Winkel und Fläche Proportion

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 Präsentation transkript:

Winkel und Fläche Proportion Informationen zu Versetzungen und Wiederverwendungen zum Schuljahr 2018/19 Winkel und Fläche Proportion Untertitel

Grundsätzliches Grundlage für nachfolgende Informationen ist das KMS zum Thema Wiederverwendungen und Versetzungen zum Schuljahr 2018/2019. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit werden Inhalte in dieser Präsentation nur auf das Wesentliche reduziert wiedergegeben. Allein das KMS vom 02.02.2018 Nr. IV.3-BP6020-5.10807 gibt alle Informationen vollständig wieder.

Versetzungsverfahren Versetzungsverfahren Grundsätzliches Versetzungen aus persönlichen Gründen sind ausschließlich zum 1. August möglich. Wiederverwendungen nach einer Beurlaubung nach Art. 44 BaySchFG sind ebenfalls nur zum 1. August möglich. Wiederverwendungen nach einer Beurlaubung bzw. Elternzeit sind zum 1. August und zum Schulhalbjahr möglich. Zentrales Versetzungsverfahren voraussichtlich Ende Juni bis Mitte Juli Antragsstellung Offenes Versetzungsverfahren März/April

Welcher Antrag muss eingereicht werden? Für Versetzungen im Dienst befindlicher Lehrkräfte: Antrag auf Versetzung Für Lehrkräfte, die nach einer Beurlaubung in den staatlichen Realschuldienst zurückkehren (Wiederverwendungen): Antrag auf Wiederverwendung / Verlängerung einer Beurlaubung Dieser Antrag ist auch bei Wiederverwendung mit gleichzeitig gewünschter Versetzung zu stellen!

Bis wann muss der Antrag eingereicht werden? Versetzungsantrag: 1. März (Eingang KM) Antrag auf Wiederverwendung: für Wiederverwendungen zum 1. August: 1. März (Eingang KM) für Wiederverwendungen zum Schulhalbjahr: 1. Nov (Eingang KM)

Wie viele Orte können angegeben werden? Antrag Wie viele Orte können angegeben werden? Grundsätzlich gilt für Versetzungsbewerber: Es können max. 12 konkrete Wunschschulen (staatliche Realschulen) mit abnehmender Priorität angegeben werden. (z. B. Ismaning, München I, München II, ...) Die Angabe von Schulorten, Regionen oder Regierungsbezirken ist hier nicht zulässig!

Angabe der Ortswünsche - Sonderfälle Antrag Angabe der Ortswünsche - Sonderfälle Sonderfälle: Lehrkräfte, die in jedem Fall wiederverwendet werden möchten oder müssen (Streichung des entsprechenden Satzes bzw. Beurlaubungshöchstdauer ausgeschöpft) Lehrkräfte, die im aktuellen Schuljahr als Mobile Reserve eingesetzt sind. Lehrkräfte, die Wiederverwendung nach Ablauf einer Beurlaubung nach Art. 44 BaySchFG beantragen. In diesen Fällen müssen min. 12 Schulen genannt werden; im An-schluss daran können auch noch Regionen aufgeführt werden.

Wiederverwendungsantrag Hinweis Sachverhalt: Obiger Satz wird vom Antragsteller gestrichen Folge: Kann die Lehrkraft an den genannten Schulen nicht wiederverwendet werden, so wird die Lehrkraft an der nächstgelegenen Schule, die einen Bedarf in der Fächerverbindung der Lehrkraft aufweist – ausgehend vom erstgenannten Ortswunsch unter Berücksichtigung der Versetzungskriterien – ohne weitere Rücksprache wiederverwendet. Die Entfernung zur eigentlichen Wunschregion kann dabei auch beträchtlich sein!

Wiederverwendungsantrag Was ist, wenn ich nur an bestimmten Schulen wiederverwendet werden möchte? Voraussetzungen: Beurlaubungshöchstdauer noch nicht ausgeschöpft Angabe von max. 12 Wunschschulen auf dem Antrag („Satz nicht gestrichen“) weitere Beurlaubung ist möglich (nicht möglich: Verlängerung der Beurlaubung nach Art. 44 BaySchFG) Verfahren: Prüfung der Möglichkeit der Wiederverwendung ausschließlich an den genannten Wunschschulen nach angegebener Reihenfolge automatische Verlängerung der Beurlaubung/Elternzeit ohne Dienstleistung um ein weiteres Jahr, falls eine Wiederverwendung an einer der angegebenen staatl. Realschulen nicht möglich ist

Versetzungsverfahren Wer darf teilnehmen? Sofern fristgerecht ein Antrag eingereicht wurde, können teilnehmen: alle dauerhaft in den staatl. Realschuldienst eingestellten Lehrkräfte alle Lehrkräfte, die eine Wiederverwendung nach einer Beurlaubung wünschen und ab Beginn des kommenden Schuljahres unterrichten werden

