein konkretes Beispiel:

Tatsächliche Kostensituation heute Pflegestufe Pflegekosten Weitere Heimkosten* Gesamtkosten Leistungen der Pflegeversicherung Eigenanteil I 1.641 EUR 1.296 EUR 2.937 EUR 1.064 EUR 1.873 EUR II 2.193 EUR 3.489 EUR 1.330 EUR 2.159 EUR III 2.747 EUR 4.043 EUR 1.612 EUR 2.431 EUR Zur Vereinfachung wurden die Werte gerundet. Zudem wird auf eine Darstellung von Härtefällen und eingeschränkter Alltagskompetenz verzichtet. * Unterkunft, Verpflegung, Investitionsentgelt sowie Ausbildungsvergütung Zwischenfazit: Je höher die Pflegestufe, desto höher der Eigenanteil! Hermann-Bonnus-Haus in Osnabrück

Tatsächliche Kostensituation ab 01.01.2017 Pflegegrad Pflegekosten Weitere Heimkosten* Gesamtkosten Leistungen der Pflegeversicherung Eigenanteil 2 1.520 EUR 1.296 EUR 2.816 EUR 770 EUR 2.046 EUR 3 2.012 EUR 3.308 EUR 1.262 EUR 4 2.525 EUR 3.821 EUR 1.775 EUR 5 2.755 EUR 4.051 EUR 2.005 EUR Zur Vereinfachung wurden die Werte gerundet. * Unterkunft, Verpflegung, Investitionsentgelt sowie Ausbildungsvergütung Zwischenfazit: Der Eigenanteil bleibt in den Pflegegraden 2 bis 5 gleich! Hermann-Bonnus-Haus in Osnabrück

Exkurs: So rechnet der Gesetzgeber Pflegegrad Pflegekosten Weitere Heimkosten* Gesamtkosten Leistungen der Pflegversicherung Eigenanteil 2 1.520 EUR 1.296 EUR 2.816 EUR 770 EUR 750 EUR 3 2.012 EUR 3.308 EUR 1.262 EUR 4 2.525 EUR 3.821 EUR 1.775 EUR 5 2.755 EUR 4.051 EUR 2.005 EUR Zur Vereinfachung wurden die Werte gerundet. * Unterkunft, Verpflegung, Investitionsentgelt sowie Ausbildungsvergütung Das ist nicht die ganze Wahrheit! Der Gesetzgeber „vergisst“ die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionsentgelt sowie Ausbildungsvergütung. Hermann-Bonnus-Haus in Osnabrück

Kosten im ambulanten Bereich Zusätzliche Betreuung rückt stärker in den Fokus. Pflegedienste werden vermutlich neue Betreuungsleistungen anbieten. Aktuell können noch keine Aussagen getroffen werden, was sich konkret ändern wird. Der individuelle Bedarf an pflegerischer Versorgung ist weiterhin stark von der individuellen Situation des Einzelnen abhängig.

Die Auswirkungen für SIGNAL IDUNA Fast alle Pflegetarife werden zum 01.01.2017 von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Die Muster- und Tarifbedingungen werden an das Pflegestärkungsgesetz II + III angepasst. Die Änderungen des PSG II haben Auswirkungen auf spezielle Leistungsinhalte der Tarife des PflegeSchutz-Programms, PflegeBAHR, PflegeBAHRPLUS und für SIGNAL Kranken auf EXKLUSIV (PLUS) (auf die Beitragsbe- freiung im Pflegefall).

Die Auswirkungen für SIGNAL IDUNA Fast alle Pflegetarife* werden zum 01.01.2017 von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt (* weitere Details siehe ab Folie 47). Konsequenz: In der Pflegepflichtversicherung werden die Leistungen verbessert. Hieraus ergeben sich höhere Beiträge. Eine „normale“ BAP erfolgt in der PPV nicht. Bei fast allen Pflegezusatztarifen erfolgt eine sogenannte „werterhaltende Umstellung“. Der Gesamtwert der Leistung bleibt in etwa identisch. Der Beitrag wird moderat erhöht. Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht. Bei einigen Tarifen der Pflegezusatzversicherung kann es neben der werterhaltenden Umstellung auch zu einer „normalen“ Beitragsanpassung kommen. Diese fällt allerdings in den allermeisten Fällen so moderat aus, dass sie kaum Auswirkungen hat. Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht. Im Neugeschäft stehen ab dem 01.01.2017 die bekannten Pflegezusatztarife zur Verfügung. Diese berücksichtigen die neuen Pflegegrade.

Die Auswirkungen für SIGNAL IDUNA Die Muster-und Tarifbedingungen werden an das Pflegestärkungsgesetz II + III angepasst Die Änderungen des PSG II haben Auswirkungen auf spezielle Leistungsinhalte der Tarife des PflegeSchutz-Programms sowie PflegeBAHR, PflegeBAHRPLUS und bei SIGNAL Kranken auf EXKLUSIV (PLUS) (die Beitragsbefreiung im Pflegefall).

Vorgehen Ende November 2016 werden unsere Bestandskunden über die Auswirkungen des PSG II informiert. Für Kunden mit einer zusätzlichen „normalen“ BAP erfolgen die Informationen zusammen mit der BAP. Die Leistungsempfänger (Pflegefälle) werden im Dezember 2016 gesondert informiert.

Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade bei SIGNAL Kranken

a) Auswirkungen auf die Pflegepflichtversicherung Umstellung auf Pflegegrade mit Leistungsverbesserungen Laufende Pflegefälle werden gemäß Überleitungstabelle automatisch „überführt“ Alle neuen Pflegefälle ab dem 01.01.2017 werden direkt in die neuen Pflegegrade eingestuft

gesetzliche Überleitungstabelle Tarif PVN und PVB Tarif Bisherige Leistungsstaffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungs-staffel ab 01.01.2017 für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum 01.01.2017* PVN gesetzliche Überleitungstabelle 25 %** PVB * Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert. ** Vorbehaltlich der Abstimmung mit dem Treuhänder.

b) Auswirkungen auf die geförderte Pflege Umstellung auf Pflegegrade mit werterhaltender Umstellung

Produktlinie PflegeBAHR Tarif Bisherige Leistungs-staffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab 01.01.2017 für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum 01.01.2017* PflegeBAHR (10)/30/70/100 % 10/35/55/75/100 % 6,1 % PflegeBAHRPLUS 0,0 % Hinweis: Prozentsätze in fett = Leistungen nicht nur unfallbedingt. Bei PflegeBAHR sind Wartezeiten zu erfüllen. * Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert.

c) Auswirkungen auf die Ergänzungstarife Umstellung auf Pflegegrade mit werterhaltender Umstellung

Das Pflegeschutz-Programm Tarif Bisherige Leistungs-staffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab 01.01.2017 für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum 01.01.2017** PflegeUNFALL (0)/30/70/100 % 10/35/55/75/100 % - 2,3 % PflegeSTART* 30/70/100 % 0,2 % PflegeSTART-UNI (10)/30/70/100 % 4,8 % PflegePLUS* - 1,8 % PflegePLUS-UNI 2,2 % PflegeTOP* PflegeTOP-UNI Hinweis: Prozentsätze in fett = Leistungen nicht nur unfallbedingt. * Verdoppelung der Demenzleistungen aus SPV/PPV. ** Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert.

Die Bestandstarife Tarif Bisherige Leistungsstaffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab 01.01.2017 für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum 01.01.2017** PTE (0)/35/65/100 % 10/35/55/75/100 % 1,3 % EPTE PT (0)/30/60/100 % 10/30/50/70/100 % 2,9 % EPT PTG* - keine Umstellung -5,9 % PTGS* -7,8 % PT (alt)* -4,1 % EPT (alt)* Hinweis: Prozentsätze in fett = Leistungen nicht nur unfallbedingt. * Keine werterhaltende Umstellung, da Tarif keine Bindung an SGB XI vorsieht. Bei Frauen und den Männern im PTGS erfolgt eine normale BAP. ** Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert.

bKV / ISIfair Tarife Tarif Bisherige Leistungsstaffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab 01.01.2017 für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum 01.01.2017* ISIfair AKUT (0)/500/1000/1500 EUR 150/500/800/1200/1500 EUR -5,6 % bKV - Akut (AG) - bKV - Akut (AN) * Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert.

d) Neugeschäftsbeiträge ab 01.01.2017 Tarifvergleich der Tarife des Pflegeschutz-Programms (Alter 35 Jahre, 50 Euro Tagessatz) Tarif Tagessatz Beitrag bis 31.12.2016 Beitrag ab 01.01.2017 Steigerung absolut Steigerung in % PflegeUNFALL 50 EUR 2,00 EUR 0,00 EUR 0,00 % PflegeSTART 10,91 EUR 14,23 EUR 3,32 EUR 30,43 % PflegePLUS 21,52 EUR 23,00 EUR 1,48 EUR 6,88 % PflegeTOP 25,76 EUR 27,32 EUR 1,56 EUR 6,06 % Tarif Beitrag bis 31.12.2016* Monatsgeld bis 31.12.2016 Beitrag ab 01.01.2017* Monatsgeld ab 01.01.2017 PflegeBAHR 10,00 EUR 764,00 EUR 10,01 EUR 713,00 EUR PflegeBAHRPLUS 14,42 EUR 14,28 EUR *Nach Abzug der staatlichen Förderung in Höhe von 5 Euro pro Monat.

Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade bei Deutscher Ring Kranken

a) Auswirkungen auf die Pflegepflichtversicherung Umstellung auf Pflegegrade mit Leistungsverbesserungen Laufende Pflegefälle werden gemäß Überleitungstabelle automatisch „überführt“ Alle neuen Pflegefälle ab dem 01.01.2017 werden direkt in die neuen Pflegegrade eingestuft

gesetzliche Überleitungstabelle Tarif PVN und PVB Tarif Bisherige Leistungsstaffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab 01.01.2017 für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum 01.01.2017* PVN gesetzliche Überleitungstabelle 25 % ** PVB * Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert. ** Vorbehaltlich der Abstimmung mit dem Treuhänder.

b) Auswirkungen auf die geförderte Pflege Umstellung auf Pflegegrade mit werterhaltender Umstellung

Produktlinie PflegeBAHR Tarif Bisherige Leistungsstaffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab 01.01.2017 für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum 01.01.2017* PflegeBAHR (10)/30/70/100 % 10/35/55/75/100 % 6,32 % PflegeBAHRPLUS 3,38 % Hinweis: Prozentsätze in fett = Leistungen nicht nur unfallbedingt. Bei PflegeBAHR sind Wartezeiten zu erfüllen. * Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert.

c) Auswirkungen auf die Ergänzungstarife Umstellung auf Pflegegrade mit werterhaltender Umstellung

ISIfair-Akut, PflegeTOP Tarif Bisherige Leistungsstaffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab 01.01.2017 für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum 01.01.2017* ISIfair-Akut (0)/500/1000/1500 EUR 150/500/800/1200/1500 EUR -5,6 % Tarif Bisherige Leistungsstaffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab 01.01.2017 für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum 01.01.2017* PflegeTOP (10)/30/70/100 % 10/35/55/75/100 % 4,07 % Hinweis: Prozentsätze in fett = Leistungen nicht nur unfallbedingt. * Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert.

Die Bestandstarife Tarif Bisherige Leistungsstaffel für Pflegestufen (0) I bis III Leistungsstaffel ab 01.01.2017 für Pflegegrade 1 bis 5 Durchschnittliche Beitragsänderung im Bestand zum 01.01.2017* PTG1 Amb.: (0)/30/65/100 % Stat.: (0)/100/100/100 % Amb.: 0/25/50/100/100 % Stat.: 0/100/100/100/100 % 17,02 % PTG2 Amb.: (0)/0/50/50 % Stat.: (0)/0/100/100 % Amb.: 0/0/30/50/50 % Stat.: 0/0/100/100/100 % impulsCare (0)/100/100/200 % (0)/65/100/200/200 % 7,77 % PT - keine Umstellung 14,74 % Hinweis: Prozentsätze in fett = Leistungen nicht nur unfallbedingt. * Im Einzelfall ergeben sich insbesondere in Abhängigkeit vom Alter und bestehenden Beitragsvorteilen stärkere Abweichungen vom Durchschnittswert.

Ergänzende Unterlagen

SKV – Info-Blatt: Pflegereform 2017 Informationen zur Pflegereform 2017: Pflegegrade und neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Beileger zum BAP-Schreiben Inhalte: neue Definition des Begriffs „Pflegebedürftigkeit neues Begutachtungssystem Erläuterungen zu Pflegegraden Auswirkungen für Versicherte bei SIGNAL IDUNA

SKV – Infobroschüre PSG II tiefergehende Informationen zur Pflegereform 2017 für den Kunden Inhalte: neue Definition des Begriffs „Pflegebedürftigkeit neues Begutachtungssystem Erläuterungen zu Pflegegraden Auswirkungen für Versicherte bei SIGNAL IDUNA verschiedene Hintergrundinformationen

DRKV – Info-Blatt: Pflegereform 2017 Informationen zur Pflegereform 2017: Pflegegrade und neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Beileger zum BAP-Schreiben Inhalte: neue Definition des Begriffs „Pflegebedürftigkeit neues Begutachtungssystem Erläuterungen zu Pflegegraden Auswirkungen für Versicherte bei SIGNAL IDUNA

DRKV – Infobroschüre PSG II tiefergehende Informationen zur Pflegereform 2017 für den Kunden Inhalte: neue Definition des Begriffs „Pflegebedürftigkeit neues Begutachtungssystem Erläuterungen zu Pflegegraden Auswirkungen für Versicherte bei SIGNAL IDUNA verschiedene Hintergrundinformationen

Sonderdruck PKV Publik – Pflegereform 2017 Unternehmensübergreifende Informationen zur Pflegereform 2017 Enthält die wichtigsten Fakten zu: Beiträgen Leistungen Service Eigener Sonderdruck für SIGNAL IDUNA

Pflegekompetenz der Privaten Krankenversicherung Informationsbroschüre des PKV-Verbandes Komprimierte Darstellung von u.a.: Pflegereform 2017 Finanzierung der PPV compass-Pflegeberatung Staatlich geförderter Pflege

FAQ zur Pflegereform 2017 Fragen und Antworten rund um die Pflegereform 2017 Zielgruppe: Agenturen Vertriebspartner

Zeitablauf der geplanten Aktivitäten

Zeitablauf Aktivitäten Pflegereform 2017 Zusätzliche Vertriebsaktion In Planung Ausblick, wenn neue Tarife eingeführt sind Pflichtaktion Information des Vertriebs zur Bestandsumstellung / BAP schriftlich über Missi vor Ort durch die KV Spezialisten Infos Kunden im Internet, auf BAP Seiten, schriftlich Aktion: Zusätzliches Optionsrecht Zusätzliches Optionsrecht aus PflegeSTART und PflegePLUS in den PflegeTOP. Einfache An-nahmemöglichkeit Hinweis: Im Rahmen der BAP erhalten die Kunden bereits einen Hinweis auf das zusätzliche Optionsrecht. Dies kann mit Beginn 01/2017 genutzt werden. Einführung neuer Tarife mit vertriebsfreundlichen Prozessen für den Allrounder und den Spezialisten Informationen erfolgen: schriftlich über Missi vor Ort / Webinare durch Vertriebsspezialisten Kommunikation / KV Spezialisten / makp / pe Aktion: KV Vollversicherte ohne Pflegezusatz oder nur PflegeUNFALL Top Risiken: vereinfachtes Angebot auf Abschluss Pflegezusatz Normale Risiken: Angebot Pflegezusatz Information über Missi und im Rahmen der Einführung der neuen Produkte Aktion PflegeTOP Kunden  Angebot auf neue Neugeschäftspalette PflegeTOP Kunden erhalten im Rahmen des Optionsrechts ein Angebot auf Umstellung in neue Produkte Information erfolgt über Missi und im Rahmen der Einführung der neuen Produkte ab 10/2016 ab 03/2017 Sept. 2017 Sept. 2017 Sept. 2017

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Bevölkerung in Deutschland - Stand 30. 06 Bevölkerung in Deutschland - Stand 30.06.2015 daraus abgeleiteter möglicher Markt für Pflege Rund 81,5 Millionen Einwohner in Deutschland Personengruppe (abzgl. Personen mit schon vorhandener Pflegezusatzversicherung) zwischen 20 und 60 Jahren = 51,4 Millionen abzgl. 2,7 Millionen Ausländeranteil von rund 10 %. Es wird unterstellt, dass bei rund der Hälfte aufgrund kultureller Unterschiede das Thema Pflege generell keine Rolle spielt 5 % von 54,4 Millionen = rund 2,7 Millionen. abzgl. 7,3 Millionen Annahme: Rund 15 % kommen aufgrund von Vorerkrankungen generell nicht für eine umfassende Pflegezusatzversicherung in Betracht rund 7,3 Millionen (15 % aus NZG-Statistik) - 12,4 Millionen Annahme: Rund 30 % der Bevölkerung verfügen über ein Einkommen, dass den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nicht ermöglicht. = 29 Millionen potenzielle möglicher Kunden Studien belegen, dass rund 50 % ein generelles Interesse an Pflege haben. Somit liegt das Potenzial bei rund 14,5 Millionen Personen.

Entwicklung Pflegezusatzversicherung in der PKV (ohne GEPV) Ø rund 100.000 Verträge in 2014-2016* 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016* 832.900 976.800 1.174.000 1.316.200 1.500.500 1.702.200 1.880.400 2.186.700 2.355.300 2.460.400 2.590.000 2.655.000 Veränderung zum Vorjahr 143.900 197.200 142.200 184.300 201.700 178.200 306.300 168.600 105.100 129.600 65.000 Quelle: Jahre 2005 – 2015 = Rechenschaftsberichte der PKV * 2016 = Schätzung von makp

Entwicklung GEPV 2013 2014 2015 2016* 353.600 549.900 683.500 749.900 Veränderung zum Vorjahr 196.300 133.600 66.400 Quelle: Jahre 2013 – 2015 = Rechenschaftsberichte der PKV * 2016 = Schätzung von makp