Versetzungsverfahren Wer darf nicht teilnehmen? Nicht am Versetzungsverfahren teilnehmen können: in Elternzeit befindliche und beurlaubte Lehrkräfte, die nicht ab September an einer staatlichen Realschule unterrichten wollen Lehrkräfte mit Freistellungsjahr 2018/19 (z. B. Sabbatjahr) Studienreferendarinnen und -referendare Aushilfslehrkräfte

Offenes Versetzungsverfahren  Offenes Versetzungsverfahren Was ist das? Die Schulleitungen schreiben im Bayerischen Realschulnetz ihren Personalbedarf an Lehrkräften aus, der an der Schule zum nächsten Schuljahr sicher bestehen wird. www.realschule.bayern.de  Lehrer  Personalien  Offenes Versetzungsverfahren

Offenes Versetzungsverfahren Gibt es Fächer, die nicht ausgeschrieben sind? Um in manchen Fächern im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der begrenzt vorhandenen Einstellungs-möglichkeiten die gleichmäßige Versorgung aller staatlichen Realschulen in Bayern sicherstellen zu können, werden Versetzungen bzw. Wiederverwendungen in diesen Fächern nur im Zentralen Versetzungsverfahren geprüft. Betroffene Lehrkräfte: Lehrkräfte mit dem Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Lehrkräfte in einer grundständigen Fächerverbindung mit dem Fach Informatik Fachlehrer/innen mit dem Fach Informationstechnologie Weitere Informationen hierzu befinden sich im aktuellen KMS.

Offenes Versetzungsverfahren Wie bewerbe ich mich um eine ausgeschriebene Stelle? Bei Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen: direkte Bewerbung mit einer Kopie des Versetzungs-/ Wiederverwendungsantrages bei der ausschreibenden Schule Vereinbarung eines Termins für ein Bewerbergespräch (Reisekosten können hierfür nicht erstattet werden.)

Offenes Versetzungsverfahren Was ist zu beachten? Jede Stellenausschreibung ist für mindestens vier Tage im BRN veröffentlicht. Eine Bewerbung ist auch gültig, wenn die Zielschule auf dem Versetzungs-/Wiederverwendungsantrag nicht angegeben wurde. Nicht berücksichtigungsfähig: Initiativbewerbungen und Bewerbungen, die das Anforderungsprofil nicht erfüllen Nach Zustimmung der Lehrkraft zur Versetzung (Vorliegen der schriftlichen Bestätigung beim Schulleiter der Zielschule): Verpflichtung der Lehrkraft zur unverzüglichen schriftlichen Rücknahme weiterer Bewerbungen bei anderen Schulen

Offenes Versetzungsverfahren Wie wird die Versetzung vollzogen? Überprüfung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Personalplanung und entsprechende schriftliche Verfügung für eine Wiederverwendung oder Versetzung (Vollzug der Versetzung) durch das Staatsministerium Bei Abweichung des Staatsministeriums vom Vorschlag der Schulleitung: Unterrichtung der Beteiligten von der Entscheidung

Zentrales Versetzungsverfahren Was ist das? = Zentrale Prüfung der Anträge auf Versetzung/Wieder-verwendung durch das Staatsministerium im Rahmen der Personalplanung Das Staatsministerium prüft und entscheidet dabei, ob im Rahmen der Personalplanung für das kommende Schuljahr Versetzungs-anträgen, die noch nicht im Offenen Versetzungsverfahren erfolgreich erfüllt werden konnten, aufgrund später frei gewordener Stellen Rechnung getragen werden kann. Hinweis: Im Rahmen des Zentralen Versetzungsverfahrens werden selbstverständlich auch die Fächerverbindungen wohlwollend geprüft, die im Offenen Versetzungsverfahren ausgenommen waren.

Zentrales Versetzungsverfahren Wer nimmt teil? Alle Lehrkräfte, die noch nicht im Rahmen des Offenen Versetzungsverfahrens berücksichtigt werden konnten (und ihren Antrag auf Wiederverwendung/Versetzung nicht zurückgezogen haben).

Zentrales Versetzungsverfahren Wann erfolgt das zentrale Versetzungsverfahren? Nach der Prüfung der Unterrichtsplanungen der Schulen (Lieferung ca. Mitte Mai) Beginn der Prüfung der Wiederverwendungs- und Versetzungsanträge damit frühestens Ende Juni/Anfang Juli

Wie erfahre ich, dass ich versetzt werde? Über den Stand der Versetzung können sich die Lehrkräfte im Bayerischen Realschulnetz voraussichtlich ab Mitte Juli fortlaufend informieren. Die förmliche und rechtlich verbindliche Verbescheidung kann aus verwaltungstechnischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt vollzogen werden. www.realschule.bayern.de  Lehrer  Personalien  Versetzung/Wiederverwendung x wichtiger Hinweis: Es können nur diejenigen Lehrkräfte ihren Versetzungsstand abrufen, die im Antrag dem Online-Abruf ihres Versetzungsstatus zugestimmt haben.

Was ist Voraussetzung für eine Versetzung? Auswahlverfahren Was ist Voraussetzung für eine Versetzung? Bedingung für Versetzungsentscheidungen: Sicherstellung einer bedarfsgerechten und flächendeckend gleichmäßigen Unterrichtsversorgung Nur dorthin, wo ein langfristiger Bedarf in einer spezifischen Fächerverbindung gegeben ist, kann eine Versetzung erfolgen. Umgekehrt gilt: Ist an der vom Versetzungsbewerber genannten Wunschschule in der entsprechenden Fächerverbindung kein langfristiger Bedarf festzustellen, kann keine Versetzung erfolgen.

Nach welchen Kriterien wird versetzt? Auswahlverfahren Nach welchen Kriterien wird versetzt? Der Landtag hat sich in mehreren Beschlüssen mit der Versetzungspraxis auseinandergesetzt und dadurch die Versetzungskriterien maßgeblich festgelegt. Dabei wurde u. a. grundsätzlich festgelegt, dass bei Versetzungen vorrangig Familienzusammenführungen zu berücksichtigen sind.

Nach welchen Kriterien wird versetzt? Auswahlverfahren Nach welchen Kriterien wird versetzt? Wiederverwendung nach Elternzeit ohne Dienstleistung/Beurlaubung hat Vorrang vor Versetzung aus persönlichen Gründen (ausgenommen hiervon sind Lehrkräfte ohne Kinder, die nach einer Beurlaubung oder nach einer Abordnung mit voller Unterrichtspflichtzeit Wiederverwendung beantragt haben) Bsp.: Wiederverwendung Lehrkraft mit 1 Kind vorrangig vor Versetzung Lehrkraft mit 2 Kindern Familienzusammenführung mit Ehepartner(in) und Kindern hat Vorrang vor Familienzusammenführung mit Ehepartner(in) Unverheiratete Lehrkräfte mit Kindern sind verheirateten Lehrkräften mit Kindern gleichzustellen Besondere Kriterien, wie beispielsweise Schwerbehinderung oder die Bewerbung einer Lehrkraft, die an einer anderen Schule überzählig ist, werden im Einzelfall betrachtet und gesondert geprüft.

Nach welchen Kriterien wird versetzt? Auswahlverfahren Nach welchen Kriterien wird versetzt? Weitere Kriterien sind unter anderem: Dienstliche Gründe (Fähigkeit zur Leitung eines Blasorchesters, Systembetreuung, …) Drittfach Im Zentralen Versetzungsverfahren wird bei Bewerbern mit gleichen sozialen Kriterien unter Beachtung der Unterrichtsversorgung der Zielschule auch die Anzahl der an der derzeitigen Stammschule erfolglos gestellten Wiederverwendungs- bzw. Versetzungsanträge miteinbezogen. Nicht ausschlaggebend darf das Geschlecht, die Herkunft, das Alter, etc. der Bewerberin/des Bewerbers sein.

Auswahlverfahren Zusammenfassung Die Realisierung eines Versetzungsgesuchs ist im Wesentlichen abhängig von: der konkreten Bedarfssituation vor Ort (Vorhandensein eines langfristigen Lehrerbedarfs in der entsprechenden Fächerverbindung an der Zielschule) der Konkurrenzsituation

Versetzungssituation Allgemeiner Hinweis Versetzungssituation Schülerzahlen weiterhin an vielen staatlichen Realschulen rückläufig, teilweise sogar deutlich rückläufig geringe Fluktuation (geringer Altersdurchschnitt der Lehrerkollegien, wenig Ruhestandsversetzungen) Gewährleistung einer bedarfsgerechten und gleichmäßigen Unterrichtsversorgung an allen staatlichen Realschulen rückläufiger Lehrkräftebedarf in vielen Regionen Bayerns Es ist zu erwarten, dass die Zahl der positiv zu verbescheiden-den Versetzungsgesuche weiterhin sehr gering bleiben wird.

Ringtausch Was ist das? Lehrkraft 1 von Realschule A und Lehrkraft 2 von Realschule B mit der gleichen Fächerverbindung tauschen, so dass Lehrkraft 1 an Realschule B und Lehrkraft 2 an Realschule A wechselt. StR(RS) 2 StRin(RS) 1 StRin(RS) 1 StR(RS) 2 Schule A: Schule B: D/Ek Hinweis: Dies ist auch bei Fächerverbindungen möglich, die vom Offenen Versetzungsverfahren ausgeschlossen sind.

Was sind die Voraussetzungen für einen Ringtausch? Die Lehrkräfte verfügen über die dieselbe Fächerverbindung sowie dasselbe Stundenmaß. Ein Ringtausch kann nur dann beim Staatsministerium beantragt werden, wenn sowohl die betroffenen Lehrkräfte als auch die Schulleitungen mit dem Tausch einverstanden sind. Ein Ringtausch ist nur zu Schuljahresbeginn möglich. Die Entscheidung über das Zustandekommen eines Ringtausches trifft das Staatsministerium nach Vorlage der nötigen Unterlagen